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BAföG Formblätter erklärt: 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8

Die BAföG-Formblätter 1, 2, 3, 5, 6, 7 und 8 im Überblick: Wer sie ausfüllt, wann du sie brauchst und worauf du bei Eltern-Einkommen und Vorausleistung achten solltest.
Studentin füllt in der Bibliothek einen Förderantrag aus

Inhalt

Kurz beantwortet: Stand: Oktober 2026. Die BAföG-Formblätter sind die Vordrucke, mit denen du Angaben zu deiner Person, deiner Ausbildung, dem Einkommen der Eltern, einem Auslandsaufenthalt und einer Vorausleistung machst. Formblatt 1 ist immer nötig, die übrigen kommen je nach Lebenslage hinzu. Die Nummerierung nennt bafoeg-aktuell.de (Stand 20.02.2026).

Wer BAföG beantragt, stößt schnell auf eine Reihe nummerierter Vordrucke, und die Bezeichnungen wirken auf den ersten Blick kryptisch. Dieser Ratgeber erklärt die Formblätter 1, 2, 3, 5, 6, 7 und 8 in der Reihenfolge, in der sie typischerweise auftauchen, und sagt dir, wer sie ausfüllt und wann du sie brauchst. Die Formblätter 4 und 9 gehören zu Sonderfällen und sind hier nur am Rand erwähnt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Formblatt 1 ist der Antrag mit deinen persönlichen Angaben. Es ist immer auszufüllen.
  • Formblatt 2 bestätigt deine Ausbildung. Die Hochschule füllt es aus, alternativ genügt die maschinell erstellte Immatrikulationsbescheinigung.
  • Formblatt 3 brauchst du im Regelfall, weil das Einkommen von Eltern oder Partner angerechnet wird.
  • Formblatt 5 ist der Leistungsnachweis, der ab dem 5. Fachsemester nötig ist. Formblatt 6 gilt für eine Ausbildung im Ausland.
  • Formblatt 7 aktualisiert das Elterneinkommen, Formblatt 8 beantragt eine Vorausleistung, wenn Eltern den Unterhalt nicht zahlen.

Der Überblick auf einen Blick

FormblattZweckWer füllt aus?Wann nötig?
1Antrag mit persönlichen AngabenDuImmer
2Bescheinigung nach § 9 BAföGAusbildungsstätte (oder Immatrikulationsbescheinigung)Beim Erstantrag
3Einkommen von Eltern, Ehegatte oder LebenspartnerEltern oder PartnerIm Regelfall
5Leistungsnachweis nach § 48 BAföGAusbildungsstätteAb dem 5. Fachsemester
6Zusatzblatt zur Ausbildung im AuslandDuVor einem Auslandsaufenthalt, zusammen mit Formblatt 1
7Aktualisierung des EinkommensDu, mit EinkommensnachweisenWenn das aktuelle Einkommen deutlich niedriger ist
8Antrag auf VorausleistungDuWenn Eltern den Unterhalt nicht leisten

Formblatt 1 und 2: Antrag und Ausbildungsbescheinigung

Formblatt 1 ist der Kern deines Antrags. Hier trägst du persönliche Angaben ein, etwa zu deiner Person, deinem Studium und deiner bisherigen Förderung. Für Folgeanträge nutzt du stattdessen Formblatt 9, einen vereinfachten Weiterbewilligungsantrag. Wie der Antrag im Ganzen abläuft, erklärt unser Ratgeber zum BAföG-Antrag online Schritt für Schritt.

Formblatt 2 ist die Bescheinigung nach § 9 BAföG. Deine Ausbildungsstätte füllt sie aus und bestätigt, dass du dort eingeschrieben bist und welche Ausbildung du machst. Statt des Formblatts kannst du die maschinell erstellte Immatrikulationsbescheinigung einreichen. Du musst also nicht zweimal bei der Hochschule nachfragen, wenn die Bescheinigung ohnehin vorliegt.

Formblatt 3: Einkommen der Eltern, des Ehegatten oder Lebenspartners

Formblatt 3 erfasst die Einkommensverhältnisse deiner Eltern. Du brauchst es im Regelfall, denn elternunabhängige Förderung ist die Ausnahme. Auch bei einer Ehe oder Lebenspartnerschaft ohne dauerhafte Trennung zählt das Einkommen des Partners zur Berechnung. Ob du elternunabhängig gefördert wirst, hängt von Voraussetzungen ab, die im Ratgeber zum elternunabhängigen BAföG erklärt sind.

Wenn du Formblatt 3 ausfüllst, halte die Einkommensnachweise deiner Eltern bereit. Sie müssen genau die Jahre belegen, die das Amt abfragt. Fehlen Angaben, verzögert sich die Bearbeitung, und das Amt wird nachfragen.

Formblatt 5: Leistungsnachweis ab dem 5. Fachsemester

Ab dem 5. Fachsemester wird Ausbildungsförderung an Hochschulen erst geleistet, wenn ein Leistungsnachweis vorliegt (§ 48 Abs. 1 BAföG). Mit Formblatt 5 bestätigt die Ausbildungsstätte, dass du die üblichen Leistungen erbracht hast. Alternativ genügt eine Bescheinigung über erworbene ECTS-Leistungspunkte, sofern die übliche Punktzahl nicht unterschritten wird.

