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Halbwaisenrente und Waisenrente im Studium

Halbwaisenrente und Waisenrente im Studium laufen bis 27, wenn die Ausbildung über 20 Stunden pro Woche liegt. Altersgrenzen und BAföG-Anrechnung im Überblick.
Studentin füllt in der Bibliothek einen Förderantrag aus

Inhalt

Kurz beantwortet: Waisenrente nach § 48 SGB VI wird bis zum 18. Geburtstag gezahlt und bei Schul- oder Berufsausbildung bis zum 27. Geburtstag verlängert. Eine Ausbildung zählt nur, wenn sie mehr als 20 Stunden pro Woche beansprucht. Im BAföG bleibt die Waisenrente bis 270 Euro (bei Bedarf nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG) bzw. 190 Euro im Monat anrechnungsfrei (Stand: Oktober 2026, geltendes Recht). Den Rest rechnet das BAföG-Amt als Einkommen an.

Wer als Halbwaise oder Vollwaise studiert, bekommt die Waisenrente oft über das Studium hinaus, aber nicht ohne Grenzen. Dieser Ratgeber erklärt, bis wann die Rente läuft, welche Ausbildung zählt und wie sich die Rente auf das BAföG auswirkt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Halbwaisenrente erhältst du, wenn ein Elternteil verstorben ist und der andere lebt und unterhaltspflichtig ist (§ 48 Abs. 1 SGB VI).
  • Vollwaisenrente gibt es, wenn beide Elternteile verstorben sind (§ 48 Abs. 2 SGB VI).
  • Die Rente endet grundsätzlich mit 18, bei Schul- oder Berufsausbildung erst mit 27 Jahren (§ 48 Abs. 4 SGB VI).
  • Eine Ausbildung zählt nur, wenn sie einen tatsächlichen Zeitaufwand von mehr als 20 Stunden pro Woche hat.
  • Im BAföG bleiben 270 Euro oder 190 Euro der Waisenrente anrechnungsfrei. Der übrige Betrag zählt als Einkommen (§ 23 Abs. 4 BAföG).

Halbwaisenrente oder Vollwaisenrente?

Die Waisenrente richtet sich danach, ob ein Elternteil oder beide Elternteile verstorben sind. Bei der Halbwaisenrente nach § 48 Abs. 1 SGB VI muss der verstorbene Elternteil die allgemeine Wartezeit erfüllt haben, und der überlebende Elternteil muss unterhaltspflichtig sein. Bei der Vollwaisenrente nach § 48 Abs. 2 SGB VI gibt es keinen unterhaltspflichtigen Elternteil mehr, die Wartezeit des Verstorbenen bleibt aber Voraussetzung.

Stief- und Pflegekinder, die im Haushalt des Verstorbenen lebten, können nach § 48 Abs. 3 SGB VI unter Umständen ebenfalls Anspruch haben. Ob das bei dir zutrifft, entscheidet die Deutsche Rentenversicherung nach den Angaben im Antrag.

Bis wann läuft die Waisenrente im Studium?

Nach § 48 Abs. 4 SGB VI gilt: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird die Rente in jedem Fall gezahlt. Bis zum 27. Lebensjahr wird sie gezahlt, wenn du dich in Schul- oder Berufsausbildung befindest, in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen Ausbildungsabschnitten stehst oder einen freiwilligen Dienst leistest. Auch bei einer Behinderung, die dich am eigenen Unterhalt hindert, kann die Rente länger laufen.

LebensphaseAnspruch auf WaisenrenteGrundlage
Bis 18 Jahreja§ 48 Abs. 4 SGB VI
18 bis 27 Jahre, Ausbildung über 20 Stunden pro Wocheja§ 48 Abs. 4 SGB VI
18 bis 27 Jahre, Ausbildung bis 20 Stunden pro Wochenicht über die Ausbildung§ 48 Abs. 4 SGB VI
Nach dem 27. Geburtstagin der Regel nein§ 48 Abs. 4 SGB VI

Wichtig ist der Unterschied zwischen dem Ende der Waisenrente und dem Ende des BAföG-Anspruchs. Beide Fristen laufen getrennt, denn die BAföG-Förderungshöchstdauer folgt eigenen Regeln. Ein Ende der Rente verlängert deshalb nicht automatisch die Förderung und umgekehrt.

Die Verlängerung nach § 48 Abs. 5 SGB VI greift, wenn die Ausbildung durch Wehr- oder Zivildienst unterbrochen oder verzögert wurde. Die Altersgrenze verschiebt sich dann um diese Zeit, höchstens um die Dauer des jeweiligen Grunddienstes.

Zählt dein Studium als Ausbildung?

