Definition. Ein duales Studium verbindet ein Hochschulstudium mit einer betrieblichen Ausbildung oder einer Anstellung. Wer in einem Arbeitsverhältnis steht, ist dadurch in der Regel als Arbeitnehmer kranken- und pflegeversichert. Die studentische KVdS spielt dann meist keine Rolle. Die Pflicht als Beschäftigter geht der studentischen Versicherung vor.
Warum der Arbeitsvertrag den Ausschlag gibt
Die KVdS ist nachrangig. Besteht bereits eine Pflichtversicherung über eine Beschäftigung, greift die studentische Pflicht nicht. Deshalb wirst du im dualen Studium über den Betrieb versichert und nicht über die Hochschule. Beiträge werden dann vom Gehalt abgezogen, und der Arbeitgeber meldet dich bei der Krankenkasse an. Prüfe dennoch deine Meldung, damit die Zuordnung stimmt.
Zahlen 2026 und ihre Quellen
| Größe | Wert 2026 | Quelle |
|---|---|---|
| Stundengrenze für das Werkstudentenprivileg | 20 Stunden pro Woche neben einem überwiegenden Studium | § 6 SGB V, Rundschreiben 23.11.2016 |
| Minijob-Grenze | 603 Euro im Monat | § 8 SGB IV, Faktenblatt Rechengrößen 2026 |
| Mindestlohn | 13,90 Euro brutto pro Stunde | Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung |
Ein Beispiel aus der Praxis
Du studierst dual und hast einen Ausbildungsvertrag mit einer Vollzeitstelle im Betrieb. Die Krankenversicherung läuft über den Arbeitgeber, auch wenn du an der Hochschule eingeschrieben bist. Das Werkstudentenprivileg spielt hier nicht die gleiche Rolle, weil es nur für Beschäftigungen bis 20 Stunden pro Woche neben einem überwiegenden Studium gilt.
Verwandte Begriffe
- Werkstudentenprivileg: Glossar Werkstudentenprivileg
- KVdS: Glossar KVdS
- Familienversicherung: Glossar Familienversicherung
- Duales Studium und Familienversicherung: Duales Studium, Krankenversicherung und Familienversicherung
- Alle Begriffe im Überblick: Glossar Krankenversicherung im Studium: Begriffe von A bis Z
Häufige Fragen
Bin ich im dualen Studium automatisch Student in der KVdS?
In der Regel nicht, weil die Pflicht als Beschäftigter vorgeht. Entscheidend ist der Vertrag mit dem Betrieb, nicht allein die Einschreibung an der Hochschule.
Kann ich trotz Ausbildungsvertrag familienversichert bleiben?
Die Familienversicherung hängt vom Einkommen und vom Status ab. Ein Ausbildungsverhältnis mit eigener Pflichtversicherung schließt sie in der Regel aus, deshalb lohnt die Prüfung vorab.
Was ändert ein Wechsel zwischen Ausbildung und Studium?
Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses lebt die studentische Pflicht wieder auf, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Melde den Wechsel deiner Krankenkasse, damit keine Lücke entsteht.
Stand: 20.10.2026. Dieser Eintrag ist Information, keine individuelle Beratung.
Quellen: § 5 SGB V, § 6 SGB V, § 8 SGB IV, Gemeinsames Rundschreiben zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Studenten und Praktikanten, 23.11.2016, Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung.
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