Krankenversicherung bei der Immatrikulation: Der Nachweis ist eine digitale Bestätigung einer gesetzlichen Krankenkasse, die die Hochschule verlangt. Das gilt auch für Privatversicherte und Beamte. Die Kasse meldet deinen Status elektronisch an die Hochschule. Die Verarbeitung kann bis zu 24 Stunden dauern. Fehlt die Bestätigung, verweigert die Hochschule die Immatrikulation oder die Rückmeldung.
Das Wichtigste in Kürze
- Für die Krankenversicherung bei der Immatrikulation ist der Nachweis nötig: Die Hochschule verlangt vor der Einschreibung eine digitale Bestätigung einer gesetzlichen Krankenkasse (§ 199a Abs. 2 SGB V).
- Privat Versicherte und Beamte brauchen die Bestätigung einer gesetzlichen Kasse ebenfalls, bei Erstversicherung ist die Kasse frei wählbar.
- Abrufen lässt sich die Bestätigung frühestens ab 1. Juni für das Wintersemester und ab 1. Dezember für das Sommersemester.
- Den Befreiungsantrag für die PKV stellst du innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht.
Krankenversicherung bei der Immatrikulation: Welchen Nachweis verlangt die Hochschule?
Für die Krankenversicherung bei der Immatrikulation ist der Nachweis eine digitale Bestätigung einer gesetzlichen Krankenkasse über deinen Versicherungsstatus. Rechtsgrundlage ist § 199a SGB V. Die Bestätigung sagt der Hochschule, ob du versicherungspflichtig bist, familienversichert oder von der Versicherungspflicht befreit. Wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben ist, gehört grundsätzlich zur studentischen Pflichtversicherung. Mehr dazu steht im Überblick Krankenversicherung für Studenten.
| Deine Situation | Was die Hochschule braucht |
|---|---|
| Gesetzlich versichert oder erstversichert | Digitale Bestätigung einer gesetzlichen Kasse, bei Erstversicherung frei wählbar |
| Familienversichert | Bestätigung der gesetzlichen Kasse, bei der du familienversichert bist |
| Privat versichert oder Beamter | Trotzdem die Bestätigung einer gesetzlichen Kasse |
| Von der Versicherungspflicht befreit | Meldung durch die Kasse, die die Befreiung erteilt hat |
| Internationale Studierende | Nachweis, dass du gesetzlich versichert bist, es wirst oder aus anderem Grund nicht gesetzlich versichert bist |
Wie funktioniert das elektronische Meldeverfahren?
Das elektronische Meldeverfahren ist der gesetzlich vorgeschriebene Datenaustausch zwischen Krankenkasse und Hochschule. Die Hochschule meldet deine Immatrikulation unverzüglich an die zuständige Kasse (§ 199a Abs. 3 SGB V). Die Meldungen sollen seit 1. Januar 2021 elektronisch erfolgen. Papierformulare gibt es weiterhin. Deine Kasse informiert dich über die Meldung.
Bei der Krankenversicherung zur Immatrikulation ist der Nachweis also Sache der Kasse: Die Versicherungsdaten gehen von der Kasse an die Hochschule, nicht von dir. Welche Schritte das Einschreibeportal deiner Hochschule dafür vorsieht, erfährst du dort. Wechselst du später die Kasse, informiert die neue Kasse ebenfalls die Hochschule. Wie der Wechsel abläuft, steht im Beitrag Krankenkasse wechseln als Student.
Wie und wann bekommst du die Bestätigung der Krankenkasse?
Du forderst die Bestätigung bei einer gesetzlichen Krankenkasse an. Als Erstversicherter wählst du die Kasse frei. Zur Wahl stehen unter anderem AOK, Ersatzkassen, Knappschaft sowie Betriebs- und Innungskassen am Wohn- oder Studienort. Die Kasse ist spätestens zwei Wochen nach Beginn der Versicherungspflicht zu wählen.
Abrufen lässt sich die Bestätigung frühestens ab dem 1. Juni für das Wintersemester und ab dem 1. Dezember für das Sommersemester. Für das Sommersemester 2027 ist das also ab dem 1. Dezember 2026 möglich. Die Verarbeitung der Meldung kann bis zu 24 Stunden dauern, rechne deshalb vor Einschreibungsfristen etwas Zeit ein. Die Mitgliedschaft beginnt zudem mit dem Semester. Erfolgt die Einschreibung erst nach Semesterbeginn, beginnt sie am Tag der Einschreibung.
Was gilt für Familienversicherte?
Die Familienversicherung geht der studentischen Pflichtversicherung vor. Wer familienversichert ist, ist damit gesetzlich versichert. Er fordert die Bestätigung bei der Kasse an, die ihn versichert. Frage dort nach, wie die Meldung an die Hochschule läuft. Voraussetzung der Familienversicherung nach § 10 SGB V ist unter anderem, dass dein Gesamteinkommen 2026 höchstens 565 € im Monat beträgt. Bei einem Minijob gilt dagegen die Grenze von 603 €.
Was brauchen privat Versicherte und Befreite bei der Immatrikulation?
Für die Krankenversicherung bei der Immatrikulation ist der Nachweis einer gesetzlichen Kasse auch dann nötig, wenn du privat versichert bist. Privat Versicherte und Beamte brauchen auch bei einer Befreiung die Bestätigung einer gesetzlichen Kasse. Private Versicherer nehmen am Meldeverfahren nicht teil. Den Befreiungsantrag stellst du bei einer beliebigen gesetzlichen Kasse. Dafür hast du drei Monate Zeit, gerechnet ab Beginn der Versicherungspflicht. Bei einer Befreiung meldet die Kasse, die sie erteilt hat, an die Hochschule.
