Psychotherapie per Video klingt nach einer bequemen Lösung, vor allem wenn Termine im Semester schwer zu koordinieren sind oder der Weg zur Praxis weit ist. Die Regeln dafür sind aber nicht beliebig. Dieser Ratgeber zeigt, welche Teile einer Behandlung nach den Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung per Video stattfinden dürfen, wo die Grenzen liegen und was im Krisenfall gilt.
Kurz beantwortet: Nach der KBV-Praxisnachricht vom 19.12.2024 dürfen psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen ab dem 1. Januar 2025 auch per Video stattfinden. Mindestens 50 Minuten der Sprechstunden und der probatorischen Sitzungen sollen aber weiterhin persönlich erfolgen. Eine reine Videobehandlung ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Die Abrechnung richtet sich nach der Psychotherapie-Vereinbarung und dem EBM. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Psychotherapie-Vereinbarung erlaubt Videosprechstunden und probatorische Sitzungen seit dem 1. Januar 2025, bis dahin galt das nur für die Akutbehandlung sowie Einzel- und Gruppentherapien.
- Mindestens 50 Minuten der Sprechstunden und mindestens 50 Minuten der probatorischen Sitzungen sollen im unmittelbaren persönlichen Kontakt stattfinden.
- Eine rein virtuelle Behandlung ist nur in begründeten Ausnahmen vorgesehen, etwa wenn die Praxis aus gesundheitlichen Gründen nicht aufgesucht werden kann.
- Im Krisenfall müssen Therapeutinnen und Therapeuten bei jeder Videobehandlung sicherstellen, dass eine geeignete Weiterbehandlung gewährleistet ist, sofern medizinisch erforderlich.
- Die Abrechnung und die Details zur Kostenübernahme klärst du mit der Praxis und deiner Krankenversicherung, weil die Regeln an den EBM gebunden sind.
Welche Teile einer Psychotherapie dürfen per Video stattfinden?
Die Frage ist wichtig, weil nicht jede Phase gleich geregelt ist. Die folgende Übersicht fasst die Angaben der KBV zusammen. Sie beschreibt den Stand der Praxisnachricht und ersetzt keine Auskunft der Praxis im Einzelfall.
| Leistung | Video nach den KBV-Angaben | Anforderung |
|---|---|---|
| Psychotherapeutische Sprechstunde | Ab 1. Januar 2025 ausdrücklich erlaubt | Mindestens 50 Minuten persönlich |
| Probatorische Sitzungen | Ab 1. Januar 2025 ausdrücklich erlaubt | Mindestens 50 Minuten persönlich |
| Akutbehandlung | Bereits vorher per Video möglich | Einzelheiten laut Praxis und Vorgaben |
| Einzel- und Gruppentherapie | Bereits vorher per Video möglich | Einzelheiten laut Praxis und Vorgaben |
Die erste Sprechstunde und die erste probatorische Sitzung sollen möglichst in der Praxis stattfinden. Wer diesen Einstieg persönlich erlebt, hat eine bessere Grundlage, um später über Video weiterzuarbeiten. Zum Ablauf der Sprechstunde findest du Einzelheiten im Ratgeber Psychotherapeutische Sprechstunde: Was sie ist und wie man sie bucht.
Wann ist eine reine Videobehandlung zulässig?
Nach den Angaben der KBV ist eine Behandlung ausschließlich per Video nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Als Beispiele nennt die Praxisnachricht den Fall, dass die Praxis aus gesundheitlichen Gründen nicht aufgesucht werden kann, und den Fall, dass die Patientin oder der Patient dies ausdrücklich wünscht.
Ob eine solche Ausnahme in deiner Situation greift, entscheidet die Praxis. Du kannst den Wunsch offen ansprechen und nachfragen, welche Gründe dafür gelten müssen. Eine Garantie auf reine Videotermine gibt es nicht.
Was gilt im Krisenfall?
Bei einer Videobehandlung müssen Therapeutinnen und Therapeuten im Krisenfall sicherstellen, dass eine geeignete Weiterbehandlung gewährleistet ist, sofern medizinisch erforderlich. Das gilt nach der KBV für alle Videositzungen in der Psychotherapie. Du solltest daher im Gespräch klären, was in einer akuten Situation vereinbart ist.
Unabhängig von der Praxis gilt: Bei akuter Not sprichst du mit einer vertrauten Person und wendest dich an den Notruf. Die Telefonseelsorge ist laut Bundesregierung unter 0800 1110111 und 0800 1110222 rund um die Uhr kostenfrei erreichbar.
Wie findest du einen Termin, der per Video möglich ist?
Die Terminservicestelle 116117 vermittelt Termine bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Laut Verbraucherzentrale ist die Rufnummer 24 Stunden täglich erreichbar, und für die Sprechstunde beträgt die maximale Wartezeit zwischen Anruf und Termin vier Wochen. Ob die vermittelte Praxis Video anbietet, solltest du beim ersten Kontakt erfragen. Mehr zur Vermittlung steht im Ratgeber Psychotherapie über die Terminservicestelle 116117 vermitteln lassen.
