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BAföG-Reform im Bundestag: Verfahrensstand und offene Schritte

Die 30. BAföG-Änderung ist im Bundestag in erster Lesung behandelt. Zweite und dritte Lesung, Bundesrat und Verkündung stehen noch aus. Der Stand im Überblick.
Studentin füllt in der Bibliothek einen Förderantrag aus

Inhalt

Die 30. BAföG-Änderung ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung und befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Wer wissen will, wie weit das Gesetz tatsächlich ist, muss zwischen Kabinettsbeschluss, Bundesratsstellungnahme, erster Lesung und einer späteren Verkündung unterscheiden. Nur die Verkündung macht aus einem Entwurf geltendes Recht.

Kurz beantwortet: Das Kabinett hat den Entwurf am 12. August 2026 beschlossen. Der Bundesrat hat am 25. September 2026 Stellung genommen. Die Drucksache 21/8405 datiert vom 7. Oktober 2026, die erste Lesung im Bundestag fand am 15. Oktober 2026 statt. Zweite und dritte Lesung sowie der Abschluss stehen aus, das Gesetz ist daher noch nicht beschlossen (Stand November 2026).

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Entwurf liegt als Drucksache 21/8405 vor. Erste Lesung im Bundestag war am 15. Oktober 2026.
  • Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung ist der federführende Ausschuss.
  • Zweite und dritte Lesung sowie die Befassung des Bundesrates mit dem fertigen Gesetz stehen noch aus.
  • Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme unter anderem den späten Start der Wohnkostenpauschale und die Kürzung für Wohnende im Elternhaus kritisiert.
  • Bis zur Verkündung gelten die bisherigen Regeln. Kein Datum aus dem Entwurf ist daher für deinen Antrag heute schon verbindlich.

Welche Stationen hat das Verfahren bisher durchlaufen?

Die folgende Tabelle listet die bisherigen Schritte in zeitlicher Reihenfolge. Die Angaben stammen aus den amtlichen Dokumenten des Bundestages und der Bundesregierung, der Stand ist November 2026.

DatumStationStand
12. August 2026Kabinettsbeschluss zum RegierungsentwurfAbgeschlossen
25. September 2026Stellungnahme des Bundesrates in der 1068. SitzungAbgeschlossen
7. Oktober 2026Gesetzentwurf als Drucksache 21/8405 im BundestagAbgeschlossen
15. Oktober 2026Erste Lesung im BundestagAbgeschlossen
OffenZweite und dritte Lesung im BundestagAusstehend
OffenBefassung des Bundesrates mit dem beschlossenen GesetzAusstehend
OffenVerkündung im BundesgesetzblattAusstehend

Was bedeutet die erste Lesung und was folgt danach?

In der ersten Lesung berät das Plenum den Entwurf grundsätzlich und überweist ihn an die zuständigen Ausschüsse. Der federführende Ausschuss bereitet die weitere Beratung vor, führt in der Regel eine Anhörung durch und kann Änderungsanträge einbringen. Erst danach folgen die zweite und dritte Lesung, in denen der Bundestag über das Gesetz abstimmt.

Anschließend geht ein beschlossenes Gesetz an den Bundesrat. Welche Rolle der Bundesrat beim Abschluss spielt, hängt davon ab, wie das Gesetz eingeordnet wird. Diese Frage ist hier nicht abschließend geklärt und sollte erst beantwortet werden, wenn der Bundestag entschieden hat. Ausführlicher zu den Stufen selbst informiert der Ratgeber BAföG-Stufenplan bis 2029: Die geplanten Erhöhungen im Überblick.

Welche Inhalte stehen im Entwurf und wie weit sind sie?

Der Entwurf enthält mehrere Bausteine, die sich im Verfahren noch ändern können. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Punkte mit dem Stand aus der Drucksache. Alle Angaben sind Entwurfswerte und keine geltenden Regeln.

BausteinInhalt laut EntwurfVerfahrensstand
Wohnpauschale auswärts440 Euro pro Monat ab 1. April 2027Im Verfahren
Grundbedarf Studierende503 Euro ab Wintersemester 2027/28, 563 Euro ab Sommersemester 2029Im Verfahren
Wohnpauschale bei den Eltern41 Euro ab 1. August 2027, danach keine Pauschale mehrIm Verfahren
AntragNur noch über BAföG Digital ab 1. April 2027Im Verfahren
LeistungsnachweisEntfällt nach dem Entwurf ab dem fünften FachsemesterIm Verfahren

Die Angaben zu Beträgen und Terminen stammen aus der Drucksache. Wie der Bundestag die Vorlage im weiteren Verlauf ändert, ist offen. Einen Überblick über die einzelnen Änderungen bietet der Ratgeber BAföG-Reform 2027: Was sich ändert und ab wann.

