Wer das Referendariat in mehreren Ländern vergleicht, findet Unterschiede bei den Anwärterbezügen, bei der Beihilfe und bei der Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare. Dieser Vergleich stellt die Zahlen nebeneinander und zeigt, wie verlässlich jede Angabe ist.
Kurz beantwortet: Der Grundbetrag A 13 reicht 2026 von rund 1.708 Euro im Saarland bis rund 1.869 Euro in Hessen, also rund 161 Euro im Monat Unterschied. Die Beihilfe liegt im Regelfall bei 50 Prozent, Hessen zahlt mehr. Eine pauschale Beihilfe gibt es laut Sekundärquellen in mehreren Ländern. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Der höchste A-13-Grundbetrag steht nach der Tabelle in Hessen, der niedrigste im Saarland. Die Werte aus Gesetzentwürfen und dbb-Tabellen unter Vorbehalt kennzeichnen wir.
- Die Beihilfe für Anwärterinnen und Anwärter liegt im Regelfall bei 50 Prozent. In Hessen gelten höhere Sätze, die im amtlichen Merkblatt stehen.
- Die pauschale Beihilfe ist ein Wahlmodell in mehreren Ländern. Die Regeln dazu unterscheiden sich stark, deshalb musst du die Bedingungen prüfen.
- Für Rechtsreferendare ist nur die Unterhaltsbeihilfe in Nordrhein-Westfalen amtlich belegt und mit Zahl genannt.
- Ein Land mit hohem Grundbetrag kann bei Miete, Versicherung und Beihilfe trotzdem anders dastehen. Vergleiche deshalb immer das Gesamtpaket.
Lehramt und Jura: Zwei verschiedene Systeme
Im Lehramt erhältst du Anwärterbezüge, die sich aus dem Grundbetrag und gegebenenfalls dem Familienzuschlag zusammensetzen. Je nach Land stehst du in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf oder in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Im Rechtsreferendariat heißt die Zahlung in vielen Ländern Unterhaltsbeihilfe. Ihre Höhe folgt eigenen Verordnungen und ist nicht mit dem Anwärtergrundbetrag identisch.
Für Nordrhein-Westfalen ist die Unterhaltsbeihilfe belegt: 1.585,17 Euro brutto im Monat als Grundbetrag, zuzüglich Familienzuschlag, Stand 1. April 2026. Die Verordnung gilt bis 28. Februar 2027, für danach sind weitere Stufen vorgesehen. Für die übrigen Länder haben wir keine aktuelle, belegte Zahl, deshalb nennen wir keine. Die zuständige Stelle ist das Oberlandesgericht deines Bezirks oder das Landesjustizprüfungsamt, je nach Land.
Tabelle 1: Grundbetrag A 13 und Abstand zu Hessen
Die Tabelle nennt den monatlichen Grundbetrag brutto in Besoldungsgruppe A 13. Die Spalte rechts zeigt, wie viel weniger jedes Land gegenüber Hessen zahlt. Die Berechnung ist eine Differenz der Grundbeträge, ohne Familienzuschlag und ohne Sonderzahlungen.
| Land | A 13 (Euro brutto/Monat) | Abstand zu Hessen (Euro/Monat) |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 1.786,46 | 82,50 Euro |
| Bayern | 1.795,21 | 73,75 Euro |
| Berlin | 1.807,47 | 61,49 Euro |
| Brandenburg | 1.800,10 | 68,86 Euro |
| Bremen | 1.790,97 | 77,99 Euro |
| Hamburg | 1.827,17 | 41,79 Euro |
| Hessen | 1.868,96 | Höchstwert |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1.772,80 | 96,16 Euro |
| Niedersachsen | 1.722,66 | 146,30 Euro |
| Nordrhein-Westfalen | 1.793,28 | 75,68 Euro |
| Rheinland-Pfalz | 1.806,71 | 62,25 Euro |
| Saarland | 1.707,82 | 161,14 Euro |
| Sachsen | nicht belegt | nicht berechenbar |
| Sachsen-Anhalt | 1.744,00 | 124,96 Euro |
| Schleswig-Holstein | 1.806,53 | 62,43 Euro |
| Thüringen | 1.803,92 | 65,04 Euro |
Sachsen fehlt, weil der Grundbetrag dort nicht belegt ist. Die Tabelle beruht auf den Stichtagen 2026, die in der Quelle angegeben sind. Ein Teil der Werte stammt aus Entwürfen oder dbb-Tabellen unter Vorbehalt. Mehr dazu findest du im Beitrag Referendariat-Gehalt 2026 nach Bundesland.
Tabelle 2: Beihilfe im Referendariat
Beihilfe ist die Erstattung des Dienstherrn für Krankheitskosten von Beamtinnen und Beamten. Die Tabelle zeigt den Regelsatz für Anwärterinnen und Anwärter und ob eine pauschale Beihilfe laut Sekundärquellen angeboten wird. Die Spalte pauschal ist deshalb nur ein Hinweis und keine amtliche Auskunft.
