Das Promotionsstipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung unterstützt Promovierende mit überdurchschnittlicher fachlicher Qualifikation. Dieser Ratgeber zeigt, welche monatlichen Beträge die Stiftung nennt, wie lange die Förderung läuft und welche Bewerbungsschlüsse die Richtlinien für 2026/27 vorsehen.
Kurz beantwortet: Das Promotionsstipendium der KAS umfasst laut Heinrich-Böll-Stiftung (BMFTR-Sätze, Stand Oktober 2026) ein Grundstipendium von bis zu 1.750 Euro pro Monat und in der Regel 100 Euro Forschungskostenpauschale. Die Regelförderdauer beträgt drei Jahre. Die Richtlinien nennen die Bewerbungsschlüsse 15. Januar und 15. Juli, jeweils 12 Uhr MEZ. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Grundstipendium von bis zu 1.750 Euro pro Monat, dazu in der Regel 100 Euro Forschungskostenpauschale (Heinrich-Böll-Stiftung, BMFTR-Sätze, Stand Oktober 2026).
- Familienzuschlag: 155 Euro pro Monat, wenn du für mindestens ein Kind im Haushalt das Personensorgerecht hast (Richtlinien Nr. 8.4, Stand September 2025).
- Förderdauer: Drei Jahre als Regel, bei Kind im Haushalt vier Jahre. Verlängerung um bis zu sechs Monate ist in begründeten Fällen möglich (Richtlinien Nr. 5.2).
- Bewerbungsschluss: Jeweils 15. Januar und 15. Juli, 12 Uhr MEZ. Die Auswahltagung findet etwa vier Monate später statt (Richtlinien Nr. 3.2 und 4.1).
- Abschluss: Der promotionsbefähigende Abschluss darf bei Bewerbungsschluss höchstens fünf Jahre zurückliegen, mit Ausnahmen (Richtlinien Nr. 1.1).
Was zahlt die Stiftung monatlich?
Nach den BMFTR-Sätzen (Stand Oktober 2026) liegt das Grundstipendium bei bis zu 1.750 Euro. Die Forschungskostenpauschale wird in der Regel mit 100 Euro angesetzt. Der Familienzuschlag richtet sich nach den Richtlinien, die einen eigenen Betrag von 155 Euro vorsehen. Das Einkommen deines Ehepartners wird nach den Angaben der Website nicht angerechnet.
Die folgende Tabelle trennt die BMFTR-Sätze von den Angaben aus den Richtlinien, weil beide unterschiedlich aktuell sind. Maßgeblich bleibt für die Bewerbung der Stand der Richtlinien, die du bei der Stiftung im Zweifel bestätigen lässt.
| Förderbaustein | Betrag pro Monat | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Grundbetrag | bis 1.750 Euro | Oktober 2026 | Heinrich-Böll-Stiftung, BMFTR-Sätze |
| Forschungskostenpauschale | in der Regel 100 Euro | Oktober 2026 | Heinrich-Böll-Stiftung, BMFTR-Sätze |
| Familienzuschlag bei Personensorge für mindestens ein Kind im Haushalt | 155 Euro | September 2025 | Richtlinien Nr. 8.4 |
| Kinderzulage (erstes Kind 155 Euro, jedes weitere 50 Euro) | je nach Anzahl der Kinder | September 2025 | Richtlinien Nr. 8.5 |
Ein Rechenbeispiel zeigt die Größenordnung. Annahme: Du hast die Personensorge für ein Kind im Haushalt und erhältst nur den Familienzuschlag. Dann ergeben sich bei einem Grundstipendium von 1.750 Euro 1.750 + 100 + 155 = 2.005 Euro pro Monat. Ob zusätzlich eine Kinderzulage gezahlt wird, richtet sich nach Nr. 8.5 der Richtlinien und sollte im Einzelfall geklärt werden.
Wie lange wird ein Promotionsstipendium der KAS gezahlt?
Die Richtlinien legen eine Regelförderungsdauer von drei Jahren fest. Bei Betreuung eines Kindes im Haushalt beträgt sie vier Jahre. Wegen Krankheit, Behinderung oder Pflege kann die Förderung um bis zu ein weiteres Jahr verlängert werden. Eine begründete Verlängerung um bis zu sechs Monate ist ebenfalls möglich. Die Corona-bedingte Verlängerung galt nur bis zum 30. Juni 2024.
| Situation | Regelförderungsdauer | Mögliche Verlängerung |
|---|---|---|
| Standardfall | 3 Jahre | bis zu 6 Monate in begründeten Fällen |
| Kind im Haushalt | 4 Jahre | bis zu 6 Monate in begründeten Fällen |
| Krankheit, Behinderung oder Pflege | wie oben | bis zu 1 weiteres Jahr |
Wann musst du dich bewerben?
