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Ärzteversorgung Hessen: Beitrag, Befreiung, Leistungen

Das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen: Höchstbeitrag 2026, Befreiung nach § 6 SGB VI und die Abgrenzung zum Kammerbeitrag für Berufseinsteiger.
Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Inhalt

Die Ärzteversorgung Hessen ist das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen. Wer dort Kammermitglied wird, ist in der Regel auch Mitglied des Versorgungswerks. Dieser Ratgeber zeigt, welcher Höchstbeitrag für 2026 veröffentlicht wurde, wie die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung funktioniert und warum du Versorgungswerk und Kammerbeitrag auseinanderhalten solltest.

Kurz beantwortet: Das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen veröffentlicht im Bericht der Delegiertenversammlung (Heft 01/2026) einen monatlichen Höchstbeitrag von 1.571,70 Euro für 2026. Er entspricht 18,6 Prozent der Rentenversicherungs-Bemessungsgrenze von 8.450 Euro. Die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung beantragst du über das Versorgungswerk. Stand: Oktober 2026, die Satzung bleibt maßgeblich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Versorgungswerk gehört zur Landesärztekammer Hessen und ist für deren Mitglieder verpflichtend.
  • Für 2026 nennt der Bericht einen monatlichen Höchstbeitrag von 1.571,70 Euro.
  • Der Höchstbeitrag folgt dem Satz von 18,6 Prozent auf eine Bemessungsgrenze von 8.450 Euro im Monat.
  • Die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung richtet sich nach § 6 SGB VI.
  • Der Kammerbeitrag ist eine andere Rechnung: Er finanziert die Kammer und folgt einer eigenen Stufentabelle.
  • Eine Aktivrente ist keine Befreiungsregel des Versorgungswerks, so der Kammerbericht.

Wie hoch ist der Beitrag an die Ärzteversorgung Hessen?

Der Bericht der Landesärztekammer Hessen erläutert die Entwicklung der Grenzen. Die Bemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steigt 2026 von 8.050 Euro auf 8.450 Euro im Monat. Der Beitragssatz der Deutschen Rentenversicherung bleibt bei 18,6 Prozent, und laut Bericht ist dieser Satz auch für das Versorgungswerk maßgeblich.

GrößeWert 2026
Bemessungsgrenze der Rentenversicherung pro Monat8.450 Euro
Beitragssatz (laut Bericht maßgeblich)18,6 Prozent
Höchstbeitrag an das Versorgungswerk pro Monat1.571,70 Euro

Stand: Heft 01/2026 der Landesärztekammer Hessen. Der Rechenweg lautet: 8.450 Euro mal 0,186 ergibt 1.571,70 Euro. Der Bericht nennt diesen Betrag als monatlichen Höchstbeitrag. Ob und wie er für deine Einkünfte gilt, zeigt deine Beitragsberechnung.

Der Höchstbeitrag ist eine Obergrenze. Liegen deine Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit über der Grenze, zahlst du nicht mehr. Darunter richtet sich der Beitrag nach den Einkünften, die die Satzung für maßgeblich erklärt.

Wann greift die Befreiung von der Rentenversicherung?

Die Befreiung ist in § 6 SGB VI geregelt. Befreit werden Beschäftigte und Selbständige, die aufgrund gesetzlicher Pflicht Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung und einer Kammer sind, wenn drei Bedingungen erfüllt sind. Für Hessen heißt das: Die Pflicht zur Kammer- und Versorgungsmitgliedschaft ist der Ausgangspunkt, nicht die freie Wahl.

AbsatzInhaltWichtig für dich
§ 6 Abs. 1Befreiung bei gesetzlicher Pflicht zu Versorgungseinrichtung und Kammer, unter drei BedingungenDie Befreiung bezieht sich auf die Pflichttätigkeit
§ 6 Abs. 2Antrag elektronisch über die VersorgungseinrichtungFristen laufen ab Eingang dort
§ 6 Abs. 5Gilt nur für die jeweilige Beschäftigung oder TätigkeitEin Wechsel erfordert eine neue Prüfung

Wichtig ist die Abgrenzung zum Kammerbeitrag. Die Beitragsordnung der Landesärztekammer Hessen, gültig ab dem Beitragsjahr 2023, arbeitet mit einer Stufentabelle und kennt einen Höchstbeitrag von 6.500 Euro im Jahr. Diese Zahlen betreffen die Kammer, nicht das Versorgungswerk.

