More info

BU als Werkstudent: Was ein Minijob ändert

Werkstudent oder Minijob: Was der Unterschied für deine BU bedeutet, welche Rolle die Rentenversicherung spielt und welche Angaben im Antrag zählen.
Studentin mit Fahrradhelm vor einem Universitätsgebäude

Inhalt

Eine BU als Werkstudent abzuschließen hängt weniger am Nebenjob selbst ab als an den richtigen Angaben und an der Sozialversicherung. Viele Studierende fragen sich, ob ein Minijob anders zu bewerten ist als eine Werkstudentenstelle. Dieser Ratgeber zeigt die Unterschiede, ihre Folgen für die gesetzliche Rente und was du im Antrag beachten solltest.

Kurz beantwortet: Ein Werkstudentenjob oder Minijob ändert den BU-Schutz nicht von allein. Maßgeblich sind der zuletzt ausgeübte Beruf (§ 172 VVG) und deine vollständigen Angaben im Antrag (§ 19 VVG). Der Unterschied liegt bei der Rentenversicherung: Werkstudierende sind pflichtversichert, Minijobber können sich auf Antrag befreien lassen. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Werkstudent arbeitest du bis zu 20 Stunden pro Woche. Die Höhe des Entgelts spielt dafür keine Rolle, solange die Stundengrenze eingehalten wird.
  • Ein Minijob bleibt bis 603 Euro im Monat geringfügig (Stand 2026). Ab 2027 liegt die Grenze laut Minijob-Zentrale bei 633 Euro.
  • Der Nebenjob allein entscheidet nicht über eine spätere BU-Leistung. Entscheidend sind der zuletzt ausgeübte Beruf und die Vollständigkeit deiner Angaben.
  • Der größte Unterschied zwischen beiden Jobs liegt in der Rentenversicherung. Davon hängt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ab.
  • Wer sich beim Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, sammelt für diesen Job keine Pflichtbeiträge.

Worin unterscheiden sich Werkstudent und Minijob?

Beide Beschäftigungsformen sind gesetzlich geregelt, aber nach unterschiedlichen Mustern. Ein Werkstudentenjob ist in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, solange die Voraussetzungen des Werkstudentenprivilegs erfüllt sind. Beim Minijob zählt dagegen eine feste Verdienstgrenze.

MerkmalWerkstudentenjobMinijob
Grenzebis 20 Stunden pro Woche, Entgelt unerheblichbis 603 Euro im Monat (2026), 633 Euro (2027)
Krankenversicherungversicherungsfrei (Werkstudentenprivileg)versicherungsfrei, die Familienversicherung bleibt bei Einkommen bis zur Geringfügigkeitsgrenze möglich
RentenversicherungPflichtversicherung, kein PrivilegPflichtversicherung, Befreiung auf Antrag möglich
Arbeitslosenversicherungversicherungsfreiversicherungsfrei
RechtsgrundlageGemeinsames Rundschreiben vom 23.11.2016§ 8 SGB IV, § 6 Abs. 1b SGB VI

Die Tabelle zeigt die Grundregeln. Das Gemeinsame Rundschreiben zu beschäftigten Studierenden stammt aus dem Jahr 2016. Ob es in unveränderter Form gilt, solltest du bei deiner Krankenkasse oder bei der Minijob-Zentrale erfragen. Wie sich die Krankenversicherung im Detail auswirkt, erklärt der Beitrag Werkstudent und Krankenversicherung: Kosten unter 25, über 25 und über 30.

Welche Rolle spielt die Rentenversicherung für die BU?

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine eigene Absicherung. Die gesetzliche Absicherung bei Erwerbsminderung läuft über die Deutsche Rentenversicherung. Nach § 43 SGB VI besteht ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung nur, wenn in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge vorliegen und die allgemeine Wartezeit erfüllt ist. An dieser Stelle wirkt sich die Wahl des Jobs aus.

Als Werkstudent zahlst du Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung. Beim Minijob bist du ebenfalls rentenversicherungspflichtig, kannst dich aber auf Antrag befreien lassen (§ 6 Abs. 1b SGB VI). Wer diese Befreiung nutzt, baut in diesem Job keine Rentenansprüche auf. Die Zeit zählt dann nicht als Pflichtbeitragszeit.

Rechenbeispiel (Annahme: 800 Euro Bruttoverdienst pro Monat als Werkstudent):

  1. Der Rentenversicherungsbeitrag beträgt 2026 insgesamt 18,6 Prozent (Beitragssatzbekanntmachung 2026, Stand Oktober 2026).
  2. Den Beitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dein Anteil beträgt damit die Hälfte, also 9,3 Prozent.
  3. 800 Euro mal 9,3 Prozent ergeben 74,40 Euro, die monatlich von deinem Lohn für die Rentenversicherung abgehen.

Was ändert der Minijob im BU-Antrag?

Im Antrag fragt der Versicherer nach deiner aktuellen Tätigkeit, nach Nebentätigkeiten und je nach Tarif auch nach dem Einkommen. Nach § 19 Abs. 1 VVG musst du die Umstände anzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Verletzt du diese Anzeigepflicht, kann der Versicherer je nach Verschulden vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen (§ 19 Abs. 2 und 3 VVG).

