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Exmatrikulation Checkliste: Was nach dem Abschluss endet und was zu tun ist

Exmatrikulation Checkliste: Was nach dem Abschluss endet, welche Fristen gelten und was du bei Krankenkasse, BAföG und Kindergeld jetzt erledigen solltest.

Kurz beantwortet

Mit der Exmatrikulation endet dein Status als Studierende, und daran hängen mehrere Ansprüche. Dazu zählen die studentische Krankenversicherung, die Familienversicherung, die BAföG-Förderung und das Kindergeld. Gehe die Liste der Reihe nach durch, bevor du dich um den Job kümmerst, denn viele Fristen laufen parallel.

KernfaktWertStand und Quelle
Krankenversicherung nach ExmatrikulationFortsetzung als freiwillige Mitgliedschaft, Austritt binnen zwei Wochen nach Hinweis§ 188 Abs. 4 SGB V, Abruf 20.10.2026
BAföG-Rückzahlung, BeginnFünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer§ 18 BAföG, Fassung laut Seite 16.4.2026
BAföG-Rückzahlung, RateMindestens 130 € im Monat, Deckel 10.010 €§ 18 BAföG und Rückzahlungsmerkblatt, Stand 2026
Kindergeld, AltersgrenzeBis 25 bei Ausbildung, Zweitausbildung nur mit höchstens 20 Wochenstunden§ 32 Abs. 4 EStG, Stand 2026
Familienversicherung, Einkommensgrenze565 € im Monat im Jahr 2026§ 10 SGB V, Stand 1.1.2026

Was passiert mit meiner Krankenversicherung?

Die studentische Versicherung endet mit der Exmatrikulation. Diese Angabe stammt aus einer Sekundärquelle mit Stand Oktober 2026 und ist bei deiner Kasse gegenzuprüfen. Die Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V sorgt dafür, dass die Mitgliedschaft als freiwillige Mitgliedschaft weiterläuft. Du kannst sie nur innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis deiner Kasse verlassen und musst dann eine andere Absicherung nachweisen. Wie du diese Phase ohne Lücke überbrückst, steht im Beitrag Exmatrikulation und Krankenversicherung.

Was passiert mit meiner BAföG-Förderung und -Rückzahlung?

Mit dem Abschluss endet in der Regel die Förderung. Die Rückzahlung beginnt aber nicht sofort, sondern fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Ein Teil der Förderung ist ein Darlehen, dessen monatliche Rate mindestens 130 € beträgt. Die Details, zum Beispiel zur Freistellung bei niedrigem Einkommen, stehen im Beitrag BAföG zurückzahlen.

Was passiert mit dem Kindergeld?

Kindergeld gibt es für eine Erstausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Nach einem abgeschlossenen Erststudium wird eine Zweitausbildung nur dann gefördert, wenn du höchstens 20 Stunden pro Woche arbeitest. Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gibt es eine Übergangszeit von bis zu vier Monaten. Melde Änderungen der Familienkasse rechtzeitig.

Wie wirkt sich die Exmatrikulation auf die Familienversicherung aus?

Die Familienversicherung für Kinder endet nach der Ausbildung, und die Altersgrenze liegt bei 25 Jahren während einer Schul- oder Berufsausbildung. Außerdem gilt die Einkommensgrenze von 565 € im Monat im Jahr 2026. Nach dem Studium bist du nicht mehr in Ausbildung, deshalb solltest du den Stand mit deiner Krankenkasse klären, sobald das Ende absehbar ist.

Welche Unterlagen brauche ich?

Die Exmatrikulationsbescheinigung ist der wichtigste Nachweis, den du in den folgenden Monaten immer wieder brauchst. Weitere Unterlagen sind dein Abschlusszeugnis, der Nachweis der Krankenversicherung und, falls vorhanden, Bescheide des BAföG-Amts und der Familienkasse. Bewahre alles in einem Ordner auf, auch digital.

