Definition
Das Sonderkündigungsrecht erlaubt dir, bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags durch deine Krankenkasse früher zu wechseln. Du kündigst bis zum Ablauf des Monats, ab dem der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder erhöht wird. Die zwölfmonatige Bindungsfrist gilt dann nicht.
Wert (Stand 20.10.2026)
| Größe | Wert | Status | Quelle |
|---|---|---|---|
| Frist | bis zum Ablauf des Monats, ab dem die Erhöhung gilt | geltendes Recht | § 175 Abs. 4 Satz 6 SGB V |
| Bindungsfrist ohne Sonderrecht | 12 Monate | geltendes Recht | § 175 Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB V |
| Regelkündigungsfrist | zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats | geltendes Recht | § 175 Abs. 4 Satz 3 SGB V |
Beispiel
Deine Kasse erhöht den Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2027. Du kannst bis zum 31. Januar 2027 mit Wirkung zum Monatsende wechseln, ohne die Bindungsfrist abzuwarten. Die neue Kasse meldet den Wechsel an deine alte Kasse, du musst nicht selbst kündigen.
Verwandte Begriffe
Zusatzbeitrag, Kassenwechsel, Bindungsfrist, Anschlussversicherung.
Weiterführende Beiträge
- Krankenkasse wechseln als Student: Fristen, Ablauf und Sonderkündigungsrecht
- Zusatzbeiträge 2026 aller Krankenkassen
Quellen
§ 175 SGB V. Stand: 20.10.2026.
Information, keine individuelle Beratung.
Redaktion: Academycon · Stand: Oktober 2026
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