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Altersvorsorge mit 25: Bausteine, Riester, bAV

Altersvorsorge mit 25: Riester, betriebliche Altersvorsorge und eigener Sparplan im Vergleich, mit den Zahlen und Regeln, die im Oktober 2026 gelten.
Studentin mit Fahrradhelm vor einem Universitätsgebäude

Inhalt

Altersvorsorge mit 25 ist früh, aber gerade deshalb wirksam, weil Beiträge über Jahrzehnte Zeit zum Wachsen haben. Dieser Ratgeber zeigt dir die drei wichtigsten Bausteine, Riester, betriebliche Altersvorsorge und einen eigenen Sparplan, mit den Regeln und Zahlen, die im Oktober 2026 gelten.

Kurz beantwortet: Mit 25 kannst du über eine betriebliche Altersvorsorge (bAV), einen Riester-Vertrag oder einen eigenen Sparplan vorsorgen. Riester erhält 2026 eine Grundzulage von 175 Euro pro Jahr (geltendes Recht, Stand Oktober 2026). Bei der bAV können bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sozialabgabenfrei umgewandelt werden. Für 2026 sind das berechnet 4.056 Euro im Jahr. Steuerfrei ist die Umwandlung bis 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, 2026 berechnet 8.112 Euro im Jahr.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Rente ersetzt das letzte Gehalt in der Regel nicht. Eine zusätzliche Vorsorge ist deshalb sinnvoll, auch wenn der Betrag am Anfang klein wirkt.
  • Riester fördert deine Eigenbeiträge. Die Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr. Die volle Zulage setzt voraus, dass du den Mindesteigenbeitrag einzahlst.
  • Bei der bAV wandelst du einen Teil deines Gehalts um. Bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze bleibt der Betrag sozialabgabenfrei, bis 8 Prozent steuerfrei. Dein Arbeitgeber muss bei eingesparten Sozialversicherungsbeiträgen zusätzlich 15 Prozent des umgewandelten Betrags zahlen.
  • Die Leistung wird in der Regel im Rentenalter ausgezahlt. Spätere Zahlungen aus einer Betriebsrente können Beiträge zur Krankenversicherung auslösen.
  • Ein Altersvorsorgedepot ist vom Bundestag beschlossen und soll voraussichtlich ab 2027 gelten. Bis zur Verkündung und zum Inkrafttreten gelten die heutigen Regeln.

Welche Bausteine gibt es mit 25 und wie unterscheiden sie sich?

Die drei Wege unterscheiden sich vor allem in Förderung, Bindung und Zugriff. Die Tabelle zeigt den Stand Oktober 2026. Die Neuerungen ab 2027 sind gesondert gekennzeichnet.

BausteinStaatliche FörderungBindung und AuszahlungPasst eher, wenn
Eigener Sparplan, zum Beispiel über WertpapiereKeine Zulage, im Standardfall keine besonderen SteuervorteileDu entscheidest selbst über Höhe, Zeitpunkt und Verkaufdu Flexibilität willst oder kein Angebot zur bAV hast
Riester-VertragGrundzulage 175 Euro pro Jahr, Kinderzulage für Kinder, Steuervorteil über den SonderausgabenabzugAuszahlung grundsätzlich im Alter, mit Vorgaben zur Verrentungdu die staatliche Zulage nutzen und langfristig binden willst
Betriebliche AltersvorsorgeSozialabgabenfrei bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, steuerfrei bis 8 Prozent, 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss bei eingesparten AbgabenAuszahlung im Rentenalter, spätere Beiträge zur Krankenversicherung möglichdein Arbeitgeber eine bAV anbietet
Altersvorsorgedepot (beschlossen, voraussichtlich ab 2027)Neue Grundzulage und einmaliger Bonus für Abschlüsse vor dem 25. Lebensjahr nach dem beschlossenen GesetzAusgestaltung nach Inkrafttreten im Einzelnen prüfendu die endgültigen Regeln kennst und sie zu deinem Plan passen

Wie funktioniert Riester, wenn du mit 25 anfängst?

