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Von der GKV in die PKV wechseln: Geht das mitten im Studium?

Wann ein Wechsel von der GKV in die PKV im laufenden Studium möglich ist: Frist, Statuswechsel, Studienwechsel und die Bindung nach der Befreiung.
Symbolbild: GKV zu PKV wechseln im Studium

Inhalt

Mitten im Studium von der GKV zur PKV zu wechseln, ist nur über die Befreiung von der studentischen Pflichtversicherung möglich. Den Antrag stellst du innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei deiner Krankenkasse. Ist diese Frist verstrichen, bleibt es in der Regel bei der gesetzlichen Versicherung, bis ein neuer Anlass entsteht, zum Beispiel ein Statuswechsel. Ein Mindesteinkommen ist für die Befreiung nicht Voraussetzung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Student gelangst du über die Befreiung nach § 8 SGB V in die PKV. Die Versicherungspflichtgrenze für Arbeitnehmer spielt dafür keine Rolle.
  • Die Frist beträgt drei Monate ab Beginn der Versicherungspflicht. Ein Wechsel in einem beliebigen Semester ist nicht vorgesehen.
  • Neue Möglichkeiten entstehen bei einem Statuswechsel, etwa nach der Exmatrikulation oder bei einer neuen Versicherungspflicht.
  • Die Befreiung ist unwiderruflich und gilt in der Regel für das ganze Studium.

Kannst du während des Studiums von der GKV zur PKV wechseln?

Ja, aber nur im Rahmen der Befreiung. Wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben ist, ist gesetzlich pflichtversichert, sofern keine vorrangige Versicherung besteht. Auf Antrag befreit die Krankenkasse von dieser Pflicht. Die Befreiung wird wirksam, wenn du nachweist, dass du anderweitig für den Krankheitsfall abgesichert bist, in der Praxis durch einen privaten Vertrag.

Der Zeitpunkt ist dabei festgelegt, denn die Frist hängt am Beginn der Versicherungspflicht. Der normale Fall ist der Studienstart. Wie dieser Zeitplan aussieht, erklärt der Beitrag zur PKV zum Studienbeginn, den Antrag selbst der Beitrag zum Befreiungsantrag bei der Krankenkasse. Die Schritte vom Antrag bis zum Vertrag findest du unter PKV-Wechsel als Student.

Welche Möglichkeiten gibt es im laufenden Studium?

Die Lage hängt davon ab, wo du gerade stehst. Die folgende Übersicht zeigt, welche Wege es in welchem Fall gibt:

Deine SituationWeg zur PKV
Versicherungspflicht hat vor weniger als drei Monaten begonnenBefreiungsantrag bei der Krankenkasse, Nachweis der privaten Absicherung
Frist ist verstrichen, du studierst weiterKein Antrag nach Fristablauf vorgesehen. Ob im Einzelfall etwas geht, klärt die Krankenkasse
Familienversicherung endet, studentische Pflichtversicherung beginntMit Beginn der Pflicht läuft die Drei-Monats-Frist. Den genauen Beginn bestätigt dir die Krankenkasse
Zweitstudium nach Unterbrechung von mehr als einem MonatNeue Versicherungspflicht. Die neue Frist klärst du mit der Krankenkasse
Studienabbruch oder ExmatrikulationAustritt aus der Anschlussversicherung mit Nachweis einer anderen Absicherung
Promotion nach abgeschlossenem StudiumKeine studentische Pflichtversicherung. Mit Stipendium freiwillig gesetzlich oder privat, mit Stelle als Arbeitnehmer pflichtversichert

Geht die Befreiung nachträglich als Student?

Innerhalb der drei Monate ja, danach sieht das Gesetz keinen Antrag mehr vor. Die Wirkung hängt davon ab, ob du schon Leistungen genutzt hast. Hast du bis zum Antrag keine Leistungen der Kasse in Anspruch genommen, gilt die Befreiung rückwirkend ab Beginn der Versicherungspflicht. Sonst beginnt sie am Anfang des Monats nach dem Antrag.