Was bedeutet das für die Kosten?
Die Abrechnung von Psychotherapie richtet sich nach der Psychotherapie-Vereinbarung und dem einheitlichen Bewertungsmaßstab. Die KBV weist darauf hin, dass der Bewertungsausschuss den EBM noch überprüft und ändern kann. Deshalb solltest du Fragen zur Kostenübernahme vor dem ersten Termin klären, statt dich auf Auskünfte aus älteren Quellen zu verlassen.
Wie die Erstattung im privaten Bereich aussieht, behandelt der Ratgeber PKV und Psychotherapie: Was wird übernommen?. Für gesetzlich Versicherte gelten die Regeln der jeweiligen Kasse und der Versorgung.
Welche Fragen solltest du vor dem ersten Videotermin klären?
Ein erster Videotermin unterscheidet sich vom Gespräch im Behandlungsraum vor allem durch den Rahmen. Du sitzt zu Hause oder unterwegs, und die Verbindung kann Probleme machen. Deshalb lohnt es sich, den Ablauf vorab zu besprechen, damit du dich im Gespräch auf den Inhalt konzentrieren kannst. Die folgenden Punkte helfen bei der Vorbereitung, sind aber keine verbindliche Liste.
- Welche Plattform die Praxis für Videotermine nutzt und ob du dafür ein Konto oder eine App brauchst.
- Wie die Praxis mit Unterbrechungen oder Verbindungsabbrüchen umgeht und wer dich dann anruft.
- Wo du während der Videositzung sein solltest, damit das Gespräch ungestört bleibt, und welche Unterlagen du bereithältst.
- Was im Krisenfall zwischen den Terminen vereinbart wird, etwa wer erreichbar ist und welche Nummern gelten.
Die Praxis erklärt ihre Regeln zum Datenschutz in der Regel in ihrer Datenschutzerklärung. Lies sie vorab, wenn dir der Schutz persönlicher Angaben wichtig ist. Fragen dazu kannst du ebenso im Erstgespräch stellen, bevor du Inhalte besprichst, die dir besonders nahegehen.
Häufige Fragen
Ist eine Videositzung so gut wie ein Termin in der Praxis?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Die KBV betont, dass der persönliche Kontakt weiterhin den Regelfall bildet und mindestens 50 Minuten der Sprechstunden und der probatorischen Sitzungen persönlich stattfinden sollen. Videositzungen sind eine Ergänzung, keine vollständige Alternative.
Brauche ich eine besondere Technik?
Die Praxis legt fest, über welchen Weg Videositzungen stattfinden. Frag vorab nach den technischen Voraussetzungen, damit der Termin nicht an einem Anschluss oder einer App scheitert. Eine verbindliche technische Liste nennt dieser Ratgeber nicht, weil sie je nach Praxis variiert.
Kann ich nach einer Videositzung auf Präsenz wechseln?
Ja, das ist grundsätzlich möglich, wenn die Praxis und deine Situation es zulassen. Sprich den Wunsch offen an. Die Entscheidung trefft ihr gemeinsam, wobei der persönliche Kontakt laut KBV den Regelfall bildet.
Gilt das auch für Gruppentherapie?
Die KBV-Praxisnachricht nennt die Gruppentherapie als Bereich, in dem Video bereits vorher möglich war. Die Details zur konkreten Umsetzung richten sich nach der Praxis und den jeweils geltenden Vorgaben.
So gehst du jetzt vor
- Frag bei der Praxis, ob Sprechstunde und probatorische Sitzungen teilweise per Video stattfinden und wie der persönliche Anteil aussieht.
- Kläre mit deiner Krankenversicherung und der Praxis, wie die Abrechnung läuft, bevor du den ersten Termin fest buchst.
- Vereinbare für den Krisenfall, was im Gespräch geregelt wird, und notiere dir die Nummern der Telefonseelsorge und der 116117.
Passend dazu
- Probatorische Sitzungen: Was sie in der Psychotherapie bedeuten
- Psychotherapeutische Sprechstunde: Was sie ist und wie man sie bucht
- Psychotherapie über die Terminservicestelle 116117 vermitteln lassen
- PKV und Psychotherapie: Was wird übernommen?
Quellen:
Kassenärztliche Bundesvereinigung: Praxisnachricht vom 19.12.2024 zu Videosprechstunden in der Psychotherapie
Kassenärztliche Bundesvereinigung: Psychotherapie, Fragen und Antworten (ohne Datum)
Bundesregierung: Hilfs- und Krisentelefone (Telefonseelsorge, Archivseite ohne Datum)
Verbraucherzentrale: Termin beim Facharzt nach 4 Wochen, Stand 01.10.2024
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.