Für die Leistung zählt außerdem der Beruf. Nach § 172 Abs. 2 VVG ist berufsunfähig, wer den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung gestaltet war, nicht mehr ausüben kann. Ob im Studium das Studium selbst, der Nebenjob oder beides als Beruf zählt, regeln die Tarifbedingungen. Dort steht auch, ob der Versicherer eine Verweisung auf andere Tätigkeiten vorsieht. Nach § 172 Abs. 3 VVG kann er vertraglich verlangen, dass du keine andere Tätigkeit ausübst, die deiner Ausbildung entspricht.

Achte deshalb auf drei Punkte im Antrag:

  • Stunden pro Woche, Art der Tätigkeit und Dauer des Nebenjobs.
  • Ob du neben dem Studium weitere Einkünfte hast und in welcher Höhe.
  • Ob die Tarifbedingungen für Studierende einen eigenen Berufsbegriff enthalten.

Wann endet das Werkstudentenprivileg?

Das Privileg gilt bis 20 Stunden pro Woche. Mehrere Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Abend-, Nacht- und Wochenendarbeit sind auch über 20 Stunden möglich, wenn das Studium überwiegt. In der vorlesungsfreien Zeit ist die Beschäftigung grundsätzlich versicherungsfrei. Werden jedoch mehr als 26 Wochen im Jahr über 20 Stunden gearbeitet, entfällt die Privilegierung.

Die Regeln beruhen auf dem Gemeinsamen Rundschreiben und den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs. Im Einzelfall entscheidet die zuständige Krankenkasse oder Rentenversicherung verbindlich.

Häufige Fragen

Kann ich als Werkstudent eine BU abschließen?

Ja, auch Werkstudierende können eine BU abschließen. Viele Tarife berücksichtigen Studierende ausdrücklich. Wichtig ist, dass du den Nebenjob vollständig angibst und prüfst, welcher Beruf im Vertrag als Maßstab gilt. Gesundheitsfragen beziehen sich auf den Antrag, deshalb sind Vorerkrankungen ebenso wichtig wie die Angaben zur Tätigkeit.

Muss ich meinen Minijob in der BU-Anfrage angeben?

Wenn der Versicherer danach fragt, ja. Die Pflicht ergibt sich aus § 19 VVG und gilt für alle Fragen in Textform. Ein Minijob ist dabei keine Ausnahme. Im Zweifel ist es sinnvoller, die Tätigkeit vollständig anzugeben, als sie aus Unsicherheit wegzulassen. Einen Überblick über Kosten und Start einer BU im Studium gibt Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten: Kosten und Start.

Zahlt die gesetzliche Rentenversicherung bei Berufsunfähigkeit?

Die gesetzliche Rente wegen Erwerbsminderung ist eine andere Leistung als die private BU. Sie knüpft nicht an den konkreten Beruf an, sondern an die Fähigkeit zur Arbeit. Teilweise erwerbsgemindert ist nach § 43 SGB VI, wer nicht mindestens sechs Stunden täglich arbeiten kann. Voll erwerbsgemindert ist, wer nicht mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann. Die private BU ersetzt die gesetzliche Rente deshalb nicht, sie ergänzt sie.

Verliere ich die Familienversicherung durch einen Minijob?

Nicht automatisch. Bei geringfügiger Beschäftigung ist nach § 10 Abs. 1 Satz 5 SGB V ein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen bis zur Geringfügigkeitsgrenze zulässig. Diese liegt 2026 bei 603 Euro im Monat (Stand Oktober 2026). Andere Einkünfte werden zusammengerechnet, deshalb lohnt der Blick auf das Gesamteinkommen. Die Details zur Familienversicherung stehen in Familienversicherung im Studium unter 25.

Was passiert, wenn ich mehr als 20 Stunden arbeite?

Dann entfällt das Werkstudentenprivileg, und die Beschäftigung wird in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung in der Regel sozialversicherungspflichtig. Die Ausnahmen für Abend-, Nacht- und Wochenendarbeit gelten nur, wenn das Studium überwiegt. Bei Unsicherheit bietet die Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung eine verbindliche Auskunft.

So gehst du jetzt vor

  1. Notiere Arbeitszeit, Entgelt und Vertragsart deines Nebenjobs, bevor du einen Antrag ausfüllst.
  2. Prüfe deinen Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung und entscheide bewusst über eine Befreiung vom Minijob.
  3. Gib Tätigkeit und Nebeneinkünfte im Antrag vollständig an, auch wenn du unsicher bist, ob sie relevant sind.
  4. Lies in den Tarifbedingungen nach, welcher Beruf maßgeblich ist und ob eine Verweisung auf andere Tätigkeiten vorgesehen ist.
  5. Wenn du unsicher bist, bespricht eine persönliche Beratung deine Lage. Wie das bei uns abläuft, steht unter So arbeiten wir.

Passend dazu

Quellen:

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

Teilen

Weitere Artikel

Photo health insurance after university transfer

Krankenversicherung nach Studienwechsel: Was du jetzt wissen musst!

Photo private health insurance after dropping out of university

PKV nach Abbruch des Studiums: Was du jetzt wissen musst!

Photo family insurance student coverage end

Wann endet die Familienversicherung im Studium? So lange bist du versichert!