In Brandenburg übernimmt die Beihilfe einen festen Anteil der Krankheitskosten von beihilfeberechtigten Beamten. Den Rest, den Eigenanteil, musst du über eine private Krankenversicherung oder eine andere Absicherung abdecken. Dieser Ratgeber zeigt die Bemessungssätze laut Informationsblatt der Zentralen Bezügestelle, rechnet einen Beispielfall durch und erklärt, worauf du bei der Wahl deiner PKV achten solltest. Die Grundlagen zur Absicherung im Vorbereitungsdienst findest du im Ratgeber zur Beihilfe im Referendariat.
Kurz beantwortet: In Brandenburg liegt der Beihilfe-Grundsatz für beihilfeberechtigte Beamte bei 50 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen. Versorgungsempfänger erhalten 70 Prozent, beihilfeberechtigte Waisen 80 Prozent. Den Rest deckt in der Regel eine ergänzende PKV. Quelle: Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg, Stand 15.10.2021. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Beihilfeberechtigte Beamte erhalten 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten als Beihilfe, laut Informationsblatt von 2021.
- In Elternzeit steigt der Satz für Beamte auf 70 Prozent.
- Den Rest deckst du in der Regel über eine PKV mit Beihilfe-Tarif ab.
- Als Regel gilt für Beamte auf Widerruf ohne Kinder ein Satz von 50 Prozent (Stand Oktober 2026). Frag die Beihilfestelle.
- Ein Rechenbeispiel macht den Eigenanteil sichtbar, bevor du einen Tarif wählst.
Welche Bemessungssätze gelten in Brandenburg?
Das Informationsblatt Bemessungssatz der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg unterscheidet mehrere Gruppen. Die Tabelle fasst die Sätze so zusammen, wie sie im Blatt stehen.
| Personenkreis | Bemessungssatz | Bemerkung |
|---|---|---|
| Beihilfeberechtigte Personen (Grundsatz) | 50 Prozent | Beamte |
| Beamte in Elternzeit | 70 Prozent | Sonderregel |
| Beamte mit Familienzuschlag für zwei oder mehr Kinder | 70 Prozent | gilt nur für die Person, die den Familienzuschlag bezieht |
| Versorgungsempfänger | 70 Prozent | ohne Waisen |
| Waisen | 80 Prozent | Sonderregel |
Das Blatt stammt vom 15. Oktober 2021. Sätze können sich ändern, deshalb prüfe vor einer Entscheidung den aktuellen Stand bei der Beihilfestelle.
Wie hoch ist dein Eigenanteil?
Der Eigenanteil ist der Teil einer Rechnung, den die Beihilfe nicht übernimmt. Bei einem Bemessungssatz von 50 Prozent bleibt die andere Hälfte offen, sofern die Kosten beihilfefähig sind. Nicht beihilfefähige Leistungen musst du komplett selbst tragen oder über deine PKV absichern.
Annahme: Eine beihilfefähige Rechnung über 600 Euro, Bemessungssatz 50 Prozent. Die Beihilfe trägt 300 Euro, der Eigenanteil beträgt 300 Euro. Deckt deine PKV davon 80 Prozent, also 240 Euro, bleiben 60 Euro bei dir. Das Beispiel zeigt nur die Logik. Die tatsächliche Erstattung hängt vom Tarif und den Leistungsbedingungen ab.
Welche PKV passt zu Beamten mit Beihilfe?
Beamte wählen in der Regel einen Beihilfe-Tarif, der nur den Restanteil abdeckt. Er ist günstiger als ein Vollschutz ohne Beihilfe. Achte besonders auf Zahnersatz, Krankenhaus, Heilpraktiker und Hilfsmittel, dort entstehen oft die größten Lücken.
Wichtig sind außerdem die Beitragsentwicklung im Alter, Wartezeiten, Leistungsausschlüsse und Höchstgrenzen. Wir nennen keine einzelnen Versicherer, weil der passende Tarif vom Einzelfall abhängt. Eine persönliche Einschätzung zu deinem Fall gibt dir Academycon nach einem Gespräch, mehr dazu unter So arbeiten wir.
