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Beihilfe in Baden-Württemberg: Bemessungssätze und Eigenanteil

Wo du den Bemessungssatz der Beihilfe in Baden-Württemberg findest, wie du deinen Eigenanteil berechnest und worauf es bei einer PKV-Ergänzung ankommt.
Referendar steht vor der Tafel in einem Klassenzimmer

Inhalt

Kurz beantwortet: Beihilfe in Baden-Württemberg ist die Leistung des Dienstherrn an Beamtinnen und Beamte sowie an ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Den Bemessungssatz regelt § 61 der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg (BVO). Er richtet sich nach dem Personenkreis, der Rest der Kosten bleibt als Eigenanteil bei dir oder wird über eine Krankenversicherung abgedeckt. Stand: Oktober 2026, Abruf der BVO mit Fassung 01.01.2026 und Änderung vom 27.05.2026.

Beihilfe in Baden-Württemberg ist die Leistung, mit der dein Dienstherr einen Teil deiner Krankheitskosten übernimmt, sobald du verbeamtet bist oder als Anwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf stehst. Die Höhe legt die Beihilfeverordnung fest, nicht ein Ratgeber. Dieser Text zeigt dir, wo du den aktuellen Satz findest, wie du deinen Eigenanteil nachvollziehbar berechnest und worauf du bei einer Ergänzung durch eine private Krankenversicherung achten solltest. Zum Vorbereitungsdienst allgemein lies auch Beihilfe im Referendariat und Krankenversicherung im Referendariat.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Beihilfe ist eine Leistung des Dienstherrn. Sie ergänzt eine Krankenversicherung, ersetzt sie aber nicht.
  • Den Bemessungssatz regelt § 61 BVO. Er richtet sich nach dem Personenkreis, zu dem du gehörst.
  • Die BVO wurde 2026 geändert. Maßgeblich ist immer die Fassung, die zum Zeitpunkt deiner Behandlung gilt.
  • Der Eigenanteil ist der Teil einer Rechnung, den Beihilfe und Versicherung nicht übernehmen. Er lässt sich mit drei Größen abschätzen.
  • Eine Ergänzung durch eine private Krankenversicherung ist eine Abwägung aus Beitrag, Leistungsumfang und Dauer deines Beamtenverhältnisses.

Wer bekommt Beihilfe in Baden-Württemberg?

Beihilfe erhalten Beamtinnen und Beamte des Landes sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Auch berücksichtigungsfähige Angehörige, etwa Ehepartner oder Kinder, sind einbezogen, sofern die Verordnung die Voraussetzungen erfüllt. Für Lehramtsanwärter im Vorbereitungsdienst ist die Lage in der Regel dieselbe, weil sie im Beamtenverhältnis auf Widerruf stehen. Den genauen Kreis der Berechtigten beschreibt die BVO. Wenn du dich nicht sicher bist, kläre den Anspruch mit der zuständigen Beihilfestelle, bevor du einen Versicherungsvertrag unterschreibst.

Wie hoch ist der Bemessungssatz und wo steht er?

Der Bemessungssatz ist der Prozentsatz, zu dem der Dienstherr beihilfefähige Aufwendungen erstattet. Er steht in § 61 BVO, der in der Fassung vom 1. Januar 2026 unter der Überschrift „Bemessungssatz“ geführt wird. Als Regel gilt für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf ohne Kinder ein Satz von 50 Prozent (Stand: Oktober 2026). Sätze ändern sich mit Verordnungen, und eine veraltete Zahl wäre gefährlicher als ein genauer Verweis. Eine Zahl aus einem Ratgeber, die nicht den aktuellen Stand der Verordnung abbildet, sollte nie die Grundlage einer Versicherungsentscheidung sein. So findest du deinen Satz:

  1. Öffne die aktuelle Fassung der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg über die Seite des Landesamts für Besoldung und Versorgung.
  2. Suche § 61 (Bemessungssatz) und lies die Prozentsätze für deinen Personenkreis.
  3. Prüfe, ob sich dein Status geändert hat, zum Beispiel durch die Ernennung zur Beamtin auf Lebenszeit oder durch Familienzuwachs.
  4. Notiere den Satz zusammen mit dem Stand der Fassung, damit du ihn später nachvollziehen kannst.

Wie berechne ich meinen Eigenanteil?

Der Eigenanteil ist der Teil einer Arztrechnung, den weder Beihilfe noch Versicherung übernehmen. Die Rechnung ist einfach, wenn du den Bemessungssatz und den Rechnungsbetrag kennst. Zwei Einschränkungen gelten immer: Nicht jede Leistung ist beihilfefähig, und für einzelne Leistungen gibt es Höchstbeträge. Das folgende Beispiel zeigt die Logik, nicht deinen Fall.

