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Homeoffice-Pauschale 2026 für Berufseinsteiger

Sechs Euro pro Homeoffice-Tag, höchstens 1.260 Euro im Jahr: So funktioniert die Homeoffice-Pauschale 2026, mit Rechenbeispiel und Voraussetzungen.
Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Inhalt

Die Homeoffice-Pauschale 2026 ist ein kleiner Steuerabzug, der im ersten Job leicht übersehen wird. Wer beruflich von zu Hause arbeitet, kann sie für jeden passenden Tag geltend machen. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln, rechnet den Höchstbetrag durch und zeigt, wann die Pauschale tatsächlich etwas bringt.

Kurz beantwortet: Für jeden Kalendertag, an dem du beruflich nur zu Hause arbeitest, kannst du 6 Euro absetzen, höchstens 1.260 Euro im Jahr (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG). Voraussetzung ist, dass dir für deine Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der Gesetzestext nennt keine Befristung (Stand: Oktober 2026).

Das Wichtigste in Kürze

  • 6 Euro je Homeoffice-Tag, insgesamt höchstens 1.260 Euro im Jahr.
  • Abziehbar ist die Pauschale nur, wenn dir dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
  • Die Pauschale ist ein Abzug in deiner Steuererklärung, dein Arbeitgeber zieht sie nicht ab.
  • Sie wirkt nur, wenn deine Werbungskosten insgesamt über dem Pauschbetrag liegen.
  • Für ein häusliches Arbeitszimmer gilt eine eigene Regel mit anderen Voraussetzungen.

Die Regel im Detail

Die Tagespauschale steht in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG. Sie gilt für jeden Kalendertag, an dem du deine berufliche Tätigkeit ausschließlich in deiner häuslichen Wohnung ausübst. Fährst du an diesem Tag zur Arbeitsstätte, zählt der Tag nicht. Die Pauschale richtet sich nach den Tagen und nicht nach der Stundenzahl, bei Teilzeit gilt also dasselbe. Eine Umrechnung auf Wochen oder Monate ist nicht vorgesehen, du zählst jeden Tag einzeln.

Die Voraussetzung lautet, dass für deine Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Stellt dir der Arbeitgeber einen festen Arbeitsplatz im Büro bereit, entfällt die Pauschale grundsätzlich. Klär das in der Probezeit, wenn du mit Homeoffice planst, und lass dir die Vereinbarung schriftlich bestätigen.

Wer ein häusliches Arbeitszimmer hat, kann dessen Kosten nach der Vorschrift in Nr. 6b geltend machen. Dafür gelten strengere Voraussetzungen, vor allem muss das Zimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bilden. Für viele Berufseinsteiger ist die Tagespauschale der unkompliziertere Weg, weil keine Wohnungskosten anteilig berechnet werden müssen.

Der Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de nennt für die Tagespauschale keine Befristung (Abruf: Oktober 2026). Bevor du die Steuererklärung einreichst, prüfe trotzdem die aktuellen Hinweise der Finanzverwaltung, ob sich an den Beträgen etwas geändert hat.

Rechenbeispiel: Wann der Höchstbetrag greift

Annahme: Du arbeitest an 220 Tagen im Jahr ausschließlich zu Hause. Das ergibt 220 mal 6 Euro, also 1.320 Euro. Abziehbar ist davon nur der Höchstbetrag von 1.260 Euro.

Homeoffice-Tage im JahrRechnungAbzug in der Steuererklärung
100100 x 6 Euro600 Euro
150150 x 6 Euro900 Euro
210210 x 6 Euro1.260 Euro (Höchstbetrag erreicht)
250250 x 6 Euro = 1.500 Euro, gedeckelt1.260 Euro

Wie viel davon bei dir ankommt, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Der Abzug mindert dein zu versteuerndes Einkommen, er ist keine Zahlung des Staates.

Wann die Pauschale wirklich etwas bringt

Dein Arbeitgeber zieht die Pauschale nicht ab. Du machst sie in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend. Wenn du die Erklärung zum ersten Mal selbst erstellst, hilft es, die Summe aller Werbungskosten in einer kurzen Tabelle zusammenzuführen, bevor du die Eingaben machst. So behältst du den Überblick über Tage, Beträge und Deckel. Dabei gilt: Liegen deine Werbungskosten insgesamt unter dem Pauschbetrag für Arbeitnehmer, wird nur der Pauschbetrag berücksichtigt. Erst wenn die Summe darüber liegt, wirkt jeder zusätzliche Euro, also auch die Homeoffice-Pauschale.