Riester ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Du zahlst selbst ein, der Staat ergänzt über Zulagen. Damit du die volle Grundzulage bekommst, musst du einen Mindesteigenbeitrag leisten. Er beträgt 4 Prozent deines Bruttoeinkommens des Vorjahres, das der Sozialversicherungspflicht unterliegt, abzüglich der Zulagen (§ 86 EStG). Die Förderung ist zudem auf einen Höchstbetrag von 2.100 Euro im Jahr begrenzt (§ 10a EStG).

Rechenbeispiel. Annahme: Dein Vorjahresbrutto lag bei 30.000 Euro. Der Mindesteigenbeitrag beträgt dann 1.200 Euro im Jahr. Davon zahlst du 1.025 Euro selbst, die Grundzulage von 175 Euro ergänzt den Rest. Für niedrige Einkommen ist die feste Zulage im Verhältnis stark. Für höhere Einkommen gewinnt der Steuervorteil an Bedeutung. Welcher Effekt bei dir überwiegt, hängt von deiner Einkommenssituation ab.

Riester bindet dich langfristig. Die späteren Leistungen unterliegen in der Regel der nachgelagerten Besteuerung, also der Einkommensteuer im Alter. Wer flexibel bleiben will, sollte das bei der Entscheidung berücksichtigen. Wie sich das mit anderen Bausteinen kombinieren lässt, zeigt der Ratgeber Altersvorsorge im Studium.

Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge schon im ersten Job?

Viele Arbeitgeber bieten eine bAV an. Der Weg läuft meist über die Entgeltumwandlung: Ein Teil deines künftigen Gehalts fließt direkt in die Versorgung. Nach § 1a BetrAVG kannst du verlangen, dass bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung umgewandelt werden. Für 2026 entspricht das berechnet 4.056 Euro im Jahr oder 338 Euro im Monat (Grundlage: Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro monatlich, Stand Oktober 2026).

Dein Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Betrags zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss weitergeben, soweit er durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Diesen Punkt solltest du bei jedem Angebot prüfen.

Steuerlich bleiben die umgewandelten Beträge bis zur Grenze von 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze frei (§ 3 Nr. 63 EStG). Sozialabgabenfrei sind sie bis 4 Prozent (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV). Die Leistung wird später besteuert. Außerdem spielen Beiträge zur Krankenversicherung eine Rolle, sobald Leistungen fließen. Das ist ein eigenes Thema, das du vor dem Abschluss kennen solltest.

Was du selbst durch Entgeltumwandlung einzahlst, behältst du beim Jobwechsel (§ 1b Abs. 5 BetrAVG). Für Anteile, die der Arbeitgeber mitfinanziert, etwa den Zuschuss, kann die Frist nach § 1b Abs. 1 BetrAVG gelten (Zusage mindestens drei Jahre, Alter mindestens 21 Jahre). Ein Wechsel kostet dich also nicht automatisch den Anspruch.

Das Altersvorsorgedepot ab 2027: Was bisher feststeht

Der Bundestag hat am 27. März 2026 eine Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Vorgesehen ist ein Altersvorsorgedepot mit neuer Grundzulage, Start voraussichtlich am 1. Januar 2027 (Bundesrats-Drucksache 445/26). Für Abschlüsse vor dem 25. Lebensjahr sieht die Reform einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro vor. Die Reform gilt voraussichtlich ab 2027, nicht als geltendes Recht 2026. Prüfe vor einem Abschluss, ob die Details so umgesetzt werden. Bis dahin gelten die heutigen Regeln, also für Riester die Grundzulage von 175 Euro.

Wann passt welcher Baustein, wann eher nicht?

  • Riester passt, wenn du die Zulage mitnehmen willst und dich langfristig binden kannst. Weniger passend ist er, wenn du in den nächsten Jahren Geld flexibel brauchst.
  • Die bAV passt, wenn dein Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt und du die Gehaltsminderung verkraftest. Weniger passend ist sie, wenn du die Konditionen des Angebots nicht prüfen kannst oder du bald wechseln willst.
  • Ein eigener Sparplan passt, wenn du Flexibilität willst und keine Förderung nutzen kannst oder willst. Er bringt keine Zulage, dafür keine feste Bindung an Förderregeln.

