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BAföG zurückzahlen: Beginn, Rate, Freistellung und Teilerlass

BAföG zurückzahlen: Wann die Rückzahlung beginnt, wie hoch die Rate ist, ab wann du dich freistellen lassen kannst und was der Teilerlass heute bedeutet.

Kurz beantwortet

Die Hälfte deines BAföG ist ein zinsloses Darlehen. Davon musst du höchstens 10.010 € zurückzahlen, in Raten von mindestens 130 € im Monat. Die Rückzahlung beginnt in der Regel fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Wer wenig verdient, kann sich auf Antrag freistellen lassen. Der Teilerlass spielt für neue Fälle kaum noch eine Rolle.

KernfaktWertStand und Quelle
Darlehensanteil der Förderung50 Prozent, die andere Hälfte ist ZuschussBAföG, bafög.de und DSW-FAQ, Stand Januar 2026
Rückzahlungsdeckel10.010 € bei Förderbeginn ab 1.9.2019bafög.de, Seitenstand 15.7.2024
Mindestrate130 € im Monat§ 18 Abs. 3 BAföG, Fassung 16.4.2026
Rückzahlungsfrist20 Jahre§ 18 Abs. 3 BAföG, Fassung 16.4.2026
Freistellungsgrenze1.690 € anrechenbares Einkommen im Monat, plus Zuschläge§ 18a Abs. 1 BAföG, Fassung 16.4.2026

Wie viel BAföG musst du zurückzahlen?

Du musst höchstens die Hälfte deiner Förderung zurückzahlen, und zwar maximal 10.010 €. Für Darlehen mit Förderbeginn vor dem 1. September 2019 galt eine Obergrenze von 10.000 €. Liegt deine Förderung darüber, bleibt der Rest für dich.

Wann beginnt die Rückzahlung?

Die erste Rate ist in der Regel fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer fällig. Wurden nur Darlehen nach § 17 Abs. 3 BAföG geleistet, verkürzt sich diese Frist auf drei Jahre. Maßgeblich ist das Ende der Förderungshöchstdauer, also der Zeitraum, der für deine Ausbildung vorgesehen ist. Bis zum Beginn der Rückzahlung zahlst du nichts, auch wenn du schon arbeitest.

Wie hoch ist die Rate, und wie lange dauert die Rückzahlung?

Die Rückzahlung erfolgt in gleichbleibenden monatlichen Raten von mindestens 130 €. Die Frist beträgt 20 Jahre. Das folgende Rechenbeispiel zeigt, wie lange du bei der Mindestrate brauchst, wenn der Höchstbetrag von 10.010 € zurückzuzahlen ist.

  1. Rückzahlungsbetrag: 10.010 €, also die Obergrenze für Förderungen ab dem 1. September 2019.
  2. Monatliche Mindestrate: 130 €.
  3. Anzahl der Raten: 10.010 € geteilt durch 130 € ergibt 77 Raten.
  4. Dauer: 77 Monate, also 6 Jahre und 5 Monate.

Wer mehr zahlt, ist schneller fertig. Die Gesamtsumme bleibt gleich, weil es keine Zinsen gibt, solange du pünktlich zahlst.

Viele Förderungen liegen unter dem Höchstbetrag. Das zweite Beispiel rechnet deshalb mit einem Darlehen von 3.000 €, also dem Darlehensanteil einer Förderung von insgesamt 6.000 €:

  1. Darlehen: 3.000 € (50 Prozent von 6.000 €).
  2. Monatliche Mindestrate: 130 €.
  3. Rechnung: 3.000 € geteilt durch 130 € ergibt rund 23,1. Also 23 volle Raten zu je 130 € und eine letzte Rate von 10 €, insgesamt 24 Monate.

Die Mindestrate ist eine Untergrenze. Wer mehr zahlen kann, verkürzt die Laufzeit. Die genaue Höhe deiner Rate und der Beginn der Rückzahlung stehen im Bescheid des Amts für Ausbildungsförderung, nicht in diesem Beispiel.

