Ein Krankenkassen-Ranking für Studierende sagt wenig, wenn man nicht weiß, mit welchen Zahlen jede Kasse rechnet. Dieser Datenbeitrag liefert genau diese Grundlage für 2026 und zeigt die Entwürfe für 2027 getrennt davon. Ein Ranking einzelner Kassen ist hier nicht enthalten, weil der Zusatzbeitrag je Kasse unterschiedlich ist und sich ändern kann.
Kurz beantwortet: Für Studierende rechnet jede gesetzliche Kasse mit einem Beitragssatz von 10,22 Prozent (7/10 des allgemeinen Satzes von 14,6 Prozent) auf 855 Euro monatlich. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag der Kasse, im Durchschnitt 2,9 Prozent. Das ergibt für 2026 rund 112,18 Euro monatlich für die Krankenversicherung. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Der allgemeine Beitragssatz beträgt 2026 14,6 Prozent, für Studierende gilt der Faktor 7/10 (Quelle: GKV-Spitzenverband).
- Der Zusatzbeitrag ist der Teil, der je Kasse unterschiedlich ausfällt. Der Durchschnitt liegt bei 2,9 Prozent.
- Für 2027 liegen Werte im Entwurf oder als Schätzung vor. Sie sind in den Tabellen getrennt gekennzeichnet.
- Ein Kassenwechsel ist nach den Regeln des Sozialgesetzbuchs an Fristen gebunden, die du vorab kennen solltest.
Welche Rechengrößen gelten 2026?
Die folgenden Werte sind amtlich festgelegt oder vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht. Sie bilden die Grundlage für jede Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen Beitragsrecht 2026, Stand 1. Januar 2026; BMG, Beiträge der GKV, Stand September 2026).
| Rechengröße | Wert | Gültig seit / Stand |
|---|---|---|
| Allgemeiner Beitragssatz Krankenversicherung | 14,6 Prozent | 1. Januar 2026 |
| Ermäßigter Beitragssatz (ohne Krankengeldanspruch) | 14,0 Prozent | 1. Januar 2026 |
| Beitragssatz für Studierende (7/10 des allgemeinen Satzes) | 10,22 Prozent | Berechnet, 1. Januar 2026 |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 2,9 Prozent | Stand September 2026, kassenindividuell abweichend |
| Bemessungsgrundlage Studierende | 855 Euro monatlich | Berechnet aus dem BAföG-Bedarf |
| Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung | 5.812,50 Euro monatlich | 1. Januar 2026 |
| Versicherungspflichtgrenze | 6.450 Euro monatlich (77.400 Euro jährlich) | 1. Januar 2026 |
| Beitragssatz Pflegeversicherung | 3,6 Prozent | Stand September 2026 laut BMG |
Wenn du Kassen vergleichen willst, rechne immer mit denselben Grundlagen. Dazu gehören gleiche Bemessung, gleicher Monat und gleiche Pflegeversicherung. Erst dann sind die Beträge vergleichbar. Ein Unterschied von wenigen Euro im Monat summiert sich über ein Studium dennoch deutlich, weshalb sich der Blick auf den Zusatzbeitrag lohnt.
Was kostet die Krankenversicherung für Studierende 2026?
Für den Rechenweg setzen wir den Durchschnittszusatzbeitrag an. Das ist eine Annahme, weil deine Kasse einen eigenen Satz hat. So siehst du, welcher Teil fix und welcher Teil kassenabhängig ist. Eine ausführliche Erklärung zur Beitragsberechnung findest du in unserem Ratgeber zur Beitragsberechnung in der PKV (zum Vergleich).
| Baustein (Annahme: Zusatzbeitrag 2,9 Prozent) | Euro monatlich | Rechenweg |
|---|---|---|
| Krankenversicherung ohne Zusatzbeitrag | 87,38 | 855 mal 10,22 Prozent |
| Zusatzbeitrag (Durchschnitt) | 24,80 | 855 mal 2,9 Prozent |
| Krankenversicherung gesamt | 112,18 | 87,38 plus 24,80 |
| Pflegeversicherung ohne Kinderlosenzuschlag | 30,78 | 855 mal 3,6 Prozent |
| Pflegeversicherung mit Kinderlosenzuschlag ab 23 | 35,91 | 855 mal 4,2 Prozent |
| Summe ohne Kinderlosenzuschlag | 142,96 | 112,18 plus 30,78 |
| Summe mit Kinderlosenzuschlag | 148,09 | 112,18 plus 35,91 |
Wie wirkt sich der Zusatzbeitrag aus? Eine Sensitivitätsrechnung
Die Tabelle zeigt, wie stark ein anderer Zusatzbeitrag die Summe verschiebt. Alle Werte sind Annahmen mit einer Bemessungsgrundlage von 855 Euro. Jeder Zehntelpunkt Zusatzbeitrag kostet bei dieser Bemessung rund 0,86 Euro im Monat, also rund 10 Euro im Jahr.
| Zusatzbeitrag (Annahme) | Zusatzbeitrag in Euro monatlich | Krankenversicherung gesamt in Euro monatlich |
|---|---|---|
| 2,0 Prozent | 17,10 | 104,48 |
| 2,5 Prozent | 21,38 | 108,76 |
| 2,9 Prozent (Durchschnitt) | 24,80 | 112,18 |
| 3,5 Prozent | 29,93 | 117,31 |
Was ist für 2027 geplant und was ist nur Entwurf?