Die Frist steht in § 8 Abs. 2 SGB V. Hast du sie verpasst, sprich umgehend mit deiner Krankenkasse. Sie kann beurteilen, ob in deinem Fall noch etwas möglich ist.

Was ändert sich bei einem Studienwechsel oder Hochschulwechsel?

Bei einem Hochschulwechsel wird dein Versicherungsstatus neu festgestellt und gemeldet. Bei einem Kassenwechsel informiert die neue Kasse die Hochschule.

Wechselst du den Studiengang und lässt dich dafür exmatrikulieren, gilt bei einem Fachwechsel Folgendes: Schreibst du dich innerhalb eines Monats nach Semesterende an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule neu ein, beendet die Exmatrikulation die Mitgliedschaft nicht. Liegt dazwischen mehr als ein Monat, kann die Versicherungspflicht neu beginnen. Für bereits Befreite gilt eine eigene Grenze: Die Befreiung besteht, solange das Studium nicht für mindestens einen Monat unterbrochen wird. Ein Urlaubssemester unterbricht es nicht.

Wie wirkt sich ein Statuswechsel auf die Möglichkeiten aus?

Im Studium kommen diese Statuswechsel vor:

  • Ende der Familienversicherung: Sie gilt bei Studium bis 25 und bis zu einem Gesamteinkommen von 565 € im Monat (2026), bei einem Minijob 603 €. Wird eine der Grenzen überschritten, endet sie, und die studentische Pflichtversicherung greift.
  • Werkstudent über 20 Stunden: Wer dauerhaft regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, gilt in der Regel als Arbeitnehmer und ist dann als solcher pflichtversichert. Die Befreiung nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 SGB V gilt für die Pflicht, die durch Einschreibung oder Pflichtpraktikum entsteht.
  • Studienabbruch: Die studentische Pflichtversicherung endet mit dem Semester der letzten Einschreibung oder Rückmeldung, wenn du bis dahin exmatrikuliert wurdest. Danach läuft die Mitgliedschaft freiwillig weiter.

Beispiel: Ben bricht sein Studium ab. Die Kasse weist ihn auf die freiwillige Fortführung hin. Er kann innerhalb von zwei Wochen nach diesem Hinweis austreten, aber nur mit dem Nachweis einer anderen Absicherung, etwa eines privaten Vertrags. Ohne diesen Nachweis bleibt er freiwillig gesetzlich versichert.

Kannst du im Referendariat in die PKV wechseln?

Ob und wie du im Referendariat in die PKV kommst, hängt vom Status ab, den dein Einstellungsbescheid festlegt. Beamtenanwärter sind in der Regel Beamte auf Widerruf, sie sichern sich mit privater oder freiwillig gesetzlicher Versicherung und ergänzender Beihilfe selbst ab. Rechtsreferendare sind je nach Land Beamte auf Widerruf oder stehen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Im Ausbildungsverhältnis besteht gesetzliche Krankenversicherungspflicht, ohne Anspruch auf Beihilfe. Welche Variante bei dir gilt, steht in deinem Einstellungsbescheid.

Wie stark bindet dich die PKV?

Die Befreiung lässt sich nicht widerrufen. Sie gilt normalerweise für das gesamte Studium, solange du es nicht für mindestens einen Monat unterbrichst. Ein Wechsel zurück in die GKV ist in der Regel erst nach dem Studium möglich, etwa durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 6.450 € im Monat (2026). Ein Minijob genügt nicht. Wer erst nach dem 55. Geburtstag versicherungspflichtig würde, kann unter bestimmten Voraussetzungen versicherungsfrei bleiben, was die Rückkehr in die GKV in der Regel ausschließt.

