Der Steuerfreibetrag 2026 ist für Studierende mit Nebenjob eine wichtige Größe, aber er heißt im Gesetz anders. Gemeint ist der Grundfreibetrag, bis zu dessen Höhe kein Einkommensteuer anfällt. Dieser Ratgeber zeigt, wie Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Minijob-Grenze zusammenwirken, rechnet ein Beispiel mit klaren Annahmen durch und erklärt, warum trotzdem Lohnsteuer abgezogen werden kann.
Kurz beantwortet: Der Grundfreibetrag 2026 liegt bei 12.348 Euro im Jahr. Bei Arbeitnehmern wird vorher der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro abgezogen. Unter der Annahme, dass nur Arbeitslohn anfällt und keine weiteren Abzüge gelten, entsteht bis etwa 13.578 Euro Bruttolohn im Jahr keine Einkommensteuer (Stand: Oktober 2026).
Das Wichtigste in Kürze
- Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 Euro im Jahr (§ 32a EStG).
- Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2026 beträgt 1.230 Euro und mindert das zu versteuernde Einkommen (§ 9a EStG).
- Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat oder 7.236 Euro im Jahr (§ 8 SGB IV).
- Ein Lohnsteuerabzug trotz geringer Einkünfte ist möglich, weil er nicht immer der endgültigen Steuer entspricht. Die Steuererklärung holt Zuviel-gezahltes zurück.
- Die Steuererklärung ohne Steuerberater für 2026 ist bis zum 2. August 2027 einzureichen.
Was bedeutet der Grundfreibetrag?
Der Grundfreibetrag ist der Teil des zu versteuernden Einkommens, der steuerfrei bleibt. Erst oberhalb dieser Grenze steigt die Einkommensteuer. Für das Veranlagungsjahr 2026 liegt er bei 12.348 Euro. Die Angabe stammt aus § 32a EStG in der Fassung für 2026. Wichtig ist: Der Grundfreibetrag bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, nicht auf den Bruttolohn. Dazwischen liegen Abzüge, die das Einkommen senken.
| Größe | Betrag 2026 | Quelle |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag (zu versteuerndes Einkommen) | 12.348 Euro im Jahr | § 32a EStG |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 Euro im Jahr | § 9a EStG |
| Minijob-Grenze | 603 Euro im Monat, 7.236 Euro im Jahr | § 8 SGB IV |
| Mindestlohn | 13,90 Euro brutto je Stunde | Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung |
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Der erste Abzug
Wer Arbeitslohn bezieht, kann ohne Nachweis den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro im Jahr abziehen. Er mindert den Bruttolohn auf das Einkommen, aus dem die Steuer berechnet wird. Damit liegt die Grenze, bis zu der keine Einkommensteuer anfällt, bei einem Bruttolohn von etwa 13.578 Euro im Jahr, sofern keine weiteren Abzüge hinzukommen.
Annahme: Du hast im Jahr 2026 nur Arbeitslohn, keine weiteren Einkünfte und keine zusätzlichen Abzüge. Dann ergibt sich: 13.578 Euro Bruttolohn minus 1.230 Euro Pauschbetrag ergibt 12.348 Euro. Das entspricht genau dem Grundfreibetrag. Sobald du mehr verdienst, fällt Einkommensteuer an. Ihre Höhe kannst du im Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums auf bmf-steuerrechner.de ausrechnen, weil die Berechnung von deiner Steuerklasse und deinen Abzügen abhängt.
Die Minijob-Grenze und was sie für Studierende bedeutet
Die Minijob-Grenze regelt, bis zu welchem Verdienst eine geringfügige Beschäftigung vorliegt. Für 2026 liegt sie bei 603 Euro im Monat, im Jahr also bei 7.236 Euro. Die Grenze wird aus dem Mindestlohn berechnet, der 2026 bei 13,90 Euro brutto je Stunde liegt. Ein Minijob bleibt damit sozialversicherungsrechtlich geringfügig. Das bedeutet nicht automatisch, dass keine Lohnsteuer anfällt, weil die Steuer nach anderen Regeln berechnet wird. Die Minijob-Grenze und der Grundfreibetrag sind zwei verschiedene Maßstäbe.
| Bruttolohn im Jahr (Annahme) | Einkommensteuer laut Grundfreibetrag | Einordnung |
|---|---|---|
| 7.236 Euro (Minijob-Grenze für ein Jahr) | Unterhalb des Grundfreibetrags | Keine Einkommensteuer, wenn keine weiteren Einkünfte bestehen |
| 13.578 Euro | Genau an der Grenze | Zu versteuerndes Einkommen entspricht 12.348 Euro |
| Mehr als 13.578 Euro | Oberhalb der Grenze | Einkommensteuer fällt an, Höhe über den BMF-Rechner |
Beim Abgabenrechner des BMF gibst du Bruttoeinnahmen, Steuerklasse und gegebenenfalls weitere Angaben ein. Achte auf das richtige Jahr, denn Grundfreibetrag und Pauschbeträge werden jährlich festgelegt. Für 2027 sind höhere Werte geplant, die aber noch nicht gelten. Verlasse dich deshalb für deine Steuererklärung 2026 auf die Werte dieses Ratgebers und die amtlichen Texte.
