More info

Recht auf Reparatur: Was die EU-Vorgabe für Geräte konkret bringt

Der Bundestag hat am 25. Juni 2026 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Reparaturrichtlinie beschlossen. Was es für Hersteller und Verkäufer bedeutet, zeigt der Ratgeber.
Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Inhalt

Das Recht auf Reparatur soll die Reparatur von Waren fördern. Der Bundestag hat am 25. Juni 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die EU-Richtlinie (EU) 2024/1799 in deutsches Recht übertragen werden soll. Was davon schon feststeht und was noch offen ist, zeigt dieser Ratgeber.

Kurz beantwortet: Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 25. Juni 2026 in geänderter Fassung beschlossen (Drucksache 21/5923, Änderung 21/6693). Neu ist eine Reparaturverpflichtung des Herstellers außerhalb der Gewährleistung. Bei einer Reparatur im Rahmen der Nacherfüllung verlängert sich die Gewährleistung um zwölf Monate. Ein Datum, ab dem die Pflichten gelten, nennt der Beschluss nicht. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Richtlinie (EU) 2024/1799 wird mit dem Gesetz in deutsches Recht übertragen. Der Bundestag hat dem Entwurf am 25. Juni 2026 zugestimmt.
  • Hersteller erhalten einen neuen Untertitel im BGB mit einer Reparaturverpflichtung, die außerhalb der Gewährleistung gilt.
  • Wird ein Gerät im Rahmen der Nacherfüllung repariert, verlängert sich die Gewährleistungsfrist um zwölf Monate.
  • Reparaturbetriebe können dir freiwillig ein Europäisches Formular für Reparaturinformationen zur Verfügung stellen.
  • Bundesrat, Verkündung und Inkrafttreten gehören noch zum Verfahren und sind vor einer Entscheidung im Einzelfall zu prüfen.

Welche Verfahrensstände sind schon sicher?

Bei einem Thema, das gesetzlich noch in Bewegung ist, lohnt es sich, drei Stadien getrennt zu betrachten. Ein Stand gilt als beschlossen, wenn ein Verfassungsorgan zugestimmt hat und das Datum feststeht. Im Verfahren ist ein Vorhaben, solange weitere Schritte ausstehen. Geplant ist, was die Regierung erst angekündigt hat.

  • Beschlossen: Der Bundestag hat am 25. Juni 2026 den Entwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/5923) in der Fassung des Rechtsausschusses (Drucksache 21/6693) angenommen.
  • Im Verfahren: Bundesrat, Verkündung im Bundesgesetzblatt und Inkrafttreten. Der Beschluss enthält dazu keine Angaben.
  • Geplant: Für die europäische Reparaturplattform und weitere Fördermaßnahmen will die Bundesregierung außergesetzliche Schritte gehen und die Europäische Kommission informieren.

Was die Herstellerpflicht konkret bedeutet

Nach dem Beschluss erhält das BGB einen neuen Untertitel, der eine Reparaturverpflichtung des Herstellers außerhalb der Gewährleistung regelt. Die Gewährleistung richtet sich dagegen an den Verkäufer und umfasst Mängel, die bereits beim Kauf vorlagen. Welche Ansprüche du hast, hängt also davon ab, ob du gegen den Verkäufer vorgehst oder ob der Hersteller selbst in der Pflicht steht.

Welche Geräte und welche Reparaturen genau erfasst sind, ergibt sich aus dem Wortlaut des endgültigen Gesetzes. Solange dieser nicht verkündet ist, solltest du keine Aussage über einzelne Produktkategorien als gesichert betrachten. Das gilt besonders für Geräte wie Smartphones oder Notebooks, bei denen du den Umfang der Pflicht am Gesetzestext selbst überprüfen solltest.

Wie verändert sich die Gewährleistung bei einer Reparatur?

Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um zwölf Monate, wenn eine Reparatur im Rahmen der Nacherfüllung erfolgt. Diese Regel wird im Alltag am ehesten relevant, weil sie an einen Mangel anknüpft, den du dem Verkäufer ohnehin meldest. Wer gerade eine Preiserhöhung oder eine Vertragsfrage im Blick hat, findet im Ratgeber Preiserhöhung im Handyvertrag: Wann du ohne Frist kündigen darfst weitere Hinweise zu einem anderen Verbraucherthema.

PflichtWer ist betroffenStand laut Bundestag
Reparaturverpflichtung außerhalb der GewährleistungHerstellerBeschluss am 25.06.2026, neuer BGB-Untertitel
Verlängerung der Gewährleistung um zwölf MonateVerkäufer bei Reparatur im Rahmen der NacherfüllungBeschluss am 25.06.2026
Europäisches Formular für ReparaturinformationenReparaturbetriebe, freiwilligAufnahme in das Einführungsgesetz zum BGB vorgesehen
GeltungsbeginnAlle BetroffenenIm Beschluss nicht genannt

Annahme für das Rechenbeispiel: Dein Notebook wird im Rahmen der Nacherfüllung repariert, und die Gewährleistung hat noch sechs Monate Restlaufzeit. Nach der Verlängerung um zwölf Monate ergeben sich 18 Monate Restfrist. Ob die Verlängerung für dein Gerät gilt, hängt vom Inkrafttreten ab, das noch zu prüfen ist.