Die Frage ist wichtig, weil ein Teilzeit- oder Fernstudium die 20-Stunden-Grenze verfehlen kann. Nach der Gesetzesfassung zählt eine Ausbildung nur, wenn ihr tatsächlicher Zeitaufwand mehr als 20 Stunden pro Woche beträgt. Bei einem Vollzeitstudium ist das meist gegeben. Bei einem Teilzeit- oder Fernstudium solltest du den Stundenaufwand konkret nachweisen.

Ein Nebenjob neben dem Studium ändert die Ausbildung nicht automatisch. Ob du zwischen Studium und Erwerbstätigkeit wechselst, wirkt sich aber auf die Rente aus. Wie Semesterferien und Nebenjobs bei der Rentenversicherung zählen, erklärt der Beitrag Werkstudent: 20-Stunden-Regel, Rentenversicherung und Semesterferien.

Wie wirkt sich die Waisenrente auf das BAföG aus?

Die Waisenrente ist Einkommen im BAföG. Nach § 23 Abs. 4 Nr. 1 BAföG bleibt sie teilweise anrechnungsfrei: Mit 270 Euro, wenn der Bedarf nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG besteht, sonst mit 190 Euro. Den übersteigenden Betrag rechnet das Amt auf deine Förderung an. Die Beträge stammen aus dem geltenden Gesetz, Stand Oktober 2026. Ob § 12 Abs. 1 Nr. 1 bei dir greift, klärt das BAföG-Amt.

Die Regel führt dazu, dass eine höhere Waisenrente die BAföG-Förderung spürbar senken kann. Rechne deshalb vor einem Antrag durch, welcher Betrag übrig bleibt. Die Freibeträge und Förderbeträge findest du im Beitrag Studienfinanzierung in Zahlen 2026/27: BAföG, Kindergeld und Freibeträge.

Rechenbeispiel mit Annahme

Annahme: Du bist Halbwaise, studierst in Vollzeit und erhältst eine Waisenrente von 300 Euro im Monat. Für dich gilt der Freibetrag von 270 Euro, weil der Bedarf nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG besteht. Dann bleiben 270 Euro der Rente anrechnungsfrei, und die übrigen 30 Euro zählen als Einkommen. Die BAföG-Berechnung nimmt das Amt vor, das Ergebnis hängt zusätzlich von weiteren Einkommens- und Bedarfsfaktoren ab.

Häufige Fragen

Bekomme ich die Waisenrente automatisch bis zum 27. Geburtstag?

Nein. Die Rente endet nicht automatisch, sondern die Deutsche Rentenversicherung prüft die Voraussetzungen. Du musst die Ausbildung und ihren Umfang nachweisen, etwa mit einer Bescheinigung der Hochschule.

Gibt es die Waisenrente auch, wenn ich nur Teilzeit studiere?

Nur dann, wenn die Ausbildung mehr als 20 Stunden pro Woche beansprucht. Bei Teilzeit- oder Fernstudium muss der tatsächliche Zeitaufwand belegt werden. Ein Nachweis hilft, Streit mit der Rentenversicherung zu vermeiden.

Muss ich die Waisenrente selbst beantragen?

Ja, die Rente wird auf Antrag gewährt. Zuständig ist der Rentenversicherungsträger, bei dem der verstorbene Elternteil versichert war. Lege die Sterbeurkunde, Nachweise über die Ausbildung und Angaben zum Unterhalt des überlebenden Elternteils bei.

Was passiert, wenn ich die Ausbildung unterbreche?

Dann kann die Rente enden, wenn die Unterbrechung nicht unter die Übergangszeit von höchstens vier Monaten fällt. Melde Änderungen sofort der Rentenversicherung und dem BAföG-Amt, damit keine Überzahlung entsteht.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe, ob du Halbwaisen- oder Vollwaisenrente beziehst und bis wann die Rente nach § 48 SGB VI läuft.
  2. Lass dir die Ausbildung bescheinigen und notiere den wöchentlichen Zeitaufwand, auch bei Teilzeit oder Fernstudium.
  3. Rechne vor einem BAföG-Antrag den anrechnungsfreien Betrag aus, also 270 oder 190 Euro, und den Rest als Einkommen.
  4. Melde Ausbildungsende oder Unterbrechungen zeitnah der Rentenversicherung und dem BAföG-Amt.
  5. Kläre offene Fragen zu Unterhalt und Kindergeld mit den zuständigen Stellen, bevor du Entscheidungen triffst.

Passend dazu

Quellen: § 48 SGB VI, Waisenrente (gesetze-im-internet.de, geltendes Recht); § 23 BAföG, Freibeträge vom Einkommen (gesetze-im-internet.de); § 12 BAföG, Bedarf für Auszubildende (gesetze-im-internet.de).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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