Kurz beantwortet: Der BAföG-Höchstsatz liegt 2026 für Studierende bis 24 Jahre, die auswärts wohnen, bei 855 Euro im Monat, für 25- bis 29-Jährige auswärts bei 992 Euro (Stand Januar 2026, geltendes Recht). Der Satz ist eine Obergrenze. Wie viel tatsächlich gezahlt wird, hängt von Einkommen, Vermögen und Familienverhältnissen ab. Die Zahlen stammen aus den Bedarfssätzen des Deutschen Studierendenwerks.
BAföG 2026 setzt sich aus einem Bedarf zusammen, der aus Grundbedarf, Wohnpauschale und Versicherungszuschlägen besteht. Davon werden anrechenbares Einkommen und Vermögen abgezogen. Dieser Ratgeber zeigt die Bausteine, die Höchstsätze und drei Beispielrechnungen. Die Beispiele arbeiten mit ausgewiesenen Annahmen und ersetzen keine Berechnung durch das Amt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bedarf setzt sich aus 475 Euro Grundbedarf und einer Wohnpauschale zusammen, je nachdem, ob du auswärts oder bei den Eltern wohnst.
- Die Höchstsätze 2026 liegen zwischen 671 und 1.088 Euro im Monat, je nach Alter und Wohnform.
- Die Hälfte der Förderung ist ein zinsloses Darlehen, die andere Hälfte ist ein Zuschuss.
- Einkommen und Vermögen mindern die Förderung. Die Freibeträge sind je nach Situation unterschiedlich hoch.
- Die Reform 2027 ist bisher nur ein Gesetzentwurf. Bis zu ihrem Inkrafttreten gelten die Sätze von 2026.
Wie setzt sich der BAföG-Bedarf zusammen?
Der Bedarf ist die Summe der Bausteine, die das Gesetz für Studierende vorsieht. Die Tabelle zeigt die Beträge, die seit August 2024 gelten und 2026 unverändert geblieben sind (Stand Januar 2026, Deutsches Studierendenwerk).
| Baustein | Betrag pro Monat | Für wen |
|---|---|---|
| Grundbedarf | 475 Euro | Alle Studierenden |
| Wohnpauschale auswärts | 380 Euro | Wer nicht bei den Eltern wohnt |
| Wohnpauschale bei den Eltern | 59 Euro | Wer bei den Eltern wohnt |
| Krankenversicherungszuschlag und Pflegeversicherungszuschlag 25 bis 29 | 102 Euro und 35 Euro | Studierende von 25 bis 29 Jahren, die nicht familienversichert sind |
| Zuschläge ab 30 | bis zu 185 Euro und 48 Euro | Studierende ab 30 Jahren mit eigener Versicherung |
Die Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung richten sich nach den tatsächlichen Beiträgen und sind deshalb als Höchstbeträge zu lesen. Für bis zu 24-Jährige, die familienversichert sind, gibt es keinen Zuschlag.
Welche Höchstsätze gelten 2026?
Die folgende Tabelle rechnet die Höchstsätze aus den Bausteinen zusammen. Die Summen stimmen mit den Angaben des Deutschen Studierendenwerks überein.
| Gruppe | Wohnform | Höchstsatz pro Monat | Rechnung |
|---|---|---|---|
| Bis 24 Jahre | Auswärts | 855 Euro | 475 + 380 |
| 25 bis 29 Jahre | Auswärts | 992 Euro | 475 + 380 + 102 + 35 |
| 25 bis 29 Jahre | Bei den Eltern | 671 Euro | 475 + 59 + 102 + 35 |
| Ab 30 Jahren | Auswärts | bis 1.088 Euro | 475 + 380 + 185 + 48 |
| Ab 30 Jahren | Bei den Eltern | bis 767 Euro | 475 + 59 + 185 + 48 |
Der Höchstsatz ist eine Obergrenze. Er beschreibt, was der Bedarf maximal ausmacht, nicht, was du tatsächlich erhältst. Das Amt zieht vorher Einkommen und Vermögen ab.
Drei Beispielrechnungen mit Annahmen
Die Beispiele sind bewusst vereinfacht. Sie gehen davon aus, dass keine Einkommensanrechnung erfolgt, und lassen Zuschläge wie den Kinderbetreuungszuschlag außen vor. Sie zeigen, wie die Zahlen zusammenwirken, nicht deinen Anspruch.
Beispiel 1. Annahme: Du bist 22 Jahre alt, wohnst auswärts und erhältst den Höchstsatz von 855 Euro. Über zwölf Monate ergibt das 10.260 Euro (12 × 855). Davon sind 5.130 Euro ein Darlehen und 5.130 Euro ein Zuschuss.
Beispiel 2. Annahme: Du bist 27 Jahre alt, wohnst bei deinen Eltern und erhältst den Höchstsatz von 671 Euro. Über zwölf Monate sind das 8.052 Euro (12 × 671). Davon sind 4.026 Euro ein Darlehen und 4.026 Euro ein Zuschuss.
