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Kinderfreibetrag 2027: Was der Regierungsentwurf vorsieht

Der Kinderfreibetrag 2027 steht noch nicht fest. Der Regierungsentwurf nennt 10.056 Euro für beide Eltern, 2026 gelten 9.756 Euro. Die Einzelheiten erklärt dieser Ratgeber.
Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Inhalt

Der Kinderfreibetrag 2027 steht noch nicht fest. Der Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 sieht für zusammen veranlagte Eltern 10.056 Euro pro Kind vor, im Jahr 2026 gelten 9.756 Euro. Gesetzlich beschlossen ist der Betrag damit noch nicht.

Kurz beantwortet: Für 2026 liegt der Kinderfreibetrag bei zusammen veranlagten Eltern bei 9.756 Euro pro Kind (3.414 Euro Existenzminimum und 1.464 Euro Betreuungsfreibetrag je Elternteil, § 32 Abs. 6 EStG). Der Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 nennt 10.056 Euro. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für das Jahr 2026 gelten je Elternteil 3.414 Euro Kinderfreibetrag und 1.464 Euro Betreuungsfreibetrag.
  • Bei zusammen veranlagten Eltern verdoppeln sich die Beträge, im Jahr 2026 also auf 9.756 Euro pro Kind.
  • Der Regierungsentwurf für 2027 nennt 10.056 Euro für beide Eltern zusammen, ein Plus von 300 Euro.
  • Der Betrag für 2027 ist noch kein beschlossenes Recht, sondern ein Regierungsentwurf vom 2. September 2026.
  • Die Zahl 6.828 Euro, die in Übersichten auftaucht, betrifft nur das sächliche Existenzminimum beider Eltern.

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?

Der Kinderfreibetrag besteht aus zwei Teilen. Der eine deckt das sächliche Existenzminimum des Kindes, der andere den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. § 32 Abs. 6 EStG nennt beide Beträge je Elternteil, und die Verdopplung gilt, wenn das Kind zu beiden Eltern in einem Kindschaftsverhältnis steht. Die folgende Übersicht zeigt die Werte für das Jahr 2026.

Bestandteilje Elternteilbeide Eltern zusammen
Kinderfreibetrag (sächliches Existenzminimum)3.414 Euro6.828 Euro
Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsfreibetrag1.464 Euro2.928 Euro
Summe pro Kind und Jahr4.878 Euro9.756 Euro

Quelle der Werte ist § 32 Abs. 6 EStG. Der Gesetzestext ist ohne Jahresangabe abgerufen, die Beträge entsprechen dem Stand 2026. Die Summen sind aus den Einzelbeträgen gerechnet.

Die Tabelle zeigt die Werte für ein Kind. § 32 Abs. 6 EStG sieht die Abzüge für jedes zu berücksichtigende Kind vor, bei mehreren Kindern werden die Beträge also entsprechend mehrfach angesetzt. Ob ein Kind zu berücksichtigen ist, bestimmen die Voraussetzungen des § 32 EStG, insbesondere die Altersgrenze.

Was sieht der Regierungsentwurf für 2027 vor?

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 am 2. September 2026 beschlossen. Er legt für die Jahre 2027 und 2028 höhere Werte fest. Die folgende Tabelle trennt geltendes Recht von dem, was der Entwurf vorsieht.

JahrSumme pro Kind, beide ElternStatus
20269.756 Eurogeltendes Recht (§ 32 Abs. 6 EStG)
202710.056 EuroRegierungsentwurf, Kabinett 2. September 2026
202810.236 EuroRegierungsentwurf

Der Unterschied zwischen 2026 und 2027 beträgt 300 Euro. Die Angaben stammen aus der Veröffentlichung der Bundesregierung. Wie sich der Entwurf im Bundestag und im Bundesrat verändert, ist aus den verfügbaren Quellen nicht mit Datum belegt.

Für Eltern, die ihre Planung auf den Wert 2027 stützen wollen, bleibt bis zur Verkündung eine Unsicherheit. Der Entwurf kann sich im parlamentarischen Verfahren noch verändern.

Rechenbeispiel: Was der Unterschied ausmacht

Annahme: Zwei Eltern sind zusammen veranlagt und haben ein Kind. Der Freibetrag steigt dann von 9.756 Euro auf 10.056 Euro, also um 300 Euro. Wie stark sich der Freibetrag auf deine Steuer auswirkt, hängt von deinem persönlichen Steuerfall ab, den dieser Ratgeber nicht kennt. Für eine konkrete Berechnung verweist du am besten auf den Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums unter bmf-steuerrechner.de.

