Der Basistarif der PKV ist ein gesetzlich geregelter Tarif mit Leistungen auf GKV-Niveau, den Versicherer ohne Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse anbieten müssen. Sein Beitrag ist nach oben gedeckelt. Bei allen anderen Tarifen, auch denen, die Versicherer als Komfort- oder Premiumstufe vermarkten, legt der Versicherer Leistungsumfang, Gesundheitsprüfung und Beitrag selbst in den Tarifbedingungen fest. Dort liegt der wesentliche Unterschied zum Basistarif.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Basistarif bietet Leistungen wie die GKV. Wer zugangsberechtigt ist, wird ohne Risikozuschlag und ohne Leistungsausschluss aufgenommen, der Schutz beginnt sofort.
- Der Höchstbeitrag entspricht dem GKV-Höchstbeitrag. Bei Hilfebedürftigkeit halbiert er sich auf Antrag.
- Der Zugang ist beschränkt, und für bereits privat Versicherte gelten zusätzliche Bedingungen.
- Für Studierende, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, ist der Studententarif der übliche Weg in die PKV. Tarife oberhalb der GKV-Leistung setzen eine Gesundheitsprüfung voraus.
Was ist der Basistarif in der PKV?
Der Basistarif ist eine Tarifart, die jeder Versicherer anbieten muss. Der Leistungsumfang entspricht dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Es besteht Kontrahierungszwang: Versicherer dürfen keine Risikozuschläge erheben und keine Leistungen ausschließen, der Schutz beginnt sofort. Angehörige lassen sich im Basistarif nicht familienversichern (§ 152 VAG). Bei den Hilfsmitteln gilt eine Besonderheit: Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis ist in der PKV grundsätzlich nicht bindend, im Basistarif aber schon.
Was kostet der Basistarif?
Der Beitrag im Basistarif ist auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Dieser Höchstbeitrag ergibt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze, die 2026 bei 5.812,50 € im Monat liegt. Daraus errechnen sich rund 1.017 € im Monat als Obergrenze. Bei Hilfebedürftigkeit wird der Beitrag auf Antrag halbiert. Welcher Betrag im Einzelfall anfällt, erfährst du vom Versicherer.
Was bedeutet Komforttarif in der PKV?
Der Begriff Komforttarif beschreibt keine gesetzlich festgelegte Tarifart. Versicherer vergeben für ihre Leistungsstufen unterschiedliche Namen, und was sich dahinter verbirgt, steht in den Tarifbedingungen. Verlass dich beim Vergleich deshalb nicht auf den Namen, sondern lies die Tarifbedingungen.
Prüfpunkte, die den Unterschied zum Basistarif ausmachen:
- Erstattungssätze: Üblich sind 75, 90 oder 100 Prozent, oft mit Höchstbeträgen.
- Hilfsmittel: Ein offener Katalog erstattet alle medizinisch notwendigen Hilfsmittel, ein geschlossener nur die aufgezählten.
- Selbstbehalt: Ein Eigenanteil pro Jahr beeinflusst den Beitrag.
- Gesundheitsprüfung: Der Antrag enthält Gesundheitsfragen, die du wahrheitsgemäß beantworten musst.
Wie du Angebote systematisch gegenüberstellst, zeigen der Beitrag zum PKV-Tarifvergleich und die Checkliste zur Tarifwahl.
Basistarif und Komforttarif im Vergleich
| Merkmal | Basistarif | Leistungsstufen oberhalb der GKV |
|---|---|---|
| Regelung | Gesetzlich vorgegeben | Vom Versicherer in den Tarifbedingungen festgelegt |
| Leistungsumfang | Wie die GKV | Laut Tarif, mit eigenen Erstattungssätzen und Höchstbeträgen |
| Gesundheitsprüfung | Keine Risikozuschläge, keine Leistungsausschlüsse | Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung möglich |
| Beitrag | Höchstens GKV-Höchstbeitrag, auf Antrag halbiert bei Hilfebedürftigkeit | Individuell kalkuliert |
| Hilfsmittel | GKV-Hilfsmittelverzeichnis maßgeblich | Offener oder geschlossener Katalog je nach Tarif |
| Angehörige | Keine Familienversicherung | Je nach Vertrag |
Wer kommt in den Basistarif, und gilt das auch für Studenten?
