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Zusatzbeitrag mitten im Jahr erhöht: Darf die Kasse das?

Krankenkassen dürfen den Zusatzbeitrag unterjährig nur unter den Bedingungen des § 242 SGB V erhöhen. Voraussetzungen, Aufsicht und Sonderkündigungsrecht.
Student vergleicht am Schreibtisch zwei Versichertenkarten

Inhalt

Eine Krankenkasse darf den Zusatzbeitrag unter bestimmten Voraussetzungen auch mitten im Jahr erhöhen. Das ist selten, aber gesetzlich geregelt: § 242 Abs. 2 SGB V sieht eine unterjährige Erhöhung vor, wenn die Mittel der Kasse im laufenden Jahr nicht ausreichen. Dieser Ratgeber erklärt, unter welchen Bedingungen das zulässig ist, wer zustimmen muss und was du als Mitglied tun kannst.

Kurz beantwortet: Ja, eine Krankenkasse darf den Zusatzbeitrag unterjährig erhöhen, wenn ihre Betriebsmittel einschließlich einer Entnahme aus der Rücklage im laufenden Jahr nicht ausreichen (§ 242 Abs. 2 SGB V). Bei einer vorläufigen Erhöhung durch den Vorstand ist die Genehmigung der Aufsichtsbehörde nötig. Dir steht dann das Sonderkündigungsrecht nach § 175 Abs. 4 SGB V zu. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Zusatzbeitrag ist ein kassenindividueller Prozentsatz, den die Satzung der Kasse festlegt (§ 242 Abs. 1 SGB V).
  • Eine Erhöhung im laufenden Jahr ist nur zulässig, wenn die Betriebsmittel samt Rücklagenentnahme nicht reichen (§ 242 Abs. 2 SGB V).
  • Bei kurzfristigem Handlungsbedarf kann der Vorstand eine vorläufige Erhöhung beschließen, die die Aufsichtsbehörde genehmigen muss.
  • Die Aufsichtsbehörde kann eine notwendige Erhöhung anordnen. Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
  • Bei jeder Erhöhung darfst du bis zum Ablauf des Monats kündigen, ab dem der Zusatzbeitrag steigt. Die 12-monatige Bindungsfrist gilt dann nicht (§ 175 Abs. 4 Satz 6 SGB V).

Wann darf eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag während des Jahres erhöhen?

Der Regelfall ist die Festsetzung zum Jahreswechsel. Nach § 242 Abs. 1 SGB V muss die Satzung einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag vorsehen, wenn der Finanzbedarf der Kasse nicht durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds gedeckt ist. Der Satz soll zusammen mit Zuweisungen und sonstigen Einnahmen die voraussichtlichen Ausgaben des Haushaltsjahres und die vorgeschriebene Rücklage decken.

Eine Erhöhung während des laufenden Jahres ist die Ausnahme. § 242 Abs. 2 SGB V erlaubt sie in zwei Fällen. Erstens: Reichen die Betriebsmittel einschließlich einer Entnahme aus der Rücklage im laufenden Jahr nicht aus, ist der Satz durch Satzungsänderung anzuheben. Zweitens: Muss die Kasse kurzfristig ihre Leistungsfähigkeit sichern, kann der Vorstand eine vorläufige Erhöhung beschließen, bis die Satzungsregelung steht. Das Gesetz knüpft die vorläufige Erhöhung an die Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

Wer muss einer unterjährigen Erhöhung zustimmen?

Das Gesetz sieht für die Erhöhung im laufenden Jahr drei Wege vor, die sich nach der Dringlichkeit unterscheiden.

WegWer entscheidetWas das Gesetz verlangt
SatzungsänderungDie Kasse über ihre SatzungBetriebsmittel samt Rücklagenentnahme reichen im laufenden Jahr nicht aus
Vorläufige ErhöhungVorstand der KasseKurzfristige Sicherung der Leistungsfähigkeit, Genehmigung der Aufsichtsbehörde nötig
AnordnungAufsichtsbehördeKein Beschluss der Kasse kommt zustande, die Aufsicht ordnet die notwendige Erhöhung an

Gegen eine Anordnung der Aufsichtsbehörde kann die Kasse klagen. Die Klage hat nach dem Gesetz keine aufschiebende Wirkung, die Erhöhung gilt also zunächst trotzdem. Für dich als Mitglied ist wichtig: Die Kasse kann nicht einfach willkürlich nachlegen. Der Gesetzgeber bindet die unterjährige Erhöhung an einen Finanzbedarf und an die Aufsicht.

Welche Rolle spielt die Rücklage der Krankenkasse?

Die Rücklage nach § 261 SGB V soll Schwankungen auffangen. Nach § 261 Abs. 3 SGB V soll die Kasse Rücklagemittel den Betriebsmitteln zuführen, wenn sich Einnahme- und Ausgabeschwankungen innerhalb eines Haushaltsjahres nicht anders ausgleichen lassen. Die Rücklage soll dann genutzt werden, wenn dadurch unterjährige Erhöhungen des Zusatzbeitragssatzes vermieden werden. Der Gesetzgeber sieht die Rücklage also als Puffer vor der Beitragserhöhung vor. Mehr dazu steht im Ratgeber Mindestrücklage der Krankenkassen.

