Definition
Die Beihilfe ist der Zuschuss des Dienstherrn zu den Krankheitskosten von Beamtinnen und Beamten sowie Anwärterinnen und Anwärtern. Sie ergänzt eine Kranken- und Pflegeversicherung, die du selbst abschließen musst. Die Höhe des Bemessungssatzes richtet sich nach dem Beihilferecht des jeweiligen Dienstherrn.
Wert (Stand 20.10.2026)
Keine Zahl aus der Faktenbasis. Der Bemessungssatz ist im Beihilferecht des Bundes oder des jeweiligen Landes geregelt.
Beispiel
Du bist Lehramtsanwärterin auf Widerruf in einem Bundesland mit Beihilfe. Dein Dienstherr erstattet einen Anteil der Arztkosten, den Rest deckt deine private Versicherung. Welcher Satz für dich gilt, sagt die Beihilfestelle.
Verwandte Begriffe
PKV, Referendariat, Bemessungssatz, Anwärter.
Weiterführende Beiträge
- Krankenversicherung im Referendariat: Beihilfe, PKV oder GKV?
- Beihilfe im Referendariat: Anspruch, Bemessungssatz und Antrag
Quellen
Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder. Stand: 20.10.2026. Hinweis: Information, keine individuelle Beratung.
Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026
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