Was das Recht auf Reparatur nicht regelt

Eine Garantie gibt der Hersteller freiwillig, während die Reparaturverpflichtung im Gesetz steht. Beide Begriffe werden im Alltag oft verwechselt, weil am Ende jeweils eine Reparatur stehen kann. Ob ein Mangel vorliegt und welche Rechte du dafür hast, bestimmt das Mängelrecht. Die Reparaturpflicht betrifft dagegen die Reparierbarkeit eines Produkts.

Auch der Umfang der Kostentragung hängt vom Einzelfall ab und davon, was der endgültige Gesetzestext ausdrücklich vorsieht. Diese Frage beantwortet der verkündete Wortlaut, nicht ein Beschluss des Parlaments allein.

Reparieren oder ersetzen: Worauf du achten solltest

Die Frage, ob sich eine Reparatur lohnt, lässt sich mit wenigen Kriterien ordnen. Die Entscheidung bleibt deine eigene, und Angebote von Werkstätten oder Herstellern unterscheiden sich stark.

KriteriumSpricht für ReparaturSpricht für Ersatz
Alter des GerätsDie Gewährleistung läuft noch oder wird durch eine Reparatur verlängertDie Gewährleistung ist abgelaufen und Ersatzteile sind schwer zu bekommen
Art des MangelsEin klar eingrenzbarer Defekt, etwa am AkkuMehrere Defekte oder ein Schaden am Gehäuse
DatenlageDeine Daten lassen sich vorher sichernDas Gerät enthält Daten, die sich nicht sichern lassen

Vor jeder Reparatur solltest du deine Daten sichern und Zugangssperren prüfen. Bei verschlüsselten Geräten ist das besonders wichtig, weil Zugangssperren den Zugriff für die Werkstatt erschweren können.

Wie das Gesetz in Deutschland entsteht

Eine EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, ein Ziel zu erreichen. Wie sie das umsetzen, entscheidet jedes Land selbst, und dafür braucht Deutschland ein eigenes Gesetz. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, den der Bundestag in geänderter Fassung angenommen hat. Danach folgen weitere Schritte im Verfahren, zu denen der Beschluss keine Angaben macht.

Für deine Praxis heißt das: Ein Gesetz, das der Bundestag beschlossen hat, ist noch kein Recht, auf das du dich im Streit mit einem Verkäufer stützen kannst. Maßgeblich ist der verkündete Text. Bis dahin bleibt die bestehende Rechtslage zu Mängeln und Gewährleistung der Maßstab, auch wenn sich bereits absehen lässt, in welche Richtung sich die Regeln entwickeln.

Häufige Fragen

Gilt das Recht auf Reparatur schon jetzt?

Nach dem Stand November 2026 liegt ein Beschluss des Bundestags vor. Zum Inkrafttreten und zur Geltung der einzelnen Pflichten fehlen im Beschluss Angaben. Warte deshalb den verkündeten Text im Bundesgesetzblatt ab, bevor du dich darauf berufst.

Muss der Hersteller jedes Gerät reparieren?

Der Beschluss regelt eine Reparaturverpflichtung außerhalb der Gewährleistung. Wie weit sie im Einzelnen reicht, zeigt erst der endgültige Wortlaut mit allen Voraussetzungen und Ausnahmen. Eine pauschale Antwort ist deshalb nicht möglich.

Verlängert sich meine Gewährleistung automatisch?

Nach dem Beschluss verlängert sich die Frist bei einer Reparatur im Rahmen der Nacherfüllung um zwölf Monate. Ohne eine solche Reparatur ändert dieses Gesetz die Gewährleistungsfrist nicht.

Was ist das Europäische Formular für Reparaturinformationen?

Reparaturbetriebe können dir dieses Formular freiwillig zur Verfügung stellen. Der Beschluss sieht vor, es in das Einführungsgesetz zum BGB aufzunehmen. Wie häufig es in der Praxis genutzt wird, bleibt abzuwarten.

Wo finde ich den endgültigen Gesetzestext?

Den verkündeten Text findest du im Bundesgesetzblatt. Die Drucksachen des Bundestags dokumentieren das Verfahren und die Fassung, über die abgestimmt wurde.

So gehst du jetzt vor

  1. Notiere Kaufdatum, Verkäufer und die Art des Mangels, damit du die Gewährleistungsfrist nachvollziehen kannst.
  2. Melde den Mangel schriftlich und bitte um Nacherfüllung, bevor du eine Reparatur selbst beauftragst.
  3. Sichere vor jeder Reparatur deine Daten und entferne Zugangssperren, soweit die Werkstatt sie braucht.
  4. Verfolge Bundesrat und Verkündung im Bundesgesetzblatt, bevor du dich auf die Verlängerung berufst.

Passend dazu

Quellen: Deutscher Bundestag, Textarchiv KW 26/2026: Recht auf Reparatur (abgerufen am 2. November 2026)

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

Teilen

Weitere Artikel

Studentin liest am Küchentisch ein Schreiben ihrer Krankenkasse

Karenztag: Was Beschäftigte am ersten Krankheitstag verlieren würden

Studentin mit Rucksack und Reisepass am Fenster einer Flughafenhalle

Reisepass verloren im Ausland: Was jetzt zu tun ist

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Freistellung für Ehrenamt: Anspruch gegen den Arbeitgeber