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Dienstunfähigkeit für Lehrkräfte: Vorsorge vor der Verbeamtung

Was passiert, wenn Lehrkräfte im Beamtenverhältnis dienstunfähig werden? Ruhegehalt, Mindestversorgung, Minderung und die Punkte für eine eigene Absicherung.
Referendar steht vor der Tafel in einem Klassenzimmer

Inhalt

Wer als Lehrkraft arbeiten will, stellt sich früher oder später die Frage nach einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer. Der Grund: Die Folgen einer dauerhaften gesundheitlichen Einschränkung unterscheiden sich im Beamtenverhältnis deutlich von der Berufsunfähigkeit in der freien Wirtschaft. Dieser Ratgeber erklärt, was das Beamtenrecht vorsieht und an welcher Stelle eine private Absicherung ansetzen kann.

Kurz beantwortet: Wird eine verbeamtete Lehrkraft dauerhaft dienstunfähig, prüft der Dienstherr zuerst eine anderweitige Verwendung. Ist sie nicht möglich, folgt die Versetzung in den Ruhestand. Nach Bundesrecht (§ 14 BeamtVG) beträgt das Ruhegehalt mindestens 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, sofern mindestens fünf Jahre Dienstzeit vorliegen. Ob eine zusätzliche private Absicherung sinnvoll ist, hängt von Dienstzeit, Gesundheit und Lebensplan ab. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Lebenszeitbeamte werden bei dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, nachdem der Dienstherr eine anderweitige Verwendung geprüft hat (§ 26 BeamtStG).
  • Das Ruhegehalt wächst nach Bundesrecht mit 1,79375 Prozent pro Dienstjahr und ist auf höchstens 71,75 Prozent begrenzt (§ 14 Abs. 1 BeamtVG).
  • Die Mindestversorgung beträgt 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, wenn mindestens fünf Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit vorliegen (§ 14 Abs. 4 BeamtVG).
  • Ist die Dienstunfähigkeit nicht auf einen Dienstunfall zurückzuführen, mindert sich das Ruhegehalt je Jahr vorzeitiger Versetzung um 3,6 Prozent, insgesamt höchstens um 10,8 Prozent (§ 14 Abs. 3 BeamtVG).
  • Eine private Berufsunfähigkeits- oder Dienstunfähigkeitsversicherung ist ein eigener Vertrag. Ob sie eine Lücke schließt, zeigt erst der Vergleich mit der Beamtenversorgung und den Vertragsbedingungen.
  • Gesundheitsfragen im Antrag sind vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten (§ 19 VVG).

Was passiert im Beamtenverhältnis, wenn du dienstunfähig wirst?

Dienstunfähigkeit ist ein Begriff des Beamtenrechts, der sich nicht mit dem Alltagsgefühl deckt, dass man „nicht mehr arbeiten kann“. Nach § 26 Abs. 1 BeamtStG werden Lebenszeitbeamte in den Ruhestand versetzt, wenn sie dauernd unfähig sind, ihre Dienstpflichten zu erfüllen. Die Ursache kann körperlich oder gesundheitlich sein. Auch wer krankheitsbedingt innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst leistet und keine absehbare Wiederherstellung der Dienstfähigkeit erwarten lässt, kann als dienstunfähig gelten. Die genaue Frist dafür regelt das Landesrecht.

Bevor es zur Ruhestandsversetzung kommt, prüft der Dienstherr, ob du anderweitig verwendet werden kannst. Nach § 26 Abs. 2 BeamtStG darf ein Amt im selben Dienstherrenbereich mit mindestens gleichem Grundgehalt ohne Zustimmung übertragen werden, wenn die gesundheitlichen Anforderungen voraussichtlich erfüllt sind. Nach § 26 Abs. 3 BeamtStG kann auch eine geringerwertige Tätigkeit übertragen werden, um die Ruhestandsversetzung zu vermeiden. Welche Stelle infrage kommt, entscheidet der Dienstherr im Einzelfall.

