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Promotionsstipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung: Höhe und Fristen

Die FES zahlt laut Heinrich-Böll-Stiftung (Stand Oktober 2026) bis zu 1.750 Euro plus 100 Euro Forschungskostenpauschale. Feste Fristen gibt es nicht, aber ein mehrstufiges Auswahlverfahren.
Doktorandin arbeitet im Büro an ihrer Dissertation

Inhalt

Die Promotionsförderung der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) richtet sich an Promovierende aus Deutschland, Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer sowie Geflüchtete. Dieser Ratgeber zeigt, welche Beträge die Stiftung nennt, wie das Auswahlverfahren abläuft und warum es keine festen Bewerbungstermine gibt.

Kurz beantwortet: Die FES zahlt für ihre Promotionsförderung laut Heinrich-Böll-Stiftung (BMFTR-Sätze, Stand Oktober 2026) bis zu 1.750 Euro Grundstipendium pro Monat und eine Forschungskostenpauschale von 100 Euro monatlich. Die Förderung dauert in der Regel 3,5 Jahre und muss nicht zurückgezahlt werden. Feste Bewerbungsfristen gibt es nach den Angaben der Stiftung nicht. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Grundstipendium von bis zu 1.750 Euro pro Monat, dazu eine Forschungskostenpauschale von 100 Euro pro Monat (Heinrich-Böll-Stiftung, BMFTR-Sätze, Stand Oktober 2026).
  • Förderdauer: In der Regel 3,5 Jahre. Das Stipendium muss nach den Angaben der Stiftung nicht zurückgezahlt werden.
  • Bewerbung: Keine festen Fristen auf der Website. Empfohlen wird, sich so früh wie möglich zu bewerben, spätestens etwa zwei Jahre vor Abgabe der Dissertation.
  • Auswahl: Mindestens je zwei Auswahlsitzungen im Frühjahr, Sommer und Spätherbst. Welche Sitzung für deinen Antrag infrage kommt, wird erst im Verfahren festgelegt.
  • Nicht genannt: Zuschläge, Büchergeld, Familienzuschlag und eine Altersgrenze stehen nicht auf der Seite. Hier hilft nur die direkte Nachfrage bei der Stiftung.

Wie hoch ist die Förderung und was fehlt in den Angaben?

Die Seite zur Promotionsförderung nennt zwei monatliche Bausteine. Alles, was darüber hinausgeht, bleibt offen. Das betrifft vor allem Familienzuschläge und Büchergeld, aber auch die Frage, ob eine Altersgrenze gilt.

BausteinAngabeHinweis
Grundbetragbis zu 1.750 Euro pro MonatBMFTR-Satz, Stand Oktober 2026
Forschungskostenpauschale100 Euro pro MonatGilt als fester Bestandteil der Förderung
Summe beider Bausteinerechnerisch bis zu 1.850 Euro pro MonatOhne weitere Zuschläge
Förderdauerin der Regel 3,5 JahreVerlängerung nicht genannt
Zuschläge und Büchergeldnicht genanntBei der FES erfragen

Eine Beispielrechnung macht die Dauer greifbar. Annahme: Du erhältst die Förderung über 3,5 Jahre ohne Zuschläge, mit einem Grundstipendium von 1.750 Euro. Bei 1.850 Euro pro Monat (inklusive 100 Euro Pauschale) entspricht das rechnerisch 1.850 x 42 = 77.700 Euro Förderung in dieser Zeit. Die tatsächliche Auszahlung richtet sich nach dem Bewilligungsbescheid der Stiftung.

Gibt es feste Bewerbungsfristen?

Nein, zumindest nicht auf der Seite zur Promotionsförderung. Die Stiftung nennt kein festes Datum, sondern empfiehlt, sich so früh wie möglich zu bewerben, spätestens etwa zwei Jahre vor der Abgabe der Dissertation. Für den Zeitpunkt der Bewerbung gelten laut FES-Seite nur feste Termine für Studienanfängerinnen und Studienanfänger im ersten Semester sowie für Master- oder Aufbaustudierende im ersten Semester. Für die Promotionsförderung nennt die Seite keinen solchen Termin.

Dafür finden die Auswahlsitzungen regelmäßig statt: Mindestens je zwei im Frühjahr, im Sommer und im Spätherbst. Welche davon für deinen Antrag in Frage kommt, legt die Stiftung während des Verfahrens fest.