PositionBeispielwert (Annahme)Ergebnis (Annahme)
Rechnungsbetrag1.000 EuroAusgangsbasis
Beihilfe bei 70 Prozent Bemessungssatz70 Prozent700 Euro übernimmt die Beihilfe
Verbleibender Betrag300 EuroEigenanteil vor einer Ergänzung

Annahme: Der Bemessungssatz von 70 Prozent dient nur zur Veranschaulichung und ist kein Wert aus der BVO. Deinen Satz findest du in § 61. Der verbleibende Betrag ist der Teil, den du selbst trägst, sofern keine Ergänzung besteht.

Brauche ich eine private Krankenversicherung zusätzlich?

Die Beihilfe ist nur ein Teil des Schutzes. Viele Beamtinnen und Beamte ergänzen sie durch eine private Krankenversicherung, die den Eigenanteil abdeckt. Das kann passen, wenn du langfristig im Beamtenverhältnis bleibst, Beiträge und Leistungen sorgfältig vergleichst und deine Gesundheitsangaben vollständig machst. Es passt weniger, wenn der Vorbereitungsdienst kurz ist oder du nur einen Grundschutz suchst. Eine persönliche Einordnung für deinen Fall bietet ein Gespräch mit einer Beratung, etwa bei Academycon.

Was hat die Änderung der BVO 2026 verändert?

Die Beihilfeverordnung wurde durch die Änderungsverordnung vom 27. Mai 2026 (GBl. 2026 Nr. 61) geändert. Dieser Ratgeber stellt die Änderungen nicht im Detail dar. Ob und welche Passagen deinen Fall betreffen, zeigt der Vergleich mit der gültigen Fassung. Bei Entscheidungen zu Versicherungen solltest du dich deshalb immer auf die aktuelle Verordnung stützen und nicht auf ältere Darstellungen in Foren oder Ratgebern.

Wie reiche ich Beihilfe richtig ein?

Der Ablauf ist bei jeder Erstattung ähnlich. Wer ihn einmal sauber umgesetzt hat, spart sich später viel Nachfragen. Eine ausführliche Anleitung findest du in Beihilfe im Referendariat.

  1. Sammle alle Originalrechnungen mit Diagnose, Leistung und Datum.
  2. Reiche den Antrag mit den Belegen bei der Beihilfestelle ein und behalte Kopien.
  3. Prüfe den Bescheid auf Vollständigkeit und Beträge, bevor du ihn ablegst.

Häufige Fragen

Bekomme ich als Anwärter in Baden-Württemberg Beihilfe?

In der Regel ja, wenn du im Beamtenverhältnis auf Widerruf stehst. Die BVO nennt die Berechtigten. Kläre den Anspruch mit der Beihilfestelle, bevor du dich festlegst.

Wo finde ich den aktuellen Bemessungssatz?

In § 61 der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg. Prüfe immer das Datum der Fassung, weil die Verordnung 2026 geändert wurde.

Reicht die Beihilfe allein aus?

Meistens nicht vollständig. Der Eigenanteil bleibt, und er kann je nach Behandlung spürbar sein. Deshalb entscheiden sich viele Beamtinnen und Beamte mit Blick auf diesen Restbetrag für eine Ergänzung.

Was tue ich, wenn die Beihilfe eine Leistung ablehnt?

Du bekommst einen Bescheid mit Begründung. Gegen ihn kannst du Widerspruch einlegen. Die Frist steht im Bescheid, deshalb solltest du sie nicht verstreichen lassen.

Wie lange gilt die Beihilfeberechtigung?

Solange das Beamtenverhältnis oder ein Versorgungsanspruch besteht. Mit dem Ende des Vorbereitungsdienstes ändert sich oft das Versicherungssystem. Plane den Übergang rechtzeitig, damit keine Lücke entsteht.

So gehst du jetzt vor

  1. Lies § 61 BVO in der aktuellen Fassung und notiere den Bemessungssatz mit Stand.
  2. Rechne deinen Eigenanteil für drei typische Behandlungen durch, etwa Zahnarzt, Brille und einen Facharzttermin.
  3. Vergleiche den verbleibenden Betrag mit den Leistungen einer möglichen Ergänzung, ohne dich vom Preis allein leiten zu lassen.
  4. Stimme die Entscheidung vor Vertragsabschluss mit einer Beratung und mit der Beihilfestelle ab.

Passend dazu

Quellen: Beihilfeverordnung Baden-Württemberg (BVO), Fassung 01.01.2026 mit Änderung vom 27.05.2026, Landesamt für Besoldung und Versorgung, Abruf Oktober 2026.

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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