  1. Lege deine Einkommensverhältnisse für das Jahr 2027 fest, also Einkünfte beider Eltern und die Zahl der Kinder.
  2. Rechne den Freibetrag mit dem Wert aus der Tabelle, bei zusammen veranlagten Eltern pro Kind.
  3. Lass die Wirkung auf die Steuer im Abgabenrechner oder mit dem Finanzamt durchrechnen, statt sie selbst zu schätzen.
  4. Prüfe den Betrag erneut, sobald der Gesetzestext im Bundesgesetzblatt verkündet ist.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2027?

Der Regierungsentwurf nennt 10.056 Euro für beide Eltern zusammen pro Kind und Jahr. Gesetzlich beschlossen ist dieser Wert nach den verfügbaren Quellen noch nicht. Maßgeblich ist am Ende das verkündete Gesetz.

Warum nennen manche Seiten 6.828 Euro?

Die Zahl 6.828 Euro ergibt sich aus dem sächlichen Existenzminimum von zwei Elternteilen, also 2 mal 3.414 Euro. Der Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag kommt hinzu. Zusammen ergeben sich 9.756 Euro für das Jahr 2026.

Bekomme ich den Freibetrag als Alleinerziehende?

Bei nicht zusammen veranlagten Eltern kann der Kinderfreibetrag auf Antrag auf den Elternteil übertragen werden, der seiner Unterhaltspflicht im Wesentlichen nachkommt. Die Übertragung ist an Voraussetzungen geknüpft, die § 32 Abs. 6 EStG nennt. Die Einzelheiten klärst du am besten mit dem zuständigen Finanzamt.

Muss ich etwas beantragen?

Ob ein Antrag nötig ist, hängt davon ab, wie die Freibeträge bei dir berücksichtigt werden. Eine Übertragung auf den anderen Elternteil ist nur auf Antrag möglich. Das Finanzamt beantwortet die Frage in deinem Fall verbindlich.

Kann sich der Betrag für 2027 noch ändern?

Ja. Ein Regierungsentwurf kann im parlamentarischen Verfahren geändert werden. Deshalb solltest du den endgültigen Betrag erst übernehmen, wenn das Gesetz verkündet ist, und ihn nicht aus einem Entwurf ableiten.

So gehst du jetzt vor

  1. Rechne für 2026 mit 9.756 Euro pro Kind bei zusammen veranlagten Eltern und mit 4.878 Euro je Elternteil.
  2. Prüfe nach der Verkündung des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 den endgültigen Betrag im Bundesgesetzblatt.
  3. Kläre bei getrennter Veranlagung mit dem Finanzamt, ob eine Übertragung nach § 32 Abs. 6 EStG sinnvoll ist.

Was der Freibetrag für Studierende mit Kind bedeutet

Auch Studierende können Eltern sein, und für sie ist der Freibetrag vor allem dann relevant, wenn das Kind im Haushalt lebt und das Einkommen der Eltern die Besteuerung beeinflusst. Der Freibetrag ist eine steuerliche Frage, das Kindergeld dagegen eine eigene Leistung. Beide Themen werden in der Praxis oft zusammen genannt, sind aber nicht identisch.

Das Kindergeld beträgt für 2026 nach § 66 EStG 259 Euro pro Kind und Monat. Die Höhe des Kindergeldes ist damit eine andere Größe als der Freibetrag und wird in einem eigenen Ratgeber erläutert. Wer beide Leistungen vergleichen will, sollte beim Finanzamt nachfragen, welche Berechnung für die eigene Situation gilt.

Warum sich die Freibeträge verändern

Der Kinderfreibetrag knüpft an das Existenzminimum eines Kindes an. Verändert sich der Wert, geschieht das durch ein Gesetz und nicht durch eine Entscheidung der Verwaltung. Für die Planung heißt das: Rechne mit dem Betrag des laufenden Jahres, solange kein neues Gesetz verkündet ist, und prüfe die Änderung, sobald sie beschlossen wurde. Wer den Wert für 2027 nutzt, sollte deshalb den Stand der Verkündung im Blick behalten.

Passend dazu

Quellen: Einkommensteuergesetz § 32, gesetze-im-internet.de (Stand: 2026), Regierungsentwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027, bundesregierung.de (Stand: 2. September 2026), Einkommensteuergesetz § 66, gesetze-im-internet.de (Stand: 2026).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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