Die Ärzteversorgung Bremen ist für angestellte und selbstständige Ärztinnen und Ärzte oft der erste Berührungspunkt mit einem Versorgungswerk. Dieser Ratgeber erklärt, wie sich der Beitrag zusammensetzt, wann die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung greift und welche Leistungen du kennen solltest. Er ersetzt keine Auskunft der Kammer, zeigt aber, welche Fragen du dort klären solltest.
Kurz beantwortet: Die Ärzteversorgung Bremen ist das Versorgungswerk für Mitglieder der Kammer. Der Beitrag richtet sich nach den Einkünften aus ärztlicher Tätigkeit und ist nach oben begrenzt. Nach den Angaben der Kammer lag der Höchstbeitrag ab Januar 2024 bei 1.404,30 Euro im Monat (West). Die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung beantragst du über die Ärzteversorgung. Stand: Oktober 2026, die aktuellen Beträge erfragst du bei der Kammer.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Ärzteversorgung Bremen ist das Versorgungswerk für Mitglieder der Ärztekammer Bremen.
- Der Beitrag folgt den Einkünften aus ärztlicher Tätigkeit und endet an einem Höchstbetrag.
- Die Kammer nennt für Januar 2024 einen Höchstbeitrag von 1.404,30 Euro im Monat (West) und 1.385,70 Euro (Ost).
- Die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung richtet sich nach § 6 SGB VI und läuft über die Ärzteversorgung.
- Freiwillige Zuzahlungen können die spätere Altersrente erhöhen. Die Höhe hängt davon ab, in welchem Alter du einzahlst.
- Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen stehen nicht auf der Kammer-Seite, sondern in der Satzung.
Was zahlst du an die Ärzteversorgung Bremen?
Die Kammer veröffentlicht auf ihrer Versorgungsabgaben-Seite einen Rechner, der mit einer Bezugsgröße der Angestelltenversicherung arbeitet. Die folgenden Werte stammen von dieser Seite und gelten laut Angabe ab Januar 2024. Sie zeigen, wie der Höchstbeitrag entsteht. Was du persönlich zahlst, hängt von deinen Einkünften und der Satzung ab.
| Größe | West | Ost |
|---|---|---|
| Bezugsgröße für den Beitragssatz | 18,6 Prozent | 18,6 Prozent |
| Bemessungsgrenze pro Monat | 7.550 Euro | 7.450 Euro |
| Höchstbeitrag pro Monat | 1.404,30 Euro | 1.385,70 Euro |
Stand: Januar 2024, Quelle ist die Versorgungsabgaben-Seite der Kammer. Die Werte sind laut Seite Bezugsgrößen, keine Garantie für deine persönliche Rechnung.
Der Höchstbeitrag lässt sich nachrechnen: 7.550 Euro mal 0,186 ergeben 1.404,30 Euro. Der Wert entspricht also dem Rentenversicherungssatz, angewandt auf die dort genannte Grenze. Oberhalb dieser Grenze steigt dein Beitrag nicht weiter.
Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte nennt die Seite zusätzlich eine Ermäßigung. Übersteigt der volle Jahresbeitrag 15 Prozent der Einkünfte, kann ein Antrag gestellt werden. Die Ermäßigung mindert später die Rente, deshalb ist sie ein Abwägungsthema und kein Automatismus.
Wann greift die Befreiung von der Rentenversicherung?
Ärztinnen und Ärzte, die gesetzlich Mitglied eines Versorgungswerks und einer Kammer sind, können sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Die Grundlage ist § 6 SGB VI. Das Gesetz knüpft die Befreiung an drei Bedingungen, die in Satz 1 Nummer 1 Buchstaben a bis c stehen. Die Kammer weist zusätzlich darauf hin, dass die Befreiung voraussetzt, dass das Versorgungswerk mindestens die jeweilige Beitragshöhe der gesetzlichen Rentenversicherung übernimmt.
| Absatz | Inhalt | Wichtig für dich |
|---|---|---|
| § 6 Abs. 1 | Befreiung für Beschäftigte und Selbständige, die gesetzlich Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung und einer Kammer sind, unter drei Bedingungen | Die Mitgliedschaft im Versorgungswerk muss gesetzlich vorgeschrieben sein |
| § 6 Abs. 2 | Der Antrag wird elektronisch über die Versorgungseinrichtung gestellt und an den Rentenversicherungsträger weitergeleitet | Fristen laufen ab Eingang bei der Versorgungseinrichtung |
| § 6 Abs. 5 | Die Befreiung gilt nur für die jeweilige Beschäftigung oder Tätigkeit | Bei einem Wechsel prüfst du die Befreiung neu |
Den Antrag stellst du über die Ärzteversorgung, nicht direkt bei der Rentenversicherung. Da Fristen ab dem Eingang bei der Versorgungseinrichtung laufen, solltest du Eingangsbestätigungen aufheben. Wie sich Befreiung, PKV und Berufsunfähigkeit im Berufseinstieg zusammenfügen, zeigt der Ratgeber Ärzte in Weiterbildung.
