Wer Grundsicherungsgeld beantragen will, braucht keinen perfekten Antrag, sondern einen rechtzeitigen. Nach § 37 SGB II wirkt der Antrag auf den Ersten des Monats zurück, in dem du ihn stellst. Leistungen für die Zeit davor gibt es nicht. Die Unterlagen kannst du in vielen Fällen nachreichen.
Dieser Ratgeber zeigt, wie du den Antrag stellst, welche Nachweise die Bundesagentur für Arbeit nennt und worauf es bei Vermögen und Miete ankommt. Er gilt für die Leistung nach dem SGB II, die seit dem 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld heißt. Den Überblick über die Reform gibt der Hub zur Neuen Grundsicherung.
Kurz beantwortet: Das Grundsicherungsgeld wird beim zuständigen Jobcenter beantragt, online über ein Benutzerkonto der Bundesagentur für Arbeit oder in Papierform per Post (Stand: November 2026). Der Antrag wirkt auf den Ersten des Antragsmonats zurück (§ 37 SGB II). Nachweise etwa zu Miete und Einkommen kannst du hochladen oder nachreichen.
Das Wichtigste in Kürze
- Leistungen gibt es nur auf Antrag und nicht für die Vergangenheit. Der Antrag wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II).
- Du kannst online mit einem Benutzerkonto der Bundesagentur für Arbeit oder schriftlich beantragen.
- Angaben zu Miete und Einkommen musst du belegen. Fehlende Nachweise kannst du nachreichen, die abschließende Prüfung erfolgt, wenn alle vorliegen.
- Für das Vermögen zählt der Stand am Tag des Antrags. Sichere Kontoauszüge und Depotübersichten zu diesem Stichtag.
- Änderungen nach dem Antrag teilst du dem Jobcenter unverzüglich mit (§ 60 SGB I).
Wie stelle ich den Antrag auf Grundsicherungsgeld?
Die Bundesagentur für Arbeit nennt zwei Wege. Online stellst du bei deinem Jobcenter einen Antrag auf Grundsicherungsgeld, dafür meldest du dich zunächst bei einem Benutzerkonto der Bundesagentur an oder registrierst dich. Alternativ kann der Antrag in Papierform, zum Beispiel per Post, an das zuständige Jobcenter gehen. Dafür müssen bestimmte Formulare ausgefüllt werden. Zuständig ist das Jobcenter an deinem Wohnort.
Wichtig ist der Zeitpunkt. Nach § 37 SGB II werden Leistungen nur auf Antrag erbracht, und zwar nicht für Zeiten vor der Antragstellung. Ein Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt dafür auf den Ersten des Monats zurück, in dem er gestellt wird. Annahme: Du stellst den Antrag am 18. November 2026. Dann können Leistungen ab dem 1. November 2026 in Betracht kommen, nicht aber für den Oktober. Zögere deshalb nicht, den Antrag zu stellen, auch wenn noch Unterlagen fehlen.
Welche Unterlagen und Nachweise brauche ich?
Die Bundesagentur schreibt, dass bestimmte Angaben belegt werden müssen, etwa Mietkosten oder Einkommen. Die Nachweise lassen sich direkt im Online-Antrag hochladen. Fehlende Nachweise kannst du online nachreichen. In den Ausfüllhinweisen zu den Formularen nennt die Bundesagentur je nach Lebenslage unter anderem diese Unterlagen (Stand: November 2026):
| Lebenslage | Nachweis laut Ausfüllhinweisen |
|---|---|
| Krankenversicherung | Mitgliedsbescheinigung oder anderer Nachweis der gewählten Krankenkasse, innerhalb von zwei Wochen. Privat Versicherte legen die Beitragshöhe vor. |
| Bankverbindung | Kontoauszug oder anderer Beleg mit der IBAN. |
| Wohneigentum | Kaufvertrag oder Verkehrswertgutachten, nicht älter als drei Jahre. Bei Schuldzinsen Jahreskontoauszug oder Zins- und Tilgungsplan. |
| Schule, Studium, Ausbildung | Schulbescheinigung, Immatrikulations- oder Exmatrikulationsbescheinigung oder Ausbildungsvertrag. |
| Unterhalt | Gerichtsurteile, Beschlüsse, Vergleiche, notarielle oder Jugendamtsurkunden oder außergerichtliche Vereinbarungen. |
| Identifikationsnummer | Sozialversicherungsausweis, Einkommensteuererklärung oder Lohnbescheinigung. |
| Aufenthaltsstatus | Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung oder Duldung. |
| Besondere Bedarfe | Ärztliche Bescheinigung etwa bei Schwangerschaft, Behinderung (Merkzeichen G) oder kostenaufwendiger Ernährung (Anlage MEB). |
Für die Wohnkosten gibt es eine eigene Anlage (Anlage KDU), in der du unter anderem angibst, ob Warmwasser dezentral erzeugt wird. Typischerweise gehören der Mietvertrag und die letzte Nebenkostenabrechnung zu den Unterlagen, die das Jobcenter zur Prüfung der Miete benötigt, siehe Wohnkosten bei der Grundsicherung. Ob und welche weiteren Nachweise nötig sind, nennt dein Jobcenter in seiner Nachforderung.
Was ist beim Vermögen zu beachten?