| Land | Beihilfesatz Anwärter | Pauschale Beihilfe (laut Sekundärquellen) |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 50 Prozent | ja |
| Bayern | 50 Prozent | nein |
| Berlin | 50 Prozent | ja |
| Brandenburg | 50 Prozent | ja |
| Bremen | 50 Prozent | ja |
| Hamburg | 50 Prozent | ja |
| Hessen | 70 Prozent ambulant und zahnärztlich, 85 Prozent stationär | nein |
| Mecklenburg-Vorpommern | 50 Prozent | ja |
| Niedersachsen | 50 Prozent | ja |
| Nordrhein-Westfalen | 50 Prozent | nein |
| Rheinland-Pfalz | 50 Prozent | nein |
| Saarland | 50 Prozent | nein |
| Sachsen | 50 Prozent ohne Kinder, 70 Prozent ab einem Kind | unklar |
| Sachsen-Anhalt | 50 Prozent | ja |
| Schleswig-Holstein | 50 Prozent | unklar |
| Thüringen | 50 Prozent | ja |
Ein Vergleich allein über den Grundbetrag greift zu kurz. Entscheidend ist, was dir monatlich netto bleibt und was du für Krankheitskosten selbst trägst. Ein Land mit höherem Grundbetrag und niedrigerem Beihilfesatz kann in der Summe ungünstiger sein, wenn dein Tarif teurer ist. Deshalb lohnt sich der Blick auf das Gesamtpaket, nicht nur auf eine Spalte.
Was pauschale Beihilfe bedeutet
Bei der pauschalen Beihilfe erhältst du statt der Erstattung je Rechnung einen festen monatlichen Betrag zu deinem Krankenversicherungsbeitrag. Wer diesen Betrag bekommt und unter welchen Bedingungen, unterscheidet sich stark. Laut Sekundärquellen gilt in Hamburg das Hamburger Modell seit 1. August 2018, die Wahl ist unwiderruflich. In Niedersachsen ist die Wahl bindend, und es gibt eine Ausschlussfrist von einem Jahr. In Sachsen-Anhalt gibt es die Wahl laut deutsche-beamtenversorgung.de seit 1. Januar 2026 nur für freiwillig gesetzlich Versicherte, widerruflich mit drei Monaten Frist.
Diese Angaben stammen aus Sekundärquellen und sind nicht überall gegengeprüft. Vor einer Entscheidung solltest du die Landesbeihilfeverordnung und die Auskunft der Beihilfestelle einholen. Unsere Übersicht zu den Modellen steht im Beitrag Pauschale Beihilfe für Referendare: Welche Länder sie anbieten.
Rechenbeispiel: Beihilfe in Hessen
Annahme: Eine ambulante Arztrechnung beträgt 200 Euro. In Hessen gilt für ambulante Leistungen ein Beihilfesatz von 70 Prozent, der Rest deckt dein Tarif. Die Beihilfe beträgt dann 140 Euro, und 60 Euro bleiben als Eigenanteil. Bei stationären Leistungen gilt laut Merkblatt der höhere Satz von 85 Prozent.
| Schritt (Annahme) | Betrag |
|---|---|
| Arztrechnung ambulant | 200,00 Euro |
| Beihilfe mit 70 Prozent | 140,00 Euro |
| Eigenanteil über den Tarif | 60,00 Euro |
Häufige Fragen
Ist die Bezahlung in Hessen automatisch die beste?
Der Grundbetrag ist dort am höchsten, aber das Gesamtpaket hängt auch von Beihilfe, Krankenversicherung, Wohnkosten und Familienstand ab. Rechne deshalb deine eigene Situation durch, bevor du einen Standort wählst.
Warum gibt es so große Unterschiede bei der Beihilfe?
Jedes Land regelt seine Beihilfe selbst, mit eigenen Sätzen, Ausnahmen und Wahlmodellen. Deshalb gibt es keine einheitliche Regel für alle Länder.
Kann ich die Pauschale im Wechsel zwischen Ländern mitnehmen?
Nein, nicht automatisch. Beim Wechsel in ein anderes Land gelten die Regeln des neuen Landes. Die Hinweise zum Wechsel stehen im Beitrag Referendariat in einem anderen Bundesland.
Wo finde ich verbindliche Zahlen für mein Land?
In der Bezügemitteilung und im Gesetzblatt deines Landes. Bei der Beihilfe gibt die Beihilfestelle Auskunft, bei den Bezügen die Besoldungsstelle.
So gehst du vor
- Wähle deinen Vergleich: Trage die Zahlen für deine Länder in eine eigene Tabelle ein und nimm immer dieselbe Position.
- Prüfe den Status jeder Zahl: Amtlich, Entwurf oder dbb-Tabelle unter Vorbehalt.
- Kläre die Beihilfe mit der Beihilfestelle, bevor du dich für einen Ort entscheidest.
- Berechne die Beiträge deiner Krankenversicherung mit einem konkreten Angebot oder deiner Krankenkasse.
Passend dazu
- Referendariat-Gehalt 2026 nach Bundesland
- Beihilfe in Nordrhein-Westfalen: Bemessungssätze, Eigenanteil und passende PKV für Beamte
- Beihilfe in Hessen: Bemessungssätze, Eigenanteil und passende PKV für Beamte
- Referendariat in einem anderen Bundesland: Bezüge und Beihilfe beim Wechsel
- Pauschale Beihilfe für Referendare: Welche Länder sie anbieten
Quellen: Saarländisches Besoldungsgesetz, Anlage VI (Amtsblatt Saarland Teil I Nr. 24, 25. Juni 2026), Verordnung über die Gewährung einer monatlichen Unterhaltsbeihilfe, Nordrhein-Westfalen (Stand 1. April 2026), Merkblatt zur Hessischen Beihilfeverordnung, Regierungspräsidium Kassel (Stand Mai 2026), Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums (abgerufen Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.