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Beihilfe in Bayern: Bemessungssätze, Eigenanteil und PKV

Wie die Beihilfe in Bayern berechnet wird, wo die Bemessungssätze stehen, wie du deinen Eigenanteil rechnest und wann sich eine PKV-Ergänzung lohnt.
Referendar steht vor der Tafel in einem Klassenzimmer

Inhalt

Kurz beantwortet: Beihilfe in Bayern ist die Erstattung des Dienstherrn für Krankheitskosten von Beamtinnen und Beamten sowie ihrer berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Die Bemessungssätze sind nach § 46 BayBhV personenbezogen und stehen in Art. 96 Abs. 3 BayBG. Der Rest bleibt als Eigenanteil oder wird über eine Krankenversicherung abgedeckt. Als Regel gilt für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf ohne Kinder ein Satz von 50 Prozent (Stand: Oktober 2026). Stand: Oktober 2026, Text der BayBhV laut Abruf ab 01.09.2026.

Beihilfe in Bayern gehört zu den Grundfragen für alle, die verbeamtet sind oder im Vorbereitungsdienst als Beamtin oder Beamter auf Widerruf stehen. Der Anspruch ergibt sich aus dem Beamtenrecht, die Erstattung aus der Bayerischen Beihilfeverordnung. Dieser Text zeigt, wo die Regeln stehen, wie du deinen Eigenanteil nachvollziehbar rechnest und worauf du bei einer PKV-Ergänzung achten solltest. Für den Vorbereitungsdienst allgemein hilft Beihilfe im Referendariat, die Lehrer-Perspektive steht in Lehramtsreferendariat in Bayern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Beihilfe ist eine Leistung des Dienstherrn. Sie ersetzt eine Krankenversicherung nicht, sondern ergänzt sie.
  • Die Bemessungssätze sind personenbezogen. Die Grundlage steht in Art. 96 Abs. 3 BayBG, auf den § 46 BayBhV verweist.
  • Erhält ein Beihilfeberechtigter den erhöhten Satz von 70 Prozent, gilt er nur einmal, wenn mehrere Berechtigte da sind.
  • Bei Aussteuerung erhöht sich der Bemessungssatz um 20 Prozentpunkte, höchstens auf 90 Prozent.
  • Ob sich eine PKV-Ergänzung lohnt, hängt von Beitrag, Leistungen und Dauer des Beamtenverhältnisses ab.

Wo steht der Bemessungssatz in Bayern?

Der Bemessungssatz ist der Prozentsatz, zu dem der Dienstherr beihilfefähige Kosten erstattet. In Bayern bemisst er sich nach personenbezogenen Vomhundertsätzen, die Art. 96 Abs. 3 Satz 2 BayBG nennt. § 46 BayBhV verweist darauf. Die Sätze für deine Gruppe findest du im Gesetz selbst. Deine Gruppe kann davon abweichen, weil Bayern die Sätze personenbezogen festlegt, deshalb prüfe sie im Gesetz.

So findest du deinen Satz:

  1. Öffne die Bayerische Beihilfeverordnung auf dem Bayerischen Landesrecht und lies § 46 in der aktuellen Fassung.
  2. Folge dem Verweis auf Art. 96 Abs. 3 BayBG und suche die Vomhundertsätze für deine Gruppe.
  3. Notiere den Satz mit dem Datum der Fassung und prüfe nach jeder Statusänderung erneut.

Welche Sonderregeln gelten nach § 46 BayBhV?

Die Vorschrift enthält mehrere Sonderfälle, die für viele Beamtinnen und Beamte wichtig sind. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Regeln mit ihrem Fundort. Die Liste ist nicht vollständig, sie ergänzt den Gesetzestext.

RegelungFundstelleWirkung
Personenbezogener Bemessungssatz§ 46 Abs. 1 BayBhV, Art. 96 Abs. 3 Satz 2 BayBGDer Satz hängt von deiner Gruppe ab
Erhöhter Satz von 70 Prozent§ 46 Abs. 2 BayBhVGilt nur einmal, wenn mehrere Berechtigte vorliegen
Freiwillig gesetzlich Versicherte§ 46 Abs. 3 BayBhVVerbleibender Differenzbetrag wird zu 100 Prozent erstattet, laut Gesetzeswortlaut
Aussteuerung§ 46 Abs. 5 BayBhVPlus 20 Prozentpunkte, höchstens 90 Prozent
Dienstbeschädigung§ 46 Abs. 6 BayBhVDie oberste Dienstbehörde kann den Satz erhöhen

Wie berechne ich meinen Eigenanteil in Bayern?

