Die Beihilfe ist in Berlin der Teil der Krankheitskosten, den der Dienstherr für Beamte übernimmt. Den Rest müssen Beamte über eine private Krankenversicherung absichern. Dieser Ratgeber zeigt die Bemessungssätze, wie der Eigenanteil entsteht und worauf du bei der Wahl der PKV achten solltest, damit die Lücke klein bleibt. Die Grundlagen zur Absicherung im Vorbereitungsdienst findest du auch im Ratgeber zur Krankenversicherung im Referendariat.
Kurz beantwortet: In Berlin übernimmt die Beihilfe einen Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen, der von deiner Gruppe abhängt. Für Beamte auf Widerruf ohne Kinder gilt als Regel ein Satz von 50 Prozent (Stand: Oktober 2026). Den Rest deckt in der Regel eine ergänzende PKV. Die Sätze für Kinder und Ehegatten stehen in der Landesbeihilfeverordnung. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Aktive Beamte erhalten in Berlin nach dem Grundsatz 50 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen als Beihilfe.
- Den Eigenanteil musst du über eine private Krankenversicherung abdecken, meist über einen Beihilfe-Tarif.
- Als Regel gilt für Beamte auf Widerruf ohne Kinder ein Satz von 50 Prozent (Stand: Oktober 2026). Hier solltest du die Beihilfestelle fragen.
- Maßgeblich ist die Landesbeihilfeverordnung. Vor einer Entscheidung gilt es, den aktuellen Stand zu prüfen.
Welche Bemessungssätze gelten in Berlin?
Die Beihilfe richtet sich nach dem Bemessungssatz, der für dich gilt. Dieser Satz hängt davon ab, ob du selbst Beamter, Versorgungsempfänger oder berücksichtigungsfähiger Angehöriger bist. Die Sätze für deine Gruppe stehen in der Landesbeihilfeverordnung.
Als Regel gilt für Beamte auf Widerruf ohne Kinder ein Satz von 50 Prozent. Verlass dich deshalb nicht auf eine Vermutung, sondern frag die Beihilfestelle schriftlich.
Wie entsteht der Eigenanteil?
Der Eigenanteil ist der Teil einer Rechnung, den die Beihilfe nicht übernimmt. Bei einem Satz von 50 Prozent bleibt also die Hälfte der beihilfefähigen Kosten offen. Diese Lücke musst du selbst schließen, typischerweise über eine PKV mit Beihilfe-Tarif. Hinzu kommen Kosten, die nicht beihilfefähig sind. Welche das sind, hängt von der Leistung und der Verordnung ab.
Ein Eigenanteil entsteht nicht nur bei Arztrechnungen. Auch bei Medikamenten, Heilmitteln wie Physiotherapie und bei Hilfsmitteln prüft die Beihilfestelle, ob die Kosten beihilfefähig sind. Frag bei größeren Behandlungen vorab nach, damit du die Lücke vor dem Termin kennst.
Annahme: Eine Arztrechnung über 400 Euro ist vollständig beihilfefähig, der Bemessungssatz beträgt 50 Prozent. Die Beihilfe trägt dann 200 Euro. Den Rest von 200 Euro übernimmt deine Ergänzungsversicherung nur, wenn ihr Tarif diese Leistung abdeckt. Ohne Ergänzung bleiben die 200 Euro bei dir.
Welche PKV passt zu Beamten mit Beihilfe?
Beamte wählen meist einen Beihilfe-Tarif der privaten Krankenversicherung. Er ist auf den Restanteil zugeschnitten und deshalb günstiger als ein Vollschutz ohne Beihilfe. Wichtig sind die Leistungen beim Zahnersatz, im Krankenhaus und bei Heilpraktikern, weil dort die Lücken am größten sein können.
Wer Ehegatte oder Kinder absichern muss, sollte die erhöhten Sätze in seine Rechnung einbeziehen. Der Restanteil fällt dann kleiner aus, und die PKV muss weniger ergänzen. Lege die Sätze der Tabelle neben deine Familiensituation und rechne Ehegatte und Kinder getrennt durch, weil sich die Sätze unterscheiden.
Achte bei der Auswahl auf die Beitragsentwicklung im Alter, auf Leistungsausschlüsse und auf Wartezeiten. Einzelne Anbieter empfehlen wir hier nicht, weil der passende Tarif vom Einzelfall abhängt.
Wie reichst du Rechnungen richtig ein?
Reiche Originalrechnungen mit Diagnose und Leistungsbeschreibung in der Form ein, die die Beihilfestelle verlangt. Bewahre Kopien auf. Unvollständige Rechnungen werden häufig zurückgeschickt, was die Erstattung verzögert. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du im Ratgeber zur Beihilfe im Referendariat, das Begriffsglossar im Glossar zur Beihilfe.
Häufige Fragen
Bekomme ich als Beamter in Berlin immer 50 Prozent Beihilfe?
Der Grundsatz lautet 50 Prozent. Bei Ehegatten, Kindern und bestimmten Konstellationen gelten höhere Sätze. Prüfe deinen Fall mit der Beihilfestelle, bevor du eine PKV abschließt.
Brauche ich trotz Beihilfe eine private Krankenversicherung?
In der Regel ja. Die Beihilfe deckt nur einen Teil der Kosten, der Rest bleibt ohne Ergänzung bei dir. Ein Beihilfe-Tarif ist meist der passende Weg, wenn du die Lücke abdecken willst.
Gilt die Beihilfe auch für meine Kinder?
Für berücksichtigungsfähige Kinder gibt es eigene Sätze, die die Landesbeihilfeverordnung festlegt. Welche Kinder berücksichtigungsfähig sind, klärt die Beihilfestelle anhand deiner Familiensituation.
Was gilt, wenn ich noch Anwärter bin?
Dann ist die Frage nach dem Satz besonders wichtig. Als Regel gilt für Beamte auf Widerruf ohne Kinder 50 Prozent. Frag die Beihilfestelle schriftlich, welcher Satz für dich festgesetzt ist, und hebe die Antwort auf.
Woher weiß ich, ob die Sätze noch aktuell sind?
Maßgeblich ist die Landesbeihilfeverordnung. Verlass dich nicht allein darauf. Die Beihilfestelle des Landes Berlin gibt verbindliche Auskunft zum aktuellen Stand, und das Ergebnis solltest du schriftlich festhalten.
So gehst du jetzt vor
- Ermittle, ob du Beihilfe bekommst und welcher Bemessungssatz für dich und deine Angehörigen gilt.
- Berechne deinen Eigenanteil anhand einer typischen Jahresrechnung, etwa für Zahnersatz oder einen Klinikaufenthalt.
- Vergleiche PKV-Tarife für den Restanteil und lass dir die Leistungen schriftlich bestätigen.
- Reiche Rechnungen vollständig ein und bewahre Kopien auf.
Passend dazu
- Beihilfe im Referendariat: Anspruch, Satz und Antrag
- Glossar: Beihilfe
- Krankenversicherung im Referendariat: GKV, PKV und Beihilfe
- Krankenversicherung zwischen Examen und Referendariat: Lücke vermeiden
- Lehramtsreferendariat in Berlin 2026/27: Anwärterbezüge, Beihilfe und Krankenversicherung
Quellen: Landesbeihilfeverordnung Berlin in der aktuellen Fassung, Stand Oktober 2026.
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.