Kurz beantwortet: Die zulässige Stundenzahl legt die jeweilige Hochschule fest, meist im Vertrag und in einem Leitfaden für studentische Hilfskräfte. Der Leitfaden der Universität Marburg (Stand: 30. Juni 2026) nennt als Obergrenze 82 Stunden im Monat und empfiehlt eine Untergrenze von 40 Stunden im Monat. Welche Zahl für dich gilt, steht in deinem Arbeitsvertrag.
Die Frage nach der erlaubten Stundenzahl gehört zu den häufigsten bei studentischen Hilfskräften. Sie ist wichtig, weil sie den Lohn, die Dauer des Studiums und manchmal auch den Versicherungsstatus beeinflusst. Dieser Ratgeber zeigt, wer die Grenze festlegt, wie ein Hochschulleitfaden aussieht und worauf du bei Verträgen achten solltest.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Obergrenze für studentische Hilfskräfte wird von der Hochschule und im Vertrag festgelegt. Eine einheitliche Zahl für alle Hochschulen gibt es nicht.
- Der Leitfaden der Universität Marburg nennt eine Obergrenze von 82 Stunden im Monat.
- Als Untergrenze nennt der Marburger Leitfaden 40 Stunden im Monat, Abweichungen sind nur bei entsprechender Tätigkeit oder Finanzierung zulässig.
- Die Gesamtdauer der Beschäftigung ist begrenzt. Der Leitfaden verweist auf sechs Jahre nach dem WissZeitVG.
- Mehr Stunden als vereinbart brauchen eine schriftliche Grundlage, sonst bleibt die Vergütung offen.
Wer legt die Obergrenze fest?
Die Hochschule entscheidet über den Umfang der Stelle im Rahmen des geltenden Tarifvertrags, der Landesregelungen und der eigenen Richtlinien. Häufig gibt es zusätzlich einen Leitfaden, der die Praxis zusammenfasst, und einen Personalrat, der Fragen klären kann. Der Vertrag konkretisiert dann die Stundenzahl für deine Stelle.
Für dich heißt das: Die Zahl in deinem Vertrag ist maßgeblich. Ein Leitfaden hilft beim Verständnis, ersetzt aber nicht den unterschriebenen Vertrag. Wenn beides voneinander abweicht, frage schriftlich nach.
Was ein Hochschulleitfaden konkret regelt
Der Leitfaden der Universität Marburg ist ein gutes Beispiel, weil er mehrere Regeln in einem Dokument bündelt. Er gilt für studentische Hilfskräfte und trägt den Stand 30. Juni 2026. Die folgende Übersicht fasst die Punkte zusammen, die er ausdrücklich nennt.
| Regel | Inhalt laut Leitfaden |
|---|---|
| Obergrenze | 82 Stunden im Monat |
| Untergrenze | Der monatliche Umfang soll 40 Stunden nicht unterschreiten, Abweichungen nur bei Art der Tätigkeit oder Finanzierung |
| Vertragsdauer | Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten als Ziel |
| Gesamtdauer | Bis zu 6 Jahre nach § 6 WissZeitVG |
| Urlaub | Urlaubsanspruch besteht, empfohlen wird der Ausgleich über eine Reduzierung der Arbeitszeit |
Die Tabelle zeigt die Regeln des Marburger Leitfadens und nicht allgemeingültige Vorgaben. Andere Hochschulen können abweichende Werte nennen, deshalb lohnt sich der Blick in deren eigene Unterlagen.
Minijob-Grenze und Stundenzahl
Der Leitfaden verbindet die Stundenzahl auch mit den Minijob-Regeln. Nach seiner Darstellung fällt eine Beschäftigung bis etwa 42 beziehungsweise 39 Stunden im Monat, je nach Stundensatz, in der Regel unter die Minijob-Regelungen. Ab 1. Januar 2027 nennt er 41 beziehungsweise 38 Stunden. Die Geldgrenze für Minijobs erklärt der Ratgeber zur Minijob-Grenze 2027 für Studierende.
Annahme: 82 Stunden im Monat zu 15,90 Euro brutto ergeben 1.303,80 Euro brutto. Bei 40 Stunden im Monat zu 15,90 Euro brutto ergeben sich 636,00 Euro brutto. Die Rechnung zeigt, wie stark die Stundenzahl den Monatslohn bestimmt, auch wenn der Stundensatz gleich bleibt.
Wie sich der Stundenlohn 2027 auswirkt, beschreibt der Ratgeber zum Hiwi-Stundenlohn 2027. Beide Angaben zusammen ergeben erst die monatliche Vergütung.
Gilt die Grenze auch in der vorlesungsfreien Zeit?
