Wer den ersten Job beginnt, ist oft noch über die Eltern krankenversichert. Die Frage lautet dann selten, wie man die Familienversicherung kündigt, sondern wann sie endet und was du tun musst, damit der Übergang reibungslos läuft.
Kurz beantwortet: Die Familienversicherung kündigst du nicht selbst. Sie endet, wenn die Voraussetzungen des § 10 SGB V wegfallen, etwa wenn dein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen 2026 über 565 Euro liegt. Danach bist du in der Regel als Arbeitnehmer selbst pflichtversichert. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Familienversicherung ist kein Vertrag, den du kündigst. Sie endet, wenn ihre gesetzlichen Voraussetzungen wegfallen (§ 10 SGB V).
- Die Einkommensgrenze liegt 2026 bei 565 Euro Gesamteinkommen im Monat, ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße.
- Bei einem Minijob bis 603 Euro im Monat bleibt die Familienversicherung in der Regel erhalten (§ 10 Abs. 1 Satz 6 SGB V).
- Das Mitglied, bei dem du familienversichert bist, meldet die Änderung (§ 10 Abs. 6 SGB V).
- Mit dem regulären Job bist du in der Regel selbst krankenversicherungspflichtig, der Arbeitgeber meldet dich an (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
Wann endet die Familienversicherung?
Die Familienversicherung ist an Bedingungen geknüpft. Dazu gehören Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, keine vorrangige eigene Pflicht- oder freiwillige Versicherung, keine hauptberufliche Selbstständigkeit und ein Gesamteinkommen bis zur Einkommensgrenze. Entscheidend ist das regelmäßige monatliche Einkommen, nicht die Dauer des Jobs oder das Jahresergebnis.
| Monatliches Einkommen (2026) | Familienversicherung | Was du beachten solltest |
|---|---|---|
| Bis 565 Euro | Bleibt in der Regel bestehen | Die Grenze im Blick behalten, wenn sich das Einkommen ändert |
| Minijob bis 603 Euro | Bleibt in der Regel bestehen (Sonderfall nach § 10 Abs. 1 Satz 6 SGB V) | Die Minijob-Grenze gilt zusätzlich |
| Über 565 Euro (außer Minijob) | Endet mit dem Wegfall der Voraussetzungen | Eigene Krankenversicherung über den Arbeitgeber, Kasse informieren |
| 2027 (Entwurf): 590 Euro | Noch nicht verbindlich | Bundesratszustimmung zu den Rechengrößen steht aus |
Annahme: Dein Einkommen liegt bei 2.000 Euro brutto im Monat, du bist 24 Jahre alt und machst eine Vollzeitstelle. Damit liegt das Einkommen weit über 565 Euro, und die Familienversicherung endet. Der Arbeitgeber meldet dich dann bei einer Krankenkasse deiner Wahl an.
Welche Altersgrenzen gelten für Kinder?
Die Familienversicherung kennt Altersgrenzen. Sie greifen zusätzlich zur Einkommensgrenze, und sie ergeben sich aus dem Gesetz:
| Alter des Kindes | Voraussetzung | Quelle |
|---|---|---|
| Bis 18 Jahre | Ohne weitere Voraussetzung | § 10 Abs. 2 Nr. 1 SGB V |
| Bis 23 Jahre | Nur wenn nicht erwerbstätig | § 10 Abs. 2 Nr. 2 SGB V |
| Bis 25 Jahre | Bei Schul- oder Berufsausbildung, Studium oder Freiwilligendienst | § 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V |
Wenn du mit dem ersten Job nicht mehr in Ausbildung bist, ist die Altersgrenze 25 oft nicht mehr der relevante Punkt. Dann zählen vor allem die Einkommensgrenze und die Frage, ob du erwerbstätig bist. Wie eine geringfügige oder befristete Stelle dabei zu werten ist, klärt deine Krankenkasse im Einzelfall.
Wer muss was melden?
Die Meldepflichten sind klar verteilt. Das Gesetz legt fest, dass das Mitglied Familienversicherte und Änderungen mit den nötigen Angaben meldet (§ 10 Abs. 6 SGB V). Der GKV-Spitzenverband regelt das einheitliche Meldeverfahren. Praktisch läuft der Ablauf so:
- Du informierst die Eltern oder das Mitglied, über das du familienversichert bist, sobald der neue Job feststeht.
- Der Arbeitgeber meldet dich bei der Sozialversicherung an, sobald du als Arbeitnehmer beginnst.
- Du wählst eine Krankenkasse, bei der du Mitglied wirst, und reichst die nötigen Unterlagen ein.
