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Promotionsstipendium Heinrich-Böll-Stiftung: Höhe und Fristen 2026/27

Wie hoch das Promotionsstipendium der Heinrich-Böll-Stiftung ist, wer sich bewerben kann und welche Stichtage 2026/27 gelten. Mit Quellen und Stand.
Doktorandin arbeitet im Büro an ihrer Dissertation

Inhalt

Das Promotionsstipendium der Heinrich-Böll-Stiftung unterstützt Promovierende mit einem monatlichen Grundstipendium, einer Forschungskostenpauschale und, je nach Situation, weiteren Zuschlägen. Wer promovieren will, muss vor allem wissen, wie hoch die Förderung ausfällt, wer sich bewerben darf und welche Stichtage gelten.

Dieser Ratgeber fasst zusammen, was die Stiftung auf ihrer Website und in ihrem Infoblatt für Promovierende angibt. Für die Höhe gelten die BMFTR-Sätze (Stand Oktober 2026), die neuer sind als das Infoblatt. Wir nennen deshalb jede Zahl mit ihrer Quelle und ihrem Stand.

Kurz beantwortet: Die Heinrich-Böll-Stiftung nennt nach den BMFTR-Sätzen (Stand Oktober 2026) ein Grundstipendium von bis zu 1.750 Euro im Monat, dazu 100 Euro Forschungskostenpauschale. Bewerbungsschluss ist jeweils der 1. März und der 1. September. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderung durch ein monatliches Grundstipendium von bis zu 1.750 Euro sowie 100 Euro Forschungskostenpauschale (BMFTR-Sätze, Stand Oktober 2026).
  • Fristen: Bewerbungsschluss ist der 1. März und der 1. September. Die Registrierung im Online-Portal ist ab sechs Wochen vor dem Stichtag möglich.
  • Zugang: Du brauchst die Zulassung zur Promotion an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.
  • Auswahl: Die Stiftung nennt sehr gute Schul- und Studienleistungen, ein Fachgutachten und die Referenz zu deinem gesellschaftlichen Engagement.
  • Dauer: In der Regel 3,5 Jahre, also drei Jahre Regelförderzeit und eine Verlängerung um bis zu sechs Monate.

Wie hoch ist das Promotionsstipendium der Heinrich-Böll-Stiftung?

Nach den BMFTR-Sätzen (Stand Oktober 2026) beträgt das Grundstipendium bis zu 1.750 Euro im Monat, dazu 100 Euro Forschungskostenpauschale. Das Infoblatt für Promovierende (Stand Januar 2025) nennt ältere Beträge und ist insoweit überholt. Für Bildungsausländer außerhalb der EU mit Mitteln des Auswärtigen Amts gilt laut Stipendienhöhe der Stiftung (Stand Oktober 2026) ein Satz von 1.500 Euro im Monat plus 100 Euro Pauschale.

BestandteilBetragQuelle und Stand
Grundstipendium deutsche und EU-Angehörigebis zu 1.750 Euro monatlich, dazu 100 Euro ForschungskostenpauschaleBMFTR-Sätze, Stand Oktober 2026
Nicht-EU-Angehörige1.500 Euro monatlich plus 100 Euro PauschaleBMFTR-Sätze, Stand Oktober 2026
Zuschläge für Kinder, Familie und AuslandsaufenthaltDem Grunde nach genannt, die Höhe steht nicht im DokumentInfoblatt der Stiftung

Rechenbeispiel. Annahme: Regelförderung von 3,5 Jahren (42 Monate), nur das Grundstipendium von 1.750 Euro, keine Zuschläge. Rechnung: 1.750 Euro × 42 Monate = 73.500 Euro über die gesamte Förderzeit. Ohne Verlängerung, also über 36 Monate, ergeben sich 1.750 Euro × 36 = 63.000 Euro. Die tatsächliche Summe hängt von deiner Situation und von der Bewilligung ab.

Wer kann sich bewerben?

Gefördert werden Promovierende, die zur Promotion zugelassen sind. Die Stiftung unterscheidet zwischen Bildungsinländern, EU-Angehörigen und Nicht-EU-Angehörigen. Bildungsinländer können sich für Förderung im In- und Ausland bewerben. EU-Angehörige und Nicht-EU-Angehörige können sich für Förderung in Deutschland bewerben. Bei Nicht-EU-Bewerbenden haben Personen aus DAC-Ländern Vorrang, wenn sie sich zum Bewerbungszeitpunkt im Ausland befinden.