Die Richtlinien (Stand September 2025) nennen zwei feste Bewerbungsschlüsse pro Jahr. Die Website der Stiftung beschreibt die Termine allgemeiner, deshalb solltest du beide Quellen vor dem Einreichen abgleichen. Nach dem Schluss findet die Auswahltagung statt, die die Richtlinien etwa vier Monate später ansetzen.
| Bewerbungsschluss | Auswahltagung (ca.) | Bezug für dich |
|---|---|---|
| 15. Januar 2027, 12 Uhr MEZ | Mai 2027 | Nächster Schluss nach diesem Stand |
| 15. Juli 2027, 12 Uhr MEZ | November 2027 | Zweiter Schluss im Jahr 2027 |
Die Stiftung zahlt in der Regel spätestens drei Monate nach Ende des Auswahlverfahrens. Plane deinen Promotionsbeginn so, dass diese Zeitspanne in deine Finanzierung passt.
Wie aktuell ist der Abschluss, und welche Noten werden erwartet?
Der promotionsbefähigende Abschluss darf bei Bewerbungsschluss höchstens fünf Jahre zurückliegen. Ausnahmen gelten unter anderem bei Schwangerschaft, Kindererziehung, längerer schwerer Krankheit oder der Pflege eines Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 3 (Richtlinien Nr. 1.1). Eine konkrete Note nennen die Richtlinien nicht. Verlangt wird eine überdurchschnittliche fachliche Qualifikation, die durch Studien- und Examensleistungen belegt sein muss (Nr. 2).
Häufige Fragen
Kann ich mich nach einer Förderung erneut bewerben?
Ja, wenn nach Stipendienbeginn mehr als zwölf Monate bis zum Abschluss des Projekts fehlen. Die frühere Förderzeit wird dann angerechnet. Eine neue Bewerbung ersetzt also nicht die bereits erhaltenen Monate.
Wird das Einkommen meines Partners angerechnet?
Nach den Angaben der Website wird das Einkommen des Ehepartners nicht angerechnet. Für andere Lebensformen oder Unterstützungsfragen solltest du direkt bei der Stiftung nachfragen.
Ist eine Altersgrenze vorgesehen?
Die Richtlinien nennen keine feste Altersgrenze. Stattdessen zählt der zeitliche Abstand zum Abschluss, wie in Nr. 1.1 beschrieben. Entscheidend ist also weniger das Alter als das Datum deines Abschlusses.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Dann betrifft dich der nächste Schluss, und die Auswahl verschiebt sich entsprechend. Plane deshalb von Anfang an auf den 15. Januar oder den 15. Juli, und lass ein paar Tage Puffer, damit du den Schluss um 12 Uhr MEZ sicher einhältst.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe, ob dein Abschluss innerhalb der Fünf-Jahres-Frist liegt, und notiere das Datum.
- Gleiche die Fristen auf der KAS-Website mit den Richtlinien ab, bevor du einreichst.
- Plane die Bewerbung auf den 15. Januar 2027 oder den 15. Juli 2027 und reiche rechtzeitig ein.
- Halte fest, ob du Personensorge für Kinder hast, da sich dadurch der Familienzuschlag ergibt.
- Kläre bei Unklarheiten zu Förderdauer oder Verlängerung direkt bei der Stiftung nach.
Passend dazu
- Promotion in Deutschland: Wege, Dauer, Finanzierung und Doktortitel
- Stipendium im Studium finden: Arten, Anbieter und Voraussetzungen
- Stipendium und BAföG: Wird das Stipendium angerechnet
- Promotionsstipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes: Höhe, Voraussetzungen, Fristen 2026/27
Quellen: Konrad-Adenauer-Stiftung, Promotionsförderung (Englische Website, Abruf Oktober 2026); Konrad-Adenauer-Stiftung, Richtlinien zur Vergabe von Promotions- und künstlerischen Stipendien (Stand: September 2025); Heinrich-Böll-Stiftung, Stipendienhöhe der Begabtenförderungswerke (BMFTR-Sätze, Stand Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.