- Die Kasse bestätigt die Mitgliedschaft, und du prüfst, ob der Beitrag auf deiner Lohnabrechnung stimmt.
Was ändert sich, wenn du noch studierst?
Wer neben dem Berufsstart noch studiert, prüft, ob die Versicherung als Studierende oder Studierender vorgeht. Ob das passt, hängt von Studienstatus und Arbeitszeit ab. Beim Werkstudierendenprivileg ist die Wochenstundengrenze von 20 Stunden entscheidend, wie das Gemeinsame Rundschreiben von 2016 beschreibt. Ein Vollzeitjob bringt in der Regel die Pflichtversicherung als Arbeitnehmer. Mehr dazu findest du im Ratgeber Familienversicherung im Studium: Bis wann du mitversichert bist.
Ein Praktikum kann eigene Regeln haben. Ein vorgeschriebenes, unentgeltliches Pflichtpraktikum ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 SGB V anders zu behandeln als ein bezahltes freiwilliges Praktikum. Lies deinen Vertrag und frag deine Kasse, bevor du die Stelle antrittst.
Häufige Fragen
Muss ich die Familienversicherung bei meiner Kasse kündigen?
Nein. Eine Kündigung ist nicht vorgesehen. Die Familienversicherung endet, wenn die Voraussetzungen wegfallen. Wichtig ist, dass das Mitglied, über das du versichert bist, die Änderung meldet, damit die Krankenkasse die Daten richtig pflegt.
Zählen Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld zum Einkommen?
Die Grenze stellt auf das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen ab. Ob eine Sonderzahlung dazuzählt, hängt von ihrer Regelmäßigkeit ab. Die konkrete Einordnung klärt deine Krankenkasse, weil sie den Einzelfall prüft.
Was gilt bei einem befristeten Job von nur wenigen Monaten?
Die Dauer spielt für die Einkommensgrenze keine Rolle. Entscheidend ist das monatliche Einkommen. Wenn du in einem Monat über der Grenze liegst, endet die Familienversicherung für diesen Zeitraum. Sprich den Übergang mit deiner Kasse ab, damit keine Lücke entsteht.
Was passiert, wenn ich zwischen zwei Jobs keinen Versicherungsschutz habe?
Eine Lücke sollte vermieden werden, denn Krankenversicherungspflicht besteht durchgehend. Melde dich frühzeitig bei der Krankenkasse und kläre den Übergang. Im Zweifel hilft die Kasse, die Mitgliedschaft nahtlos zu organisieren.
Denk außerdem daran, dass der Übergang auch finanziell spürbar wird. Die Beiträge für die eigene Versicherung richten sich nach dem Arbeitseinkommen und werden vom Arbeitgeber und dir gemeinsam getragen. Der Anteil, den du selbst zahlst, steht auf deiner Lohnabrechnung, und genau dort lohnt sich der Blick nach dem ersten Monat.
So gehst du jetzt vor
- Rechne dein voraussichtliches Monatseinkommen mit dem neuen Job aus und vergleiche es mit 565 Euro.
- Sprich mit den Eltern, bei denen du familienversichert bist, den Übergang ab, damit die Meldung rechtzeitig erfolgt.
- Kläre mit der künftigen Krankenkasse die Mitgliedschaft und die nötigen Unterlagen.
- Prüfe deine erste Lohnabrechnung auf Krankenversicherungsbeitrag und Zusatzbeitrag.
Welche Unterlagen brauchst du bei der neuen Krankenkasse?
Die genauen Anforderungen legt jede Kasse selbst fest. In der Regel brauchst du aber dieselben Angaben, die du auch für andere Anmeldungen bereithältst:
- Deine Krankenversichertennummer, falls du sie bereits hast, etwa von der elektronischen Gesundheitskarte
- Deinen Personalausweis oder Reisepass und deine Anschrift
- Angaben zum Arbeitgeber, zum Beginn des Arbeitsverhältnisses und zum Gehalt
- Gegebenenfalls Nachweise über die bisherige Versicherung, etwa die Bescheinigung der Eltern über das Ende der Familienversicherung
Frag die Kasse vor dem Wechsel, welche Unterlagen sie verlangt. Dann vermeidest du unnötige Rückfragen und eine Lücke im Versicherungsschutz.
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Quellen: § 10 SGB V, Familienversicherung (Abruf Oktober 2026); § 5 SGB V, Versicherungspflicht (Abruf Oktober 2026); GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026 (Stand 1.1.2026); BMAS, Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2027 (Entwurf).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.