Berufseinsteiger haben oft wenige weitere Werbungskosten, etwa Fahrtkosten oder Fachliteratur. Liegt die Gesamtsumme noch unter dem Pauschbetrag, bringt die Homeoffice-Pauschale dann keinen zusätzlichen Vorteil. Rechne deshalb vor der Einreichung nach.

Homeoffice-Tage richtig zählen

Welche Tage zählen, bereitet im Berufseinstieg oft Kopfzerbrechen. Eine typische Hybrid-Woche zeigt die Logik:

TagArbeitsortZählt für die Pauschale?
MontagBüroNein
Dienstagausschließlich zu HauseJa
Mittwochausschließlich zu HauseJa
Donnerstagausschließlich zu HauseJa
FreitagfreiNein

Annahme: Diese Woche wiederholt sich. Dann sind es 3 Tage pro Woche, bei 46 Arbeitswochen also 138 Tage und 828 Euro. Der Höchstbetrag von 1.260 Euro wird in diesem Fall nicht erreicht.

Reist du an einem Tag zu einem Kunden oder zu einem Termin im Unternehmen, zählt dieser Tag nicht, weil die Tätigkeit nicht ausschließlich zu Hause stattfindet. Urlaubs- und Krankheitstage zählen ebenfalls nicht, weil dort keine berufliche Tätigkeit zu Hause ausgeübt wird.

Typische Missverständnisse

  • Die Pauschale ist kein fester Monatsbetrag. Sie hängt von den tatsächlichen Homeoffice-Tagen ab.
  • Die Fahrten zur Arbeitsstätte laufen über die Entfernungspauschale und sind davon getrennt zu betrachten.
  • Eine Homeoffice-Vereinbarung im Vertrag allein reicht nicht. Entscheidend ist, an welchen Tagen du tatsächlich zu Hause arbeitest.

So gehst du bei der Steuererklärung vor

  1. Zähle deine Homeoffice-Tage anhand eines Kalenders oder der Arbeitsnachweise.
  2. Prüfe, ob an diesen Tagen Fahrten zur Arbeitsstätte angefallen sind, und schließe diese Tage aus.
  3. Trage die Summe, höchstens 1.260 Euro, als Werbungskosten ein.
  4. Lass deine Angaben bei Unsicherheit von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einer Steuerberatung prüfen.

Häufige Fragen

Brauche ich einen Nachweis für meine Homeoffice-Tage?

Führe einen Kalender mit den Homeoffice-Tagen, damit du deine Angaben belegen kannst. Das Finanzamt kann bei Rückfragen Nachweise verlangen, etwa Arbeitsnachweise oder Mails aus diesen Tagen. Am einfachsten ist eine laufende Liste ab dem ersten Arbeitstag.

Zählt die Pauschale auch bei Teilzeit?

Ja. Sie richtet sich nach den Kalendertagen, an denen du zu Hause arbeitest, nicht nach der Stundenzahl. Ein Tag mit nur zwei Stunden Arbeit zu Hause zählt also genauso wie ein voller Arbeitstag.

Muss ich belegen, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht?

Du solltest begründen können, warum dir kein fester Arbeitsplatz bereitsteht, etwa weil der Arbeitgeber keinen Schreibtisch im Büro vorsieht. Eine kurze schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers hilft dabei, falls das Finanzamt nachfragt.

Lohnt sich die Pauschale auch, wenn ich nur an wenigen Tagen zu Hause arbeite?

Jeder einzelne Tag zählt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Es gibt keine Mindestzahl an Tagen. Bei wenigen Tagen bleibt der Betrag entsprechend klein, und ob sich der Aufwand für die Steuererklärung lohnt, entscheidest du anhand der Gesamtsumme.

Kann ich Tagespauschale und Arbeitszimmer kombinieren?

Das hängt vom Einzelfall ab, denn beide Regeln haben unterschiedliche Voraussetzungen. Eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein kann prüfen, ob für deine Situation beides in Betracht kommt.

Muss ich die Pauschale jedes Jahr neu beantragen?

Die Pauschale wird über die Steuererklärung für jedes Kalenderjahr geltend gemacht. Ob sie im jeweiligen Jahr gilt und welche Beträge anzusetzen sind, prüfst du anhand der aktuellen Rechtslage für dieses Jahr.

Passend dazu

Quellen: § 4 Abs. 5 EStG, Betriebsausgaben und Werbungskosten, Nr. 6b und 6c (Abruf: Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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