Beim Vermögen kommt es auf den Verkehrswert zum Zeitpunkt des Antrags auf Bewilligung an (§ 12 Abs. 3 SGB II). Seit dem 1. Juli 2026 gilt kein Karenzzeitschutz mehr, sondern ein Freibetrag nach Lebensalter von 5.000 bis 20.000 Euro. Auto und Hausrat bleiben nur dann unberücksichtigt, wenn sie angemessen sind. Die Angemessenheit eines Autos wird vermutet, wenn du es im Antrag erklärst. Gib deshalb Auto, Konten, Depots, Bausparverträge und Wohneigentum vollständig an. Die Beträge und geschützten Gegenstände stehen im Ratgeber Schonvermögen bei der Grundsicherung, die Karenzzeit bei der Miete im Ratgeber Karenzzeit bei der Grundsicherung.
Was gilt für Studierende und Absolventen?
Wer ein dem Grunde nach BAföG-förderfähiges Studium absolviert, ist nach § 7 Abs. 5 SGB II im Regelfall vom Leistungsbezug zum Lebensunterhalt ausgeschlossen, siehe Neue Grundsicherung für Studierende. Eine Immatrikulationsbescheinigung gehört deshalb zu den Unterlagen, die das Jobcenter verlangt. Nach dem Abschluss kann ein Anspruch bestehen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht, steht im Ratgeber Arbeitslosengeld nach dem Studium.
Was passiert nach dem Antrag?
Das Jobcenter prüft die Unterlagen, fordert Fehlendes nach und erlässt dann einen Bescheid. Die Bundesagentur schreibt, dass die abschließende Prüfung erst erfolgt, wenn alle Nachweise vorliegen. Änderungen in den Verhältnissen, etwa ein Umzug, eine neue Arbeit oder neues Vermögen, musst du dem Jobcenter mitteilen. Die allgemeine Mitwirkungspflicht steht in § 60 SGB I. Gegen den Bescheid kannst du Widerspruch einlegen, siehe Widerspruch gegen einen Jobcenter-Bescheid.
Häufige Fragen
Kann ich den Antrag formlos stellen?
Die Bundesagentur beschreibt den Online-Antrag und den Antrag in Papierform mit bestimmten Formularen. Wer in Eile ist, sollte das Jobcenter sofort kontaktieren und den Antrag so schnell wie möglich einreichen, weil er auf den Monatsersten zurückwirkt.
Muss ich alle Unterlagen sofort mitschicken?
Nein. Die Bundesagentur schreibt, dass sich fehlende Nachweise nachreichen lassen. Die endgültige Entscheidung fällt aber erst, wenn alle Unterlagen vorliegen.
Gilt mein alter Bürgergeld-Bescheid weiter?
Die Bundesagentur schreibt, dass bisher erlassene Bescheide inhaltlich gültig bleiben. Für die Weiterbewilligung gelten die Hinweise im Bescheid, mehr dazu im Ratgeber Umstellung vom Bürgergeld auf die Grundsicherung.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Eine feste Frist nennt die Bundesagentur auf der Antragsseite nicht. Je vollständiger der Antrag ist, desto schneller kann das Jobcenter entscheiden.
Welcher Stichtag gilt für mein Vermögen?
Maßgeblich ist der Verkehrswert zum Zeitpunkt des Antrags auf Bewilligung oder erneute Bewilligung (§ 12 Abs. 3 SGB II). Vermögen, das du später erwirbst, wird zum Zeitpunkt des Erwerbs bewertet. Sichere deshalb Kontoauszüge und Depotübersichten für den Tag, an dem du den Antrag stellst, und teile spätere Zuflüsse wie eine Erbschaft oder ein Geldgeschenk dem Jobcenter mit.
Was steht im Bescheid?
Der Bescheid nennt den Zeitraum, für den Leistungen bewilligt werden, und zeigt, wie das Jobcenter Regelbedarf, Wohnkosten und Einkommen berechnet hat. Prüfe ihn gleich nach Erhalt auf Vollständigkeit der Angaben und auf die richtigen Beträge. Die Angemessenheit der Unterkunftskosten wird nach § 22 Abs. 1a SGB II für den Bewilligungszeitraum geprüft.
So gehst du jetzt vor
- Erstelle ein Benutzerkonto der Bundesagentur für Arbeit oder lade die Formulare herunter.
- Stelle den Antrag so früh wie möglich im Monat, ab dem du Leistungen brauchst.
- Sammle Mietvertrag, Kontoauszüge, Nachweise zu Einkommen, Krankenversicherung und Ausbildung.
- Gib Vermögen, Auto und Wohneigentum vollständig an und sichere die Stände zum Antragstag.
- Reiche fehlende Unterlagen schnell nach und bewahre alle Belege auf. Für Fragen zur Finanzplanung gibt es Unterstützung unter So arbeiten wir.
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Quellen: Grundsicherungsgeld beantragen, Bundesagentur für Arbeit (Stand November 2026); Ausfüllhinweise zu den Formularen für das Grundsicherungsgeld, Bundesagentur für Arbeit (Stand November 2026); § 37 SGB II, gesetze-im-internet.de (Stand November 2026); § 12 SGB II, gesetze-im-internet.de (Stand November 2026); § 60 SGB I, gesetze-im-internet.de (Stand November 2026).
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.