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Dienstunfähigkeit für Lehramt in NRW, Bayern und Baden-Württemberg im Vergleich

Dienstunfähigkeit im Lehramt richtet sich nach Beamtenrecht. Der Ratgeber vergleicht Anwärterbezüge, Beihilfe und Landesgesetze in NRW, Bayern und Baden-Württemberg.
Studentin mit Fahrradhelm vor einem Universitätsgebäude

Inhalt

Wer das Lehramt anstrebt, wird in den meisten Fällen verbeamtet. Dann stellt sich die Frage nach der Dienstunfähigkeit im Lehramt: Was passiert, wenn du den Schuldienst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst, und wie unterscheiden sich die Regeln zwischen Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg? Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die Grundlagen und die Unterschiede der drei Länder.

Kurz beantwortet: Dienstunfähigkeit ist im Beamtenrecht geregelt und nicht im Versicherungsvertrag. Der Bund gibt mit § 26 BeamtStG den Rahmen vor, die Länder konkretisieren ihn in eigenen Landesbeamtengesetzen. Die Anwärterbezüge sind je Land unterschiedlich. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Dienstunfähigkeit ist ein Begriff des Beamtenrechts. Sie unterscheidet sich von der Berufsunfähigkeit im Versicherungsrecht.
  • Nach § 26 Abs. 1 BeamtStG werden Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit bei dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.
  • Die Landesbeamtengesetze von Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg unterscheiden sich in Details, etwa bei Verfahren und Fristen.
  • Die Anwärterbezüge für A 13 liegen in den drei Ländern eng beieinander, zwischen rund 1.786 und 1.795 Euro im Monat.
  • Für eine Dienstunfähigkeitsversicherung sind der Beamtenstatus, die Versorgungslücke und der Gesundheitszustand entscheidend.

Was regelt die Dienstunfähigkeit im Beamtenrecht?

Dienstunfähigkeit beschreibt die Situation, in der du deine Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen kannst. Das Beamtenstatusgesetz formuliert dazu in § 26 Abs. 1 den Grundsatz: Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie dauernd dienstunfähig sind. Dienstunfähigkeit kann auch bei längerer Erkrankung vorliegen, wenn innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate kein Dienst geleistet wurde und keine absehbare Genesung zu erwarten ist. Wer anderweitig verwendbar ist, wird nicht in den Ruhestand versetzt.

Diese Regeln sind der Bundesrahmen. Die Länder haben eigene Beamtengesetze, und diese prägen den Alltag: Wer entscheidet, welches Verfahren gilt, wie die Amtsärztin oder der Amtsarzt eingebunden wird und wie die Versorgung berechnet wird. Die Versorgung selbst richtet sich nach dem Beamtenversorgungsrecht, das ebenfalls teils Landesrecht ist. Eine allgemeingültige Antwort, wie hoch die Versorgung im Einzelfall ausfällt, gibt es deshalb nicht.

Wie unterscheiden sich die drei Länder bei Anwärterbezügen und Beihilfe?

Im Vorbereitungsdienst und in den ersten Jahren nach der Verbeamtung bestimmt das Einkommen die Höhe der möglichen Absicherung. Die folgende Übersicht zeigt die Anwärterbezüge für die Besoldungsgruppe A 13 sowie den üblichen Beihilfesatz. Die Beträge stammen aus Besoldungstabellen des dbb, sie sind laut Quelle vorbehaltlich der Verkündung im jeweiligen Gesetzblatt.

LandMaßgebliches LandesgesetzAnwärterbezüge A 13Beihilfe Anwärter (Regel)
Nordrhein-WestfalenLandesbeamtengesetz NRW1.793,28 Euro (Stand 1. April 2026)50 Prozent
BayernBayerisches Beamtengesetz1.795,21 Euro (gilt ab 1. Oktober 2026)50 Prozent
Baden-WürttembergLandesbeamtengesetz Baden-Württemberg1.786,46 Euro (Stand 1. April 2026)50 Prozent

Die Zahlen zeigen, dass die Anwärterbezüge in den drei Ländern nah beieinander liegen. Entscheidender für die Absicherung ist deshalb oft nicht der Betrag selbst, sondern wie er sich bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit entwickelt und welche Beihilfe später greift.

Was gilt in Nordrhein-Westfalen?

In Nordrhein-Westfalen gilt das Landesbeamtengesetz. Für Lehrkräfte kündigt das Land zum 1. August 2026 eine Anpassung an, weil Primarstufe und Sekundarstufe I in die Besoldungsgruppe A 13 wechseln. Die Anpassung ist beim Landesamt für Besoldung und Versorgung dokumentiert. Die Tabellenwerte für Grundschullehrkräfte können daher von den allgemeinen Angaben abweichen, und du solltest den aktuellen Stand direkt beim Landesamt prüfen.

Was gilt in Bayern?

