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Probatorische Sitzungen: Was sie in der Psychotherapie bedeuten

Wie viele probatorische Sitzungen vorgesehen sind, wie sie ablaufen, wann Video gilt und was nach der Probephase in der Psychotherapie folgt.
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Inhalt

Probatorische Sitzungen sind der Teil einer psychotherapeutischen Behandlung, in dem du und deine Therapeutin oder dein Therapeut zunächst miteinander arbeiten, bevor über eine längere Behandlung entschieden wird. Der Begriff wirkt sperrig, die Sache ist aber einfach: Es geht um eine Probe. Dieser Ratgeber erklärt, wie viele dieser Sitzungen vorgesehen sind, wie sie im Einzel- und Gruppensetting ablaufen und was sie für deine Entscheidung bedeuten.

Kurz beantwortet: Probatorische Sitzungen dienen dazu, Verfahren und Methode gemeinsam zu erproben und die persönliche Passung zu prüfen. Nach den Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind für Erwachsene mindestens zwei und bis zu vier Sitzungen vorgesehen, für Kinder und Jugendliche bis zu sechs. Seit dem 1. Januar 2025 dürfen sie auch per Video stattfinden, mindestens 50 Minuten sollen aber persönlich erfolgen. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Probatorische Sitzungen sind eine Probephase, in der Methode und Passung geprüft werden. Sie verpflichten dich noch nicht zu einer vollständigen Behandlung.
  • Für Erwachsene sieht die KBV mindestens zwei und bis zu vier Sitzungen vor. Für Kinder, Jugendliche und Menschen mit diagnostizierter Intelligenzstörung gilt eine Obergrenze von bis zu sechs.
  • Im Gruppensetting entspricht eine Therapieeinheit einer probatorischen Sitzung 100 Minuten.
  • Vor den probatorischen Sitzungen steht in der Regel die psychotherapeutische Sprechstunde. Eine Ausnahme gilt nach einem stationären oder rehabilitativen Aufenthalt.
  • Seit 2025 sind probatorische Sitzungen auch per Video möglich, aber nur in begründeten Ausnahmefällen.

Was ist eine probatorische Sitzung genau?

Probatorisch kommt vom lateinischen Wort für prüfen oder erproben. Eine probatorische Sitzung ist deshalb ein Gespräch, in dem geprüft wird, ob die Zusammenarbeit funktioniert. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung beschreibt den Zweck so, dass die Sitzungen dazu dienen, das Verfahren und die Methode gemeinsam mit den Patientinnen und Patienten zu erproben und die persönliche Passung zu prüfen.

Das bedeutet auch, dass du dich in dieser Phase nicht entscheiden musst, ob du die Behandlung fortsetzt. Gerade weil die Probephase ergebnisoffen ist, kann sie für dich eine verlässliche Grundlage sein, bevor du dich auf einen längeren Weg einlässt. Ob eine Behandlung danach beginnt, hängt von Verlauf, Diagnose und den Regeln der Versorgung ab.

Wie viele probatorische Sitzungen sind vorgesehen?

Die Zahl ist in den Vorgaben der Versorgung festgelegt und hängt von der Altersgruppe und vom Setting ab. Die folgende Übersicht fasst die Angaben der KBV zusammen.

FrageRegel nach § 12 Psychotherapie-Richtlinie (auch von der KBV dargestellt)
ErwachseneMindestens zwei und bis zu vier probatorische Sitzungen
Kinder, Jugendliche, Menschen mit diagnostizierter IntelligenzstörungBis zu sechs probatorische Sitzungen
Einzelsetting nach Sprechstunde bei derselben PersonMindestens eine probatorische Sitzung im Einzelsetting
Einzelsetting, wenn bei derselben Person keine Sprechstunde von mindestens 50 Minuten stattfandMindestens zwei probatorische Sitzungen im Einzelsetting
GruppensettingEine Therapieeinheit einer probatorischen Sitzung entspricht 100 Minuten

Die Zahlen entsprechen § 12 der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses in der Fassung vom 21. August 2025, die seit dem 11. November 2025 in Kraft ist. Die Sprechstunde regelt § 11 derselben Richtlinie, einschließlich der Ausnahmen nach einem Therapeutenwechsel oder einer stationären oder rehabilitativen Behandlung. Wenn du eine konkrete Praxis anfragst, bestätigt die Praxis den Ablauf in deinem Fall.

Wie läuft die Probatorik ab?

Der typische Weg hat drei Schritte. Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf, und du kannst jederzeit Fragen stellen.

  1. Du besuchst eine psychotherapeutische Sprechstunde, in der die Situation geklärt und eingeordnet wird.
  2. Danach beginnen die probatorischen Sitzungen, in denen ihr gemeinsam prüft, ob Methode und Zusammenarbeit passen.
  3. Am Ende entscheidet ihr gemeinsam, ob eine weitere Behandlung sinnvoll ist. In der Regel wird dafür ein entsprechender Antrag gestellt.

Für den Einstieg ist die Sprechstunde wichtig, weil sie die Grundlage für die weiteren Schritte schafft. Mehr zu diesem ersten Termin beschreibt der Ratgeber Psychotherapeutische Sprechstunde: Was sie ist und wie man sie bucht.

Brauchst du vorher eine Sprechstunde?

