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Learning Agreement: Auslandsleistungen richtig anrechnen lassen

Das Learning Agreement sichert die Anerkennung deiner Leistungen aus dem Auslandssemester. So füllst du es richtig aus und bestätigst Änderungen.
Studentin mit Rucksack und Reisepass am Fenster einer Flughafenhalle

Inhalt

Das Learning Agreement entscheidet darüber, ob Leistungen aus dem Auslandssemester später im Studium zählen. Es ist ein Studienvertrag zwischen dir, deiner Heimathochschule und der Gastuniversität. Wer es sorgfältig ausfüllt, sichert sich die Anerkennung der vereinbarten Leistungen, sofern sie erfolgreich abgeschlossen werden. Dieser Ratgeber erklärt die Schritte vor, während und nach dem Aufenthalt. Die Einzelregeln stammen von der Universität Kassel und sind als Beispiel zu lesen, denn Fristen, Zuständigkeiten und Mindestumfänge legt jede Hochschule selbst fest.

Kurz beantwortet: Am Beispiel der Universität Kassel gilt: Das Learning Agreement ist der dreiseitige Studienvertrag für ein Auslandssemester. Es muss vor Beginn des Aufenthalts ausgefüllt und unterschrieben sein und lässt sich während des Aufenthalts ändern. Ein vollständiges, fristgerecht eingereichtes Learning Agreement sichert die Anerkennung zu, wenn die Leistungen bestanden werden. Zuständig ist dort das Prüfungsamt des Fachbereichs, an anderen Hochschulen kann das abweichen. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vor der Abreise: Learning Agreement vollständig ausfüllen und von allen Beteiligten unterschreiben lassen.
  • Während des Aufenthalts: Änderungen mit der Kooperationsbeauftragten abstimmen und schriftlich bestätigen lassen.
  • Nach der Rückkehr: Transcript of Records der Gastuniversität und den Anerkennungsnachweis einreichen.
  • Bei Streit: Zuerst Kooperationsbeauftragte und Prüfungsamt ansprechen, danach, je nach Hochschule, den zuständigen Prüfungsausschuss.
  • Das Learning Agreement ersetzt nicht die Prüfungsordnung deiner Hochschule, es muss mit ihr zusammenpassen.

Was ein Learning Agreement ist

Das Learning Agreement ist ein dreiseitiger Studienvertrag zwischen dir, deiner Heimathochschule und der Gastuniversität. Es legt fest, welche Leistungen du im Ausland erbringen willst und wie diese in deiner Heimathochschule anerkannt werden. Die Universität Kassel beschreibt das Dokument als Vertrag, der die Anerkennung in Kassel regelt, und es wird online ausgefüllt.

Das Dokument ist kein Formular, das man nur abheftet. Es bildet die Grundlage für die spätere Anerkennung. Abweichungen davon sollten dokumentiert werden, damit die Anrechnung später nachvollziehbar bleibt, auch wenn sich der Kursplan im Ausland verändert.

Wann das Learning Agreement fertig sein muss

Das Dokument muss ausgefüllt und unterschrieben sein, bevor die Mobilität beginnt. Die Unterschrift leisten die Kooperationsbeauftragten der beteiligten Partnerhochschulen. Die Universität Kassel verlangt eine fristgerechte Einreichung, nennt aber keine konkrete Frist. Die genaue Frist legt deshalb dein International Office oder deine Fakultät fest.

PhaseAufgabeDokument oder Nachweis
Vor der AbreiseKurse wählen, Learning Agreement ausfüllen und unterschreiben lassenLearning Agreement
Während des AufenthaltsÄnderungen abstimmen und bestätigen lassenLearning Agreement, während der Mobilität
Nach der RückkehrLeistungsnachweis anfordern und Anerkennung beantragenTranscript of Records, Anerkennungsnachweis

Wie die Anerkennung funktioniert

Ein vollständiges, fristgerecht eingereichtes Learning Agreement sichert die Anerkennung der vereinbarten Leistungen zu, sofern diese erfolgreich abgeschlossen werden. An der Universität Kassel stützt sich diese Zusage auf die allgemeinen Bestimmungen der Hochschule (§ 20). Für einen Erasmus-Aufenthalt verlangt die Universität mindestens 24 ECTS-Punkte.

Die Gastuniversität schickt im Anschluss ein Transcript of Records mit den absolvierten Leistungen. Danach legst du dem Prüfungsamt deines Fachbereichs den Erasmus-Anerkennungsnachweis vor und reichst ihn im International Office ein. Zuständig für die Anerkennung ist also das Prüfungsamt, nicht das Auslandsbüro allein.

Annahme: Du planst 30 ECTS-Punkte an der Gastuniversität. Die Universität Kassel verlangt für den Erasmus-Aufenthalt mindestens 24 ECTS-Punkte. Damit liegt dein Plan über dieser Mindestmenge, sofern alle Leistungen bestanden werden. Die Rechnung gilt nur für dieses Beispiel und nicht für andere Hochschulen.

Typische Stolpersteine

  • Kurse im Learning Agreement fehlen oder stimmen nicht mit dem tatsächlichen Angebot im Ausland überein.
  • Änderungen werden nur mündlich vereinbart und nicht im Dokument während der Mobilität bestätigt.
  • Der Anerkennungsnachweis wird erst viele Monate nach der Rückkehr eingereicht.
  • Fachbereiche haben eigene Richtlinien, die zusätzlich zu den Regeln der Universität gelten.