Wie läuft das Auswahlverfahren ab?

Das Verfahren ist mehrstufig. Die Seite beschreibt die Abfolge in dieser Reihenfolge:

  1. Vorauswahl durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FES.
  2. Hochladen der schriftlichen Unterlagen, darunter Gutachten von Hochschullehrenden.
  3. Gespräch mit einer Vertrauensdozentin oder einem Vertrauensdozenten und einem Mitglied des Auswahlausschusses.
  4. Fachliche Beurteilung durch die eingeholten Gutachten.
  5. Endgültige Entscheidung durch den Auswahlausschuss.

Die Seite nennt keine Dauer für das gesamte Verfahren. Plane deshalb mit Puffer, bevor du deine Promotion verbindlich startest.

Welche Voraussetzungen zählen, und welche Noten sind nötig?

Die FES legt keine konkrete Note fest. Erwartet wird aber, dass dein Studium zügig und mit guten Noten abgeschlossen wurde. Die Gutachten von Hochschullehrenden sind dabei ein zentraler Baustein. Wenn du die Gutachten brauchst, kläre früh mit den Hochschullehrenden, wer sie schreibt und bis wann, denn sie gehören zu den Unterlagen, die du hochlädst.

Häufige Fragen

Muss ich das Stipendium zurückzahlen?

Nein. Nach den Angaben der FES muss das Stipendium nicht zurückgezahlt werden. Das unterscheidet die Förderung von einem Studienkredit, bei dem du die Summe später tilgen musst.

Wann ist der beste Zeitpunkt für meine Bewerbung?

Die Stiftung empfiehlt, sich so früh wie möglich zu bewerben, spätestens etwa zwei Jahre vor der Abgabe der Dissertation. Wer früh anfängt, kann die Gutachten und die übrigen Unterlagen in Ruhe vorbereiten.

Wer entscheidet über meine Bewerbung?

Die endgültige Entscheidung trifft der Auswahlausschuss. Zuvor führen FES-Mitarbeitende eine Vorauswahl durch, und Gespräche finden mit einer Vertrauensdozentin oder einem Vertrauensdozenten sowie einem Mitglied des Auswahlausschusses statt.

Gibt es einen Familienzuschlag oder Büchergeld?

Die Seite nennt weder einen Familienzuschlag noch Büchergeld. Wenn dies für dich wichtig ist, frag die FES direkt, bevor du die Bewerbung einreichst, und halte die Antwort schriftlich fest.

Kann ich mich nach einer Ablehnung erneut bewerben?

Die Seite nennt eine Ausnahme für abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber aus Staatsexamensstudiengängen wie Jura oder Lehramt, die sich erneut bewerben können. Für andere Fälle gibt die Seite keine Auskunft.

Wie passt die Förderung in deine Lebensplanung?

Weil die Auswahl mehrere Monate dauern kann und die Stiftung keine festen Bewerbungstermine nennt, solltest du den Antrag früh in deine Planung einbauen. Nimm keine Stelle oder keinen Vertrag an, der dich an einem Start hindert, bevor du weißt, wie das Verfahren für dich ausgeht. Gleichzeitig gilt: Die Förderung ist auf 3,5 Jahre angelegt, und die Zeit danach solltest du schon vorher durchdenken.

So gehst du jetzt vor

  1. Lege fest, wann du dich bewirbst. Eine frühe Bewerbung ist laut FES empfohlen, spätestens etwa zwei Jahre vor Abgabe der Dissertation.
  2. Besorge dir die Gutachten von Hochschullehrenden rechtzeitig, denn sie bilden einen zentralen Teil der Unterlagen.
  3. Frag bei der FES nach Zuschlägen, Büchergeld und einer möglichen Altersgrenze, bevor du dich festlegst.
  4. Plane für das Auswahlverfahren mehrere Monate ein und rechne mit einem Gespräch mit einer Vertrauensdozentin oder einem Vertrauensdozenten.

Passend dazu

Quellen: Friedrich-Ebert-Stiftung, Promotionsförderung für deutsche Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer und Geflüchtete (Abruf: Oktober 2026, ohne Datum auf der Seite); Friedrich-Ebert-Stiftung, Zeitpunkt für die Bewerbung und Infos zum Verfahren (Abruf: Oktober 2026); Heinrich-Böll-Stiftung, Stipendienhöhe der Begabtenförderungswerke (BMFTR-Sätze, Stand Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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