Warum wird trotz niedrigem Verdienst Lohnsteuer abgezogen?
Der Arbeitgeber zieht Lohnsteuer nach den Merkmalen ab, die für dich hinterlegt sind. Diese Berechnung ist eine Vorauszahlung und folgt nicht immer exakt deiner endgültigen Steuer am Jahresende. Wenn der Abzug höher war als die Steuer, die du am Ende schuldest, bekommst du den Unterschied über die Veranlagung zurück. Das ist in § 46 EStG geregelt, der die Veranlagung bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit beschreibt.
Für Studierende heißt das: Auch bei niedrigem Verdienst kann es sich lohnen, eine Steuererklärung abzugeben. Gerade wenn du nur einen Teil des Jahres gearbeitet hast oder Werbungskosten, etwa Fahrtkosten zum Arbeitsplatz, hast, kann eine Erstattung herauskommen. Wie du die Erklärung aufbaust, zeigt der Beitrag Steuererklärung für Studenten: So holst du dir Geld zurück.
Rechenschritte: So prüfst du deine Grenze
Mit den folgenden Schritten findest du heraus, ob du in einem Jahr voraussichtlich Einkommensteuer zahlst. Die Rechnung dient der Orientierung und ersetzt keine Berechnung nach dem Gesetz.
- Addiere alle Bruttoeinnahmen aus Arbeit im Kalenderjahr, also Minijob, Werkstudentenjob und Ausbildungsvergütung.
- Ziehe den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro ab, sofern du Arbeitslohn hast.
- Ziehe weitere Abzüge ab, etwa Sonderausgaben oder Beiträge zur Versicherung, soweit sie zutreffen.
- Vergleiche das Ergebnis mit dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro.
- Liegt das Ergebnis darunter, fällt keine Einkommensteuer an, es sei denn, es gibt weitere Einkünfte.
Häufige Fragen
Gibt es einen eigenen Steuerfreibetrag für Studierende?
Im Einkommensteuergesetz gibt es keinen Freibetrag, der nur für Studierende gilt. Maßgeblich sind der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag für alle Steuerpflichtigen. Deshalb hängt die Grenze für dich an deinen Einnahmen und Abzügen und nicht an deinem Status als Student.
Muss ich eine Steuererklärung abgeben, wenn ich unter dem Grundfreibetrag bleibe?
Nicht zwingend. Eine Pflicht besteht bei unterhalb der Grenze meist nicht, aber eine Erklärung kann sich lohnen, wenn Lohnsteuer abgezogen wurde. Die Entscheidung sollte an deinen Zahlen hängen. Der Abgabenrechner des BMF hilft bei einer ersten Einschätzung.
Wie viel Zeit habe ich für die Steuererklärung?
Für den Veranlagungszeitraum 2026 gilt ohne Steuerberater die Frist bis 2. August 2027. Der Regelzeitpunkt 31. Juli 2027 fällt auf einen Samstag, deshalb verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat eine längere Frist.
Was ändert sich, wenn ich mehr als einen Job habe?
Mehrere Beschäftigungen werden bei der Einkommensteuer zusammengerechnet. Die Minijob-Grenze gilt für jede geringfügige Beschäftigung einzeln für die Versicherung, die Steuer dagegen betrachtet die Summe deiner Einkünfte. Prüfe deshalb beide Maßstäbe, wenn du mehrere Stellen hast.
So gehst du jetzt vor
- Lege fest, welche Einnahmen du im Kalenderjahr hattest, und notiere die Bruttobeträge.
- Prüfe mit dem Grundfreibetrag und dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag, ob eine Einkommensteuer wahrscheinlich ist.
- Kontrolliere auf deiner Lohnabrechnung, welche Lohnsteuer abgezogen wurde.
- Gib eine Steuererklärung ab, wenn du eine Erstattung erwartest, und halte die Frist 2. August 2027 ein.
- Frag bei Unklarheiten beim Finanzamt oder bei einer Beratungsstelle nach.
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Quellen: § 32a EStG, Einkommensteuertarif (gesetze-im-internet.de, Fassung VZ 2026); § 9a EStG, Pauschbeträge (gesetze-im-internet.de); § 8 SGB IV, geringfügige Beschäftigung (gesetze-im-internet.de, Stand 2026); § 46 EStG, Veranlagung (gesetze-im-internet.de); § 149 AO, Abgabe der Steuererklärungen (gesetze-im-internet.de).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.