Eine nicht bestandene Modulprüfung ist ärgerlich, aber selten das Ende des Studiums. Die entscheidende Frage lautet: Wie oft darfst du die Prüfung wiederholen, und was passiert, wenn alle Versuche aufgebraucht sind? Die Antwort steht in der Prüfungsordnung deines Studiengangs. Dieser Ratgeber zeigt an einem Beispiel, welche Regeln typischerweise geregelt sind.
Kurz beantwortet: Die Zahl der Wiederholungen einer Modulprüfung legt deine Prüfungsordnung fest. Als Beispiel nennt die Universität Göttingen auf ihrer Seite zur Wiederholbarkeit von Prüfungsleistungen zwei Wiederholungen je nicht bestandener Modulprüfung, in einer Masterordnung Agrarwissenschaften aus dem Jahr 2006. Die Seite gibt kein Datum für die Fassung an. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Anzahl der Wiederholungen ist in der Prüfungsordnung geregelt und kein allgemeiner Wert.
- Im Göttinger Beispiel sind zwei Wiederholungen je nicht bestandener Modulprüfung vorgesehen.
- Die zweite Wiederholung kann im Beispiel nur mündlich mit „nicht ausreichend“ bewertet werden.
- Ist keine Wiederholung mehr möglich, gilt die Modulprüfung als endgültig nicht bestanden.
- Für Wahlpflichtmodule nennt das Beispiel eine Wiederholung innerhalb eines Jahres.
- Erfolglose Versuche an einer anderen Hochschule im selben Studiengang können angerechnet werden.
Wie viele Versuche sieht eine Ordnung vor?
Die Zahl der Versuche ist keine bundesweit einheitliche Größe. Das Hochschulrecht der Länder setzt den Rahmen, und die Hochschulen legen in ihren Prüfungsordnungen fest, wie viele Antritte vorgesehen sind. Ein Blick in deine Ordnung ist deshalb unverzichtbar, bevor du eine Entscheidung über eine Wiederholung triffst.
Das Göttinger Beispiel stammt aus einer Masterordnung und ist nicht auf den Bachelor übertragbar. Es zeigt aber, welche Stellschrauben eine Ordnung typischerweise enthält: Die Anzahl der Wiederholungen, die Form der letzten Wiederholung, Fristen für Wahlpflichtmodule und die Anrechnung von Versuchen an anderen Hochschulen.
| Regel | Beispiel aus der Göttinger Seite | Was du in deiner Ordnung prüfen solltest |
|---|---|---|
| Anzahl der Wiederholungen | Zwei Wiederholungen je nicht bestandener Modulprüfung (Masterordnung Agrarwissenschaften, Fassung 2006) | Die Zahl für deinen Studiengang und deine Fassung |
| Form der letzten Wiederholung | „Nicht ausreichend“ nur nach mündlicher Prüfung | Ob die letzte Wiederholung mündlich erfolgt |
| Wahlpflichtmodule | Wiederholung in der nächsten Prüfungsperiode, spätestens innerhalb eines Jahres | Frist im Modulhandbuch oder in der Ordnung |
| Versuche an anderen Hochschulen | Erfolglose Versuche im selben Studiengang werden angerechnet | Anrechnungsregel bei einem Hochschulwechsel |
Was passiert bei endgültigem Nichtbestehen?
Im Göttinger Beispiel ist eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden, wenn die zweite Wiederholung mit „nicht ausreichend“ bewertet wird und keine weitere Wiederholung mehr möglich ist. Bei einem Wahlpflichtmodul kann das nach dem Beispiel sogar die gesamte Masterprüfung betreffen. Diese Wirkung ist gravierend, deshalb solltest du die Regeln kennen, bevor der letzte Versuch ansteht.
Was du nach einem endgültigen Nichtbestehen tun kannst, beschreibt der Ratgeber Endgültig nicht bestanden: Was du jetzt tun kannst. Dort geht es um Möglichkeiten nach dem letzten Versuch, etwa um Widerspruch und Beratung.
Wie plant man eine Wiederholung zeitlich?
Viele Ordnungen setzen Fristen, die über den Erfolg eines Wiederholungsversuchs entscheiden. Das Göttinger Beispiel nennt für Wahlpflichtmodule die nächste Prüfungsperiode und spätestens ein Jahr nach der erfolglosen Prüfung. Wird diese Frist überschritten, gilt der Versuch nach dem Beispiel als nicht bestanden. Bei wichtigen Gründen kann die Prüfungskommission eine angemessene Verlängerung gewähren.
- Ermittle das Datum der nicht bestandenen Prüfung und notiere es.
- Suche in deiner Ordnung die Frist für die Wiederholung deines Moduls.
- Trage den spätesten Wiederholungstermin in deinen Studienverlaufsplan ein.
- Beantrage eine Verlängerung rechtzeitig, falls wichtige Gründe vorliegen und dies vorgesehen ist.
Rechenbeispiel: Wie viele Antritte bleiben?
