Definition
Die Beitragsbemessungsgrundlage ist der Betrag an Einnahmen, aus dem die Kasse deinen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet. Nach oben begrenzt sie die Beitragsbemessungsgrenze, nach unten gibt es bei freiwillig Versicherten eine Mindestbemessungsgrundlage. Bei Studierenden in der KVdS ist sie ein fester Betrag.
Wert (Stand 20.10.2026)
| Größe | Wert | Status |
|---|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze KV und PV 2026 | 5.812,50 Euro im Monat (69.750 Euro im Jahr) | amtlich |
| Beitragsbemessungsgrenze KV und PV 2027 | 6.375 Euro im Monat (76.500 Euro im Jahr) | Verordnungsentwurf |
| Bemessungsgrundlage KVdS 2026 | 855 Euro im Monat | berechnet aus § 236 SGB V |
Beispiel
Ein freiwillig versicherter Student ohne Einkommensnachweis wird mit der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro veranlagt. Dann zahlt er den Höchstbeitrag, auch wenn er nur 700 Euro verdient. Mit Einkommensnachweis gilt mindestens die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro.
Verwandte Begriffe
Beitragssatz, Zusatzbeitrag, Mindestbemessungsgrundlage, Versicherungspflichtgrenze.
Weiterführende Beiträge
Quellen
Passend dazu
- Glossar Krankenversicherung im Studium: Begriffe von A bis Z
- Doktortitel Abkürzungen: Dr. rer. nat. bis Dr. h. c. erklärt
GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026, BMAS, Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027. Stand: 20.10.2026.
Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026
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