In der Regel ja. Laut KBV ist mindestens 50 Minuten Sprechstunde vor einer weiteren Behandlung verpflichtend. Die Sprechstunden müssen innerhalb der letzten vier Quartale vor der Antragstellung stattgefunden haben. Eine Ausnahme gilt, wenn zuvor eine stationäre oder rehabilitative Behandlung mit einer ambulant behandelbaren Diagnose stattfand. Dann können Akutbehandlung oder probatorische Sitzungen ohne vorherige Sprechstunde beginnen.

Auch bei einem Therapeutenwechsel in laufender Therapie ist laut derselben Quelle keine erneute Sprechstunde nötig. Das ist wichtig, wenn du die Praxis wechseln möchtest, ohne von vorn anzufangen.

Sind probatorische Sitzungen per Video möglich?

Ja, unter Auflagen. Die KBV hat im Dezember 2024 mitgeteilt, dass psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen ab dem 1. Januar 2025 ausdrücklich auch per Video stattfinden dürfen. Bis dahin galt das nur für die Akutbehandlung sowie für Einzel- und Gruppentherapien. Die Praxisnachricht betont zugleich, dass mindestens 50 Minuten der Sprechstunden und mindestens 50 Minuten der probatorischen Sitzungen weiterhin im unmittelbaren persönlichen Kontakt stattfinden sollen.

Eine rein virtuelle Probatorik ist danach nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, etwa wenn die Praxis aus gesundheitlichen Gründen nicht aufgesucht werden kann oder du dies ausdrücklich wünschst. Die erste Sprechstunde und die erste probatorische Sitzung sollen möglichst in der Praxis stattfinden. Zur Kostenseite in der PKV informiert der Ratgeber PKV und Psychotherapie: Was wird übernommen?.

Wie kommst du zeitnah zu probatorischen Sitzungen?

Wenn du schnell einen Platz brauchst, hilft die Terminservicestelle 116117. Laut Verbraucherzentrale benötigst du für eine zeitnah benötigte Probatorik das Formular PTV-11 mit einem Dringlichkeitscode. Nach einem stationären psychotherapeutischen Aufenthalt ist dieses Formular für eine Akutbehandlung dagegen nicht nötig. Die Verbraucherzentrale nennt außerdem eine maximale Wartezeit von vier Wochen zwischen Anruf und Termin für die Sprechstunde.

Hintergründe zur Vermittlung stehen im Ratgeber Psychotherapie über die Terminservicestelle 116117 vermitteln lassen, der Ablauf einer Akutbehandlung im Ratgeber Psychotherapie als Akutbehandlung beantragen.

Was passiert nach den probatorischen Sitzungen?

Nach der Probephase steht die Entscheidung im Mittelpunkt, ob eine Behandlung folgt. Dabei zählt, ob du die Methode als passend erlebst und ob die Zusammenarbeit trägt. Wenn es nicht passt, ist das kein Versagen. Dann kann ein Wechsel zu einer anderen Praxis sinnvoll sein. Dafür musst du nicht zwingend erneut eine Sprechstunde absolvieren, wenn du bereits in laufender Therapie warst, wie oben beschrieben.

Ob und wie eine Behandlung anschließend beantragt und bewilligt wird, richtet sich nach den Vorgaben deiner Krankenversicherung und der Psychotherapie-Vereinbarung. Die Praxis erklärt die Schritte im Einzelfall.

Häufige Fragen

Muss ich alle probatorischen Sitzungen ausschöpfen?

Die Vorgabe lautet mindestens zwei und bis zu vier Sitzungen für Erwachsene. Wie viele tatsächlich stattfinden, hängt von Verlauf und Passung ab. Sprich mit der Praxis darüber, was in deinem Fall sinnvoll ist.

Kann ich nach der Probephase Nein sagen?

Ja. Die Probephase dient dazu, dass beide Seiten prüfen, ob die Zusammenarbeit passt. Du musst dich nicht festlegen, nur weil die Sitzungen begonnen haben.

Was ist, wenn ich mich mit der Methode nicht wohlfühle?

Das ist eine berechtigte Rückmeldung, die du offen ansprechen kannst. Ein Gespräch mit der Praxis klärt, ob es Alternativen im Ablauf gibt oder ob ein Wechsel sinnvoller ist. Eine Empfehlung für ein bestimmtes Verfahren gibt dieser Ratgeber nicht.

Gilt die Probatorik auch für Kinder?

Für Kinder, Jugendliche und Menschen mit diagnostizierter Intelligenzstörung sieht die KBV bis zu sechs probatorische Sitzungen vor. Eine genaue Abstimmung im Einzelfall übernimmt die Praxis, die die Behandlung durchführt.

So gehst du jetzt vor

  1. Kläre mit deiner Hausarztpraxis oder der Terminservicestelle, welche Sprechstunde für dich zugänglich ist.
  2. Frag in der Praxis gezielt nach dem Umfang der probatorischen Sitzungen und nach der Form, Einzel oder Gruppe, und ob eine Videositzung vorgesehen ist.
  3. Notiere vor dem ersten Gespräch, was dir wichtig ist, damit du nach der Probephase gezielt entscheiden kannst.

Passend dazu

Quellen:
Gemeinsamer Bundesausschuss: Psychotherapie-Richtlinie, Fassung vom 21.08.2025, in Kraft seit 11.11.2025 (Abruf 02.11.2026)
Kassenärztliche Bundesvereinigung: Psychotherapie, Fragen und Antworten
Kassenärztliche Bundesvereinigung: Praxisnachricht vom 19.12.2024 zur Videosprechstunde in der Psychotherapie
Verbraucherzentrale: Termin beim Facharzt nach 4 Wochen, Stand 01.10.2024

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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