Die Nachweise müssen nach Beginn des 4. Fachsemesters ausgestellt sein. Ein Zeugnis über eine Zwischenprüfung zählt ebenfalls, wenn sie zwischen dem Ende des 3. und dem Ende des 4. Fachsemesters abgeschlossen wurde. Ein Nachweis gilt als zum Ende des Vorsemesters vorgelegt, wenn er in den ersten vier Monaten des Folgesemesters eingeht und belegt, dass die Leistungen bereits im Vorsemester erbracht wurden. Der Entwurf zur BAföG-Reform sieht vor, den Leistungsnachweis zu streichen. Das ist Stand Oktober 2026 nicht beschlossen.

Formblatt 6: Ausbildung im Ausland

Formblatt 6 ist ein Zusatzblatt, das du zusammen mit Formblatt 1 einreichst, wenn ein Auslandsaufenthalt zu deiner Ausbildung gehört. Der Bedarf kann nach § 13 Abs. 4 BAföG mit einem Zu- oder Abschlag an die Verhältnisse im Ausbildungsland angepasst werden. Die Höhe legt die Bundesregierung per Rechtsverordnung fest. Wie das in der Praxis aussieht und welche Zuschläge gelten, zeigt unser Ratgeber zum Auslands-BAföG.

Plane das früh. Das Formblatt gehört zum Antrag vor dem Aufenthalt, nicht zu einem Nachtrag, wenn du bereits im Ausland bist.

Formblatt 7: Aktualisierung des Einkommens

Formblatt 7 beantragt, dass das aktuelle Einkommen deiner Eltern berücksichtigt wird, wenn es deutlich niedriger ausfällt als im vorletzten Jahr. Das ist vor allem dann relevant, wenn sich die finanzielle Lage der Familie verändert hat, zum Beispiel nach einem Jobverlust oder einer geringeren Arbeitszeit.

Ein Rechenbeispiel zeigt die Idee. Annahme: Deine Eltern hatten im vorletzten Jahr ein deutlich höheres Einkommen als heute. Mit Formblatt 7 beantragst du, dass die aktuelle Lage zugrunde gelegt wird. Ob und in welchem Umfang das gelingt, entscheidet das Amt anhand der Nachweise.

Formblatt 8: Vorausleistung, wenn Eltern nicht zahlen

Formblatt 8 ist der Antrag auf Vorausleistung nach § 36 BAföG. Er kommt in Betracht, wenn deine Eltern den angerechneten Unterhalt nicht leisten und deine Ausbildung dadurch gefährdet ist. Bevor du das Formular einreichst, rät bafoeg-aktuell.de, vorab Kontakt zum Amt aufzunehmen. Die Seite warnt außerdem davor, die Vorausleistung mit einem BAföG-Vorschuss zu verwechseln.

Die genauen Voraussetzungen, die Anhörung der Eltern und die Fälle, in denen keine Vorausleistung gezahlt wird, erklären wir in einem eigenen Ratgeber zur Vorausleistung. Lies ihn, bevor du das Formular abschickst.

Häufige Fragen

Muss ich alle Formblätter abgeben?

Nein. Formblatt 1 ist Pflicht, die übrigen hängen von deiner Situation ab. Ob du Formblatt 3 brauchst, entscheidet sich daran, ob das Einkommen deiner Eltern angerechnet wird. Ob du Formblatt 5 brauchst, hängt vom Fachsemester ab. Prüfe die Liste anhand deiner Lebenslage, bevor du sie einreichst.

Wo bekomme ich die aktuellen Formblätter?

Die aktuellen Vordrucke erhältst du beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Die Übersicht auf bafoeg-aktuell.de nennt die Formblätter in der Version 2025 und den Stand 20.02.2026. Ob diese Version noch gilt, klärst du vor dem Einreichen mit dem Amt.

Darf ich die Formblätter ausdrucken?

Im Online-Verfahren werden die Daten ohne eID ausgedruckt, unterschrieben und per Post verschickt. Bei einem Papierantrag gilt entsprechend: Du füllst die Vordrucke vollständig aus, unterschreibst sie und legst die verlangten Nachweise bei.

Was ist Formblatt 9?

Formblatt 9 ist der vereinfachte Folgeantrag für Studierende. Wer bereits gefördert wird, nutzt ihn in der Regel anstelle von Formblatt 1. Formblatt 4 betrifft eigene Kinder unter 14 Jahren. Dazu lies unseren Ratgeber zu BAföG mit Kind.

So gehst du jetzt vor

  1. Lege fest, welche Formblätter für deine Lage gelten. Formblatt 1 ist immer nötig.
  2. Lass Formblatt 2 von deiner Ausbildungsstätte ausfüllen oder reiche die Immatrikulationsbescheinigung ein.
  3. Kläre mit deinen Eltern, wer Formblatt 3 ausfüllt, und frage das Amt, welche Einkommensjahre gelten.
  4. Gib Formblatt 5 rechtzeitig bei der Hochschule an, bevor das fünfte Fachsemester beginnt.

Passend dazu

Quellen: Bafoeg-aktuell.de, Übersicht der Formblätter und des Online-Antrags (Stand 20.02.2026); § 36 BAföG, Vorausleistung (gesetze-im-internet.de, abgerufen Oktober 2026); § 48 BAföG, Leistungsnachweis (gesetze-im-internet.de, abgerufen Oktober 2026); § 13 BAföG, Bedarf für Studierende (gesetze-im-internet.de, abgerufen Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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