Ob ein Baustein für dich passt, hängt von Einkommen, Ausgaben und Zielen ab. Eine persönliche Einschätzung kannst du bei Academycon einholen, zum Beispiel über So arbeiten wir. Die Prüfung der eigenen Vertragsunterlagen ersetzt das nicht.

Häufige Fragen

Lohnt sich Riester auch bei wenig Einkommen?

Bei niedrigem Einkommen ist die feste Grundzulage im Verhältnis zum Eigenbeitrag oft groß. Entscheidend bleibt, ob du den Mindesteigenbeitrag dauerhaft zahlen kannst. Zahlst du weniger, bekommst du die Zulage nur anteilig.

Kann ich eine bAV beim Jobwechsel mitnehmen?

Die durch Entgeltumwandlung erworbene Anwartschaft bleibt bestehen (§ 1b Abs. 5 BetrAVG), bei arbeitgeberfinanzierten Anteilen gelten gegebenenfalls die Voraussetzungen der Unverfallbarkeit nach § 1b Abs. 1 BetrAVG. Wie es weitergeht, hängt vom Durchführungsweg ab. Der Vertrag kann übertragen, beitragsfrei gestellt oder fortgeführt werden. Lass dir die Auswirkungen vor dem Wechsel schriftlich erklären.

Muss ich Riester später versteuern?

Ja. Die Renten aus Riester-Verträgen unterliegen grundsätzlich der nachgelagerten Besteuerung. Gefördert wird die Einzahlung, die spätere Auszahlung wird versteuert. Eine Netto-Rechnung für deinen Fall machst du am besten mit dem Abgabenrechner des Bundesministeriums der Finanzen.

Reicht ein eigener Sparplan ohne Zulage aus?

Ein Sparplan ist flexibel und an keine Förderregeln gebunden. Ob er reicht, hängt von Sparrate, Zeithorizont und Ziel ab. Mit 25 ist der Zeitvorsprung groß, Schwankungen am Kapitalmarkt wirken bei kurzen Laufzeiten aber stärker. Eine Rendite lässt sich nicht garantieren. Wie du mit kleinem Budget startest, steht im Ratgeber Altersvorsorge mit 50 Euro im Monat.

Wie viel sollte ich mit 25 sparen?

Eine pauschale Zahl gibt es nicht. Hilfreich ist, zuerst Rücklagen und laufende Kosten zu sichern und dann einen festen Betrag einzuplanen, den du auch in schwächeren Monaten zahlen kannst. Auch kleine Raten wirken über Jahrzehnte, wenn sie regelmäßig fließen.

So gehst du jetzt vor

  1. Frage bei deinem Arbeitgeber nach, ob eine bAV besteht, welche Durchführungswege möglich sind und ob ein Zuschuss gezahlt wird.
  2. Berechne bei Riester den Mindesteigenbeitrag anhand deines Vorjahresbruttos und prüfe, ob du ihn dauerhaft zahlen kannst.
  3. Prüfe vor einem langfristigen Abschluss den Stand des Altersvorsorgedepots, denn die Regeln ab 2027 sind noch nicht in Kraft.
  4. Vergleiche Kosten, Laufzeit und Auszahlungsregeln anhand der Vertragsunterlagen und nicht allein anhand von Versprechen.
  5. Hol dir bei Unsicherheit eine persönliche Einschätzung, bevor du unterschreibst.

Passend dazu

Quellen: § 1a BetrAVG (Stand Oktober 2026), § 3 Nr. 63 EStG (Stand Oktober 2026), § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV (Stand Oktober 2026), § 1b BetrAVG (Stand Oktober 2026), § 10a EStG (Stand Oktober 2026), § 84 EStG (Stand Oktober 2026), Deutsche Rentenversicherung: Rechengrößen 2026 und 2027 (Stand Oktober 2026), Bundesrats-Drucksache 445/26: Reform der privaten Altersvorsorge (Stand Mai 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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