Der Marburger Leitfaden regelt Wochen- und Vorlesungszeit nicht gesondert, sondern arbeitet mit Monatswerten. Für die vorlesungsfreie Zeit bedeutet das: Eine Verteilung der Stunden ist möglich, solange der monatliche Umfang passt. Ob dein Vertrag zusätzliche Regeln enthält, zeigt der Blick in den Vertrag.
Wenn du in den Semesterferien mehr arbeiten möchtest, kläre das vorher mit der Stelle, die dich beschäftigt. Eine Verschiebung von Stunden in Monate mit weniger Vorlesungen muss nicht automatisch erlaubt sein, deshalb ist die schriftliche Abstimmung der sichere Weg.
Wann mehr Stunden zu Überstunden werden
Arbeitest du über die vereinbarte Stundenzahl hinaus, hängt die Vergütung von der Abstimmung ab. Ohne eine schriftliche Grundlage bleibt unklar, ob und wie diese Zeit bezahlt wird. Wie Überstunden bei Hilfskräften behandelt werden, erklärt der Ratgeber zu Überstunden als studentische Hilfskraft.
Notiere deshalb jeden Monat die tatsächlich geleisteten Stunden. Damit belegst du im Streitfall, was du gearbeitet hast, und die Hochschule kann die Stundenzahl rechtzeitig anpassen.
Was du bei der Stundenvereinbarung prüfen solltest
Die Stundenzahl steht meist an einer Stelle im Vertrag, die man leicht überliest. Ein kurzer Check vor der Unterschrift verhindert spätere Streitigkeiten über Lohn und Umfang. Die folgenden Punkte gehören in jede Prüfung.
- Die Zahl der Stunden pro Monat sollte ausdrücklich genannt sein, nicht nur ein Prozentsatz einer Vollzeitstelle.
- Der Stundenlohn und der Tarifvertrag, auf den der Vertrag verweist, müssen erkennbar sein.
- Die Laufzeit des Vertrags und die Rechtsgrundlage der Befristung sollten im Vertrag stehen.
- Regeln zu Urlaub und Krankheit sollten mit der Stundenzahl zusammenpassen. Wie das aussieht, erklärt der Ratgeber zu Urlaub und Krankheit bei Hilfskräften.
Wenn eine Angabe fehlt, frage nach, bevor du unterschreibst. Eine nachträgliche Ergänzung ist deutlich schwieriger, als wenn sie von Anfang an im Vertrag steht. Bei einer Verlängerung lohnt sich außerdem der Blick auf die Stundenzahl der Vorperiode, weil sie zeigt, ob der Umfang tatsächlich eingehalten wurde.
Häufige Fragen
Wie viele Stunden darf ich neben dem Studium arbeiten?
Eine feste Zahl für das Studium gibt es nicht, sie ergibt sich aus Vertrag und Leitfaden. Der Marburger Leitfaden nennt eine Obergrenze von 82 Stunden im Monat, die für dich nur gilt, wenn dein Vertrag sie übernimmt. Mehrere Jobs können zusammen wirken, deshalb sollte der Überblick zu Nebenjob und Steuern mit berücksichtigt werden.
Kann ich die Stundenzahl selbst bestimmen?
Nicht allein. Der Umfang wird zwischen dir und der Stelle vereinbart und muss zum Vertrag passen. Ein Wunsch nach mehr oder weniger Stunden sollte schriftlich an die Personalabteilung gerichtet werden.
Wie lange darf eine Hilfskraftstelle insgesamt laufen?
Der Marburger Leitfaden nennt sechs Jahre Gesamtdauer nach § 6 WissZeitVG. Ein Gesetzentwurf sieht für studentische Hilfskräfte eine Erhöhung auf acht Jahre vor, wie der Ratgeber zur Mindestvertragslaufzeit für Promovierende erklärt. Der Entwurf ist aber noch kein geltendes Recht.
Was passiert, wenn meine Stunden nicht zu meinem Studium passen?
Dann solltest du das Gespräch mit der Stelle suchen, bevor du den Vertrag verlängerst. Eine Anpassung der Stunden ist eher möglich, wenn sie früh besprochen wird. Halte das Ergebnis schriftlich fest.
So gehst du jetzt vor
- Lies in deinem Vertrag nach, wie viele Stunden im Monat vereinbart sind.
- Suche den Leitfaden deiner Hochschule und vergleiche ihn mit dem Vertrag.
- Erfasse deine tatsächlich geleisteten Stunden jeden Monat.
- Kläre Abweichungen oder Mehrarbeit schriftlich, bevor sie entstehen.
Ein Blick auf die Summe der Arbeitsstunden über ein ganzes Semester hilft ebenfalls. Wer die Monatsgrenze regelmäßig ausschöpft, sollte prüfen, ob die Stelle über die Vertragslaufzeit hinweg passt, und den Verlängerungstermin rechtzeitig ansprechen.
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Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.