More info

Beihilfe

Beihilfe erklärt: Zuschuss des Dienstherrn zu den Krankheitskosten von Beamten und Anwärtern, Bemessungssatz nach Landesrecht, Bedeutung im Referendariat.

Definition

Die Beihilfe ist der Zuschuss des Dienstherrn zu den Krankheitskosten von Beamtinnen und Beamten sowie Anwärterinnen und Anwärtern. Sie ergänzt eine Kranken- und Pflegeversicherung, die du selbst abschließen musst. Die Höhe des Bemessungssatzes richtet sich nach dem Beihilferecht des jeweiligen Dienstherrn.

Wert (Stand 20.10.2026)

Keine Zahl aus der Faktenbasis. Der Bemessungssatz ist im Beihilferecht des Bundes oder des jeweiligen Landes geregelt.

Beispiel

Du bist Lehramtsanwärterin auf Widerruf in einem Bundesland mit Beihilfe. Dein Dienstherr erstattet einen Anteil der Arztkosten, den Rest deckt deine private Versicherung. Welcher Satz für dich gilt, sagt die Beihilfestelle.

Verwandte Begriffe

PKV, Referendariat, Bemessungssatz, Anwärter.

Weiterführende Beiträge

Quellen

Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder. Stand: 20.10.2026. Hinweis: Information, keine individuelle Beratung.

Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026

Für eine erste Einordnung deiner Lage nutzt du den Online-Check.

This guide is also available in English: Read the English version.

Teilen

Weitere Artikel

Zuzahlungsbefreiung und Belastungsgrenze im Studium

Zusatzbeiträge im Zeitverlauf 2019 bis 2027

Werkstudent, Minijob oder Midijob: Der Vergleich in Zahlen