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Promotionsstipendium Friedrich-Naumann-Stiftung: Höhe und Fristen

Wie hoch das Promotionsstipendium der Friedrich-Naumann-Stiftung ist, wer sich bewerben kann und wann die Fenster im April und Oktober offen sind. Mit Quellen.
Doktorandin arbeitet im Büro an ihrer Dissertation

Inhalt

Das Promotionsstipendium der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit ist für Promovierende aller Fachrichtungen offen, die an einer Hochschule zur Promotion zugelassen sind. Die Stiftung nennt für deutsche Promovierende einen monatlichen Betrag, der durch Pauschalen und Zuschläge ergänzt werden kann.

Eine Altersgrenze nennt die Stiftung nicht, und die Bewerbungsfenster liegen zweimal im Jahr. Dieser Ratgeber zeigt die Beträge mit Quelle und Stand und rechnet ein Beispiel durch.

Kurz beantwortet: Die Friedrich-Naumann-Stiftung zahlt für deutsche Promovierende nach den BMFTR-Sätzen (Stand Oktober 2026) bis zu 1.750 Euro im Monat, dazu eine Forschungskostenpauschale von 100 Euro. Bewerbungen sind im April und im Oktober möglich. Das Oktoberfenster endet am 31. Oktober 2026. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderung von bis zu 1.750 Euro monatlich für deutsche Promovierende (BMFTR-Sätze, Stand Oktober 2026), dazu 100 Euro Forschungskostenpauschale.
  • Zuschläge: Zuschuss zur Krankenversicherung bis 100 Euro, Familienzuschlag 155 Euro und eine Kinderbetreuungspauschale ab 155 Euro, je nach Situation.
  • Bewerbungsfenster: 1. bis 30. April und 1. bis 31. Oktober. Das Oktoberfenster 2026 ist noch offen.
  • Dauer: Mindestens zwei Semester, höchstens drei Jahre.
  • Ausschlüsse: Keine Förderung in Zahn- und Humanmedizin. Eine vergütete Nebentätigkeit über bestimmten Umfangsgrenzen schließt die Förderung aus.

Wie hoch ist das Promotionsstipendium der Friedrich-Naumann-Stiftung?

Nach den BMFTR-Sätzen (Stand Oktober 2026) gilt für deutsche Promovierende ein Betrag von bis zu 1.750 Euro monatlich. Hinzu kommt eine Forschungskostenpauschale von 100 Euro monatlich für Sachkosten und Reisekosten im Inland. Die übrigen Leistungen hängen von deiner persönlichen Situation ab.

LeistungBetragQuelle und Stand
Promotionsstipendium für deutsche Promovierendebis zu 1.750 Euro monatlichBMFTR-Satz, Stand Oktober 2026
Forschungskostenpauschale100 Euro monatlichStiftungsseite, Abruf Oktober 2026
Zuschuss zur Krankenversicherungbis zu 100 Euro monatlichStiftungsseite, Abruf Oktober 2026
Familienzuschlag155 Euro monatlich, je nach SituationStiftungsseite, Abruf Oktober 2026
Kinderbetreuungspauschaleab 155 Euro monatlich, je nach SituationStiftungsseite, Abruf Oktober 2026
Ausländische Promovierendebis zu 1.500 Euro monatlich, Familienzuschläge von 276 Euro (Ehepartner) und 259 Euro (Kind), Kranken- und Pflegeversicherung wird übernommenStiftungsseite, Abruf Oktober 2026

Rechenbeispiel. Annahme: Deutsche Promovierende, Förderung über die Höchstdauer von drei Jahren (36 Monate), Grundstipendium von 1.750 Euro, nur Stipendium und Forschungskostenpauschale, keine weiteren Zuschläge. Rechnung: (1.750 Euro + 100 Euro) × 36 Monate = 66.600 Euro. Mit dem Familienzuschlag von 155 Euro ergibt sich (1.750 + 100 + 155) × 36 = 72.180 Euro. Zuschuss zur Krankenversicherung und Kinderbetreuungspauschale sind hier nicht eingerechnet.

Wer kann sich bewerben?

Gefördert werden Promovierende aller Disziplinen, die an einer Hochschule zur Promotion zugelassen sind. Die Zulassung muss auflagenfrei sein. Nicht gefördert werden Promotionen in der Zahnmedizin und der Humanmedizin.