Was der Bundesrat bisher kritisiert hat

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 25. September 2026 Punkte aufgegriffen, die für die Betroffenen wichtig sind. Genannt werden der späte Start der Wohnkostenpauschale und die Kürzung für Studierende, die im Elternhaus wohnen. Die Bundesregierung lehnt nach den vorliegenden Angaben die meisten Forderungen des Bundesrates ab. Ob sich daran im Bundestag etwas ändert, ist offen.

Häufige Fragen

Ist die BAföG-Reform schon beschlossen?

Nein. Der Bundestag hat das Gesetz noch nicht in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt gelten die bisherigen Regeln, auch wenn der Entwurf bereits veröffentlicht ist.

Wer entscheidet über das Gesetz?

Der Bundestag entscheidet in zweiter und dritter Lesung über den Entwurf. Jedes Bundesgesetz geht anschließend an den Bundesrat. Welche Mehrheiten dafür nötig sind, hängt von der Einordnung des Gesetzes ab und sollte nicht aus Gerüchten abgeleitet werden.

Wann würde das Gesetz in Kraft treten?

Nach dem Entwurf gelten die Änderungen in drei Schritten, nämlich am 1. April 2027, am 1. August 2027 und am 1. April 2029. Diese Termine setzen voraus, dass das Gesetz wie vorgesehen verabschiedet und verkündet wird.

Kann sich der Entwurf im Verfahren noch ändern?

Ja. Im Ausschuss können Änderungsanträge gestellt werden, und Beträge oder Termine können sich dadurch verschieben. Deshalb sollten Entwurfswerte bis zur Verkündung als Planungsgrößen gelten und nicht als sichere Zusage.

Wo verfolge ich den aktuellen Stand?

Der Bundestag veröffentlicht Drucksachen, Textarchive und Kurzmeldungen auf seiner Website. Dort findest du den jeweils aktuellen Stand des Verfahrens und die Termine der Ausschüsse.

Was ist eine Drucksache?

Eine Drucksache ist das amtliche Dokument, mit dem Bundestag und Bundesrat Vorlagen erfassen und verteilen. Die Nummer 21/8405 bezeichnet den Entwurf in der 21. Wahlperiode. Wer den Text im Original lesen möchte, findet ihn über die Dokumentation des Bundestages.

Warum hat der Bundesrat schon Stellung genommen, bevor der Bundestag entscheidet?

Der Bundesrat äußert sich bei Regierungsentwürfen zunächst in einer Stellungnahme. Diese Stellungnahme ist nicht das endgültige Votum über das Gesetz. Später befasst sich der Bundesrat mit dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz, deshalb sollten beide Schritte nicht verwechselt werden.

Was bedeutet „im Verfahren“ konkret?

„Im Verfahren“ heißt, dass ein Vorschlag politisch eingebracht und beraten wird, aber noch nicht beschlossen ist. Eine Zahl aus einem solchen Stadium kann noch wegfallen, sich verschieben oder ersetzt werden. Erst mit der Verkündung ist sie geltendes Recht und damit eine Grundlage für einen Antrag.

So gehst du jetzt vor

  1. Verfolge den Verfahrensstand über die Drucksache 21/8405 und die Meldungen des Bundestages.
  2. Unterscheide bei jeder Information zwischen beschlossen, im Verfahren und nur geplant.
  3. Prüfe nach der Verkündung, ob dein Bescheid die neuen Werte ausweist, bevor du mit ihnen rechnest.
  4. Kläre bei konkreten Fragen zu deiner Förderung früh mit dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.

Passend dazu

Quellen: Drucksache 21/8405, Gesetzentwurf zur 30. BAföG-Änderung, Stand 7. Oktober 2026, Deutscher Bundestag, Textarchiv zur BAföG-Reform, Stand Oktober 2026, Deutscher Bundestag, Kurzmeldung zum Gesetzentwurf, Stand Oktober 2026, Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Kabinettsbeschluss, Stand August 2026

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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