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KI in der Klausur: Welche Hilfsmittel unter Aufsicht erlaubt sind

Ob du in einer Klausur unter Aufsicht KI nutzen darfst, hängt von Hochschule und Prüfung ab. Wir zeigen, wie du die Regeln findest und was zu beachten ist.
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Inhalt

In Klausuren unter Aufsicht sind die Regeln meist am strengsten, weil sich ein Verstoß dort gut kontrollieren lässt. Gleichzeitig verändern KI-Werkzeuge die Prüfungspraxis, und viele Hochschulen haben eigene Handreichungen veröffentlicht. Dieser Ratgeber zeigt, wie du die Regeln für deine Klausur findest, welche Umgangsformen es gibt und wie du richtig nachfragst.

Kurz beantwortet: In Klausuren unter Aufsicht zählt, was Hochschule oder Lehrperson ausdrücklich zugelassen haben. Die Universität Potsdam hält in ihrer Handreichung vom 25.03.2026 ein Verbot nur dann für sinnvoll, wenn es kontrollierbar ist, etwa in einer Klausur unter Aufsicht. Fehlt eine klare Regel, ist eine schriftliche Rückfrage der sicherste Weg. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Regeln legen die Prüfungsordnung, der Fachbereich und die Lehrperson fest. Eine bundesweite Liste erlaubter Hilfsmittel gibt es nicht.
  • Die Universität Potsdam unterscheidet vier Umgangsformen mit KI in Prüfungen, und das Verbot gilt dort als bedingt empfohlen.
  • Ein Verbot ist nach der Handreichung nur bei kontrollierbaren Prüfungen sinnvoll, bei unbeaufsichtigten Arbeiten kaum durchsetzbar.
  • Nicht zugelassene Hilfsmittel gelten an der Universität Potsdam als Täuschung.
  • Auch bei erlaubter Nutzung gelten Kennzeichnungspflichten, Datenschutz und die Pflicht, Ausgaben zu prüfen.

Warum gelten in Klausuren strengere Regeln?

In einer Klausur unter Aufsicht ist die Eigenleistung direkt überprüfbar. Die Handreichung der Universität Potsdam begründet ihre Haltung damit, dass ein Verbot nur sinnvoll ist, wenn es sich kontrollieren lässt. Bei Hausarbeiten, die zu Hause entstehen, fehlt diese Kontrolle. Deshalb unterscheidet die Handreichung ausdrücklich zwischen beaufsichtigten und unbeaufsichtigten Prüfungen.

Für dich heißt das: Die Erwartung an deine Eigenleistung ist in der Klausur besonders klar. Wer nicht sicher ist, ob ein Werkzeug zugelassen ist, sollte es nicht mitnehmen, bis die Frage geklärt ist.

Welche Umgangsformen mit KI gibt es?

Die folgende Tabelle gibt die vier Umgangsformen wieder, die die Universität Potsdam in ihrer Handreichung vom 25.03.2026 beschreibt. Die Tabelle zeigt die Logik der Hochschule, deine eigene Ordnung kann davon abweichen.

Umgangsform (Potsdam)Bedeutung laut Handreichung
Jede*r darfKI darf als Werkzeug eingesetzt werden, wenn die Inhalte nicht oder nur in geringem Umfang durch KI umsetzbar sind. Klare Kennzeichnungsregeln sind nötig.
Jede*r mussDie Eigenleistung baut auf KI-Werkzeugen auf. Das ist nur möglich, wenn alle Studierenden Zugang zu diesen Werkzeugen haben.
Keine*r kannErreicht KI die Inhalte in guter Qualität, sollten Prüfungsform oder geprüfte Inhalte angepasst werden.
Keine*r darfEin Verbot ist nur bedingt empfohlen und bei unbeaufsichtigten Prüfungen kaum durchsetzbar.

Eine Klausur fällt meist unter die Form, in der KI nicht eingesetzt werden darf, weil sie unter Aufsicht stattfindet. Ob das bei deiner Prüfung so ist, zeigt die Ankündigung oder die Modulbeschreibung.

Was heißt das konkret für deine Klausur?

Lies die Ankündigung der Prüfung, die Modulbeschreibung und, wenn vorhanden, die Hinweise der Lehrperson zu Hilfsmitteln. Achte auf den Unterschied zwischen erlaubten Hilfsmitteln wie Formelsammlung oder Wörterbuch und elektronischen Geräten. Eine Formulierung wie zugelassene Hilfsmittel ist eindeutig, eine allgemeine Ankündigung ohne Liste ist es nicht.

Ein Beispiel aus der Praxis: An der Universität Potsdam gilt die Nutzung nicht zugelassener Hilfsmittel als Täuschung nach der dort geltenden Prüfungsordnung (BAMA-O). Die Handreichung verweist für die Bewertung auf die Prüfungsordnung und nennt als Folge die Bewertung mit nicht ausreichend (5,0). Das ist ein Beispiel einer einzelnen Hochschule und keine Regel für alle.

Wie fragst du richtig nach?