Die Befreiung wird nur wirksam, wenn du einen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nachweist. Praktisch ist das ein privater Vertrag. Sie wirkt rückwirkend ab Beginn der Versicherungspflicht, wenn du bis dahin keine Leistungen in Anspruch genommen hast. Außerdem lässt sie sich nicht widerrufen. Sie gilt normalerweise für das gesamte Studium. Die Einzelheiten stehen im Beitrag Befreiung von der Versicherungspflicht. Wie viel Zeit du nach dem Studienstart für die Entscheidung hast, steht unter PKV zum Studienstart.
Welche Fristen gelten beim Studienstart?
| Schritt | Frist oder Zeitpunkt |
|---|---|
| Bestätigung der Kasse abrufen | Frühestens ab 1. Juni (Wintersemester) bzw. 1. Dezember (Sommersemester) |
| Kasse wählen | Spätestens zwei Wochen nach Beginn der Versicherungspflicht |
| Befreiungsantrag stellen | Innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht |
| Verarbeitung der Meldung | Bis zu 24 Stunden |
| Beginn der Mitgliedschaft | Mit dem Semester, bei späterer Einschreibung am Tag der Einschreibung |
Eine Gesamtübersicht aller Aufgaben vor dem Start liefert die Studienbeginn-Checkliste.
Was passiert ohne Nachweis?
Bei der Krankenversicherung zur Immatrikulation ist der Nachweis also wichtig. Ohne Bescheinigung verweigert die Hochschule die Immatrikulation oder die Rückmeldung (§ 254 Satz 3 SGB V). Dasselbe kann passieren, wenn Beiträge offen bleiben. Bei ausbleibender Zahlung meldet die Kasse den Rückstand an die Hochschule. Diese kann die Einschreibung oder Rückmeldung verweigern (§ 199a Abs. 5). Die Beiträge der studentischen Versicherung sind grundsätzlich für das Semester im Voraus zu zahlen. Eine monatliche Zahlung ist aber mit SEPA-Mandat oder Dauerauftrag möglich.
Was gilt für internationale Studierende?
Auch internationale Studierende müssen vor der Einschreibung nachweisen, dass sie gesetzlich versichert sind, es werden oder aus anderem Grund nicht gesetzlich versichert sind. Die Kasse meldet den Status dabei an die Hochschule. Seit Ende 2025 prüfen die Kassen Incoming-Verträge genauer. Eine Befreiung ist binnen drei Monaten zu beantragen. Sie wirkt nur mit Nachweis eines anderweitigen Anspruchs und ist unwiderruflich. Sie gilt, solange das Studium nicht mindestens einen Monat unterbrochen wird. Ein Urlaubssemester unterbricht es nicht. Die Hinweise der Studierendenwerke zur Krankenversicherung internationaler Studierender erklären den Ablauf. Zur privaten Absicherung steht Näheres unter PKV für internationale Studenten.
Häufige Fragen
Welchen Nachweis braucht die Hochschule bei der Einschreibung?
Für die Krankenversicherung bei der Immatrikulation ist der Nachweis eine digitale Bestätigung einer gesetzlichen Krankenkasse über deinen Versicherungsstatus. Sie ist vor der Einschreibung nötig und gilt auch für Privatversicherte, Beamte und Befreite. Bei Erstversicherung wählst du die Kasse frei.
Wie erhält die Hochschule meine Versicherungsdaten?
Über das elektronische Meldeverfahren zwischen Kasse und Hochschule. Die Hochschule meldet die Immatrikulation an die zuständige Kasse. Die Kasse bestätigt den Status. Deine Kasse informiert dich über ihre Meldung. Wechselst du später die Kasse, meldet die neue Kasse den Wechsel an die Hochschule.
Was brauche ich als privat Versicherter bei der Immatrikulation?
Ebenfalls die Bestätigung einer gesetzlichen Kasse. Private Versicherer nehmen am Meldeverfahren nämlich nicht teil. Möchtest du in der PKV bleiben, stellst du zusätzlich den Befreiungsantrag. Dafür hast du drei Monate Zeit, gerechnet ab Beginn der Versicherungspflicht.
Wie lange dauert die Mitgliedsbescheinigung?
Die Verarbeitung der Meldung kann bis zu 24 Stunden dauern. Frage bei deiner Kasse nach, wie schnell sie die Bestätigung bereitstellt. Plane vor den Fristen deiner Hochschule außerdem Zeit ein.
Was passiert ohne Nachweis?
Die Hochschule verweigert die Immatrikulation oder die Rückmeldung. Das kann auch passieren, wenn die Kasse Beitragsrückstände meldet.
Der Ablauf in vier Schritten
- Klären, ob du pflichtversichert, familienversichert oder privat versichert bist, und bei Erstversicherung eine gesetzliche Kasse wählen.
- Die digitale Bestätigung bei der Kasse anfordern, frühestens ab 1. Juni bzw. 1. Dezember.
- Auf die elektronische Meldung warten und danach einschreiben. Sie kann bis zu 24 Stunden dauern.
- Bei gewünschter PKV den Befreiungsantrag innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht stellen.
Wenn du deine Situation durchsprechen willst, findest du auf der Startseite von Academycon den Weg zur Beratung.
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Passend dazu
- Studienbeginn-Checkliste
- Befreiung von der Versicherungspflicht
- PKV zum Studienstart
- Krankenkasse wechseln als Student
Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.
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