Beispiel 3. Annahme: Du bist 31 Jahre alt, wohnst auswärts und erhältst den Höchstsatz von 1.088 Euro, weil beide Zuschläge voll ausgeschöpft werden. Über zwölf Monate ergibt das 13.056 Euro (12 × 1.088). Davon sind 6.528 Euro ein Darlehen und 6.528 Euro ein Zuschuss.
Eine Besonderheit betrifft die Rückzahlung. Der Rückzahlungsdeckel liegt nach den Angaben von bafög.de bei 10.010 Euro für Darlehen mit erstmaligem Förderbeginn ab 1. September 2019. Ältere Darlehen sind auf 10.000 Euro begrenzt. Im Beispiel 3 bleibt der Darlehensanteil unter dieser Grenze.
Wie wirken Einkommen und Vermögen?
Nach den Angaben des Deutschen Studierendenwerks mindern Einkünfte bis zur Minijob-Grenze von 603 Euro brutto im Monat die Förderung nicht. Darüber hinaus nennt bafög.de einen monatlichen Freibetrag von 389 Euro ab 2026, nach Abzug einer Werbungskostenpauschale und einer Sozialpauschale.
Bei Studierenden, die nicht als unabhängig vom Elternhaus gelten, spielt auch das Einkommen der Eltern eine Rolle. Die folgenden Elternfreibeträge gelten nach Angaben von bafög.de im geltenden Recht:
| Familiensituation der Eltern | Elternfreibetrag pro Monat |
|---|---|
| Verheiratet und zusammenlebend | 2.540 Euro |
| Alleinstehend | 1.690 Euro |
| Stiefelternteil | 850 Euro |
| Je weiterer unterhaltsberechtigter Person | 770 Euro |
Das Vermögen wird ebenfalls berücksichtigt. Der Vermögensfreibetrag liegt bei 15.000 Euro bis 29 Jahre und bei 45.000 Euro ab 30 Jahren, laut bafög.de mit Stand Juli 2024. Die FAQ des Studierendenwerks vom Januar 2026 bestätigt die Beträge.
Was ändert die Reform 2027?
Der Regierungsentwurf zum 30. BAföG-Änderungsgesetz, Drucksache 21/8405, sieht höhere Sätze vor. Die Wohnpauschale auswärts soll von 380 auf 440 Euro steigen, der Grundbedarf von 475 auf 503 Euro ab dem Wintersemester 2027/28. Das ist bisher ein Entwurf, und das Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens ist offen. Bis zur Verkündung eines Gesetzes gelten die Sätze für 2026. Ob und wann die Änderungen wirken, prüfst du am besten beim Amt.
Häufige Fragen
Bekomme ich immer den Höchstsatz?
Nein. Der Höchstsatz ist eine Obergrenze. Einkommen, Vermögen und die Lage deiner Eltern können die tatsächliche Förderung deutlich senken. Erst der Bescheid zeigt die Summe, die für dich gilt.
Was zahlt der Kinderbetreuungszuschlag?
Für jedes Kind unter 14 Jahren gibt es 160 Euro im Monat (Stand Januar 2026). Der Zuschlag ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt wird. Bei zwei BAföG-berechtigten Eltern wird er nur einmal gezahlt.
Kann ich meinen Anspruch mit diesen Zahlen selbst berechnen?
Du kannst die Grundidee nachvollziehen. Für die genaue Höhe brauchst du jedoch den Bescheid des Amts, weil Eltern-Einkommen, Freibeträge und Zuschläge im Einzelfall zusammenwirken. Die Beispiele oben zeigen dir, worauf du achten solltest.
Wie hoch ist die Rückzahlung im Maximum?
Die Hälfte der Förderung ist ein Darlehen, das zinslos gewährt wird. Die Rückzahlung ist für Darlehen mit Förderbeginn ab 1. September 2019 auf 10.010 Euro begrenzt. Volldarlehen unterliegen dieser Grenze nicht, die Details erklärt die Seite von bafög.de.
So gehst du jetzt vor
- Bestimme deine Wohnform und dein Alter zu Beginn des Bewilligungszeitraums.
- Suche die passende Zeile in der Höchstsatz-Tabelle und notiere den Betrag.
- Lass dir die Berechnung mit Einkommen, Vermögen und Zuschlägen vom Amt schriftlich bestätigen.
- Prüfe bei einer Reform, welche Sätze in deinem Bewilligungszeitraum gelten.
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Quellen: Bedarfssätze BAföG bis 2026, Deutsches Studierendenwerk (Stand Januar 2026); FAQ zum BAföG, Deutsches Studierendenwerk (Stand Januar 2026); Drucksache 21/8405, Entwurf 30. BAföG-Änderungsgesetz, Deutscher Bundestag (Stand Oktober 2026); Freibeträge, bafög.de (Stand Dezember 2025).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.