Rechne das Beispiel mit deinen echten Rechnungen aus dem letzten Jahr durch. Du siehst dann, wie groß der Eigenanteil im Schnitt ist, und kannst besser entscheiden, welcher Tarif zu deiner Situation passt.
Was gilt für Anwärter und Referendare?
Das Informationsblatt nennt Anwärterinnen und Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare nicht ausdrücklich. Die Gruppe fällt nur unter die allgemeine Regel für beihilfeberechtigte Personen. Ob sie beihilfeberechtigt sind, hängt von ihrem Status ab. Ein Ausbildungsverhältnis folgt anderen Regeln als ein Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Frag deshalb schriftlich nach, welcher Satz für dich gilt. Eine mündliche Auskunft reicht nicht, wenn du später Erstattungen geltend machen musst.
Wie reichst du Rechnungen richtig ein?
Reiche Originalrechnungen mit Diagnose und Leistungsbeschreibung in der Form ein, die die Beihilfestelle verlangt. Bewahre Kopien auf. Unvollständige Rechnungen werden häufig zurückgeschickt, was die Erstattung verzögert. Das Begriffsglossar findest du im Glossar zur Beihilfe.
Häufige Fragen
Bekomme ich in Brandenburg 50 Prozent Beihilfe?
Das ist der Grundsatz für beihilfeberechtigte Beamte laut Informationsblatt. Ob er für dich gilt, zeigt der Bescheid der Beihilfestelle. Bei Elternzeit oder bestimmten Familienzuschlägen können höhere Sätze gelten.
Brauche ich eine PKV, wenn ich Beihilfe bekomme?
In der Regel ja, denn die Beihilfe deckt nur einen Teil der Kosten. Ohne Ergänzung bleibt der Eigenanteil bei dir. Eine Ergänzungsversicherung schließt diese Lücke, abhängig vom Tarif.
Gelten die 70 Prozent auch für Kinder?
Das Blatt nennt 70 Prozent für Beamte in Elternzeit und für Beamte mit Familienzuschlag bei zwei oder mehr Kindern, und zwar nur für die Person, die den Zuschlag bezieht. Kinder nennt es als eigene Gruppe nicht, nur Waisen mit 80 Prozent.
Was tue ich, wenn die Beihilfestelle einen anderen Satz nennt?
Lass dir den Satz mit Rechtsgrundlage schriftlich geben und prüfe, ob er zum Informationsblatt passt. Wenn du die Entscheidung für falsch hältst, kannst du Widerspruch einlegen. Die Frist dafür steht im Bescheid.
Wie lange dauert eine Erstattung?
Dazu gibt die Quelle keine verlässliche Angabe. Die Bearbeitungsdauer hängt vor allem davon ab, wie vollständig deine Unterlagen sind.
So gehst du jetzt vor
- Hol dir den aktuellen Bemessungssatz bei der Beihilfestelle schriftlich ein.
- Rechne einen typischen Fall durch, etwa Zahnersatz oder eine Klinikrechnung, mit deinen eigenen Annahmen.
- Vergleiche PKV-Tarife für den Restanteil und lass dir die Leistungen bestätigen.
- Reiche Rechnungen vollständig ein und bewahre Kopien auf.
Passend dazu
- Beihilfe im Referendariat: Anspruch, Satz und Antrag
- Glossar: Beihilfe
- Beihilfe in Berlin: Bemessungssätze, Eigenanteil und passende PKV für Beamte
- Lehramtsreferendariat in Brandenburg 2026/27: Anwärterbezüge, Beihilfe und Krankenversicherung
- Krankenversicherung im Referendariat: GKV, PKV und Beihilfe
Quellen: Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg, Informationsblatt Bemessungssatz, Stand 15.10.2021.
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.