Wie hoch ist das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit?

Die Höhe der Versorgung richtet sich nach der ruhegehaltfähigen Dienstzeit und den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen. Nach § 14 Abs. 1 BeamtVG beträgt der Satz 1,79375 Prozent je Dienstjahr, insgesamt höchstens 71,75 Prozent. Wer früh dienstunfähig wird, hat naturgemäß wenige Dienstjahre. Für diesen Fall greift die Mindestversorgung nach § 14 Abs. 4 BeamtVG: 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, sofern die Dienstzeit mindestens fünf Jahre beträgt.

Ruhegehaltfähige DienstzeitRechnerischer Satz (1,79375 % je Jahr)Ruhegehalt nach Mindestversorgung
5 Jahre8,97 %35 %
10 Jahre17,94 %35 %
15 Jahre26,91 %35 %
20 Jahre35,88 %35,88 %

Rechenbeispiel. Annahme: Bundesrecht, keine weiteren Zuschläge, Werte in Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Die Länder haben eigene Versorgungsgesetze. Die Zahlen lassen sich deshalb nicht ohne Prüfung auf dein Land übertragen.

Hinzu kommt die Minderung bei vorzeitiger Versetzung. Wird die Dienstunfähigkeit nicht durch einen Dienstunfall verursacht, sinkt das Ruhegehalt nach § 14 Abs. 3 BeamtVG um 3,6 Prozent je Jahr der vorzeitigen Versetzung. Die Minderung ist für diesen Fall auf höchstens 10,8 Prozent begrenzt. Ob und in welcher Höhe das im Einzelfall gilt, bestimmt die zuständige Versorgungsstelle anhand deiner Unterlagen.

Wann kann eine eigene Absicherung sinnvoll sein?

Eine private Absicherung ist nicht für jede Lehrkraft die richtige Antwort. Für eine Absicherung spricht vor allem, dass die Versorgung bei kurzer Dienstzeit und Minderung eine Lücke gegenüber dem bisherigen Einkommen lassen kann. Dagegen sprechen die laufenden Beiträge, die in Referendariat und Berufseinstieg mit geringeren Bezügen zu tragen sind, sowie die Tatsache, dass die Beamtenversorgung bereits ein eigener Anspruch ist.

Für eine private Absicherung spricht:

  • Bei früher Dienstunfähigkeit ist die Dienstzeit kurz, und die Mindestversorgung bildet dann den maßgeblichen Wert.
  • Eine Minderung bei vorzeitiger Versetzung ohne Dienstunfall kann den Lebensstandard spürbar beeinflussen.
  • Gesundheitsfragen werden zum Zeitpunkt des Abschlusses gestellt. Spätere Vorerkrankungen können die Annahme eines Antrags erschweren.

Dagegen spricht:

  • Die Beamtenversorgung ist ein Anspruch gegen den Dienstherrn und kein Versicherungsprodukt. Beide lassen sich nicht einfach gleichsetzen.
  • Beiträge laufen über viele Jahre und müssen zu den Bezügen im Vorbereitungsdienst und im Berufseinstieg passen.
  • Der Leistungsumfang hängt von den Vertragsbedingungen ab, etwa von Verweisungsklauseln, die nach § 172 Abs. 3 VVG zulässig sein können.

Worauf du bei einer BU- oder DU-Versicherung achten solltest

Die Berufsunfähigkeit ist im Versicherungsrecht in § 172 VVG geregelt. Berufsunfähig ist nach Absatz 2, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf wegen Krankheit, Körperverletzung oder altersunüblichem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Wie der Vertrag den Beruf beschreibt, ist deshalb entscheidend. Eine Lehrkraft sollte prüfen, ob die Tätigkeit im Unterricht oder das Berufsbild insgesamt versichert ist.