Der Zugang ist gesetzlich auf bestimmte Gruppen begrenzt. Dazu gehören freiwillig gesetzlich Versicherte innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der freiwilligen Versicherung, Beihilfeberechtigte und Heilfürsorgeberechtigte, privat Versicherte mit einem Vertrag seit dem 1. Januar 2009 sowie nicht ausreichend Versicherte ohne Versicherungspflicht. Bereits privat Versicherte können nur unter Bedingungen wechseln, etwa ab 55 Jahren, bei Rentenbezug oder bei Bezug von Sozialhilfe oder Grundsicherungsgeld.
Wer als Student die Versicherungspflicht der GKV nicht möchte, lässt sich auf Antrag befreien und schließt dann in der Regel einen Studententarif ab. Dieser Tarif richtet sich an junge Erstversicherte bis 30. Die Befreiung gilt für das gesamte Studium und lässt sich nicht widerrufen. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse eingehen. Den Ablauf beschreibt der Beitrag zum PKV-Wechsel. Zur Orientierung bietet die Verbraucherzentrale eine Übersicht der Möglichkeiten.
Kann ich später zwischen den Tarifen wechseln?
Beim eigenen Versicherer besteht nach § 204 VVG ein Anspruch auf Wechsel in Tarife mit gleichartigem Schutz, unter Anrechnung der erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung. Für Mehrleistungen darf der Versicherer einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag verlangen. Wie der PKV-Tarifwechsel abläuft, steht im verlinkten Beitrag. Bei Zahlungsrückstand droht der Wechsel in den Notlagentarif, der nur akute Erkrankungen und Schmerzen abdeckt.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Basistarif und Standardtarif?
Der Standardtarif ist seit dem 1. Januar 2009 geschlossen. Zugang hat nur, wer vor diesem Stichtag einen Vertrag hatte und weitere Bedingungen erfüllt, etwa zehn Jahre Vorversicherung. Der Basistarif ist dagegen weiterhin offen für die Gruppen, die das Gesetz nennt.
Ist der Basistarif für Studenten sinnvoll?
Für die meisten Studierenden ist er nicht der übliche Weg. Wer sich befreien lässt, schließt in der Regel einen Studententarif ab, dessen Leistungen und Prüfung der Versicherer selbst festlegt. Ob der Basistarif für dich überhaupt zugänglich ist, hängt von deiner Versicherungsbiografie ab und lässt sich beim Versicherer oder in einer Beratung klären.
Kann der Versicherer mich im Basistarif ablehnen?
Wer zu den Zugangsgruppen gehört, wird ohne Risikozuschläge und ohne Leistungsausschlüsse aufgenommen. Der Schutz beginnt sofort. Wer nicht zu diesen Gruppen zählt, hat keinen Anspruch auf den Basistarif.
Was kostet der Basistarif höchstens?
Höchstens so viel wie der GKV-Höchstbeitrag, rechnerisch 2026 rund 1.017 € im Monat. Grundlage ist die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat. Bei Hilfebedürftigkeit wird der Beitrag auf Antrag halbiert. Den genauen Betrag nennt der Versicherer.
So gehst du jetzt vor
- Kläre, zu welcher Gruppe du gehörst: Für befreite Studierende, freiwillig gesetzlich Versicherte und Beihilfeberechtigte gelten unterschiedliche Regeln.
- Beachte die Dreimonatsfrist für die Befreiung von der Versicherungspflicht.
- Vergleiche Angebote nach Erstattungssätzen, Hilfsmittelkatalog und Selbstbehalt und lies die Tarifbedingungen.
- Stelle vor einem Antrag mit Gesundheitsfragen eine anonyme Risikovoranfrage.
Wenn du deine Situation durchsprechen willst, findest du auf der Startseite von Academycon den Weg zur Beratung.
Erfahrungen zu uns findest du bei ProvenExpert, Trustlocal und Trustindex. Erwähnt wurde Academycon unter anderem in einem Bericht im VersicherungsJournal. Eine Übersicht aller Erwähnungen steht auf der Presseseite.
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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.
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