Definition
Die Pflegeversicherung finanziert die Absicherung bei Pflegebedürftigkeit und wird als eigener Beitragssatz zusammen mit der Krankenversicherung erhoben. Kinderlose Mitglieder zahlen ab dem Monat nach Vollendung des 23. Lebensjahres einen Zuschlag von 0,6 Beitragssatzpunkten. Wer ein Kind hat oder jünger als 23 ist, zahlt den Satz ohne Zuschlag.
Wert (Stand 20.10.2026)
| Größe | Wert | Status | Quelle |
|---|---|---|---|
| Beitragssatz Pflegeversicherung | 3,6 Prozent | amtlich, seit 1.1.2025 | BMG, Stand 14.9.2026 |
| Kinderlosenzuschlag | 0,6 Beitragssatzpunkte, gesamt 4,2 Prozent | amtlich, seit 1.7.2023 | BMG, GKV-SV |
| Beitrag Studierende ohne Zuschlag | 30,78 Euro im Monat | berechnet (855 mal 3,6 Prozent) | GKV-SV Faktenblatt |
| Beitrag Studierende mit Zuschlag | 35,91 Euro im Monat | berechnet (855 mal 4,2 Prozent) | GKV-SV Faktenblatt |
| Geplanter Zuschlag ab 2027 | 0,7 Punkte, gesamt 4,3 Prozent | geplant, Pflegeneuordnungsgesetz | BMG-Erläuterung |
Beispiel
Du bist 24, kinderlos und studierst. Dein Pflegebeitrag in der KVdS beträgt 855 mal 4,2 Prozent, also 35,91 Euro im Monat. Bist du 22, liegt der Beitrag bei 30,78 Euro.
Verwandte Begriffe
KVdS, Beitragssatz, Pflegeversicherung, Familienversicherung.
Weiterführende Beiträge
Quellen
Bundesgesundheitsministerium, Kinderlosenzuschlag, GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026. Stand: 20.10.2026.
Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026
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