Nach § 172 Abs. 3 VVG kann der Versicherer vertraglich zusätzlich verlangen, dass die versicherte Person keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die ihrer Ausbildung und ihren Fähigkeiten entspricht. Diese Verweisungsklausel ist für den Leistungsfall oft der wichtigste Punkt im Kleingedruckten. Ebenso wichtig ist die Anzeigepflicht nach § 19 VVG: Fragen zu Gesundheit und Vorerkrankungen müssen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Verschwiegenes kann den Versicherungsschutz gefährden.

Lies außerdem Laufzeit, Beitragsentwicklung und die Regeln zur Gesundheitsprüfung vollständig, bevor du einen Antrag unterschreibst. Vergleiche Bedingungen und nicht nur den Beitrag, denn ein niedriger Beitrag sagt wenig über den Leistungsfall aus.

Häufige Fragen

Bekomme ich als Beamtin auf Lebenszeit bei Dienstunfähigkeit automatisch eine Versorgung?

Wenn du auf Lebenszeit verbeamtet bist und die Voraussetzungen der Ruhestandsversetzung erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf Ruhegehalt. Die Höhe hängt von Dienstzeit, Bezügen und dem Landesrecht ab. Die zuständige Versorgungsstelle deines Landes berechnet den Anspruch im Einzelfall.

Gilt die Mindestversorgung von 35 Prozent auch für Lehrkräfte in den Ländern?

Die 35 Prozent stammen aus dem Beamtenversorgungsgesetz des Bundes. Die Länder haben eigene Versorgungsgesetze, die im Detail abweichen können. Prüfe den Wert im Gesetz deines Landes, bevor du eine Entscheidung auf dieser Grundlage triffst.

Gilt die Versorgung auch während des Referendariats?

Im Vorbereitungsdienst bist du je nach Land Beamter auf Widerruf oder stehst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Die Regeln für Lebenszeitbeamte nach § 26 BeamtStG betreffen dich in dieser Phase also nicht in gleicher Weise. Fragen zu deinem Status beantwortet die Stelle, die den Vorbereitungsdienst leitet.

Muss ich Vorerkrankungen bei einer BU- oder DU-Versicherung angeben?

Ja. Nach § 19 Abs. 1 VVG musst du erhebliche Gefahrumstände anzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Wer Vorerkrankungen verschweigt, riskiert im Leistungsfall Einschränkungen oder den Verlust des Schutzes. Im Zweifel hilft eine Rückfrage, bevor der Antrag gestellt wird.

Lohnt sich eine Absicherung, wenn ich später ohnehin verbeamtet werde?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Entscheidend sind deine Dienstzeit bis zur möglichen Dienstunfähigkeit, die Höhe der Mindestversorgung in deinem Land, die Minderung und dein persönlicher Bedarf. Die Rechnung solltest du für deinen Fall gesondert anstellen, statt Zahlen aus einem Beispiel zu übernehmen.

So gehst du jetzt vor

  1. Lass dir von der zuständigen Stelle die Regeln deines Landes zur Versorgung bei Dienstunfähigkeit nennen, insbesondere zur Mindestversorgung und zur Minderung.
  2. Stelle deine Dienstzeit, deine Bezüge und deinen Bedarf nebeneinander. Rechne mit klar benannten Annahmen, nicht mit Schätzungen ohne Grundlage.
  3. Vergleiche Vertragsbedingungen wie Berufsbeschreibung, Verweisungsklausel, Laufzeit und Gesundheitsprüfung, bevor du den Beitrag vergleichst.
  4. Wenn du deine konkrete Situation besprechen willst, findest du eine persönliche Beratung bei Academycon unter https://academycon.de/so-arbeiten-wir/.

Passend dazu

Quellen: § 26 BeamtStG (Abruf Oktober 2026), § 14 BeamtVG (Abruf Oktober 2026, Fassungsstand bitte am Gesetzestext prüfen), § 19 VVG und § 172 VVG (Abruf Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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