Der Eigenanteil ist der Teil einer Rechnung, den die Beihilfe nicht übernimmt. Er ergibt sich aus dem Bemessungssatz, dem Rechnungsbetrag und den Grenzen der Beihilfefähigkeit. Nicht jede Leistung ist beihilfefähig, und einige Leistungen haben Höchstbeträge. Das Rechenbeispiel zeigt die Logik.

PositionWert (Annahme)Ergebnis (Annahme)
Rechnungsbetrag500 EuroAusgangsbasis
Bemessungssatz50 Prozent250 Euro übernimmt die Beihilfe
Verbleibender Betrag250 EuroEigenanteil vor einer Ergänzung

Annahme: Der Satz von 50 Prozent dient nur der Veranschaulichung. Deinen tatsächlichen Satz entnimmst du Art. 96 BayBG.

Bei Aussteuerung ändert sich die Rechnung. Annahme: Ein Ausgangssatz von 70 Prozent steigt um 20 Prozentpunkte auf 90 Prozent, weil die Höchstgrenze erreicht ist. Der Eigenanteil sinkt entsprechend, die Logik bleibt gleich.

Wann passt eine PKV-Ergänzung zur bayerischen Beihilfe?

Eine private Krankenversicherung ergänzt die Beihilfe und deckt den Eigenanteil ab. Das passt oft, wenn du langfristig verbeamtet bleibst, Beiträge und Leistungen sorgfältig vergleichst und vollständige Gesundheitsangaben machst. Sie passt weniger, wenn du nur kurz im Vorbereitungsdienst bist, mit einer Lebensphase ohne Beamtenstatus rechnest oder nur einen Grundschutz suchst. Beide Sichtweisen sind vertretbar. Entscheidend ist der Vergleich mit deiner persönlichen Lage. Eine Einordnung in einem Gespräch hilft bei der Abwägung, etwa bei Krankenversicherung im Referendariat.

Häufige Fragen

Wer bekommt Beihilfe in Bayern?

Beamtinnen und Beamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie berücksichtigungsfähige Angehörige, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Den genauen Kreis regelt das Beamtenrecht.

Ist die Beihilfe für freiwillig gesetzlich Versicherte anders?

Ja. Nach § 46 Abs. 3 BayBhV erhalten freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte einen verbleibenden Differenzbetrag zu 100 Prozent erstattet. Prüfe, ob diese Regel auf deinen Fall passt, bevor du dich entscheidest.

Was bedeutet Aussteuerung bei der Beihilfe?

Aussteuerung bedeutet, dass deine Leistungsansprüche aus der Versicherung ausgeschöpft sind. Dann erhöht sich der Bemessungssatz nach § 46 Abs. 5 BayBhV um 20 Prozentpunkte, höchstens auf 90 Prozent.

Kann ich den Satz selbst beeinflussen?

Nein. Der Bemessungssatz folgt aus deinem Status und den Regeln der Verordnung. Du kannst ihn aber prüfen und bei Statusänderungen neu bewerten.

Was tue ich bei einem abgelehnten Antrag?

Du bekommst einen Bescheid mit Begründung und kannst Widerspruch einlegen. Die Frist steht im Bescheid, deshalb solltest du sie einhalten.

So gehst du jetzt vor

  1. Lies § 46 BayBhV in der aktuellen Fassung und folge dem Verweis auf Art. 96 BayBG.
  2. Notiere deinen Bemessungssatz mit Datum und rechne deinen Eigenanteil für drei typische Behandlungen.
  3. Vergleiche den verbleibenden Betrag mit einer möglichen Ergänzung und lass dich vor Vertragsabschluss beraten.

Passend dazu

Quellen: Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV), § 46, Text ab 01.09.2026, Abruf Oktober 2026, Bayerisches Landesrecht, gesetze-bayern.de, Abruf Oktober 2026.

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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