Welche Leistungen bietet die Ärzteversorgung Bremen?
Die Kammer-Seite nennt als Leistung das Altersruhegeld, das durch freiwillige Zuzahlungen erworben werden kann. Die Höhe hängt davon ab, in welchem Alter du einzahlst. Je früher eingezahlt wird, desto länger arbeitet der Betrag. Eine feste Rentenhöhe nennt die Seite nicht, und sie wäre auch nicht pauschal übertragbar.
Berufsunfähigkeitsleistungen, Hinterbliebenenversorgung und Leistungen bei Erwerbsminderung stehen auf der Kammer-Seite nicht. Wenn sie dir wichtig sind, prüfe die Satzung der Ärzteversorgung und frag die Geschäftsstelle nach dem aktuellen Stand. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann eine Lücke schließen, ersetzt aber nicht die Frage, was das Versorgungswerk selbst leistet.
Passt die Ärzteversorgung Bremen zu deinem Weg?
Ein Versorgungswerk ist für Kammermitglieder keine Wahlentscheidung, sondern eine Pflicht. Deshalb geht es weniger darum, ob du dabei bist, sondern wie du die Lücken ergänzt. Die folgende Übersicht zeigt, wann die Bremer Lösung zu deinem Alltag passt und wann du genauer hinsehen solltest.
- Passt gut, wenn du dauerhaft im Kammerbezirk Bremen tätig bist und deine Pflichtmitgliedschaft planbar bleibt.
- Passt weniger, wenn du absehbar in ein anderes Bundesland wechselst. Dann entscheidet die Satzung über Anwartschaften, und die Regeln unterscheiden sich.
- Passt nur mit Ergänzung, wenn dir Berufsunfähigkeit wichtig ist und die Satzung dazu keine klaren Aussagen trifft.
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Häufige Fragen
Muss ich in die Ärzteversorgung Bremen?
Die Pflicht ergibt sich aus der Mitgliedschaft in der Ärztekammer Bremen und den Vorgaben des Landesrechts. Wer als Ärztin oder Arzt kammerpflichtig ist, gehört in der Regel dem Versorgungswerk an. Ob eine Ausnahme vorliegt, klärt die Kammer im Einzelfall.
Kann ich mich von der Rentenversicherung befreien lassen?
Ja, wenn die Voraussetzungen des § 6 SGB VI erfüllt sind. Den Antrag stellst du über die Ärzteversorgung. Die Befreiung gilt nur für die jeweilige Tätigkeit, bei einem Wechsel der Beschäftigung prüfst du sie neu.
Ist der Kammerbeitrag dasselbe wie die Versorgungsabgabe?
Nein. Der Kammerbeitrag finanziert die Kammer, die Versorgungsabgabe das Versorgungswerk. Die Bescheide kommen oft getrennt. Lege sie nebeneinander und prüfe, welche Position wofür berechnet wird.
Wie wirkt sich eine Ermäßigung auf meine Rente aus?
Die Kammer-Seite sagt, dass eine Ermäßigung die spätere Rente mindert. Wer niedergelassen ist und den Höchstbetrag als starke Belastung empfindet, sollte die Zahlen gemeinsam mit einer Steuerberatung durchrechnen. Die Ermäßigung ist ein Antrag und kein Automatismus.
Was passiert, wenn ich nach Hamburg wechsle?
Zwischen vielen Versorgungswerken bestehen Gegenseitigkeitsvereinbarungen. Ob sie für deinen Fall gelten und wie Anwartschaften übergehen, klären beide Stellen. Frag daher vor dem Wechsel sowohl die Bremer als auch die Hamburger Einrichtung.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe, ob du Pflichtmitglied der Ärztekammer Bremen bist, und sammle die bisherigen Bescheide.
- Lies die Satzung der Ärzteversorgung Bremen auf der Seite der Kammer, besonders zu Höchstbeitrag, Befreiung und Berufsunfähigkeit.
- Stelle den Befreiungsantrag über die Ärzteversorgung, sobald deine Pflichttätigkeit beginnt, und bewahre den Eingangsnachweis auf.
- Rechne mit deinem Gehalt durch, wie sich Beitrag und späterer Rentenanspruch zueinander verhalten.
- Kläre offene Fragen zur Berufsunfähigkeit in einer persönlichen Beratung, bevor du Verträge abschließt.
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Quellen: § 6 SGB VI, Befreiung von der Versicherungspflicht (gesetze-im-internet.de, abgerufen Oktober 2026); Versorgungsabgaben der Ärzteversorgung Bremen, Rechner der Kammer (Stand Januar 2024)
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.