Als Nachweise nennt die Stiftung ein Fachgutachten und die Referenz zu deinem gesellschaftlichen Engagement. Die Bewerbung läuft online über das Portal der Stiftung. Eine Mindestnote oder eine Altersgrenze nennen die Unterlagen nicht. Prüfe deshalb den jeweils aktuellen Ausschreibungstext, bevor du dich festlegst.

Wann musst du dich bewerben?

Die Stiftung arbeitet mit zwei festen Stichtagen. Sie gelten jedes Jahr, deshalb nennt das Infoblatt nur Tag und Monat.

StichtagBedeutungNächster Termin nach dem 26. Oktober 2026
1. MärzBewerbungsschluss1. März 2027
1. SeptemberBewerbungsschluss1. September 2027

Die Registrierung im Online-Portal ist laut Stiftung ab sechs Wochen vor dem Fristende möglich. Für den Stichtag 1. März 2027 bedeutet das: Das Portal öffnet etwa Mitte Januar 2027. Plane die Registrierung trotzdem nicht bis zum letzten Tag, denn Gutachten brauchen Vorlauf.

Wie lange wird gefördert?

Das Infoblatt nennt in der Regel 3,5 Jahre. Das besteht aus drei Jahren Regelförderzeit und einer Verlängerungsmöglichkeit von bis zu sechs Monaten. Die Forschungskostenpauschale kommt zusätzlich zum Grundstipendium hinzu.

Ob Zahlungen aus dem Stipendium steuerpflichtig sind und wie sie sich auf deine Krankenversicherung auswirken, hängt vom Einzelfall ab. Einen Überblick gibt unser Ratgeber zu Stipendium, Steuern und Sozialversicherung. Wenn du in der Promotion selbst versichert bist, lohnt sich auch der Beitrag zur Krankenversicherung in der Promotion.

Häufige Fragen

Kann ich mich aus dem Ausland bewerben?

Das hängt von deiner Staatsangehörigkeit und deinem Wohnort ab. Bildungsinländer können sich für Förderung im In- und Ausland bewerben. EU-Angehörige und Nicht-EU-Angehörige können sich für Förderung in Deutschland bewerben. Bei Nicht-EU-Bewerbenden haben DAC-Länder Vorrang, wenn sie im Ausland leben.

Muss ich schon an einer Hochschule angenommen sein?

Du brauchst die Zulassung zur Promotion. Das Infoblatt verlangt dafür einen Nachweis einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule, und zwar für alle Gruppen. Der Nachweis gehört deshalb von Anfang an zu deinen Unterlagen.

Gibt es eine Mindestnote?

Das Infoblatt nennt keine Mindestnote. Sehr gute Schul- und Studienleistungen zählen aber zu den Auswahlkriterien. Wer eine knappe Note hat, sollte das Fachgutachten und das gesellschaftliche Engagement besonders sorgfältig darstellen.

Kann ich nach einer Absage erneut bewerben?

Die ausgewerteten Unterlagen geben dazu keine Auskunft. Frage bei der Stiftung nach, ob und wann eine erneute Bewerbung möglich ist.

Was passiert, wenn ich eine Stelle parallel annehme?

Das hängt davon ab, welche Tätigkeit du ausübst. Für Erwerbstätigkeiten neben der Promotion gelten Grenzen, die du im aktuellen Ausschreibungstext oder bei der Stiftung prüfen solltest. Im Zweifel klärst du das vor der Bewerbung mit der Stiftung.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe, ob du die Zulassung zur Promotion bereits hast oder sie kurzfristig beantragen kannst.
  2. Trage den Stichtag 1. März 2027 in deinen Kalender ein und merke dir, dass das Portal etwa Mitte Januar öffnet.
  3. Hole das Fachgutachten rechtzeitig ein und beschreibe dein gesellschaftliches Engagement konkret.
  4. Lies das aktuelle Infoblatt und die Stiftungsseite und gleiche die Höhe der Förderung mit dem Stand ab, den die Stiftung zum Zeitpunkt deiner Bewerbung nennt.

Wenn du abwägen willst, ob ein Stipendium zu deinem Promotionsplan passt oder ob eine Stelle besser ist, hilft ein persönliches Gespräch. Mehr dazu findest du unter So arbeiten wir.

Passend dazu

Quellen: Heinrich-Böll-Stiftung, Bewerbung um ein Stipendium (Abruf Oktober 2026), Heinrich-Böll-Stiftung, Infoblatt für Promovierende (Stand Januar 2025); Heinrich-Böll-Stiftung, Stipendienhöhe der Begabtenförderungswerke (BMFTR-Sätze, Stand Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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