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Beitragsbemessungsgrundlage

Beitragsbemessungsgrundlage 2026: 5.812,50 Euro Obergrenze in der KV und PV, Untergrenze für freiwillig Versicherte und die geplanten Werte 2027.

Definition

Die Beitragsbemessungsgrundlage ist der Betrag an Einnahmen, aus dem die Kasse deinen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet. Nach oben begrenzt sie die Beitragsbemessungsgrenze, nach unten gibt es bei freiwillig Versicherten eine Mindestbemessungsgrundlage. Bei Studierenden in der KVdS ist sie ein fester Betrag.

Wert (Stand 20.10.2026)

GrößeWertStatus
Beitragsbemessungsgrenze KV und PV 20265.812,50 Euro im Monat (69.750 Euro im Jahr)amtlich
Beitragsbemessungsgrenze KV und PV 20276.375 Euro im Monat (76.500 Euro im Jahr)Verordnungsentwurf
Bemessungsgrundlage KVdS 2026855 Euro im Monatberechnet aus § 236 SGB V

Beispiel

Ein freiwillig versicherter Student ohne Einkommensnachweis wird mit der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro veranlagt. Dann zahlt er den Höchstbeitrag, auch wenn er nur 700 Euro verdient. Mit Einkommensnachweis gilt mindestens die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro.

Verwandte Begriffe

Beitragssatz, Zusatzbeitrag, Mindestbemessungsgrundlage, Versicherungspflichtgrenze.

Weiterführende Beiträge

Quellen

Passend dazu

GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026, BMAS, Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027. Stand: 20.10.2026.

Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026

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This guide is also available in English: Read the English version.

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