Wenn dein Kind ein Studium beginnt, musst du vor dem Semesterstart drei Dinge klären: Krankenversicherung, Kindergeld und Unterhalt. Ab 25 endet die Familienversicherung für Studierende, und das Kindergeld läuft in der Regel bis 25, wenn das Studium die erste Ausbildung ist. Der Unterhalt richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und dem Bedarf des Kindes, für auswärts wohnende Studierende liegt der Bedarfssatz 2026 bei 990 Euro.
Das Wichtigste in Kürze
| Kernfakt | Wert 2026 | Stand und Quelle |
|---|---|---|
| Kindergeld pro Kind | 259 € im Monat | Amtlich, § 66 EStG, Stand 20.10.2026 |
| Familienversicherung, Einkommensgrenze | 565 € im Monat (Minijob 603 €) | Amtlich, § 10 SGB V |
| Altersgrenze Familienversicherung in Ausbildung | 25 Jahre | Amtlich, § 10 Abs. 2 SGB V |
| Bedarfssatz auswärts wohnender Studierender | 990 € im Monat | Düsseldorfer Tabelle, Stand 1.1.2026 |
Bleibt dein Kind in deiner Familienversicherung?
Ja, wenn dein Kind unter 25 ist und sein eigenes Gesamteinkommen unter 565 € im Monat bleibt, bei einem Minijob unter 603 €. Ist das Einkommen höher, endet die Familienversicherung, und dein Kind wird in der studentischen Krankenversicherung (KVdS) pflichtversichert. Ab 25 endet die Familienversicherung für Studierende auch dann, wenn das Einkommen niedrig ist. Die studentische Versicherung kostet 2026 rund 143 bis 148 € im Monat, je nach Alter und Zusatzbeitrag. Die Details stehen im Text Familienversicherung im Studium unter 25. Den Abstand zur Grenze kannst du im Familienversicherungs-Check prüfen.
Was ändert sich beim Kindergeld?
Das Kindergeld läuft während einer Erstausbildung oder eines Erststudiums bis 25 weiter. Ein Minijob schadet dabei nicht, und eine Erwerbstätigkeit ohne feste Stundengrenze ist während des Erststudiums nicht ausdrücklich ausgeschlossen, das Studium muss aber der Schwerpunkt bleiben. Meldest du den Studienbeginn der Familienkasse nicht, kann es zu Rückforderungen kommen. Wie viel Kindergeld dir zusteht, prüfst du im Kindergeld-Check, die Details zu Anspruch und Antrag stehen im Text Kindergeld im Studium 2026.
Wie sieht es mit dem Unterhalt aus?
Eltern schulden ihrem Kind den Unterhalt für eine angemessene erste Ausbildung, und dazu gehört in der Regel ein Studium. Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und nach dem Einkommen der Eltern. Das Kindergeld wird bei einem volljährigen Kind auf den Bedarf angerechnet. Den Rechenweg und die Dauer des Anspruchs erklärt der Text Unterhalt für studierende Kinder: Höhe und Dauer 2026.
Welche Unterlagen legst du bereit?
- Immatrikulationsbescheinigung mit Studienbeginn und Studiengang, für die Familienkasse und die Krankenkasse.
- Nachweis über die bisherige Krankenversicherung und deine Familienversicherung, mit dem Datum des Endes.
- Abiturzeugnis oder Nachweis über den Schulabschluss, falls die Familienkasse ihn anfordert.
- Mietvertrag oder Nachweis der Wohnsituation, weil sie für den Unterhalt und das BAföG eine Rolle spielt.
- Einkommensnachweise deines Kindes, wenn es neben dem Studium arbeitet.
Rechenbeispiel: Was kostet der Studienstart in einem Jahr?
- Auswärtiger Bedarf des Kindes: 990 € im Monat (Düsseldorfer Tabelle 2026).
- Kindergeld: 259 € im Monat, bei einem volljährigen Kind auf den Bedarf angerechnet.
- Verbleibender Bedarf: 990 € − 259 € = 731 € im Monat, der nach den Einkommensverhältnissen der Eltern verteilt wird.
- Ausbildung im Jahr: 731 € × 12 = 8.772 € als Richtwert, bevor eigene Einkünfte und BAföG berücksichtigt werden.
So gehst du jetzt vor
- Kläre vor dem Semesterstart, bis wann deine Familienversicherung läuft, und vergleiche sie mit dem Einkommen deines Kindes.
- Melde den Studienbeginn schriftlich an die Familienkasse und lege die Immatrikulationsbescheinigung bei.
- Sprich mit deinem Kind über Nebenjob und BAföG, bevor der Unterhalt festgelegt wird.
- Halte Unterlagen zu Unterhalt, Kindergeld und Versicherung in einem Ordner bereit, bis das Studium abgeschlossen ist.
Häufige Fragen
Bleibt mein Kind in meiner Familienversicherung, wenn es studiert?
Bis 25 ja, wenn das Einkommen deines Kindes unter 565 € im Monat bleibt, beim Minijob unter 603 €. Ab 25 endet die Familienversicherung für Studierende, und die studentische Versicherung greift.
Bekomme ich Kindergeld, wenn mein Kind studiert?
In der Regel ja, bei einem Erststudium bis 25. Ein Minijob schadet nicht. Die Familienkasse prüft den Anspruch im Einzelfall.
Muss ich meinem Kind Unterhalt zahlen, wenn es auswärts studiert?
Ja, für eine angemessene erste Ausbildung, und zwar nach deinem Einkommen. Das Kindergeld wird auf den Bedarf angerechnet.
Was muss ich der Familienkasse melden?
Den Studienbeginn, einen Studienwechsel, eine Unterbrechung und ein Einkommen des Kindes über den erlaubten Grenzen. Eine Meldung ist Pflicht, auch wenn der Anspruch zunächst unverändert bleibt.
Mehr zum Studienbeginn steht in der Checkliste für Studierende, die du mit deinem Kind durchgehen kannst.
Quellen und Prüfung
- § 32, § 66 EStG (Kindergeld, Altersgrenzen), gesetze-im-internet.de, Abruf 20.10.2026.
- § 10 SGB V (Familienversicherung), gesetze-im-internet.de, Abruf 20.10.2026.
- § 1601, § 1610, § 1612b BGB (Unterhalt), gesetze-im-internet.de, Abruf 20.10.2026.
- Düsseldorfer Tabelle, Stand 1.1.2026, OLG Düsseldorf.
Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026
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Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.
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