Für 2027 gibt es Werte aus drei Quellen mit unterschiedlichem Status. Der Schätzerkreis hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag 2027 im Oktober 2026 rechnerisch bei 2,9 Prozent gesehen, die amtliche Festsetzung steht aus (Bundesamt für Soziale Sicherung, Schätzerkreis). Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist vom Bundestag beschlossen, Inkrafttreten und Details nennt das BMG nicht vollständig (BMG, FAQ zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz). Die Werte der Sozialversicherungs-Rechengrößen 2027 sind Kabinettsentwürfe und noch nicht verbindlich.
| Szenario 2027 (nur Entwurf) | Wert | Status |
|---|---|---|
| Bemessungsgrundlage Studierende ab Wintersemester 2027/28 | 943 Euro monatlich | Regierungsentwurf, nicht beschlossen |
| Krankenversicherung ohne Zusatzbeitrag | 96,37 Euro | Berechnet: 943 mal 10,22 Prozent |
| Zusatzbeitrag (Annahme 2,9 Prozent) | 27,35 Euro | Berechnet |
| Pflegeversicherung kinderlos (4,3 Prozent) | 40,55 Euro | Kinderlosenzuschlag 0,7 Punkte geplant |
| Summe Szenario | 164,27 Euro | Reines Rechenszenario |
| Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung 2027 | 6.375 Euro monatlich | Verordnungsentwurf |
Die Summe im Szenario ist eine Rechnung mit Entwurfswerten. Sie zeigt nicht, was du ab Oktober 2027 zahlst. Verlass dich erst auf die amtliche Festsetzung.
Wann kannst du die Kasse wechseln?
Ein Kassenwechsel folgt den Regeln von § 175 SGB V. Nach der Mitgliedschaft gilt in der Regel eine Bindungsfrist von 12 Monaten, und die Kündigung wirkt zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats. Wenn deine Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, kannst du bis zum Ablauf des Monats kündigen, ab dem die Erhöhung erstmals gilt. Dann greift die Bindungsfrist nicht (§ 175 Abs. 4 SGB V, abgerufen Oktober 2026). Die Mitteilungen deiner Kasse solltest du daher genau lesen.
Häufige Fragen
Warum gibt es hier kein Ranking einzelner Kassen?
Die Zusatzbeiträge ändern sich, und die Reihenfolge wechselt mit jeder Festsetzung. Ein Ranking würde schnell veralten. Stattdessen zeigen die Tabellen die Rechengrößen, mit denen du jede Kasse selbst prüfen kannst.
Was ist der Unterschied zwischen Beitragssatz und Zusatzbeitrag?
Der Beitragssatz von 14,6 Prozent ist für alle Kassen gleich. Der Zusatzbeitrag legt jede Kasse selbst fest, um ihre Ausgaben zu decken. Für Studierende kommt er vollständig zum Studierendenbeitrag hinzu.
Muss ich einen Wechsel melden?
Die neue Kasse übernimmt die Kündigung bei der bisherigen Kasse, sobald du dort Mitglied wirst (§ 175 Abs. 4 SGB V). Prüfe dennoch den Eingang der Bestätigung, die die Kasse innerhalb von zwei Wochen senden soll.
Wo finde ich meinen Zusatzbeitrag?
Der Zusatzbeitrag steht in deiner Beitragsmitteilung der Kasse und gilt ab dem Monat, den die Kasse nennt. Ob er in Prozent oder in Euro angegeben ist, kann je Kasse unterschiedlich sein. Rechne ihn bei Bedarf mit der Bemessung von 855 Euro selbst nach.
Was bringt mir die Sensitivitätsrechnung?
Sie zeigt dir, wie viel ein Zehntelpunkt im Monat und im Jahr ausmacht. Wenn der Zusatzbeitrag steigt, lohnt sich der Blick auf das Sonderkündigungsrecht besonders.
So gehst du jetzt vor
- Notiere die aktuelle Höhe deines Zusatzbeitrags aus deiner Beitragsmitteilung.
- Rechne mit der Tabelle nach, wie hoch dein Monatsbeitrag ist.
- Prüfe bei einer Erhöhung das Sonderkündigungsrecht und die Fristen.
- Vergleiche Kassen nicht nur über den Zusatzbeitrag, sondern auch über Leistungen und Service.
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Quellen: GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen Beitragsrecht (Stand 1. Januar 2026); BMG, Beiträge der GKV (Stand September 2026); Bundesamt für Soziale Sicherung, Schätzerkreis (Stand Oktober 2026); § 175 SGB V, gesetze-im-internet.de (abgerufen Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.