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Referendariat mit Kind: Zuschläge, Elternzeit und Krankenversicherung

Referendariat und Kind: Familienzuschlag, Kindergeld, Elterngeld, Elternzeit und Beihilfe für die Familie im Überblick, mit Zuständigkeiten und Zahlen.
Referendar steht vor der Tafel in einem Klassenzimmer

Inhalt

Ein Kind im Referendariat verändert die Planung spürbar. Es geht um den Familienzuschlag, um Kindergeld und Elterngeld, um Elternzeit und um die Frage, wie die Familie krankenversichert ist. Weil diese Leistungen von unterschiedlichen Stellen kommen, verliert man leicht den Überblick. Dieser Ratgeber ordnet die Leistungen und nennt, wer jeweils zuständig ist. Er ersetzt keine verbindliche Auskunft deiner Besoldungsstelle, zeigt dir aber, welche Fragen du dort stellen solltest.

Kurz beantwortet: Den Familienzuschlag zahlt die Besoldungsstelle deines Landes nach dem Landesrecht. Kindergeld beträgt 2026 monatlich 259 Euro pro Kind. Elterngeld liegt zwischen mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat. Elternzeit ist bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes möglich. Stand: Oktober 2026, Zahlen für das jeweilige Jahr prüfen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Den Familienzuschlag und die Anwärterbezüge regelt das Besoldungsrecht deines Landes. Frag deine Besoldungsstelle nach dem Anspruch für dein Kind.
  • Kindergeld beträgt 2026 monatlich 259 Euro pro Kind. Wer es auszahlt, hängt von deinem Dienstherrn ab, deshalb klärst du das früh.
  • Elterngeld richtet sich nach dem Einkommen vor der Geburt und liegt zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat.
  • Elternzeit ist bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes möglich. Die Regeln zur Verlängerung des Vorbereitungsdienstes sind Landessache.
  • Die Krankenversicherung der Familie hängt davon ab, ob du beihilfeberechtigt bist und ob du privat oder gesetzlich versichert bist.

Welche Leistungen bekommst du mit Kind?

Mehrere Leistungen laufen nebeneinander und kommen von unterschiedlichen Stellen. Die Übersicht zeigt, wer zuständig ist und welcher Stand gilt.

LeistungZuständige StelleWert und Stand
FamilienzuschlagBesoldungsstelle deines Landes, in Nordrhein-Westfalen das LBVRichtet sich nach dem Landesrecht. Die Höhe erfragst du bei der Stelle.
KindergeldFamilienkasse oder die Stelle deines Dienstherrn259 Euro pro Kind und Monat (2026, § 66 EStG)
ElterngeldElterngeldstelleMindestens 300 Euro, höchstens 1.800 Euro im Monat (§ 2 BEEG)
Beihilfe für die FamilieBeihilfestelle des DienstherrnSatz je Land, mit Kind oft höher, siehe Tabelle unten

Die Voraussetzungen unterscheiden sich ebenfalls. Familienzuschlag und Beihilfe hängen an deinem Status als Beamter oder Anwärter, Elterngeld an deinem Einkommen vor der Geburt und Kindergeld am Kind und seiner Ausbildung.

Der Familienzuschlag ist Teil deiner Bezüge, das Kindergeld dagegen eine eigene Leistung. Beide Leistungen beantragst du bei unterschiedlichen Stellen, und beide sollten früh geklärt sein.

Ein Rechenbeispiel zeigt die Größenordnung beim Kindergeld. Annahme: Ein Kind, 259 Euro pro Monat. Das ergibt 3.108 Euro im Jahr. Für 2027 sieht der Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 267 Euro pro Monat vor, das wären 3.204 Euro im Jahr. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen.

Wie funktioniert die Elternzeit im Vorbereitungsdienst?

Elternzeit kannst du bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes beantragen. Im Vorbereitungsdienst läuft der Antrag auf dem Dienstweg und muss rechtzeitig vor dem gewünschten Beginn gestellt werden. Nach der FAQ der Bezirksregierung Köln für Nordrhein-Westfalen sind dafür mindestens vier Wochen vor Beginn anzusetzen. Die FAQ trägt den Stand März 2014, prüfe die Frist deshalb in deinem Land früh.

Auch Beginn und Ende der Elternzeit folgen Regeln. In Nordrhein-Westfalen dürfen sie nicht in die Ferien fallen, und das Ende muss mindestens vier Wochen vor Ferienbeginn oder direkt nach den Ferien liegen. Das zeigt, wie stark die Landesregelung deinen Zeitplan prägt.

Auch der Zeitplan für die Prüfungen gehört dazu. Trage Elternzeit, Ausbildungsende und Prüfungstermin in einen gemeinsamen Kalender ein und gleiche ihn mit dem Prüfungsamt ab, bevor du Fristen verbindlich planst.

