Wissenschaftliche Hilfskraft und studentische Hilfskraft klingen ähnlich, unterscheiden sich aber bei Aufgaben, Stundenlohn und Anforderungen. Wer an einer Hochschule als Hilfskraft arbeiten möchte, sollte beide Stellenarten kennen, bevor er sich bewirbt.
Kurz beantwortet: Eine studentische Hilfskraft (SHK) ist in der Regel eingeschrieben und unterstützt Lehre, Verwaltung oder Projekte. Eine wissenschaftliche Hilfskraft (WHK) arbeitet häufig enger an Forschung und Lehre. An der Universität Hamburg lagen die Bruttostundensätze im Stand 29.06.2026 bei 15,20 Euro (SHK) und 17,39 Euro (WHK). Welche Stelle vorliegt, entscheidet die Ausschreibung.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Bezeichnung ist keine Formalie. Hochschulen führen SHK und WHK als getrennte Stellenarten mit eigenen Entgelten.
- Die Universität Hamburg nennt für SHK 15,20 Euro und für WHK 17,39 Euro brutto je Stunde (Stand 29.06.2026).
- Für beide Stellenarten gilt dort eine Obergrenze von 86 Stunden im Monat, zusätzlich eine Grenze von 20 Wochenstunden für alle studentischen Beschäftigungen.
- Welche Qualifikation eine WHK-Stelle verlangt, steht im Stellenprofil und unterscheidet sich je Hochschule.
- Wer den Unterschied kennt, kann Lohn, Aufgaben und Vertragsdauer zuverlässig vergleichen.
Was unterscheidet die beiden Stellen im Alltag?
Im Alltag zeigt sich der Unterschied vor allem im Aufgabenzuschnitt. Studentische Hilfskräfte unterstützen typischerweise bei Übungen, Tutorien, Korrekturen, Bibliotheksdiensten oder der Organisation von Veranstaltungen. Wissenschaftliche Hilfskräfte übernehmen häufiger Teilaufgaben in laufenden Forschungsprojekten, etwa Literaturarbeit, Datenaufbereitung oder die Mitarbeit an Veröffentlichungen. Die Trennlinie verläuft allerdings nicht überall gleich, weil Hochschulen ihre Stellenprofile unterschiedlich gestalten.
Für dich heißt das: Eine Stelle mit forschungsnahen Aufgaben ist nicht automatisch eine WHK, und eine Tutorenstelle kann ebenso als WHK ausgeschrieben sein. Maßgeblich sind die Bezeichnung im Vertrag und das Anforderungsprofil in der Ausschreibung.
Wie unterscheiden sich Lohn, Stunden und Vertrag?
| Merkmal | Studentische Hilfskraft (SHK) | Wissenschaftliche Hilfskraft (WHK) |
|---|---|---|
| Bruttostundenlohn (Universität Hamburg, Stand 29.06.2026) | 15,20 Euro | 17,39 Euro |
| Obergrenze Stunden im Monat (Universität Hamburg) | 86 Stunden | 86 Stunden |
| Wochenobergrenze für alle studentischen Beschäftigungen | 20 Stunden | 20 Stunden |
| Vertragsform (Universität Hamburg) | befristet, in der Regel zwölf Monate Mindestlaufzeit | befristet, in der Regel zwölf Monate Mindestlaufzeit |
| Abschluss als Voraussetzung | je nach Ausschreibung | je nach Ausschreibung |
| Gesetzlicher Mindestlohn | gilt grundsätzlich | gilt grundsätzlich |
Die Zahlen stammen von der Universität Hamburg, die beide Stellenarten getrennt ausweist. Andere Hochschulen oder Bundesländer können abweichen. Ob ein Tarifvertrag für dein Arbeitsverhältnis gilt, steht im Vertrag, nicht in der Stellenbezeichnung.
Warum der rechtliche Rahmen für beide gilt
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz gilt für Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal, ausgenommen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer (§ 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG). Ob eine konkrete WHK-Stelle darunter fällt, hängt von Aufgaben und Ausgestaltung ab. Für die Befristung gelten daneben die allgemeinen Regeln des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Dieses erlaubt eine Befristung nur mit sachlichem Grund oder ohne Grund für bis zu zwei Jahre (§ 14 TzBfG).
Der Mindestlohn gilt für beide Stellenarten grundsätzlich, wie im Beitrag zur Frage nach dem Mindestlohn für studentische Hilfskräfte ausführlich beschrieben. Die Hochschule darf also nicht unter die gesetzliche Untergrenze gehen.
Wie erkennst du, welche Stelle du vor dir hast?
- Lies die Stellenbezeichnung in der Ausschreibung. Steht dort „wissenschaftliche Hilfskraft“, gilt meist die WHK-Regelung der Hochschule.
- Prüfe das Anforderungsprofil. Verlangt die Ausschreibung einen Abschluss oder bestimmte Vorkenntnisse, spricht das eher für eine WHK-Stelle.
- Schau auf die Aufgaben. Forschungsnahe Teilaufgaben mit eigener Verantwortung passen eher zur WHK, Unterstützung in Lehre und Verwaltung eher zur SHK.
- Vergleiche Lohn und Stunden mit den Angaben der Hochschule, bevor du zusagst.
- Frage im Gespräch nach der Eingruppierung und der Vertragslaufzeit.