Ein privater Vertrag, der die Versicherungspflicht erfüllt, lässt sich nur kündigen, wenn du bei einem anderen Versicherer einen gleichwertigen Vertrag hast. Die Kündigung wird nur wirksam, wenn du die lückenlose Anschlussversicherung innerhalb von zwei Monaten nachweist. Wirst du gesetzlich versicherungspflichtig, kannst du innerhalb von drei Monaten rückwirkend zum Beginn der Pflicht kündigen, wenn du den Eintritt der Pflicht nachweist.

Rechne außerdem mit Beitragsänderungen. Versicherer prüfen die Beiträge mindestens jährlich und können sie anpassen. Wie du dann reagierst, steht im Beitrag zur PKV-Beitragsanpassung.

Als Vergleichsgröße für die gesetzliche Seite dienen 2026 rund 143 € im Monat für Studierende unter 23 und rund 148 € für Kinderlose ab 23 (mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag von 2,9 %). Was den privaten Beitrag bestimmt, zeigt der Beitrag zum Thema PKV-Beitrag berechnen. Die Rechnung über viele Jahre steht im Beitrag Lohnt sich die PKV im Studium?

Gilt die Befreiung auch für die Rentenversicherung?

Nein. Die Befreiung nach § 8 SGB V betrifft die Krankenversicherung. Arbeitest du als Werkstudent, bleibt die Rentenversicherungspflicht bestehen. Der Beitrag beträgt 18,6 Prozent und wird je zur Hälfte von dir und deinem Arbeitgeber getragen.

Häufige Fragen

Kann ich im höheren Semester noch in die PKV wechseln?

Ein Antrag auf Befreiung ist nur innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht vorgesehen. Im höheren Semester kommt ein Wechsel deshalb nur bei einem neuen Anlass in Frage, etwa einem Statuswechsel. Frage im Zweifel deine Krankenkasse, wann deine Frist begonnen hat.

Brauche ich ein Mindesteinkommen, um mich privat zu versichern?

Für die Befreiung als Student nicht. Die Versicherungspflichtgrenze von 6.450 € im Monat (2026) gilt für Arbeitnehmer. Ein privater Vertrag setzt aber voraus, dass ein Versicherer dich nach den Gesundheitsfragen annimmt und dass du den Beitrag zahlen kannst.

Wie wechsle ich zurück in die GKV?

Meist erst nach dem Studium, zum Beispiel durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Ein Zweitstudium nach mehr als einem Monat Unterbrechung kann ebenfalls zurück in die gesetzliche Versicherung führen. Ein Minijob reicht nicht aus.

Was passiert mit der PKV, wenn ich in ein neues Semester wechsle?

Nichts. Die Befreiung gilt für das Studium insgesamt und nicht für einzelne Semester. Unterbrichst du das Studium für mindestens einen Monat, endet ihre Wirkung. Ein Urlaubssemester zählt nicht als Unterbrechung. Zur Rückmeldung musst du der Hochschule weiter nachweisen, dass du versichert bist.

So gehst du jetzt vor

  1. Frage bei deiner Krankenkasse nach, wann deine Versicherungspflicht begonnen hat.
  2. Rechne drei Monate ab diesem Datum. Liegst du innerhalb der Frist, plane Risikovoranfrage, Tarifvergleich und Antrag.
  3. Liegst du außerhalb der Frist, prüfe, ob ein Statuswechsel ansteht, und sprich mit der Kasse.
  4. Entscheide erst, wenn du die Unwiderruflichkeit und die späteren Beitragsrisiken gegen die Vorteile abgewogen hast.

Wenn du deine Situation durchsprechen willst, findest du auf der Startseite von Academycon den Weg zur Beratung.

Erfahrungen zu uns findest du bei ProvenExpert, Trustlocal und Trustindex. Erwähnt wurde Academycon unter anderem in einem Bericht im VersicherungsJournal. Eine Übersicht aller Erwähnungen steht auf der Presseseite.

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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.

This guide is also available in English: Read the English version.

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