Wann kann ich mich von der Rückzahlung freistellen lassen?

Du kannst dich auf Antrag freistellen lassen, wenn dein anrechenbares Einkommen die Grenze von 1.690 € im Monat nicht übersteigt. Die Grenze erhöht sich um 850 € für Ehepartner oder Lebenspartner und um 770 € für jedes Kind, mindert sich aber um deren Einkommen. Nach dem Gesetzestext gilt die Freistellung in der Regel für ein Jahr ab dem Antragsmonat und bei erstmaliger Bewilligung für zwei Jahre. Rückwirkend ist sie für höchstens vier Monate möglich. Die Nachweise musst du selbst erbringen.

Gibt es noch einen Teilerlass?

Für die meisten heutigen Fälle nicht mehr. Der Teilerlass nach § 18b Abs. 2 BAföG setzte voraus, dass die Abschlussprüfung bis zum 31. Dezember 2012 bestanden wurde. Der frühere Absatz 1 ist weggefallen. Für Akademien sieht der Gesetzestext einen Erlass von 20 Prozent vor, unabhängig vom Prüfungszeitpunkt. Ob das in deinem Fall gilt, klärt das Amt für Ausbildungsförderung.

Was passiert, wenn ich zu spät zahle?

Die Darlehen sind grundsätzlich zinsfrei. Überschreitest du einen Zahlungstermin um mehr als 45 Tage, fallen 6 Prozent Zinsen pro Jahr auf den offenen Betrag an. Wenn du mit der Rückzahlung in Verzug gerätst, melde dich deshalb früh beim Amt, statt Raten ausfallen zu lassen.

So gehst du vor

  1. Lass dir vom Amt für Ausbildungsförderung den Gesamtbetrag deines Darlehens und den Beginn der Rückzahlung schriftlich bestätigen.
  2. Lege einen Zahlungsplan fest, der mindestens 130 € im Monat vorsieht, und richte einen Dauerauftrag ein.
  3. Prüfe jedes Jahr dein Einkommen, damit du rechtzeitig eine Freistellung beantragen kannst.
  4. Stelle den Freistellungsantrag mit allen Nachweisen zu Einkommen, Ehepartner und Kindern.
  5. Melde Änderungen deiner Verhältnisse sofort, weil die Bescheide dann neu berechnet werden.

Häufige Fragen

Muss ich das gesamte BAföG zurückzahlen?

Nein. Die Hälfte ist ein Zuschuss, und das Darlehen ist auf höchstens 10.010 € begrenzt.

Wann beginnt die Rückzahlung?

In der Regel fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Bei reinen Volldarlehen nach § 17 Abs. 3 BAföG verkürzt sich die Frist auf drei Jahre.

Gibt es einen Teilerlass für mich?

Für Abschlussprüfungen nach 2012 in der Regel nicht. Frage im Zweifel beim Amt nach dem konkreten Fall.

Wie wirkt sich mein Partner auf die Freistellung aus?

Die Grenze erhöht sich um 850 € für Ehepartner oder Lebenspartner, die Erhöhung mindert sich aber um deren Einkommen.

Passend dazu

Quellen und Prüfung

  • § 18 BAföG (Rückzahlung, Frist, Freistellung), lxgesetze.de, Abruf 20.10.2026, Fassung laut Seite zuletzt geändert 16.4.2026, Zitate nicht wörtlich geprüft
  • § 18a BAföG (Einkommensgrenze und Freistellung), lxgesetze.de, Abruf 20.10.2026, Fassung 16.4.2026.
  • § 18b BAföG (Teilerlass), lxgesetze.de und buzer.de.
  • Rückzahlungsmerkblatt und Rückzahlungsdeckel 10.010 €, bafög.de, Seitenstand 15.7.2024
  • DSW-FAQ zum BAföG, Stand Januar 2026, Studierendenwerke

Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026

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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ist Information, keine individuelle Beratung.

This guide is also available in English: Read the English version.

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