Was du vor der Zusage klären solltest
Viele Missverständnisse entstehen nicht durch die Bezeichnung, sondern durch fehlende Angaben. Kläre deshalb vor Vertragsbeginn, wie viele Stunden du pro Woche arbeitest, ob Monatsstunden festgelegt sind und wie Urlaub und Krankheit geregelt werden. Die Universität Hamburg verweist für den Urlaub auf das Bundesurlaubsgesetz und nennt bei einer Fünftagewoche einen Anspruch von 20 Arbeitstagen pro Jahr.
Ein Rechenbeispiel zeigt, warum sich der Unterschied lohnt. Annahme: Du arbeitest im Monat 60 Stunden. Als SHK ergibt sich bei 15,20 Euro ein Bruttolohn von 912,00 Euro. Als WHK ergibt sich bei 17,39 Euro ein Bruttolohn von 1.043,40 Euro. Die Differenz beträgt 131,40 Euro brutto im Monat. Auf dem Konto bleibt davon weniger, weil Abzüge anfallen. Für eine grobe Netto-Abschätzung hilft der Beitrag zum Hiwi-Rechner.
Häufige Fragen
Kann ich mit einem Bachelor eine WHK-Stelle bekommen?
Das hängt von der Ausschreibung ab. Manche Hochschulen verlangen für wissenschaftliche Hilfskräfte einen Abschluss oder einen fortgeschrittenen Studienstand, andere setzen andere Schwerpunkte. Die Anforderungen stehen im Stellenprofil. Bei Unklarheiten fragt die ausschreibende Stelle nach.
Verdient eine WHK immer mehr als eine SHK?
An der Universität Hamburg lag der WHK-Satz im Stand 29.06.2026 über dem SHK-Satz. Andere Hochschulen können abweichend regeln. Maßgeblich ist deshalb der Vertrag, den du unterschreibst, und die Entgeltregelung deiner Hochschule.
Gilt die Stundenobergrenze für beide Stellenarten gleich?
Nach den Angaben der Universität Hamburg gilt für SHK und WHK eine Obergrenze von 86 Stunden im Monat. Zusätzlich gilt für alle studentischen Beschäftigungen eine Obergrenze von 20 Wochenstunden. Mehrere parallele Jobs werden zusammengerechnet.
Woran erkenne ich den Unterschied im Arbeitsvertrag?
Im Vertrag stehen die Bezeichnung der Stelle, der Lohnsatz, der Stundenumfang und die Laufzeit. Fehlt die Angabe der Stellenart, frage vor der Unterschrift nach. Eine spätere Änderung der Stellenart setzt in der Regel einen neuen Vertrag voraus.
So gehst du jetzt vor
- Vergleiche die Stellenbezeichnung mit dem Aufgabenprofil in der Ausschreibung.
- Rechne mit deinem gewünschten Stundenumfang und dem Stundensatz der Hochschule nach, brutto und als Monatswert.
- Nutze den Hiwi-Rechner, um aus dem Bruttolohn eine Netto-Abschätzung zu bekommen.
- Kläre vor der Unterschrift Laufzeit, Stundenumfang, Urlaub und Krankheit.
Welche Rolle spielt die Stelle für Lebenslauf und Anschluss?
Die Stellenbezeichnung taucht im Lebenslauf auf und sollte dort eindeutig sein. Wer als SHK Tutorien betreut hat, beschreibt Lehrerfahrung, Zeitmanagement und die Abstimmung mit Lehrenden. Wer als WHK an einem Projekt mitgearbeitet hat, kann Methodenkenntnisse, Datenarbeit oder Beiträge zu Veröffentlichungen nennen. Hilfe beim Formulieren bietet der Beitrag zur Hiwi-Stelle im Lebenslauf.
Nach dem Studium kann eine Hilfskraftstelle ein Sprungbrett sein. Ob der Übergang in eine Festanstellung an der Hochschule oder außerhalb gelingt, hängt vom Fach, von der Befristung und von den verfügbaren Stellen ab. Der Beitrag zum Übergang vom Hiwi-Job in die Festanstellung zeigt die Wege im Einzelnen.
Typische Fehler bei der Einordnung
- Die Stellenbezeichnung mit dem Lohnsatz verwechseln. Der Satz steht im Vertrag, nicht in der Überschrift der Ausschreibung.
- Nur auf den Stundenlohn schauen. Stundenumfang und Vertragslaufzeit bestimmen das Gesamteinkommen mindestens genauso stark.
- Wochen- und Monatsstunden gleichsetzen. Die Monatsobergrenze und die Wochenobergrenze gelten nebeneinander.
- Den Vertrag vor der Unterschrift nicht vollständig lesen. Urlaub, Krankheit und Kündigung gehören zu den Punkten, die oft übersehen werden.
Wer diese vier Punkte prüft, erkennt schnell, ob eine Stelle zu Studium, Budget und Zeitplan passt. Gerade bei mehreren parallelen Jobs lohnt sich eine Gesamtrechnung, weil alle studentischen Beschäftigungen zusammen die Obergrenzen einhalten müssen.
Passend dazu
- Wissenschaftliche Karriere: Verträge, Tarif und Befristung im Überblick
- Studentische Hilfskraft werden: Aufgaben, Gehalt und Bewerbung
- Gilt der Mindestlohn für studentische Hilfskräfte an der Uni?
- Hiwi-Rechner: Netto aus dem Stundenlohn berechnen
- Hilfskraft nach dem Studium: Vom Hiwi-Job in die Festanstellung
Quellen: Universität Hamburg, Informationen für studierende Beschäftigte (Stand 29.06.2026), WissZeitVG, § 1 (gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 25.05.2020), TzBfG, § 14 (gesetze-im-internet.de, zuletzt geändert 20.07.2022).
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.