Eine Rückfrage ist kein Zeichen von Unsicherheit, sondern schützt dich. Wichtig ist, dass du nicht nur allgemein fragst, sondern konkret benennst, welche Werkzeuge du meinst. Frage schriftlich, damit die Antwort dokumentiert ist.

  1. Frage die Lehrperson schriftlich, welche Hilfsmittel in der Klausur zugelassen sind.
  2. Nenne die konkreten Werkzeuge, etwa einen Chatbot, eine Übersetzungs-App oder eine Rechtschreibhilfe mit KI-Funktion.
  3. Speichere die Antwort mit Datum und hebe sie bis zur Notenbekanntgabe auf.
  4. Wenn die Antwort fehlt, wende dich an die Studienberatung oder das Prüfungsamt.

Sofern die Lehrperson Hinweise im Lernmanagementsystem hinterlegt, lohnt sich ein Blick dorthin. Wer die Hinweise früh liest, muss in der Prüfungswoche weniger improvisieren, und die Regeln gelten für alle Teilnehmenden gleich. Eine Frage in der Sprechstunde oder im Forum zur Veranstaltung ist ebenfalls eine schriftliche Form der Klärung, sofern die Antwort nachvollziehbar dokumentiert ist.

Datenschutz und Prüfungsgrenzen

Auch wenn ein Werkzeug zugelassen ist, bleiben Grenzen. Gib keine personenbezogenen Daten und keine unveröffentlichten Forschungsdaten in fremde Dienste ein. Prüfe außerdem jede Ausgabe auf Richtigkeit, denn du stehst für den Text ein, nicht das Werkzeug. Eine Ausgabe, die du nicht verstehst, solltest du nicht abgeben.

Wer KI für Prüfungsvorbereitung nutzt, sollte das von der Prüfung selbst trennen. Die Klausurregeln beziehen sich auf die Prüfungssituation. Wie du KI sinnvoll zum Lernen nutzt, zeigt unser Ratgeber zu Lernen mit KI.

Was gilt bei Hausarbeiten im Vergleich?

Bei Hausarbeiten fehlt die Aufsicht, deshalb setzen Hochschulen dort eher auf klare Vorgaben zur Kennzeichnung und auf Gespräche über den Schreibprozess. Die Handreichung der Universität Potsdam sieht bei unbeaufsichtigten Arbeiten vor allem Kennzeichnungsregeln und die Anpassung von Prüfungsformen vor, weil ein Verbot dort kaum kontrollierbar ist. Eine Klausur folgt deshalb einer anderen Logik als eine Hausarbeit, und die Regeln sollten nicht vermischt werden.

Häufige Fragen

Ist KI in jeder Klausur verboten?

Nein. Ob KI verboten ist, hängt von der Prüfung ab. Die Handreichung der Universität Potsdam hält ein Verbot nur bei kontrollierbaren Prüfungen für sinnvoll, nicht pauschal. Entscheidend ist deshalb die Regel für deine konkrete Klausur.

Zählt schon ein Blick aufs Handy als Verstoß?

Das hängt von den Klausurregeln ab. Oft unterscheiden die Regeln zwischen zugelassenen und ausgeschlossenen Geräten. Welche Regel bei dir gilt, steht in der Ankündigung oder im Aufsichtshinweis. Im Zweifel lege das Gerät vorab ab und frage nach.

Was passiert, wenn ich ein nicht zugelassenes Hilfsmittel nutze?

Die Folgen richten sich nach der Ordnung deiner Hochschule. Die Universität Potsdam nennt in ihrer Handreichung die Bewertung mit nicht ausreichend. Wie ein Verfahren bei einem Täuschungsversuch abläuft, erklärt unser Ratgeber zum Täuschungsversuch in der Klausur.

Muss ich angeben, dass ich KI genutzt habe?

Bei erlaubter Nutzung verlangt die Handreichung der Universität Potsdam klare Kennzeichnungsregeln. Wie diese bei dir aussehen, steht in der Prüfungsordnung oder in den Hinweisen der Lehrperson. Ohne Vorgabe ist ein kurzer Vermerk über das Werkzeug und den Zweck der Nutzung eine sinnvolle Vorsorge.

Was ist, wenn meine Hochschule noch keine Regel hat?

Dann frage schriftlich nach und dokumentiere die Antwort. Hochschulen veröffentlichen zunehmend Handreichungen, doch nicht jeder Fachbereich hat eine eigene Regel. Die Studienberatung kann dir sagen, wer zuständig ist.

So gehst du jetzt vor

  1. Lies die Ankündigung und die Modulbeschreibung deiner Klausur auf zugelassene Hilfsmittel.
  2. Frage schriftlich nach, wenn die Angaben nicht eindeutig sind.
  3. Dokumentiere die Antwort und halte sie zur Prüfung bereit.
  4. Kläre Datenschutz und Prüfung vor dem Einsatz eines Werkzeugs, nicht erst danach.

Passend dazu

Quellen: Universität Potsdam, Handreichung „KI und Prüfungen“ (Stand 25.03.2026).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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