Beihilfe in Niedersachsen ist ein fester Anteil der beihilfefähigen Krankheitskosten, den der Dienstherr übernimmt. Die Sätze richten sich nach deiner Gruppe und stehen im Landesrecht. Dieser Ratgeber zeigt die Sätze nach dem Informationsblatt der NLBV, rechnet Beispiele mit Annahmen durch und erklärt, welche Versicherung dazu passt.
Kurz beantwortet: In Niedersachsen übernimmt die Beihilfe für aktive Beamte 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten. Für Familien, Versorgungsempfänger und Kinder gelten höhere Sätze, die wir mit aktuellem Stand nicht belegen konnten. Den Rest deckt in der Regel ein privater Tarif. Anwärter haben bei Zahnleistungen Einschränkungen. Stand: August 2023 laut Infoblatt, Stand dieses Ratgebers: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Aktive Beamte erhalten 50 Prozent.
- Anwärter haben Einschränkungen bei Zahnersatz, Inlays, Kronen und implantologischen Leistungen.
- Der Rest kommt aus einem Tarif. Wer ihn nicht absichert, zahlt den Eigenanteil selbst.
Die Bemessungssätze in Niedersachsen im Überblick
Das Informationsblatt der Niedersächsischen Landesbesoldungs- und Versorgungsstelle (NLBV) beruft sich auf § 80 Absatz 5 des Niedersächsischen Beamtengesetzes und auf § 43 der Niedersächsischen Beihilfeverordnung (NBhVO). Daraus ergeben sich folgende Sätze.
| Gruppe | Satz | Hinweis |
|---|---|---|
| Beamte im aktiven Dienst | 50 Prozent | Grundsatz |
| Beamte mit Kindern | ohne aktuelle Angabe | Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern im Familienzuschlag, nur für einen Beihilfeberechtigten |
| Versorgungsempfänger und berücksichtigungsfähige Ehegatten | ohne aktuelle Angabe | Auch für eingetragene Lebenspartner |
| Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen | ohne aktuelle Angabe | Gilt für Kinder und Waisen |
| Anwärter im Vorbereitungsdienst | kein eigener Satz genannt | Zahnleistungen sind eingeschränkt |
Die Sätze gelten für Niedersachsen. Ob ein anderes Land abweicht, prüfst du in dessen Beihilferecht. Ein Vergleich findest du im Ratgeber zur Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern.
Rechenbeispiele mit Annahmen
Annahme 1: Eine Rechnung über 400 Euro, Bemessungssatz 50 Prozent. Die Beihilfe erstattet 200 Euro. Der Rest von 200 Euro muss über den Tarif oder von dir getragen werden. Wer ein Beispiel für seine eigene Rechnung braucht, nimmt die echte Rechnung als Grundlage und setzt den Satz seiner Gruppe ein.
Die Beispiele zeigen die Logik, nicht deinen persönlichen Anspruch. Für deinen Fall zählt, welche Leistungen beihilfefähig sind und welcher Satz für deine Gruppe gilt.
Welche Versicherung passt zur Beihilfe?
Beihilfe ersetzt keine Krankenversicherung, sie ergänzt sie. Viele Beihilfeberechtigte wählen einen Tarif, der den Eigenanteil absichert. Das passt besonders, wenn du gesund bist und die langfristigen Beiträge planen kannst. Weniger passend ist es, wenn du eine Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung brauchst oder mit Vorerkrankungen rechnest. Dann lohnt ein Blick auf andere Wege. Mehr dazu im Ratgeber zur Krankenversicherung im Referendariat.
Im Alltag wirkt der Satz so: Je höher er ist, desto weniger musst du selbst tragen oder über einen Tarif absichern. Entscheidend bleibt aber, welche Leistungen die Verordnung überhaupt als beihilfefähig vorsieht. Nicht jede ärztliche Leistung wird erstattet, deshalb lohnt der Blick in die Liste, bevor du größere Behandlungen planst.
Zahnleistungen im Vorbereitungsdienst
Für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst gelten in Niedersachsen Einschränkungen bei Zahnersatz, Zahnkronen, Inlays, funktionsanalytischen und implantologischen Leistungen. Eine Ausnahme gilt, wenn die Behandlung auf einem Unfall während des Vorbereitungsdienstes beruht. Plane Zahnbehandlungen deshalb mit einer Rücklage und lass dir den Eigenanteil vorab schätzen. Ein Kostenvoranschlag vor der Behandlung zeigt, welcher Teil erstattungsfähig sein dürfte, und hilft bei der Entscheidung, ob du den Eigenanteil tragen kannst.
Häufige Fragen
Was ist beihilfefähig?
Nicht jede Leistung ist erstattungsfähig. Ob eine Behandlung oder ein Hilfsmittel erstattet wird, entscheidet die Verordnung. Frag vor größeren Behandlungen bei der Beihilfestelle nach und bewahre die Antwort schriftlich auf.
Muss ich Beihilfe beantragen?
Ja. Beihilfe wird auf Antrag gewährt. Reiche Rechnungen mit den geforderten Belegen ein, sonst verzögert sich die Erstattung. Lege dir eine Liste deiner Rechnungen an, damit nichts verloren geht.
Bewahre die Originale und eine Kopie jeder Rechnung auf. Prüfe vor dem Einreichen, ob Name, Datum, Leistung und Betrag auf der Rechnung stehen. Fehlen diese Angaben, kann die Beihilfestelle Unterlagen nachfordern, was die Erstattung verzögert. Trage jede Rechnung mit Datum und Betrag in deine Liste ein, dann siehst du den Stand deiner Erstattung auf einen Blick. Frag bei der Beihilfestelle nach, wenn du unsicher bist, welche Belege sie braucht.
Wer entscheidet über die Berücksichtigungsfähigkeit eines Kindes?
Ob ein Kind berücksichtigungsfähig ist, prüft die Beihilfestelle im Einzelfall.
Wie hoch ist der Satz für Anwärter?
Im Infoblatt steht für Anwärter kein eigener Prozentsatz. Frag die Beihilfestelle nach der Regel, die für dich gilt, und lass sie dir schriftlich bestätigen.
Wo finde ich die aktuelle Verordnung?
Grundlage ist die Niedersächsische Beihilfeverordnung in der geltenden Fassung. Dieser Ratgeber nennt aus dem Informationsblatt nur den Satz von 50 Prozent, weil es den Stand August 2023 trägt. Prüfe vor größeren Entscheidungen, ob sich seitdem etwas geändert hat.
So gehst du jetzt vor
- Lass dir deinen Bemessungssatz für deine Gruppe schriftlich bestätigen.
- Reiche Rechnungen vollständig und zeitnah ein.
- Vergleiche Tarife nach Eigenanteil und Leistungen, nicht nur nach Beitrag.
- Plane Zahnbehandlungen mit einer Rücklage.
- Bei Fragen zur Gesamtrechnung hilft eine persönliche Beratung bei academycon: So arbeiten wir.
Passend dazu
- Lehramtsreferendariat in Niedersachsen: Bezüge und Versicherung
- Rechtsreferendariat in Niedersachsen: Unterhalt und Versicherung
- Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern: Sätze und Eigenanteil
- Beihilfe im Referendariat: Anspruch, Satz und Antrag
- Glossar: Beihilfe
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.