Welche Angaben das Dokument braucht

Im Learning Agreement trägst du die Kurse der Gastuniversität mit Kurstitel, Kurscode und ECTS-Punkten ein. Achte darauf, dass jeder Kurs einem Modul deiner Heimathochschule zugeordnet werden kann. Lass dir vorab bestätigen, welche Angaben das Prüfungsamt verlangt. Ein Kurs, der nur grob beschrieben ist, lässt sich später schwer anrechnen, weil die Zuordnung dann auf Vermutungen beruht.

Warum die Abstimmung vor der Abreise zählt

Eine einfache Regel lautet: Was nicht im Learning Agreement steht, wird später schwerer anerkannt. Das heißt nicht, dass nichts Neues belegt werden darf. Es heißt, dass Abweichungen früh mit der Kooperationsbeauftragten geklärt werden sollten. So bleibt der Anspruch auf Anrechnung stabil, auch wenn der Kursplan im Ausland angepasst werden muss.

Was nach der Rückkehr zu tun ist

Nach der Rückkehr beginnt die eigentliche Arbeit. Die Gastuniversität sendet das Transcript of Records, prüfe trotzdem, ob es vollständig ist. Gleiche es mit deinem Learning Agreement ab. Stimmen Kursnamen, Credits oder Noten nicht überein, kläre das sofort, denn die Zuordnung ist Sache des Prüfungsamts.

Umrechnung von Noten und ECTS-Punkten

Die Umrechnung von Noten und ECTS-Punkten ist keine Rechenaufgabe, die du selbst lösen solltest. Die Anerkennung folgt den Regeln deiner Hochschule. Dokumentiere, nach welcher Notenskala die Gastuniversität bewertet hat, und frage nach, wenn dein Prüfungsamt eine Umrechnung verlangt. So vermeidest du Fehler, die erst beim Abschluss auffallen.

Liegt das Learning Agreement nicht rechtzeitig vor, fehlt die Zusage, und die Anerkennung wird unsicherer. Frage deshalb früh nach, bis wann das Dokument einzureichen ist, und plane einen Puffer ein. Für die Dokumentation empfiehlt sich ein eigener Ordner mit Mails, Kursbeschreibungen und unterzeichneten Fassungen. Kursbeschreibungen aus dem Online-Katalog der Gastuniversität speicherst du am besten als PDF, weil Kataloge sich ändern können.

Wer diese Schritte früh erledigt, hat im Ausland mehr Ruhe. Die Zeit im Ausland ist für Eindrücke da, nicht für Papierkram.

Notiere außerdem die Ansprechpersonen im Prüfungsamt und im International Office mit Namen und Mailadresse. Das spart Zeit, wenn Rückfragen auftauchen.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich einen Kurs im Ausland nicht bestehe?

Dann greift die Zusage nicht, weil sie an den erfolgreichen Abschluss geknüpft ist. Sprich das früh mit der Kooperationsbeauftragten ab und kläre, ob ein Ersatzkurs möglich ist. Eine nachträgliche Änderung sollte schriftlich festgehalten werden.

Darf ich das Learning Agreement während des Aufenthalts ändern?

Ja, das ist vorgesehen. Die Änderungen stimmst du mit der Kooperationsbeauftragten ab und lässt sie im Dokument Learning Agreement während der Mobilität bestätigen. So bleibt die Anerkennung nachvollziehbar.

Wer ist für die Anerkennung zuständig?

An der Universität Kassel ist für die Anerkennung das Prüfungsamt des Fachbereichs zuständig, an anderen Hochschulen kann die Zuständigkeit abweichen. Das International Office berät dich zu deinen Rechten im Anerkennungsprozess, entscheidet aber nicht über die Anrechnung im Studium.

Was tun, wenn es Streit über die Anrechnung gibt?

Wende dich zuerst an die Kooperationsbeauftragte und das Prüfungsamt. Ohne Einigung kommt je nach Hochschule der Prüfungsausschuss des Fachbereichs in Betracht. Bewahre alle Unterlagen auf, die den Kursplan und die Absprachen belegen.

So gehst du jetzt vor

  1. Gleiche die geplanten Kurse mit dem Prüfungsamt deines Fachbereichs ab, bevor du das Learning Agreement ausfüllst.
  2. Lass das Learning Agreement vor der Abreise ausfüllen und von allen Beteiligten unterschreiben.
  3. Bestätige Änderungen während des Aufenthalts schriftlich, am besten im Dokument während der Mobilität.
  4. Reiche Transcript of Records und Anerkennungsnachweis nach der Rückkehr zeitnah ein.

Passend dazu

  • Auslandssemester planen: Bewerbung, Erasmus und Finanzierung (zum Ratgeber)
  • Auslandssemester in die Regelstudienzeit einplanen (zum Ratgeber)
  • Auslandsstudium finanzieren: Auslands-BAföG, Erasmus und Stipendien (zum Ratgeber)
  • Krankenversicherung im Auslandssemester: Was gilt? (zum Ratgeber)
  • Work and Travel: Der Überblick über Länder, Visum und Budget (zum Hub)

Quellen: Universität Kassel, Erasmus Learning Agreement und Anerkennung (ohne Datum auf der Seite).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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