Umgekehrt begrenzt § 242 Abs. 1 SGB V die Erhöhung, solange die Kasse viel Geld hat: Sie darf den Satz nicht anheben, solange ihre frei verfügbaren Mittel (Betriebsmittel, Rücklage und bestimmte weitere Mittel) laut letzter Quartalsrechnung das 0,5-Fache der durchschnittlichen Monatsausgaben übersteigen. Eine Kasse mit großen Reserven kann also keinen höheren Beitrag verlangen, ohne diese Mittel zuerst einzusetzen.

Was kostet dich eine Erhöhung im Monat?

Der Zusatzbeitrag ist ein Prozentsatz deiner beitragspflichtigen Einnahmen. Die Rechnung hängt deshalb von deiner Einkommensart ab. Das folgende Beispiel zeigt die Größenordnung für Studierende in der Krankenversicherung der Studenten. Die Bemessungsgrundlage beträgt 2026 laut GKV-Spitzenverband 855 Euro im Monat, der Zusatzbeitrag kommt voll hinzu.

Annahme: Erhöhung umRechnung (Bemessungsgrundlage 855 Euro)Mehrkosten pro Monat
0,3 Prozentpunkte855 Euro mal 0,3 Prozentrund 2,57 Euro
0,5 Prozentpunkte855 Euro mal 0,5 Prozentrund 4,28 Euro
1,0 Prozentpunkte855 Euro mal 1,0 Prozent8,55 Euro

Annahme: Die Erhöhung gilt ab Juli. Bei 0,5 Prozentpunkten ergeben sich für sechs Monate rund 25,65 Euro Mehrkosten. Bei Beschäftigten bemisst sich der Zusatzbeitrag nach dem Arbeitsentgelt, die Mehrkosten steigen entsprechend mit dem Einkommen. Den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz gibt das Bundesgesundheitsministerium für 2026 mit 2,9 Prozent an, für 2027 liegt die Schätzerkreis-Prognose ebenfalls bei 2,9 Prozent. Der Satz deiner Kasse kann davon abweichen.

Was kannst du tun, wenn deine Kasse unterjährig erhöht?

Das Gesetz gibt dir bei einer Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht. Nach § 175 Abs. 4 Satz 6 SGB V kannst du bis zum Ablauf des Monats kündigen, ab dem der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder erhöht wird. Die sonst geltende Bindungsfrist von zwölf Monaten gilt dann nicht. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats gerechnet ab dem Monat der Kündigungserklärung. Die Rechtslage zum Sonderkündigungsrecht im Detail steht im Glossar zum Sonderkündigungsrecht, Hinweise zum Wechsel als Student im Ratgeber Krankenkasse wechseln als Student.

  • Prüfe die Mitteilung deiner Kasse und notiere, ab welchem Monat der höhere Satz gilt.
  • Vergleiche den neuen Zusatzbeitragssatz mit anderen Kassen. Die Übersicht führt der GKV-Spitzenverband (§ 242 Abs. 5 SGB V).
  • Entscheide bis zum Ende des Monats, ab dem der höhere Satz gilt, ob du kündigst.
  • Die neue Kasse meldet dich an und ersetzt damit die Kündigung bei der alten Kasse (§ 175 Abs. 4 Satz 4 SGB V).

Häufige Fragen

Darf die Kasse rückwirkend erhöhen?

Das Gesetz regelt die Erhöhung für den Zeitraum nach dem Beschluss der Satzungsänderung oder der vorläufigen Erhöhung. Für Einzelfälle gilt der Bescheid deiner Kasse und die Satzung. Bei Zweifeln hilft die Aufsichtsbehörde der Kasse.

Gilt die Erhöhung auch für Studierende?

Ja. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag kommt bei Studierenden voll zum Beitrag nach dem ermäßigten Satz hinzu. Auch das Sonderkündigungsrecht gilt für sie.

Wie oft darf eine Kasse unterjährig erhöhen?

Das Gesetz nennt keine feste Zahl. Jede Erhöhung muss die Voraussetzungen des § 242 Abs. 2 SGB V erfüllen und bei vorläufigen Erhöhungen von der Aufsichtsbehörde genehmigt sein.

Wo sehe ich den aktuellen Zusatzbeitrag meiner Kasse?

Der GKV-Spitzenverband führt nach § 242 Abs. 5 SGB V eine laufend aktualisierte Übersicht der erhebenden Kassen und Sätze im Internet. Deine Kasse nennt den Satz außerdem auf ihrer Webseite.

So gehst du jetzt vor

  1. Lies die Mitteilung deiner Kasse zur Erhöhung und halte das Datum des Inkrafttretens fest.
  2. Prüfe, ob die Kasse die Erhöhung mit dem Sonderkündigungsrecht verbindet, und notiere die Frist.
  3. Vergleiche Kassen anhand des Zusatzbeitragssatzes und der Leistungen, die dir wichtig sind.
  4. Kündige bis zum Ablauf des Monats, ab dem der Satz steigt, oder lass die Neuanmeldung bei der neuen Kasse die Kündigung ersetzen.
  5. Wenn du deine Krankenversicherung insgesamt prüfen möchtest, ist eine persönliche Beratung bei Academycon möglich: So arbeiten wir.

Passend dazu

Quellen: § 242 SGB V, gesetze-im-internet.de; § 261 SGB V, gesetze-im-internet.de; § 175 SGB V, gesetze-im-internet.de; Bundesgesundheitsministerium, Beiträge der GKV (Stand 03.09.2026).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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