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Beitragssatz in der Krankenversicherung

Beitragssatz 2026: 14,6 Prozent allgemein, 14,0 Prozent ermäßigt und 10,22 Prozent für Studierende in der KVdS. So rechnest du deinen Beitrag nach.

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Definition. Der Beitragssatz ist der Prozentsatz deines beitragspflichtigen Einkommens, mit dem sich der Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung berechnet. Der allgemeine Satz liegt 2026 bei 14,6 Prozent, der ermäßigte bei 14,0 Prozent. Studierende in der KVdS zahlen sieben Zehntel des allgemeinen Satzes, also 10,22 Prozent.

Wie sich die Sätze zusammensetzen

Zum Beitragssatz kommt der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse hinzu. Der Zusatzbeitrag wird nicht gekürzt, auch wenn für Studierende der niedrigere Satz gilt. Die Pflegeversicherung hat einen eigenen Satz. Deshalb setzt sich dein Gesamtbeitrag aus mehreren Bausteinen zusammen, die du getrennt betrachten solltest.

Zahlen 2026 und ihre Quellen

GrößeWert 2026Quelle
Allgemeiner Beitragssatz14,6 Prozent§ 241 SGB V, Faktenblatt Rechengrößen 2026
Ermäßigter Beitragssatz ohne Krankengeldanspruch14,0 Prozent§ 243 SGB V
Satz für Studierende in der KVdS10,22 Prozent (7/10 von 14,6)§ 245 SGB V
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag2,9 ProzentBundesgesundheitsministerium, Stand 3.9.2026

Ein Rechenbeispiel für die KVdS

  1. Bemessungsgrundlage in der KVdS: 855 Euro im Monat.
  2. Beitrag mit dem Studierendensatz: 855 mal 10,22 Prozent ergibt 87,38 Euro.
  3. Zusatzbeitrag im Durchschnitt: 855 mal 2,9 Prozent ergibt 24,80 Euro.
  4. Summe Krankenversicherung im Durchschnitt: 87,38 plus 24,80 ergibt 112,18 Euro im Monat.

Deine Kasse kann von dem Durchschnittswert abweichen. Rechne deshalb mit dem Zusatzbeitrag, den deine Kasse tatsächlich erhebt.

Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Warum zahle ich als Student weniger Prozent als andere Versicherte?

Für Studierende in der KVdS gilt nach § 245 SGB V ein eigener Satz von sieben Zehntel des allgemeinen Satzes. Der Zusatzbeitrag der Kasse kommt aber voll hinzu.

Ändert sich der Beitragssatz während des Studiums?

Der allgemeine Satz wird in der Regel nicht jährlich geändert, der Zusatzbeitrag der Kasse dagegen schon. Prüfe deshalb jedes Jahr deine Beitragsmitteilung.

Gilt der Beitragssatz auch für die Pflegeversicherung?

Nein, die Pflegeversicherung hat einen eigenen Satz von 3,6 Prozent im Jahr 2026. Für Kinderlose ab 23 kommt ein Zuschlag hinzu, der im Glossar zur Pflegeversicherung erklärt wird.

Stand: 20.10.2026. Dieser Eintrag ist Information, keine individuelle Beratung.

Quellen: § 241, § 243 und § 245 SGB V, GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026, Bundesgesundheitsministerium, Beiträge der GKV.

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