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SKD BKK für Studierende: Beitrag 2026, Öffnungsgebiet und Leistungen

SKD BKK Studenten 2026: 143,64 € im Monat mit Kind, Zusatzbeitrag 2,98 %, Öffnungsgebiet, Mindestbeitrag ab 30 und Leistungen.

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Die SKD BKK bietet Studierenden die gesetzliche studentische Krankenversicherung, allerdings nur in bestimmten Bundesländern. Der Beitrag richtet sich nach dem monatlichen BAföG-Bedarf von 855 € und gilt, ob du BAföG erhältst oder nicht. Im Jahr 2026 zahlst du bei der SKD BKK 112,86 € im Monat für die Krankenversicherung. Mit Pflegeversicherung ergeben sich 143,64 € (mit Kind) bzw. 148,77 € (ohne Kinder). Der Zusatzbeitrag liegt bei 2,98 %. Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.

Auf einen Blick: SKD BKK für Studierende 2026

PunktWert
Zusatzbeitrag 20262,98 %
Krankenversicherung Studierende (monatlich)112,86 €
Gesamt mit Kind (Kranken- und Pflegeversicherung)143,64 € im Monat
Gesamt ohne Kinder148,77 € im Monat
Freiwillig ab 30, ohne Kinder (Mindestbeitrag)279,22 € im Monat
Freiwillig ab 30, mit Kind (Mindestbeitrag)271,31 € im Monat
Geltungsbereich11 Bundesländer, siehe Abschnitt unten

Was kostet die SKD BKK als Studierender?

Die SKD BKK nennt auf ihrer Seite die Monatsbeträge für 2026. Die Summen haben wir mit der gesetzlichen Formel nachgerechnet:

  1. Bemessungsgrundlage: 855,00 € im Monat (BAföG-Bedarf).
  2. Basisbeitrag: 10,22 % von 855,00 € ergibt 87,38 €.
  3. Zusatzbeitrag: 2,98 % von 855,00 € ergibt 25,48 €.
  4. Krankenversicherung zusammen: 112,86 €. Dieser Wert steht so auch auf der Kassenseite.
  5. Pflegeversicherung: 30,78 € mit Kind, 35,91 € ohne Kinder. Die Kasse weist darauf hin, dass sich der Pflegebeitrag je nach Alter und Familiensituation unterscheiden kann.
  6. Gesamtbeitrag: 143,64 € mit Kind, 148,77 € ohne Kinder.

Den Zusatzbeitrag kannst du mit dem Vergleich im Ratgeber Zusatzbeiträge 2026 aller Krankenkassen einordnen. Jeder Prozentpunkt Zusatzbeitrag ergibt für Studierende rund 8,55 € im Monat.

Wo gilt das Angebot der SKD BKK?

Die Studierendenversicherung der SKD BKK gilt nur, wenn dein Wohn- oder Beschäftigungsort in einem Öffnungsgebiet liegt. Laut Kassenseite sind das:

  • Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen
  • Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein

Nicht aufgeführt sind Rheinland-Pfalz, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Wenn du dort studierst oder wohnst, prüfe vor einem Wechsel bei der Kasse, ob sie dich aufnehmen kann.

Was gilt bei der SKD BKK ab 25 und ab 30?

Familienversicherung bis 25

Bis zum 25. Geburtstag kannst du über ein Elternteil beitragsfrei familienversichert sein, wenn dieses Mitglied einer gesetzlichen Kasse ist. Die SKD BKK nennt als Grenze ein Einkommen von 565 € im Monat, bei Minijobs 603 €. Verlängert wird die Altersgrenze in bestimmten Fällen, etwa bei Wehr- oder Freiwilligendienst. Danach bist du als Student versichert.

Studentische Versicherung bis 30

Die studentische Krankenversicherung endet grundsätzlich mit dem Ende des Semesters, in dem du 30 wirst (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Ausnahmen sind möglich. Die Ratgeber Krankenversicherung als Student über 30 und Studieren mit 30 erklären die Regeln ausführlich.