In Bayern regelt das Bayerische Beamtengesetz die Grundlagen des Beamtenverhältnisses. Der dort angegebene Anwärterbetrag gilt laut Besoldungstabelle erst ab 1. Oktober 2026, davor liegt er niedriger. Wer im Vorbereitungsdienst in Bayern ist, sollte deshalb den Stichtag für die eigene Bezügeabrechnung im Blick behalten, bevor eine Versicherungssumme festgelegt wird.

Was gilt in Baden-Württemberg?

In Baden-Württemberg gilt das Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg. Der Anwärterbetrag für A 13 liegt laut dbb-Tabelle bei 1.786,46 Euro und ist seit 1. April 2026 gültig. Auch hier gilt der Vorbehalt der amtlichen Bekanntmachung, weshalb du bei konkreten Berechnungen die aktuelle Bezügemitteilung heranziehen solltest.

Welche Rolle spielt die Beihilfe?

Beamtinnen und Beamte erhalten im Krankheitsfall nicht die volle Erstattung, sondern eine Beihilfe, die einen Teil der Kosten übernimmt. Der Beihilfesatz für Anwärterinnen und Anwärter liegt als Regel bei 50 Prozent. Die genaue Ausgestaltung steht in der jeweiligen Landesbeihilfeverordnung. Einige Länder bieten für Anwärter zusätzlich eine pauschale Beihilfe an, bei der Zugang und Wahl klar geregelt sein müssen. Ob sie in deinem Land zur Verfügung steht, prüfst du am besten direkt bei der Bezügestelle.

Für die Absicherung bedeutet das: Die Beihilfe ergänzt die Krankenversicherung, sie ersetzt aber keine Einkommenssicherung. Wenn die Dienstunfähigkeit eintritt, fällt das Gehalt weg, und die Versorgung ist meist niedriger als das aktive Einkommen.

Wann braucht es eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schließt die Lücke zwischen dem Gehalt und der staatlichen Versorgung. Ob sie sinnvoll ist, hängt davon ab, wie hoch die Lücke im eigenen Fall ausfällt. Ein früher Abschluss ist oft günstiger, aber er setzt eine Gesundheitsprüfung voraus. Vorerkrankungen können zu Ausschlüssen oder Zuschlägen führen, und in manchen Fällen lohnt sich der Abschluss deshalb nicht.

Einen ehrlichen Blick auf deine Situation erhältst du, wenn du zuerst die Versorgungslage und dann die Beiträge vergleichst. Bei Academycon kannst du dafür ein persönliches Gespräch führen: So arbeiten wir.

Häufige Fragen

Ist die Dienstunfähigkeit dasselbe wie die Berufsunfähigkeit?

Nein. Die Dienstunfähigkeit ist ein Begriff des Beamtenrechts und wird über das Dienstverhältnis definiert. Die Berufsunfähigkeit ist dagegen im Versicherungsvertragsgesetz geregelt, dort geht es um den zuletzt ausgeübten Beruf.

Gilt die Regel in allen Ländern gleich?

Die Grundsätze entsprechen dem Bundesrahmen, im Detail unterscheiden sich die Landesgesetze. Verfahren, Zuständigkeiten und Fristen können abweichen, deshalb solltest du das Landesgesetz deines Landes lesen.

Wie hoch ist mein Einkommen als Anwärter?

Das hängt von der Besoldungsgruppe, der Stufe und dem Familienstand ab. Die Tabellen geben den Grundbetrag an, Zuschläge kommen hinzu. Für eine genaue Zahl brauchst du deine Bezügemitteilung.

Zahlt der Staat im Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit automatisch genug?

Nicht unbedingt. Die Versorgung hängt von Dienstzeit, Besoldung und Landesrecht ab. Ob sie den bisherigen Lebensstandard abdeckt, lässt sich nicht pauschal sagen, und genau hier setzt eine Dienstunfähigkeitsversicherung an.

Muss ich den Versicherer über die Verbeamtung informieren?

Prüfe, ob der Tarif die Verbeamtung als Angabe oder Änderung verlangt. Viele Verträge tun das. Halte Mitteilungen schriftlich fest, damit du den Zeitpunkt belegen kannst.

So gehst du jetzt vor

  1. Lege fest, welches Landesgesetz für dich gilt, und lies die Regeln zur Dienstunfähigkeit darin.
  2. Hole dir die aktuelle Bezügemitteilung oder Besoldungsauskunft, bevor du Zahlen vergleichst.
  3. Kläre den Beihilfesatz und ob es eine pauschale Beihilfe gibt, bei der Bezügestelle.
  4. Vergleiche die Versorgungslücke mit den Angeboten und lass dir die Bedingungen schriftlich geben.

Passend dazu

Quellen: § 26 BeamtStG, Dienstunfähigkeit · Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW, Anpassung der Lehrkraftbesoldung zum 1. August 2026 · dbb-Besoldungstabelle NRW, Stand April 2026 (Sekundärquelle, vorbehaltlich der Verkündung) (abgerufen Oktober 2026)

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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