Annahme: Deine Ordnung folgt dem Göttinger Muster mit einer Erstprüfung und zwei Wiederholungen. Dann stehen dir drei Antritte insgesamt zur Verfügung.
| Antritt | Art | Verbleibende Antritte nach diesem Termin |
|---|---|---|
| 1 | Erstprüfung | 2 Wiederholungen |
| 2 | Erste Wiederholung | 1 Wiederholung |
| 3 | Zweite Wiederholung, mündlich, falls so geregelt | 0 |
Das Beispiel ist eine Rechenhilfe und keine Vorgabe. Prüfe, ob deine Ordnung die Erstprüfung ebenfalls mitzählt. Dieser Punkt wird leicht übersehen, obwohl er über die verbleibenden Versuche entscheidet.
Warum die Anrechnung an anderen Hochschulen zählt
Das Göttinger Beispiel sieht vor, dass erfolglose Versuche in demselben Studiengang an einer anderen Hochschule in Deutschland oder im Ausland angerechnet werden. Wer die Hochschule wechselt, sollte deshalb vorab klären, wie seine bisherigen Versuche übernommen werden. Die Anrechnungsregel steht in der Ordnung der aufnehmenden Hochschule.
Häufige Fragen
Zählt die Erstprüfung als Versuch?
Im Göttinger Beispiel sind die Wiederholungen zusätzlich zur Erstprüfung gemeint. Ob deine Ordnung das ebenso zählt, prüfst du an der Stelle, die die Wiederholungen regelt. Die Unterscheidung ist wichtig, weil sie die Zahl der verbleibenden Antritte verändert.
Kann ich eine bestandene Prüfung wiederholen, um meine Note zu verbessern?
Das ist eine andere Frage als die Wiederholung nach einem Nichtbestehen. Ob eine Verbesserung möglich ist und wie viele Versuche dafür bestehen, regelt die Ordnung gesondert. Mehr dazu erklärt der Ratgeber Notenverbesserung im Bachelor: Lohnt sich das Wiederholen?.
Gelten diese Regeln auch im Staatsexamen?
Nein, für das Staatsexamen gelten eigene Vorschriften. Die Wiederholung dort folgt anderen Regeln. Wenn du dich darauf vorbereitest, lies den Ratgeber Staatsexamen wiederholen: Wie viele Versuche du hast.
Was ist, wenn ich krankheitsbedingt nicht antreten kann?
Bei Krankheit gelten eigene Verfahren mit Nachweisen. Ein Rücktritt oder eine Abmeldung muss in der Regel fristgerecht erfolgen und belegt werden. Die Einzelheiten beschreibt der Ratgeber Prüfung wegen Krankheit abmelden: Attest, Fristen und Folgen.
Muss ich eine Wiederholung selbst anmelden?
Ob und wie du dich für eine Wiederholung anmelden musst, steht in deiner Ordnung und im Prüfungsamt. Frag nach, ob die Anmeldung automatisch erfolgt oder ob du sie selbst vornehmen musst, damit kein Termin verloren geht.
So gehst du jetzt vor
- Lies in deiner Prüfungsordnung nach, wie viele Wiederholungen für dein Modul vorgesehen sind.
- Notiere alle bisherigen Antritte und die verbleibenden Versuche.
- Prüfe die Frist für Wahlpflichtmodule und trage sie in deinen Plan ein.
- Kläre vor dem letzten Versuch mit der Studienberatung, welche Folgen ein Nichtbestehen hat.
Was du vor einer Wiederholung klären solltest
Bevor du den nächsten Antritt planst, kläre drei Punkte: Welche Fassung der Prüfungsordnung für deinen Studienjahrgang gilt, ob die Wiederholung schriftlich oder mündlich erfolgt und ob es für dein Modul eine eigene Frist gibt. Die Fassung ist wichtig, weil sich Regeln zwischen Ordnungen ändern können. Wer mit einer älteren Version rechnet, plant möglicherweise am falschen Maßstab.
Hilfreich ist außerdem ein kurzes Gespräch mit dem Prüfungsamt oder der Studienberatung. Dort lässt sich prüfen, ob dein Modul im Modulhandbuch dieselben Regeln trägt wie die Ordnung und ob bereits frühere Versuche an einer anderen Hochschule angerechnet wurden. Halte das Ergebnis schriftlich fest, damit du es später belegen kannst.
Wie wirkt sich die Note auf den Versuch aus?
Eine Wiederholung ist nicht automatisch eine Chance auf eine bessere Note. Die Regel sagt nur, ob ein Antritt noch möglich ist. Ob eine bestandene Prüfung verbessert werden kann, ist eine gesonderte Frage, die in der Regel nicht mit der Wiederholung nach einem Nichtbestehen vermischt werden sollte. Prüfe deshalb beide Regeln getrennt, bevor du eine Entscheidung triffst.
Passend dazu
- Prüfungsordnung verstehen: Der Überblick für Studierende
- Endgültig nicht bestanden: Was du jetzt tun kannst
- Freiversuch im Bachelor: Welche Prüfungen zählen und was gilt
- Notenverbesserung im Bachelor: Lohnt sich das Wiederholen?
- Staatsexamen wiederholen: Wie viele Versuche du hast
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.