Danach wechselst du in die freiwillige Versicherung. Es gilt ein Mindestbeitrag, der mit der gesetzlichen Formel berechnet wird:

  1. Beitragsbemessung: 3.955,00 € Bezugsgröße geteilt durch 3 ergibt 1.318,33 € im Monat.
  2. Krankenversicherung: 14,0 % Regelsatz plus 2,98 % Zusatzbeitrag, zusammen 16,98 %, ergibt 223,85 €.
  3. Pflegeversicherung: 47,46 € mit Kind, 55,37 € ohne Kinder.
  4. Gesamt: 271,31 € mit Kind, 279,22 € ohne Kinder.

Bei höherem Einkommen richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen, bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat.

Nebenjob und Minijob bei der SKD BKK

Die SKD BKK nennt die Werkstudentenregel mit bis zu 20 Stunden pro Woche, mit Ausnahmen in den Semesterferien. Die Regeln im Überblick:

SituationWirkung auf die Krankenversicherung
Werkstudent bis 20 WochenstundenDie studentische Versicherung bleibt bestehen. Die Rentenversicherungspflicht gilt, sobald der Verdienst 603 € im Monat übersteigt.
Mehr als 20 Stunden in der VorlesungszeitDie Studierendenkonditionen enden, und eine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer kann entstehen.
Mehr als 20 Stunden überwiegend in der vorlesungsfreien ZeitDie Studierendenversicherung bleibt bestehen.

Im Grenzfall entscheidet die Kasse im Einzelfall. Eine Übersicht bietet der Ratgeber Werkstudent: 20-Stunden-Regel.

Welche Leistungen nennt die SKD BKK mit Beträgen?

Die Studierendenseite nennt einige Leistungen mit festen Zuschüssen:

  • Professionelle Zahnreinigung: 100 % der Kosten, einmal pro Kalenderjahr.
  • Osteopathie: 100 % für bis zu 5 Behandlungen pro Kalenderjahr, mit ärztlicher Verordnung.
  • Gesundheitskurse: 100 % für bis zu 2 zertifizierte Kurse pro Kalenderjahr.
  • Reiseschutzimpfungen: 100 %.
  • Sportmedizinische Untersuchung: 100 % Zuschuss alle 2 Jahre.

Weitere Angebote wie Yoga, Pilates oder ein Bonusprogramm nennt die Seite ohne Beträge. Deshalb führen wir dafür keine Summen auf. Der gesetzliche Leistungskatalog gilt bei allen gesetzlichen Kassen gleich. Quelle: SKD BKK, Krankenkasse für Studierende.

So wechselst du zur SKD BKK

  • Die Wahl der Kasse ist nach § 175 SGB V innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Versicherungspflicht zu treffen.
  • Die Kündigung der alten Kasse wirkt zum Ende des übernächsten Monats nach Eingang.
  • Nach dem Wechsel gilt in der Regel eine Bindung von zwölf Monaten, außer bei einem Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung.

Mehr Details erklärt der Ratgeber Krankenkasse wechseln als Student.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag der SKD BKK 2026?

Er beträgt 2,98 %. Auf Basis von 855 € sind das 25,48 € im Monat.

Was zahle ich als Studentin oder Student bei der SKD BKK?

Mit Kind sind es 143,64 € im Monat, ohne Kinder 148,77 €. Der Betrag gilt, ob du BAföG erhältst oder nicht, sofern dein Wohn- oder Beschäftigungsort im Öffnungsgebiet liegt.

Wie teuer wird die Versicherung ab 30?

Als freiwilliges Mitglied zahlst du mindestens 279,22 € im Monat ohne Kinder, mit Kind 271,31 €. Bei höherem Einkommen steigt der Beitrag.

Quellen

Wenn du deine eigene Situation prüfen willst, nutze den Academycon-Check.

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Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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