BeitragZuständigGrundlage laut Quelle
VersorgungswerkVersorgungswerk der Landesärztekammer HessenHöchstbeitrag 2026 laut Kammerbericht
KammerbeitragLandesärztekammer HessenBeitragsordnung ab 2023, Stufentabelle, Höchstbeitrag 6.500 Euro im Jahr

Welche Leistungen bietet das Versorgungswerk?

Der Kammerbericht nennt keinen Rentenfaktor und keine Berufsunfähigkeitsleistungen. Die Leistungen legt die Satzung des Versorgungswerks fest. Wer die Altersvorsorge planen will, sollte deshalb die Satzung gezielt lesen, und zwar bei Altersrente, Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenen getrennt.

Ein Versorgungswerk ersetzt keine private Absicherung für den Fall, dass du länger ausfällst. Ob du zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung brauchst, hängt von der Höhe deiner Leistungen, deinem Einkommen und deiner Lebensplanung ab.

Passt das Hessische Versorgungswerk zu deinem Weg?

  • Passt gut, wenn du dauerhaft in Hessen arbeitest und die Altersvorsorge über das Versorgungswerk planst.
  • Passt weniger, wenn du in ein anderes Bundesland wechselst. Dann entscheiden Gegenseitigkeitsvereinbarungen und die Satzungen beider Einrichtungen.
  • Braucht Ergänzung, wenn du Berufsunfähigkeit absichern willst und die Satzung dazu keine klaren Aussagen trifft.

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Häufige Fragen

Hat die Aktivrente Einfluss auf die Befreiung?

Laut Kammerbericht betrifft die Aktivrente angestellte Ärztinnen und Ärzte bei der Lohnsteuer. Sie ist keine Befreiungsregel des Versorgungswerks. Die Befreiung nach § 6 SGB VI bleibt eigenständig zu prüfen.

Ist der Kammerbeitrag dasselbe wie der Beitrag ans Versorgungswerk?

Nein. Der Kammerbeitrag finanziert die Kammer und folgt einer Stufentabelle. Der Beitrag ans Versorgungswerk ist eine eigene Größe mit eigener Obergrenze. Beide Bescheide prüfst du getrennt.

Wann muss ich die Befreiung beantragen?

Den Antrag stellst du über das Versorgungswerk, und zwar elektronisch. Für Fristen zählt der Eingang bei der Versorgungseinrichtung. Wer zu spät reagiert, riskiert Rückfragen zu bereits gezahlten Beiträgen, deshalb lohnt der frühe Kontakt.

Kann ich mich nach einem Wechsel nach Bayern übertragen lassen?

Das hängt von den Gegenseitigkeitsvereinbarungen und den Satzungen beider Einrichtungen ab. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Frag beide Versorgungswerke, bevor du den Wechsel vollziehst.

Was zählt als Einkommen für den Beitrag?

Die Satzung legt fest, welche Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit berücksichtigt werden. Für Angestellte und Selbständige können die Regeln unterschiedlich aussehen, deshalb lohnt der Blick in den Paragraphen zur Beitragsbemessung.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe deine Mitgliedschaft in der Landesärztekammer Hessen und deine Beitragsbescheide.
  2. Lies den Kammerbericht und die Satzung des Versorgungswerks zu Höchstbeitrag und Leistungen.
  3. Stelle den Befreiungsantrag über das Versorgungswerk, sobald deine Pflichttätigkeit beginnt.
  4. Trenne Kammerbeitrag und Versorgungsbeitrag in deiner Buchhaltung, damit du die Zahlen sauber nachhalten kannst.
  5. Kläre Berufsunfähigkeit in einer persönlichen Beratung, bevor du einen Vertrag abschließt.

Passend dazu

Quellen: § 6 SGB VI, Befreiung von der Versicherungspflicht (gesetze-im-internet.de, abgerufen Oktober 2026); Bericht zum Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen, Heft 01/2026; Beitragsordnung der Landesärztekammer Hessen, gültig ab 2023

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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