So gehst du vor: Die Checkliste

  1. Fordere die Exmatrikulationsbescheinigung an, sobald das Studium abgeschlossen ist.
  2. Melde dich am Tag der Exmatrikulation bei deiner Krankenkasse und lass dir den Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft bestätigen.
  3. Prüfe innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse, ob du austreten möchtest, und weise dafür eine andere Absicherung nach.
  4. Informiere das BAföG-Amt über das Studienende und frage nach dem Rückzahlungsplan.
  5. Teile der Familienkasse das Ende der Erstausbildung mit und kläre die Zweitausbildungs- oder Erwerbsregeln.
  6. Kläre die Familienversicherung deiner Eltern, falls du mitversichert warst.
  7. Melde dich drei Monate vor dem Ende deines Studiums bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend, wenn du direkt in die Arbeitslosigkeit gehen könntest.
  8. Kündige Verträge, die an die Studierendenrolle gebunden sind, etwa Semesterticket-Abos oder Studentenangebote, und prüfe die Kündigungsfristen.

Was du neben den Behörden klären solltest

Nicht alles, was mit dem Studium endet, läuft über Ämter. Ein paar Punkte solltest du selbst im Blick behalten, bevor die Frist abläuft:

  • Wohnheim: Prüfe Kündigungsfrist und Termin im Mietvertrag. Viele Studierendenwerke verlangen eine schriftliche Kündigung.
  • Hochschulkonten: Bibliothek, Hochschul-E-Mail und Prüfungsportal sind nach dem Ende oft nicht mehr nutzbar. Lade Unterlagen rechtzeitig herunter.
  • Semesterticket: Ob das Ticket mit der Exmatrikulation endet, steht in den Bedingungen deiner Hochschule oder deines Verkehrsverbunds. Prüfe das vor dem letzten Semesterende.
  • Abschlussunterlagen: Kopiere Zeugnisse, Urkunde und Exmatrikulationsbescheinigung, bevor du sie an Arbeitgeber oder Ämter weitergibst.

Ob eine dieser Regeln für dich gilt, hängt von deiner Hochschule und deinem Vertrag ab. Die Checkliste oben dient als Gedächtnisstütze, die verbindliche Auskunft gibt die jeweilige Stelle.

Häufige Fragen

Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich exmatrikuliert werde?

Die studentische Versicherung endet. Danach setzt sich die Mitgliedschaft nach § 188 Abs. 4 SGB V als freiwillige fort, sofern du nicht fristgerecht austrittst.

Muss ich nach der Exmatrikulation sofort BAföG zurückzahlen?

Nein. Die Rückzahlung beginnt in der Regel fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer.

Bleibt mein Kindergeld nach dem Abschluss bestehen?

Das hängt davon ab, ob du eine Zweitausbildung machst und wie viel du arbeitest. Bei höchstens 20 Wochenstunden bleibt der Anspruch in der Regel erhalten.

Wie lange habe ich Zeit, die Familienversicherung zu klären?

Frühzeitig. Sobald das Studienende feststeht, solltest du den Stand mit der Krankenkasse klären.

Passend dazu

Quellen und Prüfung

  • § 188 Abs. 4 SGB V, gesetze-im-internet.de, Abruf 20.10.2026
  • § 18 BAföG, Rückzahlung, lxgesetze.de, Fassung laut Seite zuletzt geändert 16.4.2026
  • § 10 SGB V und Rechengrößen 2026, GKV-Spitzenverband Faktenblatt, Stand 1.1.2026
  • § 32 EStG (Kinderfreibetrag und Altersgrenzen), gesetze-im-internet.de, Abruf 20.10.2026
  • Ratgeber zur Krankenversicherung nach Exmatrikulation (Sekundärquelle, Stand laut Seite Oktober 2026), nur zur Gegenprüfung der Fristen

Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026

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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ist Information, keine individuelle Beratung.

This guide is also available in English: Read the English version.

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