Beamter auf Probe ist eine Statusbezeichnung für Beamtinnen und Beamte, die eine Probezeit absolvieren, bevor sie auf Lebenszeit übernommen werden. Der Begriff fällt oft nach dem Referendariat, wenn es um die erste feste Stelle geht. Dieser Beitrag zeigt, was den Status ausmacht und worauf du achten solltest.
Kurz beantwortet: Ein Beamter auf Probe steht in einem Beamtenverhältnis, das der Ableistung einer Probezeit dient, meist zur späteren Verwendung auf Lebenszeit. Die Grundlage ist § 4 Abs. 3 des Beamtenstatusgesetzes. Wie lange die Probezeit dauert und wie sie verlängert werden kann, regelt das Landesrecht.
Das Wichtigste in Kürze
- Beamter auf Probe ist ein Status mit Probezeit, der meist zur späteren Übernahme auf Lebenszeit führt.
- Die Grundlage ist § 4 Abs. 3 des Beamtenstatusgesetzes. Die Dauer regelt das Landesrecht.
- Der Status ist nicht dasselbe wie der Beamte auf Widerruf, der dem Vorbereitungsdienst dient.
- Auch in der Probezeit gelten Besoldung, Beihilfe und Fragen der Versicherung nach Landesrecht.
- Wer die Probezeit nicht besteht, kann entlassen werden. Die Einzelheiten stehen im Gesetz.
Was unterscheidet den Status vom Beamten auf Widerruf?
Nach § 4 Abs. 3 des Beamtenstatusgesetzes dient das Beamtenverhältnis auf Probe der Ableistung einer Probezeit. Diese bereitet auf die spätere Verwendung auf Lebenszeit vor oder auf die Übertragung eines Amtes mit leitender Funktion. Der Beamte auf Widerruf steht dagegen im Vorbereitungsdienst. Oft ist der Schritt nach dem Referendariat genau der Wechsel vom einen in den anderen Status.
Wie lange dauert die Probezeit?
Die Dauer legt das Landesrecht fest. Eine bundesweit einheitliche Zahl gibt es daher nicht. Nimm die Regel deines Landes aus der Laufbahnverordnung oder dem Landesbeamtengesetz zur Hand. Auch die Frage, wie eine Verlängerung geregelt ist, beantwortet das Landesrecht. Im Ernennungsschreiben findest du den Stand für deinen Fall.
Welche Folgen hat die Probezeit für Bezüge und Versicherung?
Auf Probe erhältst du in der Regel die Besoldung des Eingangsamtes und nicht mehr die Anwärterbezüge. Bei der Krankenversicherung spielt die Beihilfe eine große Rolle. Die Kombination mit einer privaten Versicherung ist verbreitet. Beide Wege haben Vor- und Nachteile, deshalb lohnt sich ein Vergleich, bevor du dich festlegst. Zur Beihilfe nach dem Referendariat lies den Beitrag Krankenversicherung nach dem Referendariat: Wie es weitergeht.
Was passiert, wenn die Bewährung nicht gelingt?
Wenn sich in der Probezeit zeigt, dass die Bewährung nicht gelingt, kann das Dienstverhältnis beendet werden. Die Entlassung regeln die §§ 22 und 23 des Beamtenstatusgesetzes sowie das Landesrecht. Wer betroffen ist, sollte früh das Gespräch mit der Personalstelle suchen und die Gründe klären.
Häufige Fragen
Ist Beamter auf Probe dasselbe wie verbeamtet?
Im weiteren Sinn ja. Wer auf Probe ist, ist bereits Beamtin oder Beamter. Die endgültige Stellung kommt mit der Ernennung auf Lebenszeit. Bis dahin gilt die Probezeit.
Kann ich in der Probezeit einfach kündigen?
Ein Ausscheiden läuft nicht wie eine Kündigung im Arbeitsvertrag, sondern über die im Gesetz vorgesehenen Wege. Eine Auskunft gibt die Personalstelle.
Gibt es für Lehrkräfte eine Besonderheit?
Bei Lehrkräften hängen Probezeit und Übernahme in den Schuldienst stark vom Land ab. Mancherorts wird zunächst im Angestelltenverhältnis gearbeitet. Lies daher die Ausschreibung und die Vorgaben des Kultusministeriums deines Landes.
Wie beantrage ich Beihilfe als Beamter auf Probe?
Beihilfe beantragst du bei der zuständigen Beihilfestelle deines Landes oder Dienstherrn. Dazu reichst du Rechnungen und Belege ein. Die Frist und die Form sind im Landesrecht geregelt.
So gehst du jetzt vor
- Lies deinen Ernennungsbescheid und notiere Status, Besoldungsgruppe und Probezeit.
- Suche im Landesrecht die Regel zur Dauer und zur Verlängerung der Probezeit.
- Vergleiche Besoldung, Beihilfe und Krankenversicherung, bevor du dich festlegst.
- Bespreche offene Fragen mit der Personalstelle und halte alles schriftlich fest.
Passend dazu
- Beihilfe im Referendariat: Anspruch, Satz und Antrag
- Krankenversicherung nach dem Referendariat: Wie es weitergeht
- Krankenversicherung im Referendariat: GKV, PKV und Beihilfe
- Referendariat: Anwärterbezüge nach Bundesland
Quellen: § 4 BeamtStG, Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (gesetze-im-internet.de), Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), Gesamttext (gesetze-im-internet.de) (abgerufen Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.