Entstehen Ausfallzeiten, kann sich der Vorbereitungsdienst verlängern. Wie das funktioniert, erklärt der Ratgeber Schwanger im Referendariat: Mutterschutz, Beihilfe und Prüfungstermine.

Wie wirkt sich das Kind auf Beihilfe und Krankenversicherung aus?

Die Krankenversicherung der Familie hängt von deinem Status ab. Als Beamter auf Widerruf bist du in der Regel beihilfeberechtigt und brauchst für den Restbetrag eine PKV. Die Beihilfe deckt in der Regel auch Kinder ab. In Schleswig-Holstein reicht die Belege nur der Elternteil ein, bei dem das Kind im Familienzuschlag berücksichtigt wird.

Land oder RegelBeihilfesatz ohne KindBeihilfesatz mit Kind
Regelsatz ohne abweichende Landesregel50 ProzentJe nach Landesverordnung, bitte prüfen
Hessen70 Prozent ambulant, 85 Prozent stationär, unabhängig vom FamilienstandGleicher Satz, laut Merkblatt unabhängig vom Familienstand
Sachsen50 Prozent70 Prozent ab einem Kind (Sekundärquelle, abzugleichen)

Wer gesetzlich versichert ist, kann Kinder über die Familienversicherung mitversichern. Kinder bis 18 Jahre sind ohne weitere Voraussetzung familienversichert, bis 25 Jahre bei Schul- oder Berufsausbildung. Die Einzelheiten stehen in § 10 SGB V.

Häufige Fragen

Bekomme ich den Familienzuschlag automatisch?

Melde das Kind so früh wie möglich bei deiner Besoldungsstelle und frag nach dem Anspruch. Für Nordrhein-Westfalen nennt die FAQ das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) als zuständige Stelle für Bezüge und Kindergeld. Andere Länder organisieren das anders.

Kann ich im Referendariat Elterngeld bekommen?

Elterngeld hängt vom Einkommen vor der Geburt ab, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro monatlich sieht das Bundeselterngeldgesetz vor. Wie sich deine Anwärterbezüge darauf auswirken, berechnet die Elterngeldstelle. Dieser Ratgeber kann die Berechnung nicht ersetzen.

Reicht die Beihilfe für mein Kind?

Die Beihilfe gilt für Kinder, für die du Familienzuschlag erhältst, und die Belege reichst du nach den Regeln deiner Beihilfestelle ein. Den Restbetrag trägt dein Tarif, wenn er das Kind mit versichert. Prüfe deshalb, ob dein Tarif das Kind einschließt und zu welchen Bedingungen.

Gilt das Kindergeld auch nach dem Referendariat?

Kindergeld wird für Kinder bis 18 Jahre ohne weitere Voraussetzung gezahlt, bis 25 Jahre, wenn das Kind in Ausbildung ist. Es kommt also auf den Ausbildungsstatus des Kindes an, nicht auf dein Referendariat. Wie es mit der Versicherung nach dem Referendariat weitergeht, zeigt der Ratgeber Krankenversicherung nach dem Referendariat: Wie es weitergeht.

Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?

Die Elternzeit ist nach der NRW-FAQ bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes möglich. Wann genau die Elternzeit beginnt und endet, legt der Dienstweg in Abstimmung mit deiner Stelle fest.

So gehst du jetzt vor

  1. Melde die Geburt deiner Besoldungsstelle und frag nach Familienzuschlag und der zuständigen Stelle für das Kindergeld.
  2. Kläre den Antragsweg für das Elterngeld, bevor du den Antrag stellst.
  3. Beantrage die Elternzeit auf dem Dienstweg und rechtzeitig vor dem Beginn.
  4. Prüfe Beihilfe und PKV-Tarif für das Kind, am besten mit Blick auf den Beihilfesatz mit Kind.
  5. Kläre mit dem Prüfungsamt, wie sich Ausfallzeiten auf die Ausbildung auswirken.

Passend dazu

Quellen: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz § 2, Abruf Oktober 2026, gesetze-im-internet.de. Einkommensteuergesetz § 66, Betrag 2026, gesetze-im-internet.de. Regierungsentwurf Einkommensteuerreform 2027, Kabinettsbeschluss 2. September 2026, Stand Oktober 2026, bundesregierung.de. Bezirksregierung Köln, FAQ zum Referendariat in Nordrhein-Westfalen, Stand März 2014, bezreg-koeln.nrw.de. Landesregierung Schleswig-Holstein, Beihilfe-Antragstellung, letzte Aktualisierung 9. Dezember 2025, schleswig-holstein.de.

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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