Eine Altersgrenze nennt die Stiftung nicht. Wichtig ist eher die Frage der Nebentätigkeit: Eine vergütete Tätigkeit neben der Promotion kann die Förderung ausschließen, wenn sie einen bestimmten Umfang überschreitet. Die genauen Grenzen nennt die Seite nicht. Frage sie vor deiner Bewerbung bei der Stiftung ab.

Wann kannst du dich bewerben?

Die Stiftung nimmt Bewerbungen zweimal im Jahr an. Das Fenster im Frühjahr läuft vom 1. bis zum 30. April, das im Herbst vom 1. bis zum 31. Oktober.

FensterZeitraumStatus am 26. Oktober 2026
Herbst 20261. bis 31. Oktober 2026Offen, endet in wenigen Tagen
Frühjahr 20271. bis 30. April 2027Nächster Termin
Herbst 20271. bis 31. Oktober 2027Folgetermin

Die Angabe „jeweils“ deutet auf einen jährlichen Rhythmus. Die Jahre nennt die Seite nicht ausdrücklich, deshalb sind die Jahreszahlen in der Tabelle eine Ableitung. Bestätige sie vor der Einreichung auf der Stiftungsseite.

Wie lange wird gefördert?

Die Mindestförderdauer beträgt zwei Semester, die Höchstförderdauer drei Jahre. Plane deshalb deine Finanzierung für die gesamte Promotion, auch wenn die Förderung früher endet.

Ob das Stipendium steuerpflichtig ist und wie es sich auf deine Krankenversicherung auswirkt, hängt vom Einzelfall ab. Unser Ratgeber zu Stipendium, Steuern und Sozialversicherung zeigt die Grundlagen. Wer in der Promotion selbst versichert ist, findet außerdem Hinweise zur Krankenversicherung in der Promotion.

Häufige Fragen

Kann ich mich als ausländische Promovierende bewerben?

Die Seite nennt für ausländische Promovierende eigene Beträge: Bis zu 1.500 Euro monatlich, dazu Familienzuschläge und die Übernahme der Kranken- und Pflegeversicherung. Ob du unter diese Regel fällst, zeigt deine Situation, die du mit der Stiftung klären solltest.

Gibt es eine Altersgrenze?

Laut Stiftungsseite gibt es keine Altersgrenze für die Bewerbung. Entscheidend sind Zulassung zur Promotion, Fachrichtung und Umfang einer eventuellen Nebentätigkeit.

Warum ist Medizin ausgeschlossen?

Die Stiftung fördert Promotionen in der Zahn- und Humanmedizin nicht. Die Seite nennt dafür keine Begründung. Wenn du dich in einem medizinischen Fach promovierst, prüfe deshalb vorab, ob andere Programme passen.

Muss ich meine Zulassung schon haben?

Ja, die Zulassung zur Promotion ist Voraussetzung. Sie muss auflagenfrei sein, also ohne offene Bedingungen, die die Hochschule noch stellt.

Kann ich neben dem Stipendium arbeiten?

Eine kleine Tätigkeit kann zulässig sein, eine vergütete Tätigkeit über den Umfangsgrenzen schließt die Förderung aus. Die genauen Grenzen musst du bei der Stiftung erfragen, bevor du einen Vertrag unterschreibst.

So gehst du jetzt vor

  1. Trage den 31. Oktober 2026 als letzten Tag des Herbstfensters ein und prüfe, ob du bis dahin einreichen kannst.
  2. Vergleiche deine Situation mit der Förderung: Stipendium, Forschungskostenpauschale und Zuschläge in einer eigenen Rechnung.
  3. Kläre bei der Stiftung die Umfangsgrenzen für Nebentätigkeiten, bevor du einen Arbeitsvertrag annimmst.
  4. Plane die Bewerbung für das Frühjahrsfenster 2027, falls du im Herbst nicht rechtzeitig fertig wirst.

Passend dazu

Quellen: Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, Stipendien für begabte Promovierende (Abruf Oktober 2026); Heinrich-Böll-Stiftung, Stipendienhöhe